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  • a) Anwendung des „Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes“ des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhen
    B
    02.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.06.2025, B 198 Betreff: a) Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.09.2022, § 2112 - NR 616/13 CDU/GRÜNE, l. B 246/22 - Der Magistrat berichtet sowohl über den Fortgang der Gleichstellung von Frauen und Männern bei städtischen Mehrheitsgesellschaften (Stadtverordnetenbeschluss § 4319 vom 19.12.2002) als auch über den Sachstand der Entwicklung des Frauenanteils auf Führungsebenen bei städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.11.2011, § 832, und vom 04.07.2013, § 3400). Mit dem Stadtverordnetenbeschluss vom 02.02.2023, § 2836 (M 221), wurde das Ziel der Erhöhung des Frauenanteils in der überarbeiteten Fassung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt unter der Ziffer 3.3.3. entsprechend der o.g. Beschlüsse verankert. Mit der Neufassung des HGIG ist die Berichtspflicht von dem 2-Jahres-Rhythmus auf eine Berichterstattung alle drei Jahre geändert worden. Insofern erfolgt die Berichterstattung für die Jahre 2022-2024. Folgende Veränderungen haben sich im Berichtszeitraum bezüglich des Beteiligungsbestandes ergeben: Die Main-Mobil-Frankfurt GmbH (MMF) wurde rückwirkend zum 01.01.2022 auf die In-der-City-Bus GmbH (ICB) verschmolzen. Die detaillierte Darstellung nach § 3400 vom 04.07.2013, Ziffer 2. f) entfällt somit. Die Stadt Frankfurt hat 2023 die restlichen Anteile an der Rebstock Projektgesellschaft mbH (RPG) erworben und ist nun zu 100 % an der Gesellschaft beteiligt (zuvor 50 %). Für die Datenerhebung erfolgte die Abfrage der Mehrheitsgesellschaften über die Datenbank Anteilsbesitz-Management-Informationssystem (AMI), während bei den Minderheitsbeteiligungen die Datenabfrage in der bekannten Weise mittels eines vorbereiteten Datenblattes, jeweils zum Stichtag 31.12., abgefragt wurde. Bericht zum Fortgang der Gleichstellung von Frauen und Männern bei städtischen Mehrheitsgesellschaften (§ 4319 vom 19.12.2002) In den folgenden Ausführungen wird neben der Gesamtdarstellung aller städtischen Mehrheitsgesellschaften auch auf die einzelnen Sparten eingegangen. Die Eigenbetriebe werden hier nicht aufgeführt, da sie eigenständige gleichberechtigungsgesetzliche Dienststellen i. S. d. HGIG sind und eigene Frauenförderpläne erstellen. Die Gesamtbeschäftigten werden entsprechend dem tatsächlichen Beschäftigungsumfang dargestellt (Vollzeitäquivalent), während alle weiteren Angaben in Köpfen erfolgen. Die Diagramme bilden jeweils den Frauenanteil ab. 1. Beschäftigte Gesamt: Der Frauenanteil bei den Beschäftigten liegt im gesamten Betrachtungszeitraum bei über 30 %. Werden die einzelnen Bereiche betrachtet, liegt der Frauenanteil nach wie vor nur im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung mit leicht steigender Tendenz bei lediglich rd. 13 %, was auf die "klassischen Männerberufe" (z. B. Berufskraftfahrer, Müllabfuhr, Straßenreinigung) zurückzuführen ist. Der Bereich Gesundheit hat nach wie vor den größten Frauenanteil mit rd. 73 % im Jahr 2024 (2023: 80,0 % und 2022: 73,6 %), hier spiegeln sich die "klassischen Frauenberufe" im Bereich der Krankenpflege wider. Auch im Bereich Wirtschaft überwiegt mit 59,0 % im Jahr 2022 über 59,3 % in 2023 und 58,6 % in 2024 der Frauenanteil. Der Bereich Kultur und Soziales ist recht ausgewogen mit rd. 48 % im Jahr 2022 und 2023 und rd. 49 % in 2024. Der Bereich Wohnungsbau ist im Jahresvergleich leicht rückläufig: von 37,4 % im Jahr 2022 auf 36,2 % im Jahr 2024. Vgl. Tabelle auf Seite 6 "Anlage zu Punkt 1-3" 2. Einstellungen: Auch bei den Einstellungen zeichnet sich eine Steigerung des Frauenanteils ab. Bei Betrachtung der Einstellungen über alle Bereiche hinweg, liegt der Wert über der 30 %- Marke, mit steigender Tendenz. 2022 lag er bei 40,6 %, 2023 bei 43,8 % und im Jahr 2024 bei 41,1 %. Bei Betrachtung der einzelnen Bereiche liegt der Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung, der aufgrund der o. g. Berufsfelder eher von Männern dominiert wird, nach wie vor unter den angestrebten 30 %. Hier ist aber eine steigende Tendenz im Betrachtungszeitraum zu verzeichnen: während im Jahr 2022 der Frauenanteil noch bei rd. 13 % lag, waren es 2023 schon rd. 18 % und 2024 16 %. Der Bereich Wohnungsbau erfüllt die Vorgaben in 2022 und 2023 mit 30 % jeweils knapp, im Jahr 2024 wird die Vorgabe verfehlt (26,4 %). Vor allem im Bereich Gesundheit liegt der Frauenanteil bei Einstellungen mit über 70 % sehr hoch (2022: 71,6 %, 2023: 70,7 % und 2024: 72,3 %). Der Kulturbereich liegt hier ebenfalls mit 69,3 % im Jahr 2022, 51,3 % im Jahr 2023 und 63,7 % im Jahr 2024 bei der Einstellung von Frauen deutlich über den angestrebten 30 %. Vgl. Tabelle auf Seite 6 "Anlage zu Punkt 1-3" 3. Beförderungen: Der Frauenanteil bei den Beförderungen sinkt im Betrachtungszeitraum von rd. 39 % im Jahr 2022 auf 36 % im Jahr 2023 und 29 % im Jahr 2024. Auch bei den Beförderungen wirkt sich der geringe Frauenanteil im Bereich Verkehr, Ver-, und Entsorgung (2022: 17,5 %, 2023: 20,1 %, 2024: 16,6 %) aus, während die Bereiche Wirtschaft (2022: 70,6 %, 2023: 59,4 %, 2024: 41,0 %) und Gesundheit (2022: 65,7 %, 2023: 66,1 %; 2024: 80,0 %) auch hier hohe Werte aufweisen. Vgl. Tabelle auf Seite 6 "Anlage zu Punkt 1-3" Anlage: Tabelle zu Punkt 1-3 4.-6. Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubung: Die Möglichkeiten der Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubung wird vor allem von Frauen in Anspruch genommen. Der Frauenanteil im Bereich Teilzeit bleibt über dem gesamten Betrachtungszeitraum über 70 %. Auch der Frauenanteil bei der Elternzeit ist mit rd. 80 % über den gesamten Betrachtungszeitraum konstant hoch. Die Beurlaubung zeigt im Jahresvergleich eine steigende Tendenz von 82,3 % im Jahr 2022 bis hin zu 85,1 % im Jahr 2024. Werden die einzelnen Bereiche betrachtet, liegen diese bei mind. 70 % und mehr, mit Ausnahme des Bereichs Verkehr, Ver- und Entsorgung, welcher grundsätzlich einen geringeren Frauenanteil ausweist. Bei der Elternzeit liegt der Frauenanteil, mit Ausnahme des Bereichs Verkehr, Ver- u. Entsorgung, bei über 80 %. Der Frauenanteil im Bereich Verkehr, Ver- u. Entsorgung lag über den Jahresvergleich bei mind. 50 % oder mehr. 7. Teilnahme an Fortbildungen: Der Frauenanteil bei der Teilnahme an Fortbildungen verzeichnet im Betrachtungszeitraum eine deutlich steigende Tendenz. Während im Jahr 2022 der Frauenanteil noch bei rd. 33 % lag, ist er im Jahr 2023 auf rd. 49 % bzw. in 2024 auf rd. 47 % gestiegen. Entwicklung Frauenförderung auf Führungsebene: (§ 832 vom 10.11.2011, Ziffer 1 und § 3400 vom 04.07.2013, Ziffer 2. e) Nachfolgend wird die Entwicklung der Frauenförderung in Führungspositionen bei städtischen Gesellschaften (inkl. der Frankfurter Aufbau AG und Mainova AG), deren Töchtern (inkl. der Fraport AG) und den Eigenbetrieben jeweils zum Stichtag 31.12. für die Jahre 2022 - 2024 dargestellt. Wie im Bericht des Magistrats B 113 vom 22.04.2016 (Stadtverordnetenbeschluss § 181 vom 16.06.2016) ausgeführt, erfolgt die Berichterstattung in Analogie des am 01.05.2015 in Kraft getretenen Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in folgender Gliederung: · Vorstand / Geschäftsführung, · 1. Führungsebene (unterhalb des Vorstands) · 2. Führungsebene (unterhalb des Vorstands) Bei den abgefragten Gesellschaften definieren sich die einzelnen Ebenen wie folgt: · Geschäftsführung: hauptamtliche und nebenamtliche Geschäftsführer:in, Intendant:in, Betriebsleiter:in, Direktor:in · 1. Führungsebene: Prokurist:innen, Abteilungs-, Fachbereichs-, Geschäftsbereichs-, Projekt-, Regional-, Stabstellen-, Team- oder Verwaltungsleitung, technische Leitung, Chefärzt:innen · 2. Führungsebene: Arbeitsgruppen-, Bereichs-, Betriebs-, Einrichtungs-, Gruppen-, Sachgebiets-, Sachraten-, Verbund- und Teamleitung, Schichtführer:in, Leitung der Kinderzentren, Oberärzt:innen, Pflegerische Betriebsleitung, Projektleitung mit fachlicher Führungsfunktion Der Frauenanteil auf Führungsebenen liegt insgesamt bei rd. 40 %, und entwickelte sich im Jahresvergleich wie folgt: 42,9 % im Jahr 2022, 38,1 % in 2023 und 39,2 %. zum Jahresende 2024 Auch hier zeigt sich der Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung mit dem niedrigsten Frauenanteil von um die 26 %, während der Bereich Bildung und Freizeit einen Frauenanteil um die 70 % aufweist. Bei Betrachtung der einzelnen Führungspositionen liegt der weibliche Anteil bei der Geschäftsführung zum Jahresende 2024 im Durchschnitt bei 25,2 % (2023: 22,6 %, 2022: 21,2 %). Die 30 %-Marke wird hier nur vom Bereich Kultur sowie Bildung und Freizeit erreicht bzw. überschritten. Eine steigende Tendenz ist in allen Bereichen außer Wirtschaft festzustellen, der geringste Wert zum Jahresende 2024 mit 12,5 % findet sich im Bereich Wohnungsbau, hier ist allerdings auch eine steigende Tendenz im 3-Jahresvergleich zu erkennen. Der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene erhöht sich insgesamt von 36,0 % in 2022 auf 38,3 % in 2023, sowie in 2024 auf 39,7 % und übersteigt die 30 % mit steigender Tendenz. Lediglich der Bereich Wohnungsbau lag in den Jahren 2022 und 2023 sowie der Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung im Jahr 2022 lagen knapp unter der 30 %-Marke, aber auch hier ist im Jahresvergleich bereits eine Steigerung festzustellen. Die größten Frauenanteile finden sich im Bereich Kultur, dicht gefolgt vom Bereich Bildung und Freizeit mit jeweils über 50 % und steigender Entwicklungszahlen über den gesamten Betrachtungszeitraum. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene liegt im Jahr 2024 durchschnittlich bei 40,5 % (2022: 47,8 %; 2023: 40,0 %) und variiert zwischen rd. 25 % im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung bis hin zu rd. 85 % im Bereich Bildung und Freizeit. Lediglich der Bereich Wohnungsbau im Jahr 2023 sowie der Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung in den Jahren 2022-2024 lagen knapp unter der 30 %-Marke. Die größten Frauenanteile finden sich im Bereich Bildung und Freizeit, dicht gefolgt vom Bereich Gesundheit mit jeweils über 56 % bis hin zu 85,6 %. Neubenennungen bzw. Neueinstellungen: In den einzelnen Bereichen ergaben sich auf den Führungsebenen folgende Veränderungen: Bereich Wirtschaft: Der Frauenanteil liegt bei 60,4 % im Jahr 2024 (2022: 70,4 %; 2023: 67,7 %). Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung: Der Frauenanteil liegt bei 50,5 % im Jahr 2024 (2022: 51,4 %; 2023: 57,1 %). Bereich Wohnungsbau: Der Frauenanteil bei Neubenennungen bzw. Neueinstellung schwankt zwischen 36,4 % in 2022 über 27,3 % im Jahr 2023 bis zu 38,5 % im Jahr 2024. Im Bereich Wohnungsbau ist zu berücksichtigen, dass zwischen der ABG GmbH einerseits und jeweils mit der Parkhaus Goetheplatz GmbH, MIBAU GmbH und der Hellerhof GmbH andererseits Geschäftsbesorgungsverträge geschlossen wurden und die genannten Gesellschaften somit über keine eigenen Führungsebenen verfügen. Bei den übrigen Gesellschaften sind die erste und zweite Führungsebene nicht flächendeckend vorhanden. Bereich Kultur: Der Frauenanteil liegt bei 80,0 % im Jahr 2024 (2022: 66,7 %; 2023: 100 %). Bereich Bildung und Freizeit: Der Frauenanteil liegt bei 64,3 % im Jahr 2024 (2022: 50,0 %; 2023: 30,8 %). Bereich Gesundheit und Soziales: Der Frauenanteil liegt bei 43,8 % im Jahr 2024 (2022: 41,7 %; 2023: 55,6 %). Zu § 832 vom 10.11.2011, Ziffer 3: Um den Frauenanteil zu erhöhen, werden diverse Maßnahmen von den Gesellschaften ergriffen bzw. angeboten, wie: Allgemein : · Regelmäßige Auswertung der Kennzahlen · Bei freiwerdenden Stellen werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt · Redaktionelle Beiträge und Anzeigenschaltung in print/online-Publikationen · Verwendung weiblicher Formulierungen in Stellenanzeigen · Planung von Auditierung Beruf und Familie · Verstärkung des Interesses für techn. Berufe durch Veranstaltungen wie z. B. "Girls-Day", "Girls Wanted Technik Cup" und Praktika · Einführung des Modells "Führen in Teilzeit" · Individuelle Vereinbarungen und Arbeitszeitmodelle sowie Lösungsvorschläge · Regelmäßige Personal - und Feedbackgespräche · Leitfaden zur familienbedingten Auszeit · Informationsbroschüre Mutterschutz · Hinweise auf Angebote von externen Institutionen zu Ferienangeboten für Kinder und Familienbildungsurlauben · Individuelle Beratungen · Initiativen wie "Empowering Leaders" Personalentwicklungsangebote: · Talentmanagement und Entwicklungschecks · Training "Rhetorik für Frauen" · Training "Auftreten und Wirkung" und "Konfliktmanagement" · Mitarbeiter/-innen in verschiedenen Lebensphasen verantwortungsvoll führen · Coaching und Mentoring für Frauen · Fortbildungen, Schulungen und Webinare Darüber hinaus stehen diverse Arbeitszeitangebote zur Verfügung: · Flexible Arbeitszeitregelung mit Rahmenarbeitszeiten ohne Kernarbeitszeiten · Jahresarbeitszeitkonto mit der Möglichkeit bis zu 80 Stunden in das Folgejahr zu übertragen · Unbegrenzte Anzahl an Zeitausgleichstagen (ZA-Tagen) · 10 ZA-Tage können zusammenhängend genommen werden · Homeoffice · Individuelle Vereinbarungen und Arbeitszeitmodelle zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf § 3400 vom 04.07.2013, Ziffer 2. f): Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.06.2013, NR 616 Bericht des Magistrats vom 13.06.2022, B 246 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 198 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 30.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 198 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6322, 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 17.06.2025 Aktenzeichen: 113

  • DigitalTruck für Frankfurter Grundschulen
    B
    02.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.06.2025, B 199 Betreff: DigitalTruck für Frankfurter Grundschulen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5635 - NR 980/24 CDU - Zwischenbescheide des Magistrats vom 11.09.2025 und 12.01.2026 Zwischenbericht: Für das laufende Jahr liegt derzeit eine Anfrage zur Aufstellung der DigitalTrucks an Schulen vor. Der Magistrat überprüft deren Umsetzbarkeit. Im Rahmen dieser Prüfung werden insbesondere die Größe der vorhandenen Fläche, die Beschaffenheit des Bodens in Bezug auf die Tragfähigkeit, die Freihaltung von Feuerwehrzufahrten und die Verfügbarkeit eines Starkstromanschlusses geprüft. Diese Prüfungen erfolgen individuell für jeden Standort, da sich die örtlichen Gegebenheiten mitunter deutlich unterscheiden können. Eine abschließende Bewertung ist noch nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.07.2024, NR 980 Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 118 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 199 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 199 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 199 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; 1 CDU (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6315, 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.06.2025 § 6752, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025 § 7287, 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.02.2026 Aktenzeichen: 40-3

  • Digitales Vertrags- und Fördermittelmanagement
    B
    02.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.06.2025, B 200 Betreff: Digitales Vertrags- und Fördermittelmanagement Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5982 - E 221/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 349/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.11.2025 Zwischenbericht: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024, § 5181 (M 86), wurde für Maßnahmen der digitalen Transformation festgelegt: "Die Projektverantwortung für ein Vorhaben liegt bei der Stelle mit den komplexesten Anforderungen und dem größten Fach- und Prozesswissen. Querschnittsämter sind bei dieser Betrachtung mit einzubeziehen." (M 86/2024 Anlage, Seite 4, Ziffer 5.2). Der Magistrat bearbeitet sowohl das Vertrags- als auch das Fördermittelmanagement gemäß den Festlegungen des Beschlusses § 5181 vom 19.09.2024. Damit ist eine Verlagerung der Zuständigkeiten innerhalb des Magistrats verbunden, die derzeit umgesetzt wird. Die von der Stadtverordnetenversammlung für diese beiden Maßnahmen der digitalen Transformation zur Verfügung gestellten Mittel stehen weiter zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 221 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 349 Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 66 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 16.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 37. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 01.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 200 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 200 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 40. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 12.01.2026, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 200 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 6478, 37. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision vom 01.09.2025 § 7106, 40. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision vom 12.01.2026

  • Was kostet uns die EM in Frankfurt am Main?
    B
    02.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.06.2025, B 201 Betreff: Was kostet uns die EM in Frankfurt am Main? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5879 - A 298/24 Linke - Die in der Anfrage gestellten Fragen werden nachfolgend zusammenfassend beantwortet. Die UEFA EURO 2024 in der Host City Frankfurt sowie in der gesamten Bundesrepublik war ein großer Erfolg, im Austragungsort Frankfurt am Main wurden insgesamt 4 Vorrundenspiele, am 17.06, 20.06, 23.06 und 26.06.2024 sowie ein Achtelfinale am 01.07.2024 ausgetragen. Zudem war über 31 Tage die Fan Zone am nördlichen Mainufer geöffnet. In der sogenannten "Frankfurt Arena" haben an den fünf Spieltagen 235.000 Zuschauerinnen und Zuschauer die Spiele live vor Ort verfolgen können. Die 1,4 Kilometer lange Fan Zone wurde insgesamt von über einer Millionen Besucherinnen und Besuchern besucht. In der ganzen Stadt, z.B. an der Fan Botschaft und an den Fan Meeting Points in der Innenstadt wurde friedlich zusammen gefeiert. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich bei den vielen internationalen Gasten als guter Gastgeber präsentiert. Dabei war die Stadt nicht nur im Fokus von Fußball, sondern auch ein Ort des Miteinanders und verschiedener Kulturen. Die Bilder von feiernden Fans in Frankfurt sind dabei medial um die Welt gegangen. Schon im April 2017 hat die Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft zur Projektentwicklung mbH als eine von damals 14 Spielortbewerbern die Teilnahme am Bewerbungsverfahren zur UEFA EURO 2024 erklärt. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017, § 1667 (M 130), wurde über den Prozess und die Verpflichtungen des Prozesses informiert. Am 15.09.2017 hat der DFB im Falle des Turnierzuschlages bekannt gegeben, dass Frankfurt am Main eine der 10 Host Cities sein wird. Den Zuschlag zur Turnierausrichtung der UEFA EURO 2024 erhielt der DFB am 27.09.2018. Spätestens seit dem Zeitpunkt wurden die Planungen zur UEFA EURO 2024 in der Host City Frankfurt aufgenommen. Für die Vorbereitungen der UEFA EURO 2024 haben Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt der Host City Frankfurt 30,2 Mio. € zur Verfügung gestellt (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022, § 2264 (M 153)). Mit diesem Budget wurden die Aufgaben Verwaltung, Mobilität, Fan Zone, Event Promotion, Spectator Services, Kommerzielle Themen, Sicherheit und sonstige Verpflichtungen, z.B. Stadion umgesetzt. Mit knapp 14,3 Mio. € wurde die Fan Zone geplant. Aktuell rechnet die TCF damit, dass das zur Verfügung gestellte Budget für die Fan Zone auskömmlich ist. Die größten Kostenpunkte der Fan Zone waren dabei die Themen: · Sicherheit (Personal, teilweise infrastrukturelle Maßnahmen): ca. 35 Prozent · Grundlegende Infrastruktur (z.B. Strom, Wasser, Reinigung, Container und Aufbauten: ca. 40 Prozent · Programm / Werbung /Kommunikation/Aktionsflachen und Mitmachangebote: ca. 25 Prozent Die UEFA hat die Kosten für die 10 Screens mit 342 m2 LED-Flache, inklusive Gerüstbau und Screen-Branding der Fan Zone Frankfurt übernommen. Dies ist deutlich mehr, als den anderen Host Cities zur Verfügung gestellt wurde. Weiterhin wurden Inhalte für die Screens kostenfrei zu Verfügung gestellt. Die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft zur Projektentwicklung mbH hat von der Stadt Frankfurt am Main für die UEFA EURO 2024 durch Erhöhung ihres Budgets 5 Mio. € erhalten und diesen für die Ertüchtigung des Stadions eingesetzt. Mit dem Budget wurden u.a. nachhaltig wirkende Stadionumbauten finanziert, wie die Umrüstung der Rollstuhlplätze oder der Ausbau von Fahrradabstellplatzen rund um das Stadion. Im Umkreis der Frankfurt Arena gab es keine Bannmeile, die Versammlungen in diesem Bereich eingeschränkt oder gar verboten hatte. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann das Recht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 2 GG nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden und somit wiederum keinesfalls durch gegenständliche Verträge. Das Areal rund um die Frankfurt Arena ist im Allgemeinen und auch während der EURO keine häufig frequentierte Versammlungsfläche. Es fanden dort jedoch auch während der EURO Versammlungen statt, so beispielhaft an den Match Days in Frankfurt am Main am 23.06.2024 und am 01.07.2024. Auf dem eingezäunten Gelände der Frankfurt Arena galt eine Zutrittsbeschränkung für Ticketholder und somit das Hausrecht, sodass auf dem Gelände keine Versammlungen stattgefunden haben. Fazit: Die Stadt Frankfurt am Main hat die einmalige Chance, die sich als Austragungsort von fünf Spielen der UEFA EURO 2024 geboten hat, eindrucksvoll genutzt und sich als hervorragende Gastgeberin einer weltweiten Öffentlichkeit präsentiert. Dass das Turnier für die Stadt Frankfurt am Main ein voller Erfolg gewesen ist, bescheinigen auch die bisher vorliegenden Studien, die zum Turnier durchgeführt wurden. Die durch die UEFA beauftragte Nielsen Sports Studie, bescheinigt der Host City Frankfurt einen ökonomischen Impact in Höhe von 708 Mio. Euro. Auch die von der Mainova AG beauftragte Studie der Accadis Hochschule in Bad Homburg stellt für die Frankfurt/Rhein-Main-Region einen ökonomischen Impact von 420 Mio. EURO fest. Zudem bescheinigte die Accadis Hochschule, dass ca. 112.000 internationale Fans sich mit einer Durchschnittszeit von 4 Tagen in der Metropolregion aufgehalten haben. Darüber hinaus empfehlen 81% der Ticketbesitzer, Frankfurt zu besuchen und für 47% der Ticketbesitzer ist Frankfurt auch als Wochenends- oder Urlaubsdestination attraktiver geworden (Nielsen Sports). Außerdem bescheinigt die Accadis Hochschule, dass die Bevölkerung aus der Metropolregion Frankfurt-RheinMain zufrieden auf das Turnier zurückblickt: 51% der Einwohner der Region sind glücklich oder sehr glücklich, dass Frankfurt Host City war, und 62% der Bevölkerung geben nach dem Turnier an, dass sie für weitere zukünftige Sportgroßevents in der Region sind. Die UEFA EURO 2024 am Standort Frankfurt ist in einer Broschüre dokumentiert, die gerne beim Sportamt angefordert werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 06.06.2024, A 298 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 5 Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 201 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 201 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 201 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 201 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6479, 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 11.09.2025 Aktenzeichen: 52-0

  • Abhilfebeschluss zum Bürgerbegehren „Klimaentscheid Frankfurt am Main“
    M
    02.06.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 02.06.2025, M 88 Betreff: Abhilfebeschluss zum Bürgerbegehren "Klimaentscheid Frankfurt am Main" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4688 (NR 908) Der beantragte Bürgerentscheid entfällt. Im Übrigen wird festgestellt, dass die für das Bürgerbegehren notwendige Anzahl an Unterstützungsunterschriften mit 15.574 gültig überprüften Unterschriften erreicht wurde. Begründung: A. Zielsetzung Im November 2021 wurde das Bürgerbegehren "Klimaentscheid Frankfurt am Main" initiiert. Das Bürgerbegehren stellt einen Antrag auf Zulassung eines Bürgerentscheids (§ 8b Absatz 1 Satz 1 der Hessischen Gemeindeordnung) dar. Von den eingereichten Unterstützungsunterschriften wurden 15.574 als gültig überprüft. Die notwendige Anzahl von 15.362 Unterstützungsunterschriften gemäß § 8b Absatz 3 Satz 3 HGO wurde damit erreicht. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung teilen die Auffassung des Klimaentscheids, wonach die Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie Anpassung an unabwendbare Folgen des Klimawandels zentrale Herausforderungen unserer Zeit darstellen. Dabei trägt Frankfurt, als größte Stadt Hessens und fünftgrößte Metropole Deutschlands, eine besondere Verantwortung und muss daher mit gutem Beispiel vorangehen. Der Magistrat, Ämter und Stadtverordnete haben sich gemeinsam mit Vertreter:innen des Klimaentscheids in einem mehrmonatigen, vertrauensvollen und sehr konstruktiven Gesprächsprozess darauf verständigt, wie der bereits eingeleitete klimapolitische Aufbruch durch neue Ideen, ergänzende Maßnahmen und mehr Tempo bei der Umsetzung verstärkt werden kann. Die vereinbarten Maßnahmen wurden durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024 mit dem § 4688 beschlossen: Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt. Daraufhin teilten zwei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens durch Schreiben vom 10.05.2024 (Eingang im Bürgeramt, Statistik und Wahlen am 21.05.2024) mit, dass sie das beantragte Bürgerbegehren "Klimaentscheid Frankfurt am Main" zurückziehen. Ob durch die von zwei Vertrauenspersonen eingereichte Rücknahmeerklärung das Bürgerbegehren zur Erledigung gebracht werden kann, ist fraglich. Daher beschließt die Stadtverordnetenversammlung zur Rechtssicherheit, dass der mit dem Bürgerbegehren beantragte Bürgerentscheid entfällt. Ferner wird mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Anzahl der gültig überprüften Unterstützungsunterschriften festgestellt. Mit Beschlussfassung können diese datenschutzgerecht vernichtet werden. B. Alternativen Der durch das Bürgerbegehren beantragte Bürgerentscheid findet keinen formellen Abschluss. C. Lösung Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gemäß § 54 Absatz 1 Satz 1 HGO. D. Kosten Keine. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.06.2025, NR 1290 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.03.2024, NR 908 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1290 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 88 = Ablehnung, NR 1290 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 88 und NR 1290 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 88 = Annahme, NR 1290 = Ablehnung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1290 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6361, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 79-0

  • Mobilität und Grün für alle - Vorschlag des Städtebaubeirates zum U 4Lückenschluss aufgreifen
    NR
    02.06.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, NR 1261 Betreff: Mobilität und Grün für alle - Vorschlag des Städtebaubeirates zum U 4-Lückenschluss aufgreifen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.09.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Dem Vorschlag des Städtebaubeirates der Stadt Frankfurt am Main vom 06.03.2025 folgend, setzt sich der Magistrat bei der Bundesregierung und der Hessischen Landesregierung für einen Rückbau von Miquelknoten und Rosa-Luxemburg-Straße ein und entwickelt in enger Abstimmung mit der bundeseigenen Autobahn GmbH eine belastbare Gestaltungs- und Planungsgrundlage für die genannten, sanierungsbedürftigen Verkehrsbauwerke. Dabei werden insbesondere die Bedürfnisse des Fußgänger- und Radverkehrs betrachtet mit der Zielstellung, die zersiedelnde Wirkung der raumgreifenden Straßenbauten und Brückenbauwerke zugunsten einer attraktiven Vernetzung des neu entstehenden Stadt- und Landschaftsraums aufzulösen. 2. Parallel zur Planung und Bau des U4-Lückenschlusses und in Abstimmung mit den Vorschlägen des Städtebaubeirates entwickelt die Stadt Frankfurt ein Stadtentwicklungskonzept für die tangierten Bereiche zwischen Bockenheim, Westend, Ginnheim und Dornbusch als städtebauliche Begleitplanung zum U4-Lückenschluss. Dabei werden insbesondere die Wohn- und Freiraumpotenziale erkundet, die Integration der Platensiedlung und das "Grüne Y" in das Stadtgefüge und Grünsystem sowie die Anlage eines Ortszentrums/Quartiersplatzes für Ginnheim intensiv geprüft. Begründung: Der Städtebaubeirat der Stadt Frankfurt am Main hat Anfang März 2025 ein Positionspapier veröffentlicht, welches anschließend an die Diskussionen zum integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ das große städteplanerische Potenzial rund um den Miquelknoten und die Rosa-Luxemburg-Straße hervorhebt. Im Zuge der Verlängerung der U-Bahnlinie U4 soll die Chance genutzt werden, auch die Stadtentwicklung voranzubringen. Das Expert*innengremium schlägt vor, die Rosa-Luxemburg-Straße durch Ginnheim und den Miquelknoten, der die A66 mit dem Alleenring verbindet, zurückzubauen. Die beiden großen Verkehrsachsen sind überdimensioniert und entsprechen den aktuellen diversen Bedarfen der Menschen in der Stadt nicht, da sie noch aus der Zeit der "autogerechten Stadt" stammen. Perspektivisch sieht der Beirat die Möglichkeit, den so zurückgewonnenen Raum für Wohnen sowie Grünflächen umzunutzen. Die entstehenden Grünflächen sollen mit den bereits bestehenden in Ginnheim und der Platensiedlung verbunden werden. Diese werden kontinuierlich vernetzt und aufgewertet und als "Grünes Ypsilon" bezeichnet. Um die städtischen Klimaziele zu erreichen, ist ein Rückbau von großen, den Stadtraum zerschneidenden Straßen notwendig. Im Jahr 2022 entfielen 27 Prozent der CO₂- und Treibhausgasemissionen im Frankfurter Stadtgebiet auf den Verkehr. Durch Rückbau kann der klimaschädlichen Versiegelung Einhalt geboten werden. Entsiegelung ist wichtig, weil sie die ökologischen Funktionen des Bodens wiederherstellt und sich positiv auf die Umwelt und das Klima auswirkt. Entsiegelte und begrünte Flächen können Starkregen abpuffern, da das Wasser versickern kann. Angesichts zunehmender Hitzeereignisse in der Stadt, müssen versiegelte Flächen, die Hitze enorm speichern, reduziert werden. Der Rückbau birgt ein enormes Entsiegelungspotenzial. Der Rückbau bietet zudem die große Chance, dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum für Menschen zu schaffen, die auf dem freien Wohnungsmarkt kaum eine Chance auf eine angemessene Wohnung haben - vor allem Menschen, die seit Jahren auf eine Sozialwohnung warten oder unter unwürdigen Bedingungen in Notunterkünften leben müssen. Darüber hinaus kann das Naherholungsangebot vor Ort verbessert werden. Naherholung in der Innenstadt ist wichtig, da sie die Lebensqualität der Bewohner*innen erhöht und positive Effekte auf die physische und psychische Gesundheit hat. Nur ausreichende und gut erreichbare Grünflächen machen das Leben in der Stadt lebenswert. Zudem kann durch einen sozialökologischen Umbau der Verkehrswege eine gerechtere Flächenverteilung des Straßenraums erzielt werden, indem Fahrrad- und Gehwege ausgeweitet werden. Somit können Umbaumaßnahmen am Miquelknoten und in der Rosa-Luxemburg-Straße einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende beitragen, denn auch die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen wie Radfahrer*innen und Fußgänger*innen, insbesondere Kinder, Personen mit Kinderwagen, Menschen in Rollstühlen oder mit Gehhilfen oder ältere Menschen, brauchen sichere und breite Gehwege, um sich gut in der Stadt gut fortbewegen zu können. Es gibt viele gute klima-, sozial- und gesundheitspolitische Gründe für den Rück- und Umbau von Hauptverkehrsstraßen. Die Stadt Frankfurt muss die Empfehlungen des Städtebaubeirats als renommiertes Expert*innengremium aufgreifen und somit die großen städtebaulichen Potenziale im Rahmen des U4-Lückenschlusses nutzen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 16 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2, 9 Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1261 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass der U 4 Tunnel wegfällt, die Rosa-Luxemburg-Straße bleibt und öffentlichen Verkehrsmitteln dient) 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1261 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage NR 1261 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1261 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass der U4-Tunnel wegfällt, die Rosa-Luxemburg-Straße bleibt und den öffentlichen Verkehrsmitteln dient) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage NR 1261 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1261 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass der U4-Tunnel wegfällt, die Rosa-Luxemburg-Straße bleibt und den öffentlichen Verkehrsmitteln dient) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1261 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6316, 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.07.2025 § 6737, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Mehr Gemeinschaftsgärten in Frankfurt
    NR
    02.06.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, NR 1262 Betreff: Mehr Gemeinschaftsgärten in Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt bringt ein Gemeinschaftsgarten-Programm nach Berliner Vorbild auf den Weg. Begründung: Der Berliner Senat hat in enger Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Projekten und der Hilfe von Anwohner*innen ein Konzept für die Entwicklung von Gemeinschaftsgärten entwickelt und hilft aktiv bei der Bereitstellung von Flächen, Werkzeugen und anderen Ressourcen, unter anderem auch finanziell. Gemeinschaftsgärten sind Projekte, bei denen Menschen gemeinsam gärtnern. Mitmachen darf jede*r, es sind Projekte für Austausch zwischen Nachbar*innen, erste Erfahrungen mit Gärten und gärtnern und für eine bessere Pflege von brachliegenden oder ungenutzten Grünflächen in der Stadt. Die Bereicherung der Stadtteile durch die Beteiligung der Bevölkerung wirkt sich auch in anderer Hinsicht positiv auf die Stadt aus, z.B. durch die Verbesserung der Luftqualität, des Mikroklimas und die Begrünung der Stadt. Bereits bestehende Gemeinschaftsgärten wie der Schulgarten im Ostend oder die GemüseheldInnen führen zu einer Steigerung der nachhaltig erzeugten Lebensmittel in der Region und schaffen einen Dialog zwischen Stadt und Bürger*innen. Die Stadt sollte aktiv auf diese Projekte zugehen, um ein Programm nach Berliner Vorbild zu erarbeiten. Außerdem sollte die Möglichkeit bestehen als aktive Gruppe, Einzelperson, Verein oder Projekt das Programm mitzugestalten. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 361 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1262 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass auch Klein- und Freizeitgärten mit der Bevölkerung wachsen) Beschlussausfertigung(en): § 6279, 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.06.2025 Aktenzeichen: 79-3

  • Rebstockpark weiterentwickeln
    NR
    02.06.2025 · GRÜNE, SPD, FDP, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, NR 1263 Betreff: Rebstockpark weiterentwickeln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Stadt Frankfurt, die Überlassung bestimmter Flächen des "Rebstockgeländes" an die Messe GmbH, vereinbart im Nutzungsvertrag vom 29.04.1983, zuletzt mit IV. Nachtrag vom 25.03.2019 geändert, neu zu regeln. Ziel der Neuregelung soll sein: 1. Die Parkfläche rund um den alten Rebstockweiher wird mit dem Ziel der Gestaltung eines naturnahen Erholungsparks weiterentwickelt. Das impliziert eine Beendigung der Nutzungsüberlassung des "alten Rebstockparks" an die Messe. 2. Die von der Messe als solche ausgewiesenen Parkflächen K, J, F, G und H werden nicht weiter als Parkplätze genutzt. 3. Die Nutzungsfläche für die Messe wird maximal auf die Fläche zwischen A648 und Max-Pruss-Straße beschränkt. 4. Die Herstellung dauerhafter, sicherer und barrierefreier Wegebeziehungen für den Fuß- und Radverkehr zwischen dem Übergang alter und neuer Rebstockpark auf der Straße "Zum Messeparkhaus Rebstock/Zum Rebstockpark". Damit verbunden ist der Wechsel der Zuständigkeit vom Amt für Bau und Immobilien (ABI) zum Grünflächenamt. Die Nutzungsüberlassung an die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG mbH) zur Betreibung von Flüchtlingsunterkünften bleibt unberührt. Begründung: Nachdem aus der Brachfläche des ehemaligen Flughafengeländes Anfang der 1960er Jahren ein Volkspark eingerichtet wurde, wurden bestimmte Flächen des "Rebstockgeländes" als riesiger Messeparkplatz zweckentfremdet. Seit 1983, seit über 40 Jahren, sind bestimmte Flächen des "Rebstockgeländes" von der Stadt an die Messe Frankfurt zur Nutzung überlassen. Für die Messe ist das Rebstockgelände Teil ihres Verkehrs- und Logistikkonzepts. Stand heute scheint lediglich die Nutzung der Fläche zwischen Autobahn A648 und Max-Pruss-Straße als Park und Aufstellfläche für die zur Messelogistik eingesetzten LKWs und Fahrzeuge plausibel, da sie aufgrund ihrer Größe nicht in das seit 2000 eröffnete Messeparkhaus mit 5400 Parkplätze einfahren können. Die Vorhaltung mindestens der engeren Flächen im Rebstockpark als Parkfläche hingegen sollten entfallen. Der lange Zeitraum der Nutzungsüberlassung an die Messe irritiert nicht nur, nachdem sich die Nutzungsnotwendigkeit durch das Messeparkhaus verändert hat - auch hat sich Frankfurt städtebaulich weiterentwickelt. Das Quartier Rebstock Nord-Ost entstand, aktuell wird die Wohnbebauung des Gebiets Am Römerhof/Zum Rebstockbad geplant. Auch die Messe muss sich in die Frankfurter Stadtentwicklung integrieren. Gemäß Verordnung vom 12. Mai 2010 ist das Rebstockgelände als Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 ausgewiesen. Aufgrund der Nutzungsüberlassung an die Messe kann der Rebstockpark nur als Grünfläche mit regelmäßig unterhaltenem Rasen genutzt werden. Das Anlegen von Blühflächen, neuen Baumstandorten etc., eine ökologische Aufwertung oder die Gestaltung von Spielanlagen etc. ist aufgrund der vorgehaltenen Nutzung als Parkplatz nicht möglich. Die vertragliche Gestaltung der Nutzungsüberlassung an die Messe sollte angepasst werden, um den Park als Ort für Erholungssuchende mit Blick auf · die Aufenthaltsqualität (Spielfläche), · den Artenschutz angesichts der Habitate für Vögel, Fledermäuse und dem großen Habitat der Sandbienen (zwischen dem Kreisel Am Römerhof bis einschließlich der Fläche K) und · der Klimaanpassung und für die Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet weiterzuentwickeln. Ereignisse, wie z.B. das Newroz, das Dersim Festival oder das afrikanische Kulturfest etc. sollen auch nach der Weiterentwicklung auf den versiegelten Flächen bzw. in einem beschränkten Bereich stattfinden können. Auch verkehrlich muss um die Nutzung der Straße "Am Messeparkhaus" weiterentwickelt werden, um die Parks und neu entstehenden Nachbarschaften zwischen Römerhof und Rebstock zu verbinden. Dringlich ist die Weiterentwicklung der verkehrlichen Anbindung auch angesichts des Neubaus des Rebstockbads und des problematischen Übergangs zwischen altem und neuen Rebstockpark nur außerhalb der Messezeiten. Der Radschulweg für das Gymnasium Römerhof und ggf. weitere Schulen im Bezirk muss passierbar und sicher sein. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 368 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage NR 1263 wird auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation) 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage NR 1263 auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. bis 3. sowie die beiden letzten Sätze der Vorlage NR 1263 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1263 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ziffern 1. bis 3. und letzter Satz Annahme, vorletzter Satz Ablehnung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage NR 1263 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU und FDP gegen 1 GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 5 GRÜNE und SPD (= Enthaltung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: a) Die Ziffern 1. bis 3. sowie die beiden letzten Sätze der Vorlage NR 1263 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1263 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ziffern 1. bis 3. und letzter Satz Annahme, vorletzter Satz Ablehnung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6376, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 67-0

  • Jugendparlament in der Paulskirche
    NR
    02.06.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, NR 1264 Betreff: Jugendparlament in der Paulskirche Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die konstituierende Sitzung des Jugendparlaments findet dieses Jahr in der Paulskirche statt. 2. Der Magistrat prüft in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie, inwiefern es möglich ist, die Sitzungen des Jugendparlaments so dann quartalsweise in der Paulskirche stattfinden zu lassen. Begründung: Die Paulskirche ist der Geburtsort der deutschen Demokratie. Aktuell verfolgt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt hier Pläne, ein Haus der Demokratie entstehen zu lassen. Damit ist die Paulskirche besonders geeignet, um hier auch das Frankfurter Jugendparlament anzusiedeln. Das große öffentliche Interesse an der Paulskirche als Demokratieort kann dazu dienen, das politische Interesse junger Menschen zu wecken und sich am demokratischen Prozess zu beteiligen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.06.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1264 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1264 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage NR 1264 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6377, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 00-34-29

  • Barrierefrei im Römer - Rathaus für alle
    NR
    02.06.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, NR 1265 Betreff: Barrierefrei im Römer - Rathaus für alle Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt sorgt dafür, dass bei zukünftigen öffentlichen Veranstaltungen im Römer barrierefreie Zugänge klar erkennbar, erreichbar und entsprechend gekennzeichnet sind. 2. Es wird eine Broschüre "Barrierefrei durch den Römer" erstellt, die übersichtlich alle barrierefreien Zugänge, Wege, Aufzüge, barrierefreien WCs sowie Hinweise zur Unterstützung durch Personal enthält. i. Die Broschüre enthält einen detaillierten Lageplan, aus dem ersichtlich ist, wo sich welche Barrieren befinden und wie diese umgangen werden können. ii. Die Broschüre wird sowohl gedruckt an allen Eingängen des Römers ausgelegt als auch in digital barrierefreier Form online zur Verfügung gestellt. 3. Alle Informationen zur Barrierefreiheit werden auf der Website zum "Tag der offenen Tür" gut sichtbar und barrierefrei auffindbar dargestellt - nicht versteckt unter Unterpunkten. Begründung: Beim diesjährigen Tag der offenen Tür im Römer wurden erneut zahlreiche Mängel in Bezug auf Barrierefreiheit deutlich. Elektrorollstuhlnutzer:innen und Begleitpersonen berichteten von schwer auffindbaren Zugängen, fehlenden Hinweisschildern, unklaren oder gar falschen Informationen zu barrierefreien Wegen und Toiletten. So war beispielsweise der auf der Internetseite als barrierefrei ausgewiesene Zugang über die Limpurgergasse vor Ort durch ein Verbotsschild blockiert. Der Zugang über die Bethmannstraße 3 war zwar tatsächlich barrierefrei, aber vielen Besucher:innen nicht bekannt. Gedrucktes Informationsmaterial enthielt keinerlei Hinweise zur Barrierefreiheit; die digitalen Informationen waren nur schwer auffindbar und für viele Besucher:innen vor Ort schlicht nicht nutzbar. Hinzu kommen strukturelle Herausforderungen im Römer selbst: verschachtelte Gänge, Stufen, manuell zu öffnende Türen und eine fehlende Übersicht über barrierefreie Wege. Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen - insbesondere allein reisende Rollstuhlfahrer:innen - ist dies eine erhebliche Zumutung. Bauliche Veränderungen sind angesichts der historischen Bausubstanz des Römers nur eingeschränkt möglich. Umso wichtiger ist es daher, durch klare, auffindbare und verlässliche Informationen Barrieren zumindest organisatorisch zu überwinden. Eine Broschüre mit Lageplan und konkreten Hinweisen zur Barrierefreiheit im Römer - online wie offline - ist ein längst überfälliger Schritt. Sie ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine eigenständige Planung ihres Besuchs und trägt wesentlich zur Inklusion und Teilhabe bei. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.03.2026, B 105 Bericht des Magistrats vom 04.09.2026, B 272 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 04.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.06.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Den Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1265 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 1. auch die barrierefreien Toiletten entsprechend gekennzeichnet werden und unter Ziffer 3. die Informationen zur Barrierefreiheit leicht zugänglich auf der Webseite der Stadt dargestellt werden. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1265 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überweisen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke und AfD (= Annahme ohne Zusatz) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage NR 1265 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU und SPD (= Zurückweisung) 37. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Den Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1265 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 1. auch die barrierefreien Toiletten entsprechend gekennzeichnet werden und unter Ziffer 3. die Informationen zur Barrierefreiheit leicht zugänglich auf der Webseite der Stadt dargestellt werden. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1265 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überweisen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme ohne Zusatz) BFF-BIG (= Ziffer 1. und 3. Annahme ohne Zusatz, Ziffer 2. Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 30.06.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Den Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1265 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 1. auch die barrierefreien Toiletten entsprechend gekennzeichnet werden und unter Ziffer 3. die Informationen zur Barrierefreiheit leicht zugänglich auf der Webseite der Stadt dargestellt werden. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1265 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überweisen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: a) Den Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1265 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 1. auch die barrierefreien Toiletten entsprechend gekennzeichnet werden und unter Ziffer 3. die Informationen zur Barrierefreiheit leicht zugänglich auf der Webseite der Stadt dargestellt werden. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1265 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überweisen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme ohne Zusatz) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1265 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt Beschlussausfertigung(en): § 6378, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 § 6934, 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 27.11.2025

  • Ausfälle der Buslinie 39
    OFOB 2
    02.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1065/10 Betreff: Ausfälle der Buslinie 39 Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen - insbesondere der VGF - gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Ob es in den vergangenen Wochen und Monaten vermehrt zu Fahrtausfällen der Buslinie 39 gekommen ist? 2. Wenn ja, aus welchen Gründen? 3. Wenn ja, wie der Magistrat solche Ausfälle in Zukunft zu vermeiden gedenkt? Begründung: Die Beschwerden über entsprechende Ausfälle, insbesondere in Richtung Berkersheim Mitte, nehmen zu. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um entsprechende Auskünfte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7122 2025 Die Vorlage OF 1065/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Weiteren Betrieb des Schülerladens Dachsburg jetzt sicherstellen
    OFOB 9
    02.06.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1066/10 Betreff: Weiteren Betrieb des Schülerladens Dachsburg jetzt sicherstellen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. die drohende Schließung des Schülerladens "Dachsburg" in Berkersheim zu verhindern und die Fortführung des wichtigen Betriebs sicherzustellen, 2. das aktuelle Angebot des Trägers 55 zur Übernahme der "Dachsburg" sowie des dort arbeitenden Personals rasch und wohlwollend für die besonderen Bedarfe vor Ort zu berücksichtigen und eine Übernahme der Trägerschaft positiv zu begleiten, 3. die bisher nicht mögliche elektronische Anmeldung über das Kindernet wieder freizuschalten, zumal nur so die korrekten Anmelde-Ergebnisse für den Schülerladen "Dachsburg" berücksichtigt werden können, 4. die Eltern und das pädagogische Personal in die Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen und regelmäßige Austauschgespräche zu führen, 5. falls jetzt die Fortführung des Betriebs wider Erwarten nicht möglich sein sollte, eine Übergangslösung zu suchen und zu ermöglichen, um die Betreuung der betroffenen Kinder sicherzustellen, bis die "Dachsburg" ihre Arbeit wiederaufnehmen kann. Begründung: Der sicher nicht leichte Übergang zur Ganztagsbetreuung, hier in Berkersheim und am Frankfurter Berg, ist sehr wichtig sowie als Pilotprojekt anzuerkennen umzusetzen. Es sollte dazu sichergestellt werden, dass faire und korrekte Anmeldeergebnisse erfasst werden. Die aktuell fehlende Anmeldemöglichkeit liegt in der Verantwortung der Stadt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7114 2025 Die Vorlage OF 1066/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ergänzung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße
    OFOB 9
    02.06.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1067/10 Betreff: Ergänzung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Vorgang: OM 6217/24 OBR 10; ST 608/25 Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat sehr für die Anbringung des Flexipollers. Dieser beweist mit dermaßen umfangreichen Kontaktspuren zu Fahrzeugen mittlerweile, dass eine Maßnahme mehr als erforderlich ist, aber offensichtlich immer noch nicht ausreicht! Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich auch den Schutzstreifen zwischen Fußgängerüberweg und Oberer Kalbacher Weg mit roter Farbe zu markieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6217 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 608 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7123 2025 Die Vorlage OF 1067/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ortsbeiratsmittel für Sportgeräte für die Turnhalle der Theobald-Ziegler-Schule
    OFOB 10
    02.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1069/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für Sportgeräte für die Turnhalle der Theobald-Ziegler-Schule Der Ortsbeirat 10 wolle beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, Sportgeräte als investive Ersatzbeschaffungsmaßname anzuschaffen. Der Ortsbeirat 10 unterstützt die Maßnahmen gemäß der beigefügten Auflistung aus seinem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von insgesamt 8.000 Euro. Begründung: Diese Turngeräte sind sowohl für Schulsport als auch den Freizeitsport wichtig. Sportmaterialien Theobald Ziegler Schule Priorität Artikel Preis ca. Artikelnummer Sport Thieme 1 Weichbodenmatte 1600 Euro W1-IS2996426-WA 2 Rollbretter 70 Euro (10x) W3-611214707 3 Gymnastikseil 10 Stück 32 Euro W0-612909426 4 Jongliertücher Set "Nylon" (2x) 26 Euro W0-612650018 5 Koordinationsleiter "Agility 4m (2x) 92 Euro W0-611373934 6 Rollmatte 5m (2x) 2.400 Euro W0-612709619 7 Minitramp 1129 Euro W9-612351302 8 Sprungkasten 399 Euro (2x) W9-611214707 9 Sprungkasten mit Schwenkrolleneinr. 1099 Euro W9-611218712 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7115 2025 Die Vorlage OF 1069/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Das Budget der Theobald-Ziegler-Schule reicht nicht aus, um die aufgelisteten Sportgerätschaften, die sowohl für den Schulsport als auch für den Freizeitsport wichtig sind, anzuschaffen. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Sofern dies nicht oder nicht ganz möglich ist, ist der Ortsbeirat 10 bereit, bis zu 8.000 Euro aus seinem Budget zur Verfügung zu stellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gasleuchten in der Straße Am Dorfgarten umrüsten
    OFOB 9
    02.06.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1071/10 Betreff: Gasleuchten in der Straße Am Dorfgarten umrüsten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann die Gasleuchten in der Straße "Am Dorfgarten" umgerüstet werden können. Begründung: Leider sind die vorhandenen Gasleuchten sehr störanfällig und so oft viel zu dunkel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7117 2025 Die Vorlage OF 1071/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?
    OFOB 10
    02.06.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1072/10 Betreff: Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mit der gerodeten Fläche von rund 485 m2 auf der Gemarkung: 0509, Flurnummer: 8, Flurstücksnummer: 237/2 eine illegale Zweckentfremdung vorliegt. Falls dies zutrifft, was der Magistrat aufgrund dieser Erkenntnis nun unternimmt? Begründung: Gemäß Bebauungsplan B515 ist diese Fläche als öffentliche Grünfläche und zu erhaltende Sukzessionsfläche ausgewiesen. Die seit mehr als acht Jahren bestehende Rodung sowie die dort u.a. aufgestellten Geräte erwecken nicht den Eindruck, dass dies auf Veranlassung oder mit Genehmigung des Magistrats geschah! Anlage zu "Zweckentfremdung auf Flurstück 237/2?", vom 02.06.2025 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7118 2025 Die Vorlage OF 1072/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • E-Mobilität im Ortsbezirk 10 weiter ausbauen
    OFOB 10
    02.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1075/10 Betreff: E-Mobilität im Ortsbezirk 10 weiter ausbauen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob es ein Konzept für platzsparende Bordstein-Elektro-Anschlüsse im Ortsbezirk 10 gibt, 2. wenn nein, warum noch nicht und ab wann dies umgesetzt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7120 2025 Die Vorlage OF 1075/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

  • Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren
    OFOB 2
    02.06.2025 · GRÜNE, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1158/2 Betreff: Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den aktuellen Stand der Planungen zur Umgestaltung der Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipziger Straße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr sowie die Gestaltung des Überwegs Schloßstraße, darzustellen und mitzuteilen, ob und wann mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen ist. 2. zu bestätigen, dass die im Bericht B 166/2022 genannten Vorhaben - insbesondere die Einbindung der Achse in den "Stadtspaziergang Fußverkehr" sowie die angestrebte Förderung durch die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen - weiterhin verfolgt werden. 3. zu erläutern, ob es im Zusammenhang mit Haushaltskürzungen oder Priorisierungen in der Stadtverwaltung zu einer Veränderung der Planungs- oder Umsetzungsabsicht gekommen ist. Begründung: Die Achse Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße wurde bereits 2021 vom Ortsbeirat als zentrale Verbindung für den Fuß- und Radverkehr hervorgehoben. Der Magistrat hat daraufhin im Jahr 2022 zugesichert, die Anregungen des Ortsbeirats aufzugreifen und die Achse im Rahmen des Programms "Stadtspaziergang Fußverkehr" gemeinsam mit Bürger*innen und dem Ortsbeirat zu begutachten und planerisch weiterzuentwickeln. Trotz erfolgtem Stadtspaziergang im Jahr 2022 ist bisher keine konkrete Planung bekannt. Zur Wiedervorlage des Themas im Sinne einer nachhaltigen Mobilitäts- und Stadtgestaltung ist eine erneute Befassung durch den Magistrat notwendig. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7142 2025 Die Vorlage OF 1158/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 Linke

  • Mehr Fahrradparkplätze vor der Schloßstraße 119
    OFOB 2
    02.06.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1159/2 Betreff: Mehr Fahrradparkplätze vor der Schloßstraße 119 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Anzahl der Fahrradbügel vor der Hausnummer 119 um drei bis vier weitere Fahrradbügel zu erhöhen bzw. die vorhandenen so anzuordnen, dass in diesem Bereich erheblich mehr Fahrräder abgestellt werden können, 2. alternativ zu prüfen, ob zusätzliche Fahrradbügel an anderer geeigneter Stelle in unmittelbarer Nähe der Hausnummern 117/119 installiert werden können und dies bei positiver Prüfung umzusetzen, oder 3. zusätzliche Fahrradbügel an der Kreuzung Schloßstraße / Robert-Mayer-Straße gegenüber dem Außenbereich des Restaurants "Immer Satt" zu installieren. Begründung: Die derzeit vorhandenen sechs Fahrradbügel vor der Hausnummer 119 werden überwiegend von Mieter*innen der Wohngemeinschaften des Studentischen Wohnens genutzt. Anwohnende u.a. der Hausnummer 117 können diese daher nur sehr eingeschränkt verwenden. Der Bedarf an Fahrradabstellplätzen übersteigt die bestehende Kapazität deutlich. Aktuell sind dreimal zwei Fahrradbügel parallel zur Fahrbahn angeordnet (siehe Fotos); möglicherweise lässt sich bereits durch eine Erweiterung und geänderte Anordnung zusätzlicher Platz schaffen. Alternativ könnten weitere Fahrradbügel an nahegelegenen, geeigneten Standorten ergänzt werden. Anlage: (Quelle: StreetView von GoogleMaps) (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragsteller) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7143 2025 Die Vorlage OF 1159/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung)

  • Zufahrt zum Niddapark unterbinden
    OFOB 2
    02.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1161/2 Betreff: Zufahrt zum Niddapark unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bestehende Zufahrtsverbote zum Niddapark durch Verbotsschilder VZ 260 (KFZ-Verbot) und durch Grünanlagenschilder hervorzuheben, im Einzelnen: 1. Am Ende des Bockenheimer Wiesenwegs in Richtung Niddapark das Verkehrszeichen VZ 260 und ein Grünanlagenschild zu installieren. 2. Am Ende des Knöterichwegs das Verkehrszeichen VZ 260 zu installieren und das Grünanlagenschild von Büschen zu befreien. 3. An der Zufahrt von der Ginnheimer Landstraße zum Niddapark jeweils zwei besser sichtbare, zusätzliche Verkehrszeichen VZ 260 und ein Grünanlagenschild zu installieren. Begründung: Nach Beendigung der Bauarbeiten an der S-Bahnstrecke durch die DB müssen die bestehenden Zufahrtsverbote zum Niddapark hervorgehoben werden, um KFZ-Führende vor unbewusst und aus Gewohnheit begangenen Ordnungswidrigkeiten zu schützen. Besucher*innen des Niddapark berichten außerdem von Motorrädern, die zwischen dem Knöterichweg und der Ginnheimer Landstraße durch den Niddapark abkürzen. Der Niddapark ist ein Naherholungsgebiet, das nicht durch Kraftfahrzeuge befahren werden darf. Hinweise bzw. Verkehrszeichen fehlen aktuell gänzlich oder sind im Falle der Ginnheimer Landstraße schlecht sichtbar aufgestellt. Die zusätzlichen Grünanlagenschilder sind wichtig, um auf das E-Scooter-Verbot in Frankfurter Grünanlagen hinzuweisen. Das VZ 260 allein reicht dazu nach der neuen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (2025) nicht mehr aus. Schaubild der drei Orte an denen die Verbotsschilder VZ 260 und zwei Schilder Öffentliche Grünanlage, mit Ausnahme am Knöterichweg, angebracht werden. Quelle: OpenStreetMap mit eigenen Anmerkungen Blick von der Ginnheimer Landstraße auf parkende Kraftfahrzeuge. Quelle: Schild http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog Beispiel: Schild Öffentliche Grünanlage Schild: Öffentliche Grünanlage Knöterichweg: Schild Öffentliche Grünanlage, das Schild soll von den Büschen befreit werden (Quelle: Ein dem Antragsteller persönlich bekannter Bildgeber) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7151 2025 Die Vorlage OF 1161/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schwanheim: Öffentliche und barrierefreie Toilettenanlage für Schwanheim
    OFOB 2
    02.06.2025 · CDU, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1234/6 Betreff: Schwanheim: Öffentliche und barrierefreie Toilettenanlage für Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Frankfurter Toilettenkonzepts schnellstmöglich auch den Stadtteil Schwanheim zu berücksichtigen. Schwanheim mit seinem Waldspielpark, Grillplatz, Schwanheimer Wald, Mainuferweg gehört zu den wichtigen und viel besuchten Ausflugszielen im Frankfurter Süden. Eine feste öffentliche und barrierefreie Toilettenanlage würde hier die Aufenthaltsqualität deutlich verbessern. Begründung: Gerade an den Wochenenden und Ferien wird der Bereich im Süden Schwanheims von vielen Familien, Schulklassen, Spaziergängern auch mobilitätseingeschränkte Besucher stark frequentiert. Eine WC-Anlage ist nicht vorhanden. Alternativ oder ergänzend ist die Kommunikation mit der örtlichen Gastronomie und Betrieben um eine mögliche Teilnahme an der Initiative "Nette Toilette" zu fördern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7103 2025 Die Vorlage OF 1234/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Was macht eigentlich die unendliche Geschichte von der Planung eines Gehweges zur Sporthalle des Turnvereins Sindlingen?
    OFOB 2
    02.06.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1235/6 Betreff: Was macht eigentlich die unendliche Geschichte von der Planung eines Gehweges zur Sporthalle des Turnvereins Sindlingen? Vorgang: OM 4197/10 OBR 6; V 1558/16 OBR 6; ST 508/16; V 301/17 OBR 6; ST 745/17; OM 3105/18 OBR 6; ST 1467/18; OM 4800/19 OBR 6; ST 1840/19; ST 514/20; V 495/22 OBR 6; ST 299/23 Offenbar ohne jede Priorität ist für den Magistrat ein sicherer Schulweg für die Schüler der Meisterschule zum Sportunterricht in die Sporthalle des TVS. Nach jetzt 15 Jahren der Vorplanung und des Grunderwerbs sollte eine Realisierung in naher Zukunft möglich sein. Der Magistrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: - Ist die Maßnahme überhaupt noch in irgendeinem Amt in Bearbeitung? - Kann sie in 2025 dem Ortsbeirat vorgestellt werden? - Wie hoch sind die erforderlichen Mittel für die Realisierung im Bereich "Nahmobilität? - Stehen diese Mittel im laufenden Jahr zur Verfügung? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4197 Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 508 Auskunftsersuchen vom 17.01.2017, V 301 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 745 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3105 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1467 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4800 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1840 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 514 Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 495 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 299 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1206 2025 Die Vorlage OF 1235/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Umgestaltung des Spielhofs der Kita St. Dionysius, Herbert-von-Meister-Straße in Sindlingen/Pfarrei St. Margareta
    OFOB 6
    02.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1236/6 Betreff: Umgestaltung des Spielhofs der Kita St. Dionysius, Herbert-von-Meister-Straße in Sindlingen/Pfarrei St. Margareta Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: a) Wie ist der Stand der Planungen zur Umgestaltung des Außengeländes der Kita St. Dionysius, deren Unterlagen dem Stadtschulamt bereits im Herbst 2023 übermittelt wurden? b) Welche Ergebnisse brachte die Begehung des Spielhofs durch Mitarbeiter des Stadtschulamtes Ende 2024? c) Wie ist der Stand der Bewilligung der Zuschüsse durch die Stadt Frankfurt? d) Wann wird der Magistrat die entsprechenden finanziellen Mittel freigeben? Begründung: Die Kita St. Dionysius der Pfarrei St. Margareta wartet dringend auf den Beginn der Neugestaltung des Spielhofs im Außengelände. Gesicherte Informationen über den Stand der Dinge sind für die internen Planungen der Kita deshalb von Bedeutung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2025 Die Vorlage OF 1236/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ Ranzenbrunnenfest Sindlingen
    OFOB 2
    02.06.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1238/6 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" Ranzenbrunnenfest Sindlingen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Unter Bezugnahme auf den Etatantrag E 160/24 wird der Magistrat gebeten, das traditionelle Ranzenbrunnenfest in Sindlingen gemäß Antrag des Sindlinger Vereinsrings "Arbeitsgemeinschaft Sindlinger Ortsvereine" (ARGE SOV) an die Kulturförderung vom 20.5.25 mit einem Zuschuss in Höhe von 1.200 EUR zu unterstützen. Antragsunterlagen der ARGE SOV liegen dem Kulturamt vor. Begründung: Die Sindlinger Stadtteilkultur spiegelt sich auch im traditionellen Ranzenbrunnenfest wider. Der Ortsbeirat befürwortet deshalb den Antrag des Ausrichters ARGE SOV auf finanzielle Förderung aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.06.2025, OF 1252/6 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 104 2025 1. Die Vorlage OF 1238/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1252/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1252/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Unterstützung des 1. Sindlinger Karnevalsvereins 1925 e. V. im 100. Jubiläumsjahr
    OFOB 2
    02.06.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1239/6 Betreff: Unterstützung des 1. Sindlinger Karnevalsvereins 1925 e. V. im 100. Jubiläumsjahr Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 6 unterstützt die Jubiläumsfeier anlässlich des 100-jährigen Bestehens des 1.Sindlinger Karnevalvereins 1925 e.V. mit einem Betrag in Höhe von 1000,00 Euro aus seinem Budget. Begründung: Der 1. Sindlinger Karnevalverein 1925 e.V., dessen oberstes Gebot die Pflege des karnevalistischen Brauchtums ist, begeht in diesem Jahr sein 100-jähriges Jubiläum. Die Mittel sollen vorrangig für die Anschaffung von neuen Kostümen für den stark gewachsenen Gardebereich mit aktuell 3 altersspezifischen Garden und mehr als 40 Tänzerinnen verwendet werden und damit die Teilnahme an Turnieren ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 414 2025 Die Vorlage OF 1239/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Griesheim: Grünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau GriesheimMitte
    OFOB 2
    02.06.2025 · GRÜNE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1244/6 Betreff: Griesheim: Grünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Griesheim-Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der geplanten Neugestaltung der Grünflächen im Bereich Schwarzerlenweg, Espenstraße /Am Mühlgewann und Kiefernstraße die von den Anwohnern und Anwohnerinnen dringend geforderte Beleuchtung im Grünzug zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße entlang des Fußweges zwischen dem Gelände hinter der Adresse Waldschulstraße und der Kleingartenanlage vor der A5 im Rahmen einer Schulwegesicherung der Berthold-Otto-Schule und der Georg-August-Zinn-Schule aufzunehmen und umzusetzen. Begründung: Diese Grünanlage ist nicht nur ein Quell der Erholung für Mensch und Tier, sondern ein von Schulkindern und Erwachsenen stark frequentierter Weg auf dem Weg zur Schule und zurück als auch auf dem Weg zur Arbeit, wenn man zur S-Bahn muss. Ferner wurde die Beleuchtung von allen Beteiligten, Schulkindern und Anwohnern und Anwohnerinnen, die im Rahmen der Neugestaltung teilgenommen haben, gewünscht und gefordert, letztmalig bei der Vorstellung des Konzeptes am 16.05.2025 in der Aula der Georg-August-Zinn-Schule. Die Durchsetzung der Nichtbeleuchtung durch das Grünflächenamt stieß auf Unverständnis auch des Zwecks einer Beteiligung wenn der Wunsch der Nutzer und Nutzerinnen trotz aktiver Bürgerbeteiligung nicht beachtet wird Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 562 2025 Die Vorlage OF 1244/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Wiedererrichtung des Denkmals für Otto von Bismarck
    OFOB 6
    02.06.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1246/6 Betreff: Höchst: Wiedererrichtung des Denkmals für Otto von Bismarck Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten das im Oktober 2024 bestürzte Bismarck-Denkmal zeitnah auf seinen ursprünglichen Sockel in der Leverkuser Straße wiederzuerrichten. Begründung: Durch die Wiedererrichtung des Denkmals an seinem ursprünglichen Ort in der Leverkuser Straße bleibt es für Bürgerinnen und Bürgern weiterhin gut zugänglich. Außerdem kann es dazu beitragen, sich kritisch mit der Geschichte auseinanderzusetzen und bietet gleichzeitig leichter Gelegenheit Diskussionen und Debatten in der Gesellschaft anzustoßen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7106 2025 Die Vorlage OF 1246/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Halbsatz "und die Wiederaufstellung mit einer historisch kontextualisierten Erläuterung zu begleiten, etwa durch eine ergänzende Tafel und digitale Angebote" hinzugefügt wird sowie der Begründung die folgenden zwei Absätze hinzugefügt werden: "Das Denkmal für Otto von Bismarck in Höchst wurde 1899 enthüllt. Es war ein bürgerschaftliches Projekt. Finanziert wurde es vollständig aus privaten Spenden der Höchster Bevölkerung, insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern aus Industrie, Handwerk und Bürgertum. Diese Initiative zeigt die Bedeutung, die man dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck in der lokalen Erinnerung beimaß. Was der Ortsbeirat entschieden ablehnt, ist der Versuch, durch illegale Aktionen und Vandalismus politische Tatsachen zu schaffen. Die gewaltsame Entfernung der Statue war kein Akt der Aufklärung, sondern eine Missachtung des demokratischen Diskurses. Wer Denkmäler mit Seilen vom Sockel reißt gefährdet das Fundament unserer demokratischen Gesellschaft." Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

  • Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen
    OFOB 12
    02.06.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 522/4 Betreff: Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen Vorgang: NR 482/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; OM 6168/24 OBR 4; ST 523/25 Der Magistrat wird erneut gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Berger Straße im Abschnitt der Hausnummern 152 - 174 auch vom östlichen Gehweg aus überquert werden kann. Die o. g. Stellungnahme weisen wir zurück. Die verabschiedete NR 482/22 ‚Sondernutzung für die Außengastronomie' stellt klar: "...ist zu gewährleisten, dass 1. die Sondernutzung den öffentlichen Charakter der Flächen nicht beeinträchtigt und ausreichend Platz für den Aufenthalt zu Fuß gehender verbleibt. Zudem müssen Barrierefreiheit und Querungsmöglichkeiten weiterhin uneingeschränkt gegeben sowie die allgemeine Verkehrssicherheit gewährleistet sein,...". Neben der Querungsmöglichkeit wird darum gebeten, den im benannten Abschnitt befindlichen Briefkasten für Nutzer*innen zugänglich zu machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.09.2022, NR 482 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6168 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 523 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7131 2025 Die Vorlage OF 522/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

  • Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7
    OFOB 8
    02.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 522/7 Betreff: Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7 Noch immer warten die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die nicht mit dem Auto unterwegs sind, im Ortsbezirk auf Verbesserungen. Der Radverkehrswegeplan liegt trotz vieler Nachfragen nicht vor; ein umfassendes Konzept lässt auf sich warten. Dabei könnte bereits durch verschiedene kleinere Maßnahmen die Situation für diejenigen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, kurzfristig sicherer gestaltet werden. Daher wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr im Ortsbeirat 7 umzusetzen: 1. Gehwegnase/Anrampung In der Römerstadt 239 entfällt 2. Fahrradpiktogramme Augustenburgstraße Um das Gehwegradeln in der Augustenburgstraße zu reduzieren, sollten in beide Fahrtrichtungen Fahrradpiktogramme darauf hinweisen, dass hier auf der Straße zu fahren ist. Es steht zu vermuten, dass ein Teil des Gehwegradelns darin begründet liegt, dass vor schnell fahrenden und eng überholenden KFZ auf den Gehweg "geflüchtet" wird. Die Piktogramme zeigen auch dem KFZ Verkehr an, dass hier Radverkehr stattfindet und auf ihn Rücksicht zu nehmen ist. 3. Zweirichtungsradweg Alt-Praunheim (Zwischen Augustenburgstraße und Querung am Praunheimer Weg) entfällt 4. Parken an Knotenpunkten und vor abgesenkten Bordsteinen in der Siedlung Westhausen In der Siedlung Westhausen übersteigt die Zahl der KFZ die Zahl der legalen Parkmöglichkeiten deutlich. Dies führt auch regelmäßig und verbreitet zu Parken an Knotenpunkten und vor abgesenkten Bordsteinen. Es resultieren Gefährdungen und Behinderungen für alle Verkehrsarten. Aufgrund des hohen Parkdrucks ist dem allein durch Kontrollen der Verkehrspolizei nicht beizukommen. Die Knotenpunkte sollten daher im 5-Meter-Bereich (nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO) durch Poller gesichert werden, um die Sichtachsen frei zu halten: Egestraße/Zillestraße; Egestraße/Kollwitzstraße; Schollstraße/Kollwitzstraße/Anschluss Fuß- und Radweg; Schollstraße/Zillestraße; Kirchnerstraße/Zillestraße, Heisestraße/Kollwitzstraße; Kirchnerstraße/Kollwitzstraße; Kollwitzstraße Höhe Nr. 1: Anschluss Fuß- und Radweg nach Rödelheim/Reifenberger Straße; Westring/Kollwitzstraße: Innenseite der Kurve Zille-/Heisestraße Auch die abgesenkten Bordsteine im Wohngebiet sollten durch Poller gegen Parken geschützt werden, um die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr zu sichern: Zillestraße/Kollwitzstraße/Egestraße/Schollstraße/Kirchnerstraße/Heisestraße 5. Drängelgitter Westring/Ludwig-Landmann-Straße Das bestehende Drängelgitter sollte einseitig entfernt und der Gehweg in diesem Abschnitt mit dem Zusatzschilder "Radfahrer frei" versehen werden. Außerdem sollte eine Rampe zwischen den Pollern angebracht werden. 6. Stephan-Heise-Straße: Einbahnstraßenfreigabe für den Radverkehr Die Einbahnstraße sollte in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben werden. 7. Bachmannstraße/Hausener Brückenweg: Freigabe der Einbahnstraßen für den Radverkehr. Die Bachmannstraße sollte im Abschnitt bis zur Brotfabrik für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Im ab der Brotfabrik anschließenden verkehrsberuhigten Bereich ist Radfahren ohnehin in alle Richtungen möglich. In der Hausener Obergasse schließt in der Tempo-30-Zone wieder eine Einbahnstraße an, die für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden sollte. 8. Mittelleitlinie Praunheimer Landstraße Alt-Praunheim Die Entfernung von Mittelleitlinien führt erwiesenermaßen zu einer im Durchschnitt niedrigeren Fahrgeschwindigkeit des Kfz-Verkehr. Wie beispielweise in der Heerstraße sollten die Mittelleitlinien in der Praunheimer Landstraße und Alt-Praunheim (bis Ecke Heerstraße) demarkiert bzw. im Sanierungsfall nicht erneuert werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, insbesondere für den querenden Fußverkehr und den die Fahrbahn mitbenutzenden Radverkehr. 9. Heerstraße westlicher Teil Mittelleitlinie entfernen und Fahrradpiktogramme markieren: Im westlichen Teil der Heerstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Guerikestraße sollte die Mittelleitlinie ebenfalls demarkiert bzw. im Sanierungsfall nicht erneuert und Fahrradpiktogramme markiert werden. So kann die Durchschnittsgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs reduziert werden und auf den Radverkehr aufmerksam gemacht werden. Dies kann als Übergangslösung bis zu einem fahrradfreundlicheren Umbau der Straße dienen. 10. Knotenpunkt Niddaradweg/Hausener Weg Aus Richtung Hausen/Praunheim kommend behindern an der Ecke Niddaradweg/Hausener Weg regelmäßig parkende Kfz für den hier wartepflichtigen Radverkehr die Sicht in den Hausener Weg. An dem Knotenpunkt sollte eine durch Poller/Fahrradbügel gesicherte, ausreichend große Sperrfläche die Sichtachse freihalten. 11. Versetztes Parken Hausener Obergasse Die Hausener Gasse ist bereits seit langer Zeit als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Da bisher jedoch kein Umbau (Entfernung der Gehwege, bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, neue Oberflächengestaltung etc.) erfolgte, werden von den meisten Verkehrsteilnehmenden hier Gehweg und Fahrbahn immer noch als solche gelesen und genutzt. Trotz der provisorischen Schwellen fährt kaum ein Auto fährt mit Schrittgeschwindigkeit. Um den Kfz Verkehr zu verlangsamen, sollte hier beidseitiges, versetztes Parken angeordnet werden, sodass der Kfz-Verkehr zum Fahren in Schlangenlinien gezwungen wird. Ein zusätzliches Bodenpiktogramm "verkehrsberuhigter Bereich" war vor der Brückensanierung vorhanden und sollte wieder erneuert werden. 12. Poller Am Spritzenhaus/Hausener Obergasse/Roßbachstraße Im Knotenpunkt rechtswidrig parkende Kfz sind hier an der Tagesordnung und behindern die Sichtachsen für Schüler:innen der Kerschensteinerschule. Durch Poller oder andere bauliche Maßnahmen sollte der Bereich effektiv geschützt werden. 13. Radfahrstreifen Eugen-Hartmann-/Christa-Maar Straße/Willy-Berking-Straße Die Radfahrstreifen weisen keinen Sicherheitstrennstreifen zu den parkenden Kfz auf. Aufgrund der Gefahr von Dooring-Unfällen entspricht dies nicht mehr dem Stand der Technik und dem Straßenverkehrsrecht. Die Radstreifen sollten mit einem Sicherheitstrennstreifen versehen werden. Sollte die Fahrbahnbreite dafür nicht ausreichen, sollten Radschutzstreifen mit Trennstreifen markiert werden. 14. Radfahrerfurt Am Ebelfeld/Ludwig-Landmann-Straße Für den Radverkehr, der aus der Straße "Am Ebelfeld" geradeaus über die Ludwig-Landmann-Straße und entweder weiter in "Am Ebelfeld" oder nach links auf den Hochbordradweg der Ludwig Landmann-Straße, sollte eine Aufstellfläche vor der Ampel markiert werden. 15. Radfahrerfurt Praunheimer Landstraße/Jean-Albert-Schwarz-Straße Der Hochbordradweg entlang der Praunheimer Landstraße überquert kurz vor der Praunheimer Brücke die Jean-Albert-Schwarz-Straße. Hier sollte eine rot eingefärbte Furt für den Radverkehr markiert werden, damit der bevorrechtigte Radverkehr nicht übersehen wird. 16. "Schlossstraßenlösung" entlang U-Bahn-Station Hausen und Alt-Praunheim entfällt 17. Roteinfärbung Radfahrerfurt Friedrich-Wilhelm-von-Steuben Straße auf Höhe U-Bahn-Station Industriehof Hier müssen die nach rechts in die Breitenbachstraße abbiegenden Kfz die Radfahrfurt kreuzen. Diese sollte auf ganzer Länge rot eingefärbt und nach Möglichkeit verbreitert werden. 18. Parken vor der Hermann-Luppe-Schule/Praunheimer Mühle ordnen Vor der Hermann-Luppe-Schule ist für die verkehrsteilnehmenden nicht hinreichend deutlich erkennbar, wo Kfz geparkt werden können und wo nicht. Dies führt teils dazu, dass die Restdurchfahrtsbreite auf kritische Weise verengt wird (Feuerwehrzufahrt zur Schule und zur Wohnanlage Praunheimer Mühle), auf dem Hochbord, in der zweiten Reihe und in die Grünanlage hinein geparkt wird. Durch eindeutige Bodenmarkierungen sollten die Parkflächen hier klar definiert werden. Auf diese Weise wird die Verkehrssicherheit durch mehr Übersichtlichkeit verbessert. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.05.2025, OF 519/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 519/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 522/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 519/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 522/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 522/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7519 2025 1. Die Vorlage OF 519/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 522/7 für erledigt erklärt. 2. a) Die Ziffern 2., 5., 7. bis 9., 11. bis 15. und 17. der Vorlage OF 522/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b). Der Rest der Vorlage OF 522/7 wird (Ziffer 4. bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) Ziffern 2., 11. bis 15. und 17.: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Ziffern 5. und 7. bis 9.: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) b) Ziffer 4.: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und farbechte/Linke (= Annahme); SPD (= Enthaltung) Ziffern 6. und 10.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und farbechte/Linke (= Annahme) Ziffer 18.: CDU, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Annahme); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

  • Die Thudichumstraße soll kein FlixBus-Parkplatz sein!
    OFOB 8
    02.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 524/7 Betreff: Die Thudichumstraße soll kein FlixBus-Parkplatz sein! Seit September 2024 parkt nachts häufiger ein Reisebus des Unternehmens FlixBus mit spanischem Kennzeichen im absoluten Halteverbot vor dem Rewe in der Thudichumstraße. Laut Polizei behindere oder gefährde der Bus niemanden, weshalb er nicht abgeschleppt wird. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Wie bereits in diversen Beschlüssen des Ortsbeirats wird der Magistrat aufgefordert, endlich mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass auf der Thudichumstraße vor dem Rewe nicht unbefugt geparkt oder gehalten wird. Die Reisebusse sind nur die Spitze des Eisbergs, während tagsüber regelmäßig Paketlieferdienste oder Kund*innen auf dem Gehweg vor dem Rewe halten und dabei eine große Behinderung, zum Beispiel für den Fußverkehr, darstellen. Für geeignete Maßnahmen hält der Ortsbeirat auch verschärfte Kontrollen und stärkeres Eingreifen der Polizei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7098 2025 Die Vorlage OF 524/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

  • Grundüberholung Kinderspielplatz In der Römerstadt 168
    OFOB 11
    02.06.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 576/8 Betreff: Grundüberholung Kinderspielplatz In der Römerstadt 168 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Spielplatz mit der Anlagen-Nr. 167_2_1 in der Straße "In der Römerstadt 168" einer umfassenden Grundüberholung zu unterziehen. Da leider davon auszugehen ist, dass eine Grundüberholung erst frühestens im nächsten Jahr vorgenommen werden wird, wird gebeten dort zeitnah interimsweise Spielgeräte aufzustellen. Begründung: Der o.g. Spielplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Grundschule Römerstadtschule und liegt im Bereich der Nordweststadt, in der sehr viele Kinder leben. Dieser Spielplatz liegt komplett brach. Es ist daher sehr wichtig für die dort wohnenden Kinder, dass sie ihre Spielmöglichkeiten so schnell wie möglich wieder erhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7225 2025 Die Vorlage OF 576/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten!
    OFOB 8
    02.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 578/8 Betreff: Nordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten! Vorgang: V 509/12 OBR 8; ST 1880/12 Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Statistik über die aktuelle Auslastung der Tiefgaragen der Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG) in der Nordweststadt entsprechend der Stellungnahme ST 1880 aus dem Jahr 2012 vorzulegen. 2. auf eine deutliche Senkung der momentan zu hohen und unattraktiven Mietpreise von rd. 70 EUR/Monat für die einzelnen Parkplätze hinzuwirken. Begründung: Charakteristisch für die in den 60er Jahren neu gebaute Nordweststadt waren die getrennten Verkehre. Das Auto sollte in den Tiefgaragen sozusagen "verschwinden", ein heute wieder moderner Ansatz ("Quartiersgarage"), denkt man an die viel beschworene Mobilitätswende und an die immer mehr nötige Sicherheit für Fußgänger. Die gesamte Nordweststadt leidet jedoch immer mehr unter mit Autos zugestellten Wendehämmern, Feuerwehrzufahrten und Müllstandplätzen, zugleich ist bekannt, dass es immer noch Leerstände in den einzelnen Garagen der PBG gibt. Die mit Instandhaltungskosten begründete drastische Preiserhöhung im Jahr 2024 um rd. 40% hat das Parken im Straßenraum, wie es von den Erbauern der Nordweststadt gerade nicht vorgesehen war, weiter begünstigt, weil sich viele Menschen in diesem Stadtteil 840 EUR im Jahr für einen Parkplatz nicht leisten können. Der Preise sollte angepasst und von der PBG alles unternommen werden, um eine volle Auslastung der Garagen zu erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 509 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1880 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7227 2025 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion erfolgt eine getrennte Abstimmung über die Ziffern 1. und 2. Beschluss: 1. Der Ziffer 1. der Vorlage OF 578/8 wird zugestimmt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OF 578/8 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

  • Illegale Nutzung der Feuerwehrzufahrt Hammarskjöldring 1 unterbinden
    OFOB 8
    02.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 579/8 Betreff: Illegale Nutzung der Feuerwehrzufahrt Hammarskjöldring 1 unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Hammarskjöldring 1 auf dem Gehweg, der zugleich Feuerwehrzufahrt ist, einen Poller oder eine Halbschranke setzen zu lassen, und zwar an der Weggabelung am Abenteuerspielplatz, wo der schmale Weg zur Bernadottestraße 20-24 auf den Weg in der Verlängerung der Fußgängerbrücke über den Hammarskjöldring trifft. Es kann gerne ein Ortstermin zur Festlegung der Position des Pollers/der Halbschranke vereinbart werden. Begründung: Die Feuerwehrzufahrt über die Gehwege am Hammarskjöldring 1 wird von Autofahrern verbotswidrig genutzt, um hinter dem Abenteuerspielplatz zu den Wohnhäusern in der Bernadottestraße zu fahren. Dies geschieht nach Schilderung von Anwohnern in einem Tempo, das in der Regel nicht dem Schritttempo entspricht. Der Weg ist inzwischen zur "Ersatzstraße" geworden. Dies ist für Fußgänger und insbesondere Kinder und ältere Menschen nicht nur in der Dunkelheit lebensgefährlich. Es gibt bereits zwei bewegliche Bügel (zum Abenteuerspielplatz und auf dem schmalen Gehweg zur Bernadottestraße). Ein solcher oder ein Poller wären am Gehweg entlang des Abenteuerspielplatzes eine gute Lösung. Außer der Feuerwehr, für die der Weg nämlich gedacht ist, haben alle anderen Fahrzeuge dort nichts zu suchen. Der Gehweg kann keinesfalls weiter als Ersatzzufahrt zu den Häusern in der Bernadottestraße dienen. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7228 2025 Die Vorlage OF 579/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Versetzen von Pollern im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring 398c und 414
    OFOB 8
    02.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 580/8 Betreff: Versetzen von Pollern im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring 398c und 414 Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwehrzufahrt für die Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 414 und 398 c am Praunheimer Weg besser abzusichern. Dazu müssen der Poller und der Halbbügel, die die Feuerwehr-Zufahrt im o.g. Bereich markieren, weiter Richtung Praunheimer Weg versetzt werden, um das ständige illegale Parken von Autos in diesem Bereich zu unterbinden. Da dieser Bereich besonders nachts immer illegal zugeparkt ist, können Rettungsfahrzeuge dort nicht die für sie ausgewiesene Zufahrt benutzen. Des Weiteren sollen die beiden Poller, die sich im selben Bereich befinden und den Gehweg Richtung Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 398 sichern auch weiter Richtung Gehweg Praunheimer Weg versetzt werden, um insgesamt das illegale Parken auf dieser Fußgängerfläche zu verhindern. BG: Falls Fragen zur konkreten Örtlichkeit aufkommen, kann gerne ein Ortstermin vereinbart werden. Begründung: Quelle: privat Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7229 2025 Die Vorlage OF 580/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD

  • Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle „Wiesenau“
    OFOB 8
    02.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 581/8 Betreff: Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die folgenden Fragen beantworten: 1. Soll die Holzbrücke, die von der Hohemarkstraße zur U-Bahn Haltestelle Wiesenau führt, abgerissen und neu gebaut werden? 2. Warum muss die Holzbrücke abgerissen werden? 3. In welchem Stil/Optik ist der Neubau der Brücke geplant? 4. Wann sind die Bauarbeiten geplant? 5. Wie lange werden die Bauarbeiten voraussichtlich dauern? 6. Ist während der Bauarbeiten ein Zugang aus der Hohemarkstraße bzw. aus der Wiesenau zur U-Bahn Haltestelle weiterhin möglich? 7. Ist ein Neubau als Holzbrücke in derselben Optik möglich? 8. Vor dem Hintergrund des Interesses der Bürger: Können die Pläne für den Neubau sowie die Bauarbeiten dem Ortsbeirat vorgestellt werden? Begründung: Dem Vernehmen nach soll die Holzbrücke, die von der Hohemarkstraße zur U-Bahn Haltestelle Wiesenau führt, abgerissen und neu gebaut werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1233 2025 Die Vorlage OF 581/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

  • Temporäres Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle
    OFOB 8
    02.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 582/8 Betreff: Temporäres Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten während der Dauer der Nutzung der Behelfsbrücke an der Sandelmühle ein temporäres Halteverbot vor den Häusern An der Sandelmühle 38/38a/38b einzurichten. Begründung: Aufgrund der Renaturierung des Urselbachs im Bereich An der Sandelmühle, wird eine Behelfsbrücke ca. 30m links neben der alten Brücke errichtet. Da diese Brücke auf einen schmaleren Teil der Straße führt, muss zur besseren Passierbarkeit ein Halteverbot eingerichtet werden. Dies ist nötig um die Einfahrt für größere Fahrzeuge aber auch Rettungsdienste zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7230 2025 Die Vorlage OF 582/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Temporäres" gestrichen wird und der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten während der Dauer des Betriebs der Behelfsbrücke in der Straße An der Sandelmühle ein Halteverbot während der Bauphase vor den Häusern An der Sandelmühle 38 bis 46 einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“: Heddernheimer Straßenfest
    OFOB 8
    02.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 583/8 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen": Heddernheimer Straßenfest Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, sich an den Kosten für das Heddernheimer Straßenfest am 14.06.2025 zu beteiligen und mit jeweils maximal 6.000 Euro zu unterstützen. Begründung: Der Vereinsring Heddernheim organisiert das nicht kommerzielle Stadtteilfest unter Vorlage eigener Mittel. Die Kosten sollen aus dem Budget für Stadtteilfeste übernommen werden. Ein Zuschuss von bis zu 6.000 Euro ist möglich. Eine Kostenübersicht (als Schreiben an das Kulturamt) für die Feste sind als Anlage beigefügt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Initiative OI 109 2025 Die Vorlage OF 583/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE

  • Kunstwerk „Springende Fische“ zeitgemäß ersetzen
    OFOB 8
    02.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 584/8 Betreff: Kunstwerk "Springende Fische" zeitgemäß ersetzen Vorgang: OM 1889/13 OBR 8; ST 578/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der Ernst-Kahn-Straße 1-7 vorhandenen Überreste der Skulptur "Springende Fische" von Hugo Uhl (1918-1999) abzubauen und in Zusammenarbeit mit der Uhl gestaltet GmbH an Ort und Stelle eine neue Skulptur aufzustellen, die den künstlerischen Ansatz der ursprünglichen Plastik aufgreift und weiterentwickelt. Eine anteilige Finanzierung durch das Ortsbeiratsbudget wird in Aussicht gestellt. Der Magistrat möge dazu dem Ortsbeirat für einen entsprechenden Beschluss einen Kostenvoranschlag einreichen. Begründung: Kunst im öffentlichen Raum kann Stadtentwicklung fördern und Wohnquartiere aufwerten. Einige Kunstwerke, vor allem von Bildhauern, sind in den 1960er Jahren in der Nordweststadt aufgestellt worden und in Teilen heute noch vorhanden. Die "Springenden Fische" in der Ernst-Kahn-Straße sind vor ca. 15 Jahren mutmaßlich durch Vandalismus zerstört worden, und nur der Sockel ist noch da. Eine Instandsetzung ist vom Magistrat mit Hinweis auf die Kosten abgelehnt worden; stattdessen gab der Magistrat die Anregung, ein neues Kunstwerk aufzustellen. Es wird angeregt, hierzu wieder mit der Bildhauerei Uhl zu kooperieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2013, OM 1889 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2013, ST 578 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7231 2025 Die Vorlage OF 584/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
    STOB 9
    02.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 854 Betreff: Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme ST 1753 vom 7. Oktober 2024. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5921

  • Landstrom für Mainschiffe: Der Posse ein Ende setzen! Unterirdische Planungen stoppen, oberirdische Variante beschließen und Landstrom Ladeinfrastruktur endlich bauen
    STOB 9
    02.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 855 Betreff: Landstrom für Mainschiffe: Der Posse ein Ende setzen! Unterirdische Planungen stoppen, oberirdische Variante beschließen und Landstrom Ladeinfrastruktur endlich bauen Wie bereits berichtet wurden aufwändige Planungen zur Erweiterung einer bereits bestehenden und zum Neubau einer weiteren Umspannanlage, sowie zu der Landstrom-Elektranten an fünf Liegeplätzen für Flusskreuzfahrt- und Hotelschiffe erstellt. Über einen Zeitraum von über zwei Jahren erfolgten intensive Arbeiten an diesem Projekt, die von allen Beteiligten mit großer Ernsthaftigkeit und mit dem Ziel, so schnell wie möglich das für alle optimale Ergebnis zu erreichen, betrieben wurden. Es liegt in der Natur der Sache, dass Zielkonflikte bestehen: Die kostengünstige Umsetzung der technisch zuverlässigen Lösung, die jedoch optisch präsenter ist, steht der teuren, unauffälligeren Lösung gegenüber. Aus der jeweiligen Zuständigkeit der beteiligten Stellen ergeben sich unterschiedliche Bewertungen des Sachverhalts. Zu Beginn des Projekts schien es möglich, mit der Umsetzung der unterirdischen Bauwerke alle Zielsetzungen zu vereinen, wenn auch zu relativ hohen Kosten. Durch die technischen Schwierigkeiten, die sich im Verlauf des Projekts offenbarten, und durch die damit im Zusammenhang stehenden stark gestiegenen Kostenschätzungen, muss die damalige Entscheidung für eine unterirdische Bauweise überprüft werden. Zudem übersteigt die Höhe der aktuell geschätzten Kosten die zur Verfügung stehenden Mittel deutlich, so dass auch die Prüfung der Inanspruchnahme weiterer Zuschüsse, bspw. für die Gestaltung der umgebenden Mainuferlandschaft, erfolgt. Derzeit finden Abstimmungen zu der Frage statt, ob die Maßnahme, ganz oder in Teilen oberirdisch realisierbar sein könnte, da sich die Entscheidungsgrundlage im Verlauf der letzten drei Jahre geändert hat. Zu Beginn des Projekts, u. a. auf Grundlage einer im Jahr 2019 erstellten Machbarkeitsstudie, wurden technische Hürden und Kosten des Projekts deutlich geringer eingeschätzt. Eine oberirdische Umsetzung würde zu einer schnelleren Realisierung führen und einen großen Teil der Kosten einsparen. Insofern laufen aktuell keinerlei Planungen zu unterirdischen Bauwerken. Sobald die Prüfung, ob eine oberirdische Umsetzung der Maßnahme ganz oder in Teilen möglich ist, abgeschlossen ist, können Kosten und ein Fertigstellungstermin prognostiziert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.09.2023, OA 390

  • Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7
    STOB 10
    02.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 856 Betreff: Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6704

  • Einrichtung eines Behindertenparkplatzes am Jugendhaus am Heideplatz
    STOB 11
    02.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 857 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes am Jugendhaus am Heideplatz Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6762

  • Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee
    STOB 16
    02.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 858 Betreff: Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6581

  • Lieferzone vor der Begegnungsstätte Frankenallee einrichten
    STOB 5
    02.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 859 Betreff: Lieferzone vor der Begegnungsstätte Frankenallee einrichten Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6657

  • Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring NiederEschbach
    STOB 5
    02.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 860 Betreff: Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring Nieder-Eschbach Wirtschaftsdezernat und Wirtschaftsförderung arbeiten derzeit an einer Neuaufstellung der Förderkriterien für die Weihnachtsbeleuchtung, welche voraussichtlich eine Erweiterung der förderberechtigten Institutionen und Initiativen beinhalten werden. Das Wirtschaftsdezernat und die Wirtschaftsförderung als Fördermittelgeber bzw. operative Umsetzungseinheit des Förderprogramms haben als Auftrag die Förderung der Wirtschaft in Frankfurt am Main. Mittel, die aus dem Budget des Wirtschaftsdezernats verausgabt werden, müssen somit diesem Auftrag gerecht werden und entsprechend geförderte Maßnahmen auf das Gewerbe in den Stadtteilen einzahlen. Deswegen wird auch weiterhin ein sichtbarer Bezug der betreffenden Weihnachtsbeleuchtungen zu den Unternehmen im Stadtteil Voraussetzung für eine Förderung sein. Weihnachtsbeleuchtungen sind in diesem Zusammenhang als Teil einer verkaufsfördernden Aufenthaltsqualität in der Vorweihnachtszeit zu betrachten. Somit sollte eine Weihnachtsbeleuchtung in einem räumlichen Zusammenhang mit den lokalen Hauptgeschäftslagen oder mit von Gewerbetreibenden organisierten Aktionen stehen. Sind diese Voraussetzungen gegeben und wird der Antrag vollständig und rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt, könnte dann auch der Vereinsring Nieder-Eschbach Zuschüsse für die Montage, Demontage und Einlagerung der Weihnachtsbeleuchtung erhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6507

  • Den § 23 des Sprengstoffgesetzes konsequent in den betroffenen Bereichen im Ortsbezirk 10 umsetzen
    STOB 5
    02.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 861 Betreff: Den § 23 des Sprengstoffgesetzes konsequent in den betroffenen Bereichen im Ortsbezirk 10 umsetzen Der § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) regelt, dass zugelassene Pyrotechnik am 31. Dezember und dem 1. Januar ohne Ausnahmegenehmigung abgebrannt werden darf. Das Abbrennen in "unmittelbarer Nähe" von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden ist untersagt. In Frankfurt am Main gibt es viele schützenwerte brandempfindliche Gebäude. Eine flächendeckende Überwachung durch die Einsatzkräfte der Landes- und Stadtpolizei ist nicht möglich. Neben anlassbezogenen Kontrollen nach der 1. SprengV wird die Stadtpolizei in der Silvesternacht vor allem im Rahmen von Ruhestörungen eingesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6637

  • Grünfläche an der U2-Trasse in Bonames Richtung Nieder-Eschbach
    STOB 4
    02.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 862 Betreff: Grünfläche an der U2-Trasse in Bonames Richtung Nieder-Eschbach Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6215

  • Mobile Komposttoiletten für den Spielplatz in der Konstanzer Straße
    STOB 4
    02.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 863 Betreff: Mobile Komposttoiletten für den Spielplatz in der Konstanzer Straße Der Standort in der Konstanzer Straße wird mit Priorität bearbeitet. Der Magistrat prüft aktuell die Wiederinbetriebnahme der bestehenden Anlage auf dem neu gestalteten Spielplatz an der Ecke Konstanzer Straße/Bodenseestraße in Fechenheim. Der Spielplatz befindet sich in unmittelbarer Umgebung zum Mainufer und der Endhaltestelle Schießhüttenstraße in Fechenheim und könnte daher den geforderten Bedarf decken. Vor-Ort-Termine mit den Beteiligten haben bereits stattgefunden. Gemeinsam mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) wird nun eine Machbarkeitsprüfung durchgeführt. Bis zur Öffnung der festen Anlage soll eine mobile Komposttoilette als Übergangslösung dienen. Diese soll in den nächsten Tagen aufgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5644

  • OIB-Anträge - Sachstandsanfrage
    STOB 2
    02.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 864 Betreff: OIB-Anträge - Sachstandsanfrage Zu 1.: Eine Einigung bezüglich eines eigenen Standortes für den Bücherschrank steht noch aus. Gespräche zwischen den Beteiligten verliefen bisher ergebnislos. Nach abschließender Klärung des Standortes könnte die Aufstellung des Bücherschranks bereits im Frühjahr/Sommer 2025 anvisiert werden. Die Bestätigung über den fertig hergestellten Bücherschrank liegt dem Magistrat vor und er steht bereit zur Montage beim Hersteller im Lager. Die Beschilderung ist allerdings nur teilweise fertiggestellt - das Schild für die Patinnen und Paten steht noch aus. Von den drei Anmeldungen liegen dem Magistrat bislang lediglich zwei unterschriebene Patenschaftsvereinbarungen vor. Zu 2.: Der Magistrat erachtet es für sinnvoll, die Informationstafel parallel zur (Wieder-) Inbetriebnahme des Brunnens zu installieren. Bislang ist allerdings noch nicht absehbar, wann die Arbeiten am Brunnen abgeschlossen werden. Die zuständigen Fachämter befinden sich hierzu im Austausch. Entsprechend der "Empfehlung der Kommission für Erinnerungskultur zum Umgang mit den Denkmälern für den Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 im Stadtraum Frankfurt am Main" vom 25.11.2021 schlägt das Institut für Stadtgeschichte (ISG) neben dem allgemeinen kontextualisierenden Text folgenden ortsspezifischen Textbaustein vor: Der sogenannte "Herkulesbrunnen" wurde am 13. März 1910 auf dem Platz "Am Weißen Stein", dem Zentrum Eschersheims eingeweiht. Gestiftet hat ihn der Eschersheimer Unternehmer und Kommunalpolitiker Gottfried Kleinschmidt. (Mit dem Brunnen sollte der 27 Soldaten aus Eschersheim gedacht werden, die im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 gefallen waren. Die Enthüllungsfeier wurde als Volksfest begangen.) Im Jahr 1945 wurde die Bronzeplastik eingeschmolzen, der Brunnensockel stand noch bis 1964 und wurde im Zuge des Ausbaus der U-Bahn entfernt. Anfang der 1980er Jahre entdeckte man den Brunnensockel in einem städtischen Bauhof wieder, er wurde restauriert und an seinem ursprünglichen Platz wiedererrichtet. Seit September 2009 steht auf dem Brunnensockel ein Nachguss der bronzenen Herkulesfigur, die der russische Künstler Roman Krasnitsky nach Vorlage alter Fotos schuf. Zusätzlich zu diesem denkmalspezifischen Text sowie dem allgemeinen Textbaustein kann ein QR-Code angebracht werden, der auf https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page201.html?id=338& stadtteil=23 verweist. Zu 3.: Da der potentielle Zuschussempfänger bisher keinen Antrag gestellt hat, um die beschlossenen Mittel abzurufen, konnte die OIB 441/20 nicht umgesetzt werden. Zu 4.: Die Maßnahme zur Schulhofgestaltung der IGS Eschersheim im Außenbereich der Grundstufe befindet sich in Bearbeitung. Zu 5.: Im Austausch mit der Schulleitung wurden an der Heinrich-Seliger-Schule diverse Bedarfe zur Schulhofgestaltung festgestellt und entsprechende Maßnahmen beauftragt. Aufgrund von noch nicht abgeschlossenen Planungen für die Stellung einer neuen Holzmodulanlage konnten die Maßnahmen noch nicht durchgeführt werden. Zu 6.: Bislang konnte kein geeigneter Standort gefunden werden. Die Trassenabfrage ist erfolgt und die Trassenprüfung läuft noch, da im Bereich des gewünschten Standortes Trassen liegen. Die Standortsuche muss daher ausgeweitet werden. Sobald alle Unterlagen zur Beurteilung eines geeigneten Standortes vorliegen, kommen wir unaufgefordert auf den Ortsbeirat zu, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Herstellung des Bücherschrankes sowie die Benennung der Patinnen und/oder Paten stehen noch aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1132

  • Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern
    STOB 1
    02.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 865 Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern Es bestehen seitens des Magistrats keine rechtlichen Möglichkeiten, um gegen leerstehende Liegenschaften und deren ggf. ungepflegtes Erscheinungsbild vorzugehen. Von einer unbefugten Nutzung oder etwaigen Gefahren ist dem Magistrat nichts bekannt. Beschwerden liegen keine vor. Zu den vom Ortsbeirat genannten Liegenschaften kann der Magistrat im Übrigen Folgendes berichten: Für die Liegenschaft Weilburger Straße 17 liegt eine Genehmigung zum Abbruch des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses vor. Außerdem wurde im März 2024 die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage genehmigt. Ein Baubeginn wurde bisher nicht angezeigt. Das Hotel Mainzer Landstraße 261-263 ist dauerhaft geschlossen. Über die weiteren Verwendungsabsichten des Grundstückseigentümers hat der Magistrat keine Kenntnis. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1144

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