Temporäres Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle
Vorlagentyp: OF CDU
Antrag
Der Magistrat wird gebeten während der Dauer der Nutzung der Behelfsbrücke an der Sandelmühle ein temporäres Halteverbot vor den Häusern An der Sandelmühle 38/38a/38b einzurichten.
Begründung
Aufgrund der Renaturierung des Urselbachs im Bereich An der Sandelmühle, wird eine Behelfsbrücke ca. 30m links neben der alten Brücke errichtet. Da diese Brücke auf einen schmaleren Teil der Straße führt, muss zur besseren Passierbarkeit ein Halteverbot eingerichtet werden. Dies ist nötig um die Einfahrt für größere Fahrzeuge aber auch Rettungsdienste zu gewährleisten.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
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39. Sitzung OBR 8
TO I
Einstimmige Annahme