Temporäres Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
02.06.2025
26.06.2025
Antrag Ortsbeirat
Temporäres Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle
Details im PARLIS OF_582-8_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle
Details im PARLIS OM_7230_202502.06.2025
Antrag Ortsbeirat
Temporäres Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle
Details im PARLIS OF_582-8_202526.06.2025
Anregung Ortsbeirat
Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle
Details im PARLIS OM_7230_2025 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.06.2025, OF 582/8
Betreff: Temporäres Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten während der Dauer der Nutzung der Behelfsbrücke An der Sandelmühle ein temporäres Halteverbot vor den Häusern An der Sandelmühle 38/38a/38b einzurichten. Begründung:
Aufgrund der Renaturierung des Urselbachs im Bereich An der Sandelmühle, wird eine Behelfsbrücke ca. 30m links neben der alten Brücke errichtet. Da diese Brücke auf einen schmaleren Teil der Straße führt, muss zur besseren Passierbarkeit ein Halteverbot eingerichtet werden. Dies ist nötig um die Einfahrt für größere Fahrzeuge aber auch Rettungsdienste zu gewährleisten.
Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7230 2025 Die Vorlage OF 582/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Temporäres" gestrichen wird und der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten während der Dauer des Betriebs der Behelfsbrücke in der Straße An der Sandelmühle ein Halteverbot während der Bauphase vor den Häusern An der Sandelmühle 38 bis 46 einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme