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  • Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Hitzebelastete Bereiche im Ortsbezirk 9 analysieren und Gegenmaßnahmen entwickeln
    EAOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 27.11.2025, EA 62 entstanden aus Vorlage: OF 1158/9 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Hitzebelastete Bereiche im Ortsbezirk 9 analysieren und Gegenmaßnahmen entwickeln Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Im Haushalt 2026 werden Mittel in Höhe von 24.000 Euro bereitgestellt, um ein Fachbüro mit einer Klimaanpassungsanalyse für den Ortsbezirk 9 zu beauftragen. Die Analyse soll vorrangig jene Bereiche in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim untersuchen, die im städtischen Klimaplanatlas bereits als besonders hitzebelastet identifiziert worden sind. Das Fachbüro soll konkrete, wissenschaftlich fundierte und umsetzbare Gegenmaßnahmen aufzeigen und diese mit Kosten hinterlegen. 2. Der Magistrat wird gebeten, Fördermöglichkeiten durch Bund und Land zu prüfen, die für diese Analyse oder die Umsetzung der Maßnahmen in Anspruch genommen werden können. Begründung: Bisher werden Hitzeschutzmaßnahmen im Ortsbezirk zumindest durch den Ortsbeirat anlassbezogen und punktuell verfolgt. Was fehlt, ist eine systematische, wissenschaftlich fundierte Gesamtbetrachtung, die zeigt, wo Maßnahmen am dringendsten benötigt werden und welche Kombinationen den größten Kühlungseffekt erzielen. Eine fachliche Analyse ermöglicht es, die begrenzten Ressourcen der Stadt gezielt dort einzusetzen, wo sie der Bevölkerung den größten Nutzen bringen - insbesondere für vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und kranke Personen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 57 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 62/25 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung)

  • Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Stadtteil gegen Rassismus
    EAOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 27.11.2025, EA 63 entstanden aus Vorlage: OF 1159/9 vom 27.11.2025 Betreff: Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Stadtteil gegen Rassismus Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erweiterung der bestehenden Ortsschilder bzw. die Installation neuer Hinweisschilder für die Stadtteile des Ortsbezirks 9 (Dornbusch, Eschersheim, Ginnheim) an den zentralen Zufahrtsstraßen in den jeweiligen Stadtteil, die neben der Bezeichnung des Stadtteils auch den Schriftzug "Stadtteil gegen Rassismus" tragen, werden ausreichend Haushaltsmittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Ende 2012 setzten die Menschen in Rödelheim anlässlich der im vorherigen Jahr bekannt gewordenen rechtsradikalen Mordserie des NSU ein sichtbares Zeichen gegen Rassismus und rechten Terror. Am Hausener Weg wurde das erste Hinweisschild "Rödelheim - Stadtteil gegen Rassismus" errichtet. Der zuständige Ortsbeirat 7 hatte zuvor einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ende 2015 kamen drei weitere Hinweisschilder hinzu. Damals wie heute ist es anlässlich des Erstarkens rechten Gedankenguts und rechter Gewalt wichtig, Stellung zu beziehen gegen Rassismus, Antisemitismus und neonazistische Hetze. Das Ortsschild "Stadtteil gegen Rassismus" symbolisiert die Verpflichtung von Bürger*innen im jeweiligen Stadtteil, sich einzumischen, wenn Rassismus im öffentlichen Raum sichtbar wird, und aktiv für ein gemeinsames, respektvolles Zusammenleben aller im Stadtteil vertretenen Kulturen und Religionen einzutreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 74 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 63 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Stadtteil gegen Rassismus
    OFOB 9
    27.11.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2025, OF 1159/9 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Stadtteil gegen Rassismus Der Ortsbeirat möge beschließen: In den Stadtteilen Ginnheim, Eschersheim und Dornbusch des Ortsbeiratsbezirks 9 werden an den zentralen Zufahrtsstraßen in den jeweiligen Stadtteil bestehende Ortsschilder erweitert bzw. Hinweisschilder neu errichtet, die neben der Bezeichnung des Stadtteils auch den Schriftzug: "Stadtteil gegen Rassismus" tragen. Die zu diesem Zweck ggf. notwendigen Sondergenehmigungen nach Verkehrsordnungsrecht werden erteilt und die benötigten Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt am Main eingestellt. Begründung: Ende 2012 setzten die Menschen in Rödelheim anlässlich der im vorherigen Jahr bekannt gewordenen rechtsradikalen Mordserie des NSU ein sichtbares Zeichen gegen Rassismus und rechten Terror. Am Hausener Weg wurde das erste Hinweisschild "Rödelheim - Stadtteil gegen Rassismus" errichtet. Der zuständige Ortsbeirat 7 hatte zuvor einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ende 2015 kamen drei weitere Hinweisschilder hinzu. Damals wie heute ist es anlässlich des Erstarkens rechten Gedankenguts und rechter Gewalt wichtig Stellung zu beziehen gegen Rassismus, Antisemitismus und neonazistische Hetze. Das Ortsschild Stadtteil gegen Rassismus symbolisiert die Verpflichtung von Bürger*innen im jeweiligen Stadtteil, sich einzumischen, wenn Rassismus im öffentlichen Raum sichtbar wird und aktiv für ein gemeinsames, respektvolles Zusammenleben aller im Stadtteil vertretenen Kulturen und Religionen einzutreten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 63 2025 Die Vorlage OF 1159/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

  • Verbesserung der Verkehrssituation rund um den Auslagerungsstandort der Gruneliusschule
    OFOB 5
    27.11.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2025, OF 1625/5 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation rund um den Auslagerungsstandort der Gruneliusschule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dass die Verkehrssituation rund um den Auslagerungsstandort der Gruneliusschule wie folgt verbessert werden: 1. Sperrung der direkten Zufahrtswege während der Bring- und Holzeiten 2. Erhöhte Kontrolle durch Stadtpolizei und Ordnungsamt 3. Durchsetzung der Halteverbote 4. Sicherung der Bewohnerparkplätze und Einfahrten 5. Erarbeiten eines angepassten Schulwegekonzeptes Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Verkehrssituation rund um den Auslagerungsstandort der Gruneliusschule beschwert. Die Verkehrssituation stellt vor allem während der Bring- und Holzeiten ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu gewährleisten, sind die o.g. Maßnahmen dringend erforderlich. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7828 2025 Die Vorlage OF 1625/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 4. des Tenors das Wort "privaten" vor das Wort "Bewohnerparkplätze" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich Wendelsweg/Miltenberger Straße
    OFOB 5
    27.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2025, OF 1648/5 Betreff: Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich Wendelsweg/Miltenberger Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Kreuzungsbereich Wendelsweg / Miltenberger Straße Maßnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit zu prüfen und umzusetzen. Hierzu werden insbesondere angeregt: Klare Markierungen an allen betroffenen Ecken: Gut sichtbare Fahrbahn- und Bordsteinmarkierungen, aus denen eindeutig hervorgeht, ab welchem Punkt das Halten und Parken unzulässig ist. Großzügige Freihaltung der Sichtdreiecke: Einrichtung ausreichend bemessener, parkfreier Bereiche an den Kreuzungsecken, um die Sichtbarkeit von und für Kinder deutlich zu verbessern. Regelmäßige Kontrolle und Ahndung von Parkverstößen: Verstärkte und regelmäßige Überwachung durch Polizei und Ordnungsamt, um die Einhaltung der Halte- und Parkregelungen sicherzustellen. Begründung: Der Kreuzungsbereich Wendelsweg / Miltenberger Straße ist Teil eines ausgewiesenen Schulwegs und wird täglich von Schulkindern genutzt. Durch parkende Fahrzeuge im Kreuzungs- und Nahbereich sind die Sichtbeziehungen für Fußgänger und den fließenden Verkehr häufig eingeschränkt, wodurch insbesondere für Kinder gefährliche Situationen entstehen. Klare Markierungen, die konsequente Freihaltung der Sichtdreiecke sowie regelmäßige Kontrollen der Park- und Halteregelungen sind erforderlich, um die Übersichtlichkeit zu verbessern, Regelverstöße zu reduzieren und die Schulwegsicherheit nachhaltig zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1648/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8224 2026 Die Vorlage OF 1648/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "umzusetzen" in die Wörter "zu berichten" geändert wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Informationstafeln zu römischer Türschwelle im Wenzelweg und zum römischen Brunnen
    OFOB 8
    27.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2025, OF 666/8 Betreff: Informationstafeln zu römischer Türschwelle im Wenzelweg und zum römischen Brunnen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten Informationstafeln zu den zwei oben genannten noch sichtbaren römischen Resten in Heddernheim anzubringen. Die Tafeln sollen QR-Codes für detaillierte Informationen enthalten. 1. Eine Tafel zu der römischen Türschwelle im Wenzelweg, Ecke In der Römerstadt. Die Tafel soll überhaupt bekannt machen, dass hier ein Teil eines römischen Hauses verbaut ist. Weitere Informationen wie zum Beispiel Alter, Konstruktion, Fundort und dem Verwendungszweck (Schutz der Hausecke vor abbiegenden Fuhrwerken) sollen per QR-Code abrufbar sein. 2. Eine Tafel zum römischen Brunnen am Fußweg unterhalb der Ringmauer. Begründung: Der Brunnen und die Türschwelle sind eine der wenigen sichtbaren und frei zugänglichen Überreste aus der Römerzeit. Informationstafeln steigern ihre Bekanntheit und wecken das Interesse der Bevölkerung an römischer Geschichte in Heddernheim. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7853 2025 Die Vorlage OF 666/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen fraktionslos (= Ablehnung)

  • Unterstützung der Kinderfeste im Sinaipark und der Marie-Bittorf-Anlage 2026
    OIBOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.11.2025, OIB 449 entstanden aus Vorlage: OF 1155/9 vom 16.10.2025 Betreff: Unterstützung der Kinderfeste im Sinaipark und der Marie-Bittorf-Anlage 2026 Der Ortsbeirat unterstützt die Kinderfeste 2026 im Sinaipark und in der Marie-Bittorf-Anlage mit Mitteln aus seinem Ortsbeiratsbudget. Für das Kinderfest im Sinaipark stellt der Ortsbeirat bis zu 3.500 Euro und für das Kinderfest in der Marie-Bittorf-Anlage bis zu 1.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Bei der Vorbereitung der Kinderfeste müssen zahlreiche Dinge vorfinanziert werden. Durch die Kommunalwahl im März 2026 und die darauf folgende Neukonstituierung des Ortsbeirats könnte es zu Verzögerungen und Engpässen kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Sonstiger Antrag vom 09.12.2025, OS 39/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 3 Beschluss: Der Beschluss vom 27.11.2025 zur Ortsbeiratsinitiative - Budget, OIB 449, wird dahin gehend ergänzt, dass der Zuschuss analog der Vorjahre an die Kinderbeauftragten des Ortsbezirks 9 ausgezahlt werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Finanzierung von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 im Jahr 2026
    OIBOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.11.2025, OIB 450 entstanden aus Vorlage: OF 1156/9 vom 12.11.2025 Betreff: Finanzierung von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 im Jahr 2026 Der Ortsbeirat 9 finanziert die Aufstellung von Spielmobilen im Ortsbezirk im Jahr 2026. In den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim sollen jeweils vier Spielmobileinsätze stattfinden, die von den jeweiligen Kinderbeauftragten der Stadtteile koordiniert werden. Der Ortsbeirat unterstützt den Einsatz der Spielmobile mit bis zu 7.200 Euro (600 Euro pro Spielmobil). Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die konstituierende Sitzung des Ortsbeirats nach der Kommunalwahl 2026 findet erst im Mai statt. Für die Planung und Anmeldung der Spielmobile wäre dieser Zeitpunkt jedoch zu spät. Um die Durchführung der Spielmobileinsätze in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim zu sichern, soll bereits jetzt Planungssicherheit geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 421

  • „Storze Gässchen“ - Benennung einer Straße/Gasse
    OIOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 27.11.2025, OI 125 entstanden aus Vorlage: OF 1130/9 vom 01.11.2025 Betreff: "Storze Gässchen" - Benennung einer Straße/Gasse Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Verbindungsweg zwischen der Straße Alt-Ginnheim und der Straße Am Wiesenrain in "Storze Gässchen" zu benennen. Inoffiziell heißt der Verbindungsweg längst Storze Gässchen. Eine entsprechende Beschilderung (private Initiative, Kontakt besteht) ist an der Hauswand angebracht und googeln kann man den Namen auch. Nur im Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt fehlt die Gasse noch. Der Name ist auf Familie Storz zurückzuführen, die dort bis vor einigen Jahren noch ansässig war (bisher leider kein Kontakt). Eine Beschilderung an der Straßenlaterne Am Wiesenrain wäre wünschenswert, ist aber nicht notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 76 Versandpaket: 03.12.2025

  • Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2025
    OIOB 8
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 27.11.2025, OI 126 entstanden aus Vorlage: OF 650/8 vom 10.11.2025 Betreff: Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160), gebeten, sich gemäß dem vom Vereinsring Heddernheim e. V. vorliegenden Schreiben an den Kosten für den Heddernheimer Weihnachtsmarkt am 14.12.2025 zu beteiligen beziehungsweise diese zu übernehmen. Der Vereinsring Heddernheim organisiert das nicht kommerzielle Stadtteilfest unter Vorlage eigener Mittel. Die Kosten sollen aus dem Budget für Stadtteilfeste aus dem Haushalt 2025 übernommen werden. Ein Zuschuss von bis zu 6.000 Euro je Veranstaltung ist möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 03.12.2025

  • Rotlichtüberwachung an der Kreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick
    OMOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7785 entstanden aus Vorlage: OF 1127/9 vom 11.11.2025 Betreff: Rotlichtüberwachung an der Kreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ampelkreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick eine stationäre Rotlichtüberwachungsanlage installiert werden kann. Dabei sollte auch geprüft werden, ob die bereits vorhandene Anlage im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Platenstraße versetzt werden kann. Sollte beides nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, durch verstärkte Kontrollen und erhöhte Präsenz der Verkehrsüberwachung vor Ort für die Einhaltung der Verkehrsregeln zu sorgen. Begründung: Die Ampelkreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick ist ein wichtiger Schulweg zur Diesterwegschule und zu anderen Kinderbetreuungseinrichtungen. Täglich überqueren an dieser Stelle viele Kinder - auch unbegleitete Grundschüler*innen - die Straße. Anwohnerinnen beobachten regelmäßig, dass Autofahrer*innen an dieser Kreuzung das Rotlicht missachten. Diese Verstöße gefährden insbesondere Kinder auf dem Schulweg erheblich. Die morgendlichen und nachmittäglichen Stoßzeiten verstärken die Gefahr zusätzlich. Eine stationäre Rotlichtüberwachung würde nicht nur abschreckend wirken und die Ahndung von Verstößen ermöglichen, sondern vor allem die Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen deutlich erhöhen. Falls eine technische Installation nicht umsetzbar ist, muss die Einhaltung der Verkehrsregeln durch verstärkte Kontrollen sichergestellt werden. Der Ortsbeirat sieht an dieser Stelle dringenden Handlungsbedarf zum Schutz der Schulkinder im Ortsbezirk 9. Quelle: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 598 Aktenzeichen: 32-3

  • Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des Schulwegs
    OMOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7786 entstanden aus Vorlage: OF 1128/9 vom 11.11.2025 Betreff: Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des Schulwegs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes Tempo 30 auf dem Abschnitt der Hügelstraße im Bereich des Zebrastreifens Felix-Dahn-Straße/Ricarda-Huch-Straße eingeführt werden kann. Begründung: Erst vor Kurzem wurde am Zebrastreifen Hügelstraße/Felix-Dahn-Straße eine Schülerin auf dem Fahrrad von einem Auto erfasst, das mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war und den Zebrastreifen missachtete. Das Kind stürzte schwer und das Fahrrad wurde stark beschädigt. Nur durch glückliche Umstände kam es nicht zu schwereren Verletzungen. Der Zebrastreifen ist breit, gut einsehbar und verfügt über eine Verkehrsinsel in der Mitte, dennoch reichte diese Infrastruktur nicht aus, um den Unfall zu verhindern. Dies zeigt deutlich, dass überhöhte Geschwindigkeiten die zentrale Gefahr darstellen und eine Geschwindigkeitsbegrenzung dringend erforderlich ist. Obwohl der offizielle Schulwegeplan für die Diesterwegschule eine andere Route vorsieht, nutzen faktisch viele Kinder täglich diesen Zebrastreifen, da er den schnellsten und direktesten Weg zur Schule darstellt. Eine Anpassung des Schulwegeplans an die tatsächlich genutzten Wege wäre sinnvoll, um die realen Gefahrenpunkte besser zu erfassen und entsprechend zu sichern. Anwohner*innen berichten, dass überhöhte Geschwindigkeiten und die Missachtung des Zebrastreifens an dieser Stelle regelmäßig zu beobachten sind. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, ermöglicht ausdrücklich die Einrichtung von Tempo 30 entlang von hochfrequentierten Schulwegen. Erstmals werden Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes neben der Sicherheit des Verkehrs im Gesetz genannt. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift liegt seit Mai 2025 vor. Der aktuelle Unfall zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Der Magistrat wird daher gebeten zu prüfen, ob die neuen gesetzlichen Möglichkeiten genutzt werden können, um die Verkehrssicherheit für Kinder im Ortsbezirk 9 zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 599 Aktenzeichen: 32-1

  • Bäume auf dem Spielplatz in der Ginnheimer Landstraße pflanzen
    OMOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7787 entstanden aus Vorlage: OF 1129/9 vom 01.11.2025 Betreff: Bäume auf dem Spielplatz in der Ginnheimer Landstraße pflanzen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz in der Ginnheimer Landstraße zur Straße hin drei neue Bäume und möglicherweise weitere Bäume auf dem Gelände zu pflanzen. Begründung: Der Spielplatz in der Ginnheimer Landstraße liegt zentral und wird von vielen Menschen zur Naherholung besucht. Zur Ginnheimer Landstraße hin stehen drei sehr schöne alte, großkronige Bäume. Die Baumreihe ist allerdings unterbrochen und es gibt genug Platz, um diese zu schließen. Außerdem würden zusätzliche Bäume den Straßenlärm zum Spielplatz hin abschirmen. Möglicherweise ist auf dem Gelände noch mehr Platz für neue Bepflanzungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 354 Aktenzeichen: 67-2

  • Verkehrssicherheit auf der Eschersheimer Landstraße im Eingangsbereich des Sinaiparks verbessern
    OMOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7788 entstanden aus Vorlage: OF 1133/9 vom 11.11.2025 Betreff: Verkehrssicherheit auf der Eschersheimer Landstraße im Eingangsbereich des Sinaiparks verbessern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche pragmatischen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Eingangsbereich des Sinaiparks an der Eschersheimer Landstraße möglich sind. An dieser Stelle kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen: Der abgesenkte Bordstein leitet alle um die Ampel herum - Fahrräder, Lastenräder, Kinderwagen, Fußgänger*innen müssen in beide Richtungen gleichzeitig die extrem engen Stellen auf beiden Seiten der Ampel passieren, wenn sie aus dem Park kommen oder in den Park wollen und die Ampel in Richtung Klimsch-Anlage nutzen möchten. Ursache ist insbesondere die erhöhte Betonkante, die im Ampelbereich angelegt wurde. Auch eine Abstimmung mit dem Grünflächenamt wäre sicher zielführend, da die Wegeführung im Sinaipark zum Gesamtbild dieser Verkehrssituation gehört. Begründung: Der Ampelbereich an der Klimsch-Anlage ist ein hochfrequentierter Übergang für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen, insbesondere für Familien mit Kindern auf dem Weg zu Schulen und Kindergärten. Der abgesenkte Bordstein leitet alle Verkehrsteilnehmerinnen - Fußgängerinnen, Radfahrerinnen in beiden Richtungen, Personen mit Kinderwagen und Lastenräder - durch extrem enge Durchgänge auf beiden Seiten der Ampel. Alle unterschiedlichen Verkehrsströme müssen die gleiche enge Stelle passieren. Direkt hinter der Ampel befindet sich zudem eine scharfe Betonkante, die eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellt. Diese räumliche Enge führt besonders in der morgendlichen Stoßzeit regelmäßig zu Stresssituationen und gefährlichen Konflikten zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmer*innen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, pragmatische und kostengünstige Lösungen zu prüfen, die die Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 9 verbessern, insbesondere für Kinder auf dem Schulweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 596 Aktenzeichen: 32-1

  • Anwohnerparken im Dornbusch
    OMOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7789 entstanden aus Vorlage: OF 1134/9 vom 10.11.2025 Betreff: Anwohnerparken im Dornbusch Vorgang: B 299/19; OM 2114/22 OBR 9; ST 1719/22 Mit der Anregung vom 05.05.2022, OM 2114, hatte der Ortsbeirat zuletzt angeregt, im Stadtteil Dornbusch zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring eine Anwohnerparkzone einzurichten. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1719 auf das geplante Vorgehen nach Bericht B 299 hingewiesen. Nun erreichen den Ortsbeirat immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für Anwohnerparken in diesem Bereich aussprechen. Jüngst wurde dem Magistrat dazu eine Unterschriftenliste überreicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung einer Anwohnerparkzone im Dornbusch vorgezogen werden kann. Sollte dies der Fall sein, wird um eine zeitnahe Umsetzung gebeten. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Magistrat gebeten, die Gründe dafür darzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2114 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1719 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 597 Aktenzeichen: 32-1

  • Zugang frei halten: Heussenstammstraße 12 bis 14
    OMOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7790 entstanden aus Vorlage: OF 1136/9 vom 11.11.2025 Betreff: Zugang frei halten: Heussenstammstraße 12 bis 14 Der Magistrat wird gebeten, den Zugang zu den Häusern Heussenstammstraße 12 bis 14 zu gewährleisten, indem eine entsprechende Markierung vorgenommen wird. Aktuell wird dieser Zugang oftmals zugeparkt, sodass Fußgänger, Rollstuhl- und Fahrradfahrer von Süden kommend den Weg nicht nutzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Abstellen von Wohnmobilen und Pkw-Anhängern ohne Zugfahrzeug
    OMOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7791 entstanden aus Vorlage: OF 1137/9 vom 12.11.2025 Betreff: Abstellen von Wohnmobilen und Pkw-Anhängern ohne Zugfahrzeug Vorgang: OM 7323/25 OBR 9 Seit auf dem Parkplatz am Gelände des Hessischen Rundfunks nicht mehr alle Kraftfahrzeuge geparkt werden dürfen, weichen viele auf die Kaiser-Sigmund-Straße aus. Insbesondere Pkw-Anhänger ohne Zugfahrzeug stehen dort. Diese dürfen in Wohngebieten nicht länger als 14 Tage abgestellt werden. Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß angemeldet sein und über eine gültige TÜV-Plakette verfügen. Außerdem ist es wichtig, dass das Kennzeichen sichtbar und die Scheinwerfer sauber sind. Des Weiteren sollte das Fahrzeug vor Diebstahl geschützt sein, z. B. mit einer Parkkralle, und wenigstens alle drei Tage muss der Halter nach seinem Fahrzeug sehen (lassen), um sicherzugehen, dass auf dem Parkplatz kein temporäres Parkverbot eingerichtet wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. auf dieser Straße nur das Parken von Pkws zuzulassen und falls dies nicht möglich sein sollte 2. regelmäßige Kontrollen durchzuführen und 3. die Anwohner zu informieren, wie diese die Stadt unterstützen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7323 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 469 Aktenzeichen: 32-1

  • Abstellen von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen und deren Anhängern
    OMOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7792 entstanden aus Vorlage: OF 1138/9 vom 12.11.2025 Betreff: Abstellen von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen und deren Anhängern Seit auf dem Parkplatz am Gelände des Hessischen Rundfunks nicht mehr alle Kraftfahrzeuge geparkt werden dürfen, weichen viele auf die Kaiser-Sigmund-Straße aus. Insbesondere Lkws, Lkw-Anhänger und schwere Wohnmobile dürfen in Wohngebieten weder in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr noch an Sonn- und Feiertagen geparkt werden. Diese Regelung gilt auch für Anhänger von mehr als zwei Tonnen Gewicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. regelmäßige Kontrollen durchzuführen und 2. die Anwohner zu informieren, wie diese die Stadt unterstützen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 459 Aktenzeichen: 32-4

  • Einrichtung einer Parkverbotszone im Kurvenbereich Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße
    OMOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7793 entstanden aus Vorlage: OF 1139/9 vom 12.11.2025 Betreff: Einrichtung einer Parkverbotszone im Kurvenbereich Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Im engen Kurvenbereich der Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße kommt es regelmäßig durch dort geparkte, teils sehr breite Fahrzeuge zu einer Blockadesituation für den fließenden Verkehr. Diese wiederkehrenden Behinderungen führen häufig dazu, dass Verkehrsteilnehmer gezwungen sind, Wendemanöver entgegen der bestehenden Einbahnstraßenregelung durchzuführen. Dadurch entstehen gefährliche Situationen sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für Fußgänger und Radfahrende. Die aktuelle Verkehrssituation ist aus Sicherheitsgründen nicht hinnehmbar. Durch das Einrichten einer Parkverbotszone im genannten Kurvenbereich kann eine klare Verkehrsführung gewährleistet und die Verkehrssicherheit deutlich erhöht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Kurvenbereich Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße eine Parkverbotszone einzurichten. Dies kann durch geeignete Beschilderung sowie ergänzende Flächenmarkierungen umgesetzt werden, um ein Halten und Parken in diesem Bereich wirksam zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 434 Aktenzeichen: 32-1

  • Die Wegstrecke Nußzeil vor dem Eschersheimer Friedhof auch sanieren!
    OMOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7794 entstanden aus Vorlage: OF 1142/9 vom 11.11.2025 Betreff: Die Wegstrecke Nußzeil vor dem Eschersheimer Friedhof auch sanieren! Die gesamte Wegstrecke der Nußzeil ist nach den Baumaßnahmen der Main-Weser-Bahnstrecke wiederhergestellt worden. Lediglich ein kleiner Abschnitt vor dem Eschersheimer Friedhof ist nicht geteert und eine Holperpiste. Insbesondere durch Rollsplitt u. ä. ist dies vor allem für Radfahrende gefährlich. Der Magistrat wird daher gebeten, für eine Wiederherstellung des letzten Straßenzuges zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 522 Aktenzeichen: 66-0

  • Wiederherstellung des Friedhofs Eschersheim
    OMOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7795 entstanden aus Vorlage: OF 1144/9 vom 12.11.2025 Betreff: Wiederherstellung des Friedhofs Eschersheim Im Zuge des Ausbaus der S 6-Strecke wurde der Friedhof Eschersheim stark in Mitleidenschaft gezogen. Für die Baumaßnahmen musste die westliche Friedhofsmauer entfernt werden. Laut Mitteilung des Grünflächenamts vom 18.11.2021 war vorgesehen, die alte Mauer durch eine moderne und begrünte Schallschutzmauer zu ersetzen. Der derzeitige Zustand entspricht diesem Ziel jedoch nicht: Aktuell besteht die Begrenzung aus einer grünen Schallschutzwand mit einer vorgelagerten Seilabsicherung entlang der Mauer. Diese provisorische Lösung ist weder optisch ansprechend noch einem Friedhof als würdiger Ort des Gedenkens angemessen. Darüber hinaus musste im Rahmen der Baumaßnahmen das barrierefreie Toilettengebäude an der Ecke zur Kobbachstraße abgerissen werden. Ersatzweise wurden mobile Container aufgestellt, die nicht barrierefrei sind. Dieser unhaltbare Zustand besteht bis heute fort, obwohl die Bauarbeiten an der Bahnstrecke seit Monaten abgeschlossen sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. das barrierefreie Toilettengebäude am Friedhof Eschersheim zeitnah neu zu errichten und in der Zwischenzeit die temporären Toilettencontainer auch außerhalb von Beerdigungen zu öffnen; 2. die westliche Begrenzung des Friedhofs zur Bahnlinie hin in einen würdigen und dem Ort angemessenen Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 353 Aktenzeichen: 67-4

  • Die Tafel am „HerkulesBrunnen“ endlich anbringen!
    OMOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7796 entstanden aus Vorlage: OF 1145/9 vom 13.11.2025 Betreff: Die Tafel am "Herkules-Brunnen" endlich anbringen! Vorgang: OIB 438/20 OBR 9; ST 1985/20 Bereits 2020 hat sich der Ortsbeirat mit dem zuständigen Kulturamt auf eine historisch einordnende und erklärende Tafel für das Kriegerdenkmal und die Inschrift am "Herkules-Brunnen" am Weißen Stein geeinigt. Bis heute ist diese nicht angebracht. Gerade in Zeiten vielfacher kriegerischer Auseinandersetzungen und aufkommendem Nationalismus braucht die Aufschrift auf dem Brunnen eine historische Einordnung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die beschlossene Tafel mit der historischen Einordnung des Denkmals spätestens nach der Fertigstellung der Sanierung des Brunnens anzubringen. Ferner wird er gebeten, dem Ortsbeirat den genauen Zeitpunkt mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.08.2020, OIB 438 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1985 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 351 Aktenzeichen: 41

  • Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/LandgrafPhilippStraße
    OMOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7797 entstanden aus Vorlage: OF 1146/9 vom 10.11.2025 Betreff: Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-Straße Nachdem der Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Gebäudes des Evangelischen Jugendwerks Hessen e. V. auf dem Eckgrundstück Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-Straße fertiggestellt ist, ist jenseits der Grundstücksbegrenzung ein kleiner Eckbereich verblieben, der sich für eine Baumpflanzung anbieten würde. Dieser befindet sich unmittelbar auf der Ecke der beiden genannten Straßen im Bereich des Gebäudes Landgraf-Philipp-Straße 40. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob sich dieser mögliche Baumstandort auf öffentlichem Grund befindet, sich für eine Baumpflanzung eignet und - sofern beides positiv beantwortet werden kann - dort eine Baumpflanzung vorzunehmen. Bilder: A. Rühle Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 950 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0

  • Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen
    OMOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7798 entstanden aus Vorlage: OF 1149/9 vom 12.11.2025 Betreff: Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen Vorgang: OM 7183/25 OBR 9; ST 1853/25 In seiner Stellungnahme vom 10.11.2025, ST 1853, führt der Magistrat aus, dass ihm der entlang des Bahndamms und des Fußwegs verlaufende Wassergraben zwischen der Unterführung Niedwiesenstraße und der Straße An den 10 Ruthen nicht bekannt sei. Tatsächlich ist jedoch vor Ort ein offener Wassergraben vorhanden, der ganzjährig Wasser führt. Dieses Wasser kann nicht versickern und staut sich regelmäßig. Die daraus resultierenden Probleme wurden bereits in der Anregung OM 7183 beschrieben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Vorhandensein und den Verlauf des Wassergrabens zwischen der Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen zu überprüfen, die Ursache des permanenten Wasserabflusses bzw. -staus festzustellen, Maßnahmen zu ergreifen, um eine ordnungsgemäße Entwässerung sicherzustellen, und den Ortsbeirat über die Ergebnisse und geplanten Schritte zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7183 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1853 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 17 Antrag vom 22.04.2026, OF 5/9 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 30

  • 502 Proxy Error
    OM
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7799 entstanden aus Vorlage: OF 1150/9 vom 12.11.2025 Betreff: Anstrich der verbliebenen Fassade am Eschersheimer Bahnhof Vorgang: OM 5711/24 OBR 9; ST 2079/24 In der Stellungnahme vom 06.12.2024, ST 2079, wurde mitgeteilt, dass die verbliebenen Fassadenteile des Eschersheimer Bahnhofs grün gestrichen werden sollen, um ein einheitliches Erscheinungsbild mit den bereits vorhandenen grünen Schallschutzmauern herzustellen. Der derzeitige Zustand der Fassade vermittelt jedoch einen verwahrlosten Eindruck und beeinträchtigt das Ortsbild erheblich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wann mit der Umsetzung des vorgesehenen Fassadenanstrichs am Eschersheimer Bahnhof zu rechnen ist. Alternativ könnte die Fassade auch mit einem professionellen Graffiti gestaltet werden. Der Ortsbeirat könnte bei der Suche nach einem/einer Graffitikünstler*in behilflich sein. Begründung: Ein zeitnaher Anstrich ist erforderlich, um das äußere Erscheinungsbild des Bahnhofsareals zu verbessern und die angekündigte gestalterische Einheit mit den Schallschutzwänden herzustellen. Der aktuelle Zustand ist optisch unbefriedigend und steht im Widerspruch zu den städtebaulichen Zielsetzungen der Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5711 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 603 Aktenzeichen: 66-0

  • Ehemalige unterirdische Zugänge zur U-Bahn-Station „Weißer Stein“
    OMOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7800 entstanden aus Vorlage: OF 1152/9 vom 12.11.2025 Betreff: Ehemalige unterirdische Zugänge zur U-Bahn-Station "Weißer Stein" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die nunmehr geschlossenen unterirdischen Zugänge zur U-Bahn-Station "Weißer Stein" sowie die dort vorhandenen Räumlichkeiten grundsätzlich im Rahmen eines Zivilschutzkonzeptes als Schutzräume für die Bevölkerung infrage kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 272 Aktenzeichen: 37-0

  • Kühle Orte im Ortsbezirk: Zwei genügen nicht für die Bevölkerung
    OMOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7801 entstanden aus Vorlage: OF 1153/9 vom 11.11.2025 Betreff: Kühle Orte im Ortsbezirk: Zwei genügen nicht für die Bevölkerung Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der sogenannten kühlen Orte im Ortsbezirk 9 deutlich zu erhöhen. Zwei Orte, der Sinaipark und die Stadtteilbibliothek Dornbusch, können nicht ausreichen für eine Bevölkerung von über 50.000 Menschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der Geschäftsordnung
    OMOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7802 entstanden aus Vorlage: OF 1154/9 vom 11.11.2025 Betreff: Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der Geschäftsordnung Vorgang: M 58/01; OM 3698/23 OBR 9; ST 2254/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats dem Ortsbeirat über die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte hinaus Kompetenzen oder Zuständigkeiten übertragen haben. Begründung: Mit Beginn der neuen Wahlperiode ist es wichtig, dass alle Ortsbeiratsmitglieder einen vollständigen Überblick über ihre Zuständigkeiten und Befugnisse haben. Neben den in der Geschäftsordnung geregelten Kompetenzen gibt es weitere Beschlüsse, die den Ortsbeiräten Aufgaben übertragen. So erfuhr der Ortsbeirat erst durch die Stellungnahme vom 30.10.2023, ST 2254, von dem Magistratsvortrag vom 19.02.2001, M 58, der festlegt, dass die konkrete Entscheidung über Schulhoföffnungen nicht von den Stadtverordneten oder dem Magistrat, sondern von den Ortsbeiräten im Einvernehmen mit den Schulen getroffen wird. Eine systematische Zusammenstellung aller solcher Beschlüsse würde die Arbeitsfähigkeit des Ortsbeirats verbessern und neue Mitglieder bei der Einarbeitung unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.02.2001, M 58 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3698 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2254 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 451 Aktenzeichen: 00-34-2

  • Sperrmüllablagerungen im Ortsbezirk 9
    OMOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7803 entstanden aus Vorlage: OF 1157/9 vom 12.11.2025 Betreff: Sperrmüllablagerungen im Ortsbezirk 9 Grundsätzlich hat laut Satzung die Bereitstellung von Sperrmüll auf privaten Flächen stattzufinden. Ist dies verkehrsrechtlich oder baulich nicht möglich, erfolgt die Bereitstellung an mit der FES abgestimmten Plätzen im öffentlichen Raum. Grundsätzlich hat jede:r Bürger:in die Möglichkeit, die FES unter services@fes-frankfurt.de bzw. über die kostenfreie Servicehotline 0800 - 200 800 710 über Sperrmüll zu informieren, auch dann, wenn es nicht der eigene ist. Umso schneller kann die Disposition und Abholung erfolgen. Falls es im Siedlungsgebiet ist, helfen die Meldungen, statistisch zu erfassen, wo, welche Problembereiche sind. Sollten gar Hinweise auf Verursacher:innen bestehen und ein Zeuge:in zur Verfügung stehen, kann die Stadtpolizei des Ordnungsamtes, Abt. Umwelt- und Abfallrecht (stadtpolizei.umwelt-und-abfallrecht.amt32@stadt-frankfurt.de ) informiert werden. Oft sind z. B. auf Kartonagen noch Adressaufkleber zu sehen. Umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, die Verursacher:innen zu ermitteln und gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erheben zu können. Mit der seit 01.10.2025 neuen Bußgeldregelungen würde da eine große Abschreckung stattfinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - die Bürger im Ortsbezirk 9 zu informieren, wie diese die Stadt unterstützen können; - den Ortsbeirat und die Bürger im Ortsbezirk 9 zu informieren, wann die neue App benutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 309 Aktenzeichen: 79-4

  • Einen mutigen Arzt ehren - Hans Mausbach in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen aufnehmen
    OMOB 8
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7845 entstanden aus Vorlage: OF 651/8 vom 10.11.2025 Betreff: Einen mutigen Arzt ehren - Hans Mausbach in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen aufnehmen Der Magistrat wird gebeten, den Namen von Dr. Hans Mausbach (1936 bis 2022) in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Personen aufzunehmen. Begründung: Der Mediziner Hans Mausbach war Chirurg und Professor für Sozialmedizin an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Seit den späten 1960er-Jahren setzte er sich mit großem Engagement und persönlichem Einsatz für eine soziale und menschliche Medizin ein. Im Jahr 1970 sorgte er - als angestellter Arzt des Frankfurter Nordwestkrankenhauses - mit dem von Radio Bremen produzierten Film "Halbgott in Weiß" für Aufsehen in der deutschen Ärzteschaft. Darin kritisierte er die zunehmende Kommerzialisierung des Gesundheitswesens sowie das Hierarchiedenken in der Ärzteschaft und belegte diese Missstände anhand konkreter Beispiele aus seinem eigenen Arbeitsumfeld. Mausbach wurde entlassen und aus der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie ausgeschlossen. Sein Fall bereitete den Boden für Reformen im ärztlichen Berufsstand, der heute von einer flachen Hierarchie mit kollegialem Austausch geprägt ist. Hans Mausbach wohnte bis zuletzt in der Frankfurter Nordweststadt und hat sich u. a. in einem Arbeitskreis für den Erhalt des Gemeindezentrums im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 eingesetzt, das heute als Tassilo-Sittmann-Haus ein wichtiger sozialer Treffpunk ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 375 Aktenzeichen: 62-2

  • Verwaltung der Tiefgaragen in der Nordweststadt vor Ort erhalten
    OMOB 8
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7846 entstanden aus Vorlage: OF 653/8 vom 10.11.2025 Betreff: Verwaltung der Tiefgaragen in der Nordweststadt vor Ort erhalten Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass mit dem Wechsel des Betreibers des Parkhauses im Nordwestzentrum von der Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) zu Q-Park eine Verwaltungsstelle in der Nordweststadt bestehen bleibt, bei der die Serviceleistungen für die rund 40 Tiefgaragen der PBG in der Nordweststadt für die Nutzer dieser zur Entlastung des öffentlichen Raums wichtigen Parkflächen erbracht werden. Begründung: Bei der bisherigen Servicestelle der PBG im Tiefgeschoss des Nordwestzentrum konnten die Kunden mit kurzem Weg Beratungsgespräche führen, Belegungspläne einsehen oder Schlüssel abholen. Seit dem 03.11.2025 befindet sich diese Servicestelle jedoch in der Firmenzentrale der PBG in der Niddastraße 107 an der Grenze des Gallus zum Bahnhofsviertel. Für die Dauermieter von Parkplätzen in den Nordweststadt-Garagenhäusern der PBG ist dieser Anfahrtsweg eine Zumutung. Die im Besitz der ABG Frankfurt Holding GmbH und damit letztlich der Stadt Frankfurt am Main befindliche PBG sollte hier an einer bürgerfreundlichen, wohnortnahen Lösung arbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 833 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

  • Cohausenstraße - besseres Durchkommen für Marktbeschicker
    OMOB 8
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7847 entstanden aus Vorlage: OF 656/8 vom 10.11.2025 Betreff: Cohausenstraße - besseres Durchkommen für Marktbeschicker Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin in der Cohausenstraße anzuberaumen, um mögliche Maßnahmen im Straßenraum zu entwickeln, die an Freitagen ein besseres Durchkommen der Marktbeschicker zum Karl-Perott-Platz ermöglichen. Begründung: Nach Mitteilung von Marktbeschickern wird in der Cohausenstraße, zum Beispiel auf Sperrflächen, oft falsch geparkt. Dadurch kommen die Marktautos nicht um die Kurve. Ein mit dem Ortsbeirat abzustimmender Ortstermin, möglichst an einem Freitag, soll Maßnahmen entwickeln (Poller, Radbügel), um ein ungehindertes Durchkommen in der Cohausenstraße aus Richtung Antoninusstraße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 531 Aktenzeichen: 66-0

  • Tiefgaragenausfahrt Habelstraße 38
    OMOB 8
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7848 entstanden aus Vorlage: OF 657/8 vom 10.11.2025 Betreff: Tiefgaragenausfahrt Habelstraße 38 Der Magistrat wird gebeten, links und rechts von der oben angegebenen Einfahrt je zwei Poller oder alternativ Radbügel in einem entsprechend markierten Bereich aufzustellen, um eine uneingeschränkte Nutzung der Ein- und Ausfahrten aus der Tiefgarage sicherzustellen. Begründung: Rechts und links der Einfahrt wird sehr eng geparkt. Die Eigentümergemeinschaft hat bereits vergeblich bei der Verwaltung einen Verkehrsspiegel beantragt. Poller oder Radabstellplätze könnten eine Lösung sein, um die Situation zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 612

  • Kreuzung Schüttgrabenstraße/Alt-Niederursel/Spielsgasse sicherer machen
    OMOB 8
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7849 entstanden aus Vorlage: OF 658/8 vom 10.11.2025 Betreff: Kreuzung Schüttgrabenstraße/Alt-Niederursel/Spielsgasse sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der oben angegebenen Kreuzung das Verkehrszeichen 342 StVO ("Haifischzähne") zu markieren. Begründung: Mit verschiedenen Initiativen hat der Ortsbeirat versucht, den Verkehrsspiegel an der Gaslaterne 0067-0010 (Alt-Niederursel 20) wieder anbringen zu lassen. Dies ist nach Angaben aus der Verwaltung aus statischen Gründen leider nicht möglich. Alternativ schlägt der Ortsbeirat eine Planung mit "Haifischzähnen" an den Kreuzungsenden vor, damit Fahrer aus allen Richtungen besser die Rechts-vor-Links-Vorfahrt beachten als bisher. Die Planung soll durch das Radfahrbüro erstellt werden, das über die Probleme an der Kreuzung bereits informiert ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 303 Aktenzeichen: 66-7

  • Flutgraben verlängerter Dorfwiesenweg
    OMOB 8
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7850 entstanden aus Vorlage: OF 661/8 vom 21.10.2025 Betreff: Flutgraben verlängerter Dorfwiesenweg Der Magistrat wird gebeten, 1. die Stadtentwässerung Frankfurt zu beauftragen, den Kanaleinlauf des Flutgrabens im Dorfwiesenweg zu reparieren, neu einzufassen und mit einem Fanggitter zu versehen, damit keine groben Gegenstände in das Kanalsystem eingespült werden; 2. im weiteren Verlauf des Flutgrabens die Zufahrten zu den Wiesen und Koppelbereichen ebenfalls mit Einfassungen zu versehen, damit in diesen Bereichen eine Freispülung der Verrohrung verhindert wird; 3. die Stadtentwässerung Frankfurt prüfen zu lassen, ob der Flutgraben nicht über den Sportplatz hinaus verlängert werden kann, damit das anfallende Wasser nicht über die Fahrbahn des Wirtschaftsweges bis zum Beginn des Flutgraben fließt. Begründung: Bei Starkregenereignissen wird der verlängerte Dorfwiesenweg regelmäßig überflutet. Der an der Seite führende Flutgraben kann zwar bis zu einer bestimmten Menge die Wassermassen aufnehmen und diese in das Kanalsystem unter dem Dorfwiesenweg einleiten, aber durch die mitgeführten Verunreinigungen wird jedes Mal das Kanalsystem verstopft. Aus diesem Grund muss der Kanaleinlauf durch einen sogenannten Rechen geschützt werden. Bei diesen Starkregenereignissen kommt es bei den Zugängen zu den dortigen Wiesen und Koppeln zu Ausspülungen, die bis zu einer Reparatur eine Nutzung derselben erschweren bzw. ganz ausschließen. Der Flutgraben ist nur bis in die Hälfte des dortigen Sportplatzes ausgeführt. Im oberen Verlauf des Fahrweges ist kein Flutgraben angelegt. Anfallendes Wasser fließt dann über den Fahrweg bis zum Anfang des Flutgrabens, wodurch die Oberfläche beschädigt wird. Der Flutgraben sollte hier verlängert werden - die Zugänge zu den Wiesen müssen natürlich weiterhin möglich sein. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Vergrößerung des Vorfluters Oberursel
    OMOB 8
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7851 entstanden aus Vorlage: OF 662/8 vom 24.10.2025 Betreff: Vergrößerung des Vorfluters Oberursel Der Magistrat wird gebeten, Verhandlungen mit der Stadt Oberursel aufzunehmen, damit der Vorfluter im Bereich des Urselbaches vergrößert wird, um sicherzustellen, dass bei starkem Regen das Mischabwasser nicht mehr direkt in den Urselbach eingeleitet wird. Begründung: Bei größeren Regenereignissen kommt es immer öfter vor, dass der Urselbach stark nach Abwasser riecht und sich in ein trübes Gewässer verwandelt. Bei der Ortsbeiratssitzung wurde vom Betriebsservice der Stadt Oberursel bestätigt, dass bei größeren Wassermengen der Vorfluter des Klärwerks Oberursel überläuft und das Wasser direkt in den Urselbach eingeleitet wird. Damit dies in der Zukunft weniger beziehungsweise nicht mehr vorkommt, muss der Vorfluter vergrößert werden, um die nun anfallenden Wassermengen aufnehmen zu können. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte für die Mieterinnen und Mieter im Ortsbezirk
    OMOB 8
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7852 entstanden aus Vorlage: OF 665/8 vom 13.11.2025 Betreff: Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte für die Mieterinnen und Mieter im Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte umzusetzen: 1. Der Magistrat nimmt über seine Aufsichtsrät*innen Einfluss auf die öffentliche Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH), um einen Mietenstopp bei der NH zu erreichen. Damit sollen Mieterhöhungen auf höchstens ein Prozent im Jahr begrenzt werden. 2. Die Regelung des Mietenstopps soll unabhängig vom Einkommen für alle knapp 60.000 Mieter*innen der NH gelten. 3. Der Mietenstopp bei der NH gilt für mindestens zehn Jahre. Begründung: Seit 2019 galt bei der mehrheitlich landeseigenen Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) der sogenannte Mietenstopp. Damit wurden Mieterhöhungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen auf maximal fünf Prozent in fünf Jahren begrenzt. Diese Mietpreisbegrenzung galt jedoch nicht für alle Mieter*innen, sondern nur für Haushalte, deren jährliches Bruttoeinkommen 63.000 Euro nicht überstieg. Von dieser Regelung profitierten etwa zwei Drittel der Haushalte der knapp 60.000 NH-Wohnungen. Sie ist Ende 2023 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Sich von diesem wichtigen wohnungspolitischen Instrument zu verabschieden, war sozialpolitisch fatal. Besonders Mieter*innen mit geringem Einkommen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind und angesichts steigender Lebenshaltungskosten immer weniger Geld zur Verfügung haben, sind seitdem großen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Nach dem Auslaufen der Mietenbegrenzung will die NH die Mieten binnen drei Jahren um bis zu zehn Prozent erhöhen - und das, obwohl das Unternehmen solide Gewinne macht; im vergangenen Jahr waren es knapp 34,7 Millionen Euro. Von den angekündigten und teilweise schon durchgesetzten Mieterhöhungen sind allein in der Nordweststadt einige hundert Haushalte betroffen. Ihnen drohen Mehrkosten von bis zu 69 Euro im Monat. Rund 350 Mieterinnen und Mieter haben bereits dagegen protestiert und im Sommer/Herbst 2025 einen Aufruf des "Bündnisses für einen Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte" unterschrieben. Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding (ABG) hat ihren Mietenstopp inzwischen bis 2030 verlängert. Die NH sollte dem Beispiel folgen und damit ihrem öffentlichen Auftrag für eine dauerhafte soziale Wohnraumversorgung nachkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 275 Aktenzeichen: 64-3

  • Informationstafeln zur römischen Türschwelle im Wenzelweg und zum römischen Brunnen
    OMOB 8
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7853 entstanden aus Vorlage: OF 666/8 vom 27.11.2025 Betreff: Informationstafeln zur römischen Türschwelle im Wenzelweg und zum römischen Brunnen Der Magistrat wird gebeten, Informationstafeln zu den zwei oben genannten noch sichtbaren römischen Resten in Heddernheim anzubringen. Die Tafeln sollen QR-Codes für detaillierte Informationen enthalten und an folgenden Standorten aufgestellt werden: 1. eine Tafel zur römischen Türschwelle im Wenzelweg/Ecke In der Römerstadt. Die Tafel soll bekannt machen, dass hier ein Teil eines römischen Hauses verbaut ist. Weitere Informationen, wie zum Beispiel Alter, Konstruktion, Fundort und Verwendungszweck (Schutz der Hausecke vor abbiegenden Fuhrwerken), sollen per QR-Code abrufbar sein. 2. eine Tafel zum römischen Brunnen am Fußweg unterhalb der Ringmauer. Begründung: Der Brunnen und die Türschwelle sind eine der wenigen sichtbaren und frei zugänglichen Überreste aus der Römerzeit. Informationstafeln steigern ihre Bekanntheit und wecken das Interesse der Bevölkerung an römischer Geschichte in Heddernheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1251 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41-31

  • Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant?
    VOB 9
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.11.2025, V 1330 entstanden aus Vorlage: OF 1135/9 vom 10.11.2025 Betreff: Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant? Die Sanierung der Astrid-Lindgren-Schule ist weit überfällig. Dem Ortsbeirat wurden bereits die Pläne zur Errichtung eines Moduls im Schulhof vorgestellt. Dabei wurde auch erläutert, dass die Baustellenzufahrt über das ehemalige BMX-Gelände in der Platenstraße erfolgen soll. Mittlerweile ist an dieser Stelle der Spielpark fertiggestellt, der sehr gut angenommen wird und ein klarer Zugewinn für das Viertel ist. Auf der Südseite des Geländes steht nun die Sanierung der städtischen Sportflächen an der Wilhelm-Epstein-Straße unmittelbar bevor. Auch aus dieser Richtung wäre dann keine Zufahrt mehr zum Schulhof der Astrid-Lindgren-Schule möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. über welchen Weg die Baustellenzufahrt zum Schulhof erfolgen soll; 2. wie erreicht werden kann, dass weder der Park Schaden nimmt, noch die für die Sportvereine wichtige Erneuerung der Sportanlage an der Wilhelm-Epstein-Straße verzögert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1086 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2

  • Kleintierzuchtanlage am Max-Kirschner-Weg
    VOB 8
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.11.2025, V 1338 entstanden aus Vorlage: OF 649/8 vom 10.11.2025 Betreff: Kleintierzuchtanlage am Max-Kirschner-Weg Das Kleintierzuchtwesen im Ortsbezirk 8 ist sichtbar auf dem Rückzug. In den Stadtteilen des Nordwestens gibt es noch eine Zuchtanlage im Max-Kirschner-Weg. Diese ist augenscheinlich in die Jahre gekommen, nachdem der zuständige Verein Heddernheimer Kleintierzüchter e. V. über Jahrzehnte eine herausragende Rolle im Vereinsleben von Heddernheim gespielt hat. Zu den öffentlichen, früher gut besuchten Kleintierschauen gab es schon seit Jahren keine Einladung mehr. Der Verein ist dem Kreisverband der Rassegeflügelzüchter e. V. angeschlossen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Bezieht der Verein Heddernheimer Kleintierzüchter e. V. aktuell Zuschüsse aus den für das Kleintierzuchtwesen im Haushalt der Stadt Frankfurt bestehenden Budgets zur Förderung der Jugendarbeit, der Tierschauen und der Bauunterhaltung der Farmanlagen? Wenn ja, welche und wenn nein, wann zuletzt? 2. Befindet sich die Farmanlage auf einem städtischen Grundstück und wenn ja, wie lange läuft der Miet-/Pachtvertrag noch? 3. Gibt es nach Kenntnis des Magistrats Planungen, die Zuchtanlage am Max-Kirschner-Weg zu modernisieren oder besteht perspektivisch die Möglichkeit, die Fläche für eine Kinderspielnutzung zu gewinnen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 837 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 93

  • Wie wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8?
    VOB 8
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.11.2025, V 1339 entstanden aus Vorlage: OF 652/8 vom 10.11.2025 Betreff: Wie wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8? Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Erstklässler werden im Ortsbezirk 8 im nächsten Jahr voraussichtlich eingeschult? 2. Wie viele Eltern der Erstklässler werden Ihren Anspruch auf Ganztagesbetreuung nach der Erwartung/Planung des Magistrats geltend machen? 3. Wie viele Betreuungsplätze im Ortsbezirk 8 werden im nächsten Jahr durch Abgänge von Viertklässlern voraussichtlich frei? 4. Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Hortplätze? 5. Wer koordiniert die Vergabe der Plätze? 6. Sind die Horte verpflichtet, vorrangig Hortplätze für Erstklässler bereitzustellen? 7. Wie wird eine Benachteiligung der Zweit-, Dritt- und Viertklässler, die noch keinen Platz in einer Einrichtung haben und auch noch nicht durch den Ganztagsanspruch abgedeckt sind, bei der Vergabe der Hortplätze vermieden? 8. Wie wirkt sich die neue Regelung auf die pädagogische Arbeit freier Träger aus, wenn keine jahrgangsgemischten Gruppen mehr gebildet werden könnten? Angesichts der Dringlichkeit des Anliegens bittet der Ortsbeirat um eine Stellungnahme des Magistrats innerhalb von drei Monaten. Begründung: Ab dem 01.01.2026 hat jeder Erstklässler im Ortsbezirk 8 einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung durch die Schule oder ortsansässige Einrichtungen. Aktuell ist im Ortsbezirk 8 jedoch kein Pakt für die Ganztagsschule umgesetzt. Die beiden Grundschulen - die Heinrich-Kromer-Schule und die Erich-Kästner-Schule - sind nach aktuellem Kenntnisstand nicht ganztagsfähig. Besonders an der Heinrich-Kromer-Schule fehlt die Infrastruktur für eine Mittagsversorgung in den bestehenden Räumlichkeiten. Wenn die Horte verpflichtet sind, vorrangig Hortplätze für Erstklässler bereitzustellen, werden die Zweit-, Dritt- und Viertklässler, die noch keinen Platz in einer Einrichtung haben und auch noch nicht durch den Ganztagsanspruch abgedeckt sind, bei der Vergabe der Hortplätze benachteiligt, da insgesamt zu wenig Plätze zur Verfügung stehen. Die Horte im Ortsbezirk 8 arbeiten bislang häufig mit altersgemischten Gruppen, die altersübergreifendes Lernen ermöglichen und pädagogisch fördern. Wenn in einer Einrichtung künftig nur Erstklässler aufgenommen werden könnten, entstehen homogene Gruppen, was die Arbeitsweise und das pädagogische Konzept grundlegend verändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 301 Aktenzeichen: 40-1

  • Baugebiet Sandelmühle
    VOB 8
    27.11.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.11.2025, V 1340 entstanden aus Vorlage: OF 663/8 vom 24.10.2025 Betreff: Baugebiet Sandelmühle Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Warum wird der Gewässeruferstreifen bei der Planung und der Baugenehmigung des Baugebietes nicht eingehalten, obwohl dies eine gesetzliche Forderung ist? 2. Wie sollen diese gesetzlichen Anforderungen nun eingehalten werden? 3. Welche weiteren Maßnahmen ergreift der Magistrat zur Sicherung der dortigen Gebäude und Grundstücke? Begründung: Die Begründung des Antrages erschließt sich aus dem Antragstext. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nordwestentwicklung Frankfurt
    NR
    26.11.2025 · GRÜNE, SPD, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2025, NR 1451 Betreff: Nordwestentwicklung Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 169 vom 14.11.2025 "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - ..." wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Entwicklung des Baugebiets im Frankfurter Nordwesten erfolgt maßvoll, stufenweise und planbar. 2. Das Quartier "Produktives Praunheim" wird zuerst und mit Priorität realisiert. 3. Das Quartier "Lachgraben" wird in Dimension und Dichte im Anschluss entwickelt und auf die vorhandenen Siedlungsstrukturen der Stadteile abgestimmt. 4. Auf das dritte Quartier "Neu-Weststadt" wird verzichtet. 5. Für jedes Quartier wird ein eigenständiger Bebauungsplan erstellt. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 169 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; FDP und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; FDP und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage M 169 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, Linke FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1455 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 24 Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion über die Vorlage NR 1451 ziffernweise abzustimmen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt bei Ablehnung von CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION sowie Enthaltung der AfD zugestimmt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 mit der Maßgabe zugestimmt, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1453 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1451), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1455) sowie BFF-BIG (= Ablehnung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 169, NR 1451 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Gartenpartei (M 169, NR 1451, NR 1455, NR 1464 und NR 1466 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 169 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1453, NR 1451, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 169 und NR 1451 = Annahme, NR 1453, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. a) Die Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 nach der Kommunalwahl 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird abgelehnt. b) Der Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird zugestimmt. c) Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1453 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt ist. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. a) Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Pfeiffer, Hauenschild, Yilmaz, Witsch, Papke, Dr. Kößler, Baier, Schwichtenberg, Zieran und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 7. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6953, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße
    EAOB 7
    25.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 25.11.2025, EA 13 entstanden aus Vorlage: OF 565/7 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Vorgang: OM 2551/22 OBR 7; ST 203/25; ST 1236/25 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Entwicklung und Gestaltung eines Quartiersplatzes in Alt-Rödelheim und zur Aufwertung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2026 zusätzlich die Summe von 250.000 Euro eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den Bürger*innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Da die Hochbauarbeiten nun begonnen wurden, ist für das Folgejahr ein wesentlicher Baufortschritt zu erwarten. Aus diesem Grund sollen die in den Stellungnahmen ST 203 und ST 1236 in Aussicht gestellten Planungen zur Aufwertung des Platzbereichs nun begonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 203 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1236 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 43 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 13 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 13 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Dialoganzeigen im Ortsbezirk 7
    EAOB 7
    25.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 25.11.2025, EA 14 entstanden aus Vorlage: OF 567/7 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Dialoganzeigen im Ortsbezirk 7 Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Aufstellung von drei Dialoganzeigen werden in der Produktgruppe 16.06 20.000 Euro eingestellt. Aus diesen Mitteln wird die Anschaffung und Aufstellung der Anzeigen finanziert. Die Standorte sollen mit dem Ortsbeirat abgestimmt werden. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Dialoganzeigen sind ein geeignetes Mittel, um Geschwindigkeitsüberschreitungen zu vermeiden. Sie kommen in Frankfurt vor allem in Tempo-30-Zonen, in sensiblen Bereichen auf Schulwegen oder vor Schulen oder Kindergärten zum Einsatz, leider bisher nicht im Ortsbezirk 7. Der Ortsbeirat möchte über drei Dialoganzeigen verfügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 47 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 14 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und BFF-BIG gegen FDP (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Ortsbezirk 7 mit zusätzlichen Stellen sichern
    EAOB 7
    25.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 25.11.2025, EA 15 entstanden aus Vorlage: OF 568/7 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Ortsbezirk 7 mit zusätzlichen Stellen sichern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden zusätzliche Mittel für die Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere für die bedarfsgerechte personelle Aufstockung und eine ausreichende Finanzierung von Projekten der Einrichtungen im Ortsbezirk 7, in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Die finanzielle Situation der Kinder- und Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft. Gründe hierfür sind die gestiegenen Bedarfe, die Tarifsteigerungen und die Inflation. Die Einleitung eines Paradigmenwechsels hat dazu beigetragen, dass eine kontinuierliche Erhöhung um drei Prozent p. a. erfolgt. Dies reicht aber nicht aus, um die notwendigen Stellen zu finanzieren. Diese werden benötigt, um entsprechende Öffnungszeiten, Ansprechbarkeit und Bezug zu den Jugendlichen zu gewährleisten. Nur so ist es möglich, den fachlichen Standard zu halten und den unverzichtbaren Beitrag, den die Einrichtungen zur sinnvollen Freizeitgestaltung, Demokratiebildung und gesellschaftlichen sowie kulturellen Teilhabe für Kinder und Jugendliche leisten, zu erhalten. Nicht zuletzt profitieren die Stadtteile im Ortsbezirk, z. B. bezüglich Konfliktmanagement und Perspektivenberatung, von der Professionalität der OKJA. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 101 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 15 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 15 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. KitaAufgab.Tagespfl. Die Versorgung mit Plätzen für die nachschulische Betreuung im Pakt für den Nachmittag zu 85 Prozent sicherstellen sowie
    EAOB 7
    25.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 25.11.2025, EA 16 entstanden aus Vorlage: OF 569/7 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. Die Versorgung mit Plätzen für die nachschulische Betreuung im Pakt für den Nachmittag zu 85 Prozent sicherstellen sowie die Versorgungssituation für Kinder unter drei Jahren und der drei- bis sechsjährige Kinder verbessern Vorgang: V 277/22 OBR 7; ST 2469/22; V 687/23 OBR 7 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend finanzielle Mittel in den Haushalt 2026 eingestellt, um den Betreuungsbedarf von Kindern in den Stadtteilen des Ortsbezirks 7 sicherzustellen. Insbesondere gilt dies für die Versorgung der nachschulischen Betreuung. Begründung: Aus den o. g. Vorlagen geht hervor, dass die nachschulische Betreuung, insbesondere der Pakt für den Nachmittag, große Lücken im Angebot im Ortsbezirk 7 aufweist. Die Schließung des Kinderladens Rödelheimer Parklöwen zum Sommer 2025 hat die Versorgungssituation in Rödelheim noch einmal verschlechtert. Auch die Versorgung für die nachschulische Betreuung ist von dem Versorgungsziel weit entfernt, das im Jahr 2021 auf 85 Prozent angehoben wurde. Ab 2026 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung der ersten Klassenstufen, welcher sich bis zum Jahr 2030 auf alle Grundschulklassen erweitern wird. In Vorbereitung auf diesen Anspruch muss die Stadt Frankfurt jetzt ausreichende Mittel bereitstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2469 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 47 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 16 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und FRAKTION (= Annahme); CDU und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 16 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung des Praunheimer Ortskerns
    EAOB 7
    25.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 25.11.2025, EA 17 entstanden aus Vorlage: OF 570/7 vom 28.10.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung des Praunheimer Ortskerns Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus dem Budget der Produktgruppe 22.09 werden 50.000 Euro bereitgestellt, um die nach der Testphase verbleibende Sperrfläche im Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Im Ohlengarten professionell zu begrünen. Begründung: Aktuell wird die neue Sperrfläche von Bürger:innen in ehrenamtlicher Initiative temporär begrünt. Diese Testphase endet im März/April 2026. Da die Sperrfläche in erster Linie aus Sicherheitsgründen (freilaufender Rechtsabbieger mit Unfallpotenzial) eingerichtet wurde, ist mit einer Wiederherstellung des alten Zustands nicht zu rechnen. Allerdings muss die Straßenführung und die Radwegeführung optimiert werden, sodass eine Verkleinerung der Fläche sehr wahrscheinlich ist. Gleichwohl ist eine professionelle Anschlussbegrünung sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.04.2026, OF 8/7 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 20 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 41 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 17 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 17 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neuplanung des Areals am alten Hausener Friedhof
    EAOB 7
    25.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 25.11.2025, EA 18 entstanden aus Vorlage: OF 571/7 vom 28.10.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neuplanung des Areals am alten Hausener Friedhof Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus dem Budget der Produktgruppe 22.09 werden zunächst 50.000 Euro bereitgestellt, um die Freifläche am alten Hausener Friedhof in Absprache mit den Bürger:innen neu zu gestalten, sobald die alte Friedhofsmauer entweder saniert oder abgebrochen wurde. Begründung: Die Friedhofsmauer des alten Hausener Friedhofs ist einsturzgefährdet und seit Jahren abgesperrt. Im Zuge der Sanierung oder ggf. des Abrisses der Mauer ergibt sich die Möglichkeit, den alten Friedhof zum Stadtteil zu öffnen und in Verbindung damit die Grünanlage neu zu gestalten, um für die Bürger:innen einen attraktiven Aufenthaltsraum zu schaffen. Anwohner:innen haben bereits eine entsprechende Initiative gegründet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 42 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 18 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Protokollnotiz von BFF-BIG: "Die Mauer auf jeden Fall saniert ist" 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 18 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (mit Protokollnotiz), AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Protokollnotiz von BFF-BIG: "Das die Mauer auf jeden Fall saniert wird."

  • Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung eines zentralen Rad- und Fußwegs im Volkspark Niddatal
    EAOB 7
    25.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 25.11.2025, EA 19 entstanden aus Vorlage: OF 572/7 vom 28.10.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung eines zentralen Rad- und Fußwegs im Volkspark Niddatal Vorgang: OM 7522/25 OBR 7 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus dem Budget der Produktgruppe 22.09 werden 50.000 Euro bereitgestellt, um den in der Anregung OM 7522 näher bezeichneten Rad- und Fußweg im Volkspark Niddatal zeitnah sanieren zu können. Begründung: Wie in der Anregung OM 7522 dargelegt, hebt sich der viel genutzte Weg negativ von den meisten anderen Wegen im Park ab. Die letzte Wegesanierung wurde nicht sach- und fachgerecht durchgeführt, sodass weite Teile des Weges nur noch aus recht grobem Schotter bestehen. Dieser Zustand ist für alle Nutzergruppen ein Ärgernis. Aus diesem Grund sollte der wassergebundene Belag baldmöglichst fachgerecht repariert bzw. saniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7522 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 43 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 19 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 19 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

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