Ehemalige unterirdische Zugänge zur U-Bahn-Station "Weißer Stein"
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die geschlossenen unterirdischen Zugänge zur U-Bahn-Station "Weißer Stein" auf ihre Eignung als Schutzräume im Rahmen eines Zivilschutzkonzeptes zu prüfen. Es wird erwartet, dass die Prüfung Aufschluss darüber gibt, ob diese Räumlichkeiten für die Bevölkerung als Schutzräume in Betracht kommen sollten.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die nunmehr geschlossenen unterirdischen Zugänge zur U-Bahn-Station "Weißer Stein" sowie die dort vorhandenen Räumlichkeiten grundsätzlich im Rahmen eines Zivilschutzkonzeptes als Schutzräume für die Bevölkerung infrage kommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2025OFOF 1152/9Ehemalige unterirdische Zugänge zur U-Bahn-Station „Weißer Stein“Ortsbeiratsantrag · FDP
- 27. November 2025Sie sind hierOMOM 7800Ehemalige unterirdische Zugänge zur U-Bahn-Station „Weißer Stein“Direktanregung
- 9. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 272Ehemalige unterirdische Zugänge zur U-Bahn-Station „Weißer Stein“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats