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Ehemalige unterirdische Zugänge zur U-Bahn-Station "Weißer Stein"

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant den Rückbau der Unterführung zur U-Bahn-Station "Weißer Stein", da größere Umbaumaßnahmen als unwirtschaftlich gelten. Die Eignung der Räumlichkeiten als Schutzräume kann derzeit nicht bewertet werden, da ein nationales Schutzraumkonzept in Arbeit ist.

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Stellungnahme des Magistrats

Langfristig ist der komplette Rückbau der Unterführung zur U-Bahn-Station "Weißer Stein" geplant, sodass größere Umbaumaßnahmen nach Einschätzung des Magistrats vermutlich unwirtschaftlich wären.

Ob die Räumlichkeiten als Schutzräume im Rahmen eines Zivilschutzkonzeptes geeignet wären, kann der Magistrat derzeit nicht beurteilen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) erarbeitet aktuell in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und den Bundesländern ein nationales Schutzraumkonzept. Das Schutzraumkonzept wird dann u. a. auch über einen Kriterienkatalog für Schutzräume verfügen, der die Eigenschaften wie Beschaffenheit, Kapazität, Ausstattung und Schutzprofil beschreiben wird. Die Veröffentlichung des nationalen Schutzraumkonzepts wurde für das Jahr 2026 angekündigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2025OFOF 1152/9Ehemalige unterirdische Zugänge zur U-Bahn-Station „Weißer Stein“Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 27. November 2025OMOM 7800Ehemalige unterirdische Zugänge zur U-Bahn-Station „Weißer Stein“Direktanregung
  3. 9. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 272Ehemalige unterirdische Zugänge zur U-Bahn-Station „Weißer Stein“
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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