Abstellen von Wohnmobilen und Pkw-Anhängern ohne Zugfahrzeug
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Vorschlag beinhaltet die Bitte an den Magistrat, das Parken von PKWs auf der Kaiser-Sigmund-Straße zuzulassen. Hintergrund sind die vermehrten Parkversuche von Wohnmobilen und Anhängern ohne Zugfahrzeug, die gegen die Vorschriften in Wohngebieten verstoßen. Der Magistrat wird um Kontrollen und Information an die Anwohner gebeten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Kaiser-Sigmund-Straße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Müllbehälter an den Bushaltstellen des M34, Kaiser-Sigmund-Str./Marbachweg15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Versperrte Fußgängerfurt am Marbachweg durch Busse der Linie M3404.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Eckenheimer Landstraße: Gleiserneuerung ohne Klimaanpassung20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Kaiser-Sigmund-Straße per E-MailAnregung
Seit auf dem Parkplatz am Gelände des Hessischen Rundfunks nicht mehr alle Kraftfahrzeuge geparkt werden dürfen, weichen viele auf die Kaiser-Sigmund-Straße aus. Insbesondere Pkw-Anhänger ohne Zugfahrzeug stehen dort. Diese dürfen in Wohngebieten nicht länger als 14 Tage abgestellt werden. Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß angemeldet sein und über eine gültige TÜV-Plakette verfügen. Außerdem ist es wichtig, dass das Kennzeichen sichtbar und die Scheinwerfer sauber sind. Des Weiteren sollte das Fahrzeug vor Diebstahl geschützt sein, z. B. mit einer Parkkralle, und wenigstens alle drei Tage muss der Halter nach seinem Fahrzeug sehen (lassen), um sicherzugehen, dass auf dem Parkplatz kein temporäres Parkverbot eingerichtet wird.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
- auf dieser Straße nur das Parken von Pkws zuzulassen und falls dies nicht möglich sein sollte
- regelmäßige Kontrollen durchzuführen und
- die Anwohner zu informieren, wie diese die Stadt unterstützen können.
Begründung
ohne Zugfahrzeug Vorgang: OM 7323/25 OBR 9 Seit auf dem Parkplatz am Gelände des Hessischen Rundfunks nicht mehr alle Kraftfahrzeuge geparkt werden dürfen, weichen viele auf die Kaiser-Sigmund-Straße aus. Insbesondere Pkw-Anhänger ohne Zugfahrzeug stehen dort. Diese dürfen in Wohngebieten nicht länger als 14 Tage abgestellt werden. Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß angemeldet sein und über eine gültige TÜV-Plakette verfügen. Außerdem ist es wichtig, dass das Kennzeichen sichtbar und die Scheinwerfer sauber sind. Des Weiteren sollte das Fahrzeug vor Diebstahl geschützt sein, z. B. mit einer Parkkralle, und wenigstens alle drei Tage muss der Halter nach seinem Fahrzeug sehen (lassen), um sicherzugehen, dass auf dem Parkplatz kein temporäres Parkverbot eingerichtet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2025OFOF 1137/9Abstellen von Wohnmobilen und Pkw-Anhängern ohne ZugfahrzeugOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2025Sie sind hierOMOM 7791Abstellen von Wohnmobilen und Pkw-Anhängern ohne ZugfahrzeugDirektanregung
- 13. März 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 469Abstellen von Wohnmobilen und Pkw-Anhängern ohne ZugfahrzeugStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats