Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Verwaltung der Tiefgaragen in der Nordweststadt vor Ort erhalten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung fordert, dass eine Verwaltungsstelle in der Nordweststadt bestehen bleibt, um die Serviceleistungen für die Nutzer der Tiefgaragen zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da die neue Servicestelle in der Firmenzentrale der PBG nur schwer zugänglich ist, was für die Dauermieter unzumutbar ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Niddastraße — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Niddastraße per E-Mail

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass mit dem Wechsel des Betreibers des Parkhauses im Nordwestzentrum von der Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) zu Q-Park eine Verwaltungsstelle in der Nordweststadt bestehen bleibt, bei der die Serviceleistungen für die rund 40 Tiefgaragen der PBG in der Nordweststadt für die Nutzer dieser zur Entlastung des öffentlichen Raums wichtigen Parkflächen erbracht werden.

Begründung:

Bei der bisherigen Servicestelle der PBG im Tiefgeschoss des Nordwestzentrum konnten die Kunden mit kurzem Weg Beratungsgespräche führen, Belegungspläne einsehen oder Schlüssel abholen. Seit dem 03.11.2025 befindet sich diese Servicestelle jedoch in der Firmenzentrale der PBG in der Niddastraße 107 an der Grenze des Gallus zum Bahnhofsviertel. Für die Dauermieter von Parkplätzen in den Nordweststadt-Garagenhäusern der PBG ist dieser Anfahrtsweg eine Zumutung. Die im Besitz der ABG Frankfurt Holding GmbH und damit letztlich der Stadt Frankfurt am Main befindliche PBG sollte hier an einer bürgerfreundlichen, wohnortnahen Lösung arbeiten.

Begründung

Bei der bisherigen Servicestelle der PBG im Tiefgeschoss des Nordwestzentrum konnten die Kunden mit kurzem Weg Beratungsgespräche führen, Belegungspläne einsehen oder Schlüssel abholen. Seit dem 03.11.2025 befindet sich diese Servicestelle jedoch in der Firmenzentrale der PBG in der Niddastraße 107 an der Grenze des Gallus zum Bahnhofsviertel. Für die Dauermieter von Parkplätzen in den Nordweststadt-Garagenhäusern der PBG ist dieser Anfahrtsweg eine Zumutung. Die im Besitz der ABG Frankfurt Holding GmbH und damit letztlich der Stadt Frankfurt am Main befindliche PBG sollte hier an einer bürgerfreundlichen, wohnortnahen Lösung arbeiten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2025OFOF 653/8Verwaltung der Tiefgaragen in der Nordweststadt vor Ort erhaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 27. November 2025Sie sind hier
    OMOM 7846Verwaltung der Tiefgaragen in der Nordweststadt vor Ort erhalten
    Direktanregung
  3. 8. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 833Verwaltung der Tiefgaragen in der Nordweststadt vor Ort erhaltenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 1 · 07.05.2026
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen