Wie wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8?
Zusammenfassung
Im Antrag wird eine Stellungnahme des Magistrats zur Planung des kommenden Schuljahres 2026 im Ortsbezirk 8 angefordert. Da ab 01.01.2026 ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Betreuung für Erstklässler besteht, wird aufgezeigt, dass aktuell keine entsprechenden Strukturen vorhanden sind. Ziel ist es, Klarheit über die verfügbaren Betreuungsplätze und die Vergabekriterien zu erhalten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wie viele Erstklässler werden im Ortsbezirk 8 im nächsten Jahr voraussichtlich eingeschult?
- Wie viele Eltern der Erstklässler werden Ihren Anspruch auf Ganztagesbetreuung nach der Erwartung/Planung des Magistrats geltend machen?
- Wie viele Betreuungsplätze im Ortsbezirk 8 werden im nächsten Jahr durch Abgänge von Viertklässlern voraussichtlich frei?
- Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Hortplätze?
- Wer koordiniert die Vergabe der Plätze?
- Sind die Horte verpflichtet, vorrangig Hortplätze für Erstklässler bereitzustellen?
- Wie wird eine Benachteiligung der Zweit-, Dritt- und Viertklässler, die noch keinen Platz in einer Einrichtung haben und auch noch nicht durch den Ganztagsanspruch abgedeckt sind, bei der Vergabe der Hortplätze vermieden?
- Wie wirkt sich die neue Regelung auf die pädagogische Arbeit freier Träger aus, wenn keine jahrgangsgemischten Gruppen mehr gebildet werden könnten?
Angesichts der Dringlichkeit des Anliegens bittet der Ortsbeirat um eine Stellungnahme des Magistrats innerhalb von drei Monaten.
Begründung
Ab dem 01.01.2026 hat jeder Erstklässler im Ortsbezirk 8 einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung durch die Schule oder ortsansässige Einrichtungen. Aktuell ist im Ortsbezirk 8 jedoch kein Pakt für die Ganztagsschule umgesetzt. Die beiden Grundschulen - die Heinrich-Kromer-Schule und die Erich-Kästner-Schule - sind nach aktuellem Kenntnisstand nicht ganztagsfähig. Besonders an der Heinrich-Kromer-Schule fehlt die Infrastruktur für eine Mittagsversorgung in den bestehenden Räumlichkeiten. Wenn die Horte verpflichtet sind, vorrangig Hortplätze für Erstklässler bereitzustellen, werden die Zweit-, Dritt- und Viertklässler, die noch keinen Platz in einer Einrichtung haben und auch noch nicht durch den Ganztagsanspruch abgedeckt sind, bei der Vergabe der Hortplätze benachteiligt, da insgesamt zu wenig Plätze zur Verfügung stehen. Die Horte im Ortsbezirk 8 arbeiten bislang häufig mit altersgemischten Gruppen, die altersübergreifendes Lernen ermöglichen und pädagogisch fördern. Wenn in einer Einrichtung künftig nur Erstklässler aufgenommen werden könnten, entstehen homogene Gruppen, was die Arbeitsweise und das pädagogische Konzept grundlegend verändert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025OFOF 652/8Wie chaotisch wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2025Sie sind hierVV 1339Wie wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8?Anfrage
- 13. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 301Wie wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8? VorgangStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen