Wie wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8?
Zusammenfassung
Im Ortsbezirk 8 wird vorausgesagt, dass rund 370 Erstklässler im Schuljahr 2026/27 eingeschult werden. Um den unterschiedlichen Bedarf an Ganztagsbetreuung zu decken, wird die Platzvergabe ab dem 15. Februar an die Eltern vermittelt. Für die Vierklässler wird eine Freigabe von rund 255 Betreuungsplätzen erwartet, wobei die genaue Zahl variieren kann.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Wie viele Erstklässler werden im Ortsbezirk 8 im nächsten Jahr voraussichtlich eingeschult? Die Vorhersage für die künftig benötigten Betreuungsplätze wird anhand der sogenannten Einschülerzahlen ermittelt, die vom Bürgeramt, Statistik und Wahlen regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Hier werden Kinder erfasst, die bereits in einem Schulbezirk wohnen und in den kommenden vier Jahren eingeschult werden. Bei der Analyse der Schülerzahlen anhand der Einschülerdaten des Bürgeramts ist zu beachten, dass die zukünftigen Wohnbaupotenziale nicht enthalten sind, da es sich um Bestandszahlen handelt. Die aus den neu entstehenden Wohnungen resultierenden Schulplatzbedarfe werden in den Einschülerdaten erst nach Fertigstellung und Bezug der neuen Wohnungen abgebildet. Für die Planungen der Betreuungsplätze bedeutet das, dass die Aussagekraft der Einschülerzahlen mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Zukunft zunehmend unzuverlässiger wird. Für die Berechnung der schulspezifischen Einschulungsquoten wird für jede Schule der Mittelwert aus den Anteilen der eingeschulten Kinder an den im Schulbezirk gemeldeten Kindern für die letzten fünf Einschulungsjahrgänge gebildet. Für die Schulbezirke Erich-Kästner-Schule, Heinrich-Kromer-Schule, Robert-Schumann-Schule und Römerstadtschule ergeben sich demnach rund 370 Kinder, die voraussichtlich im Schuljahr 2026/27 eingeschult werden. Zu
- Wie viele Eltern der Erstklässler werden Ihren Anspruch auf Ganztagesbetreuung nach der Erwartung/Planung des Magistrats geltend machen? Die Teilnahme an Ganztagsangeboten und die Bedarfe unterscheiden sich je Schulbezirk voneinander. Aktuell können die Eltern ihre Kinder über das Kindernet für die Standorte vormerken lassen. Die Platzvergabe startet am
- Februar. Erst ab diesem Zeitpunkt ist der konkrete Bedarf ersichtlich. Falls dann Versorgungslücken vorhanden sein sollten, werden mit den beteiligten Einrichtungen Lösungen erarbeitet. Zu
- Wie viele Betreuungsplätze im Ortsbezirk 8 werden im nächsten Jahr durch Abgänge von Viertklässlern voraussichtlich frei? In den vier Schulbezirken werden voraussichtlich rund 255 Betreuungsplätze durch abgehende Viertklässler frei. Die Zahl kann allerdings durchaus variieren, da durch Zu- und Wegzüge Plätze auch unterjährig frei oder belegt werden. Dabei sind die Möglichkeiten in den Schulbezirken unterschiedlich. Die Römerstadtschule bspw. ist in den Pakt für den Ganztag weiterentwickelt worden und gewährleistet in Kooperation mit den Horteinrichtungen im Schulbezirk eine Betreuungsgarantie für alle vier Jahrgänge - unabhängig von den tatsächlichen Abgängern der vierten Klasse. Durch das Einrichten eines Überschneidungsgebietes werden daher auch ein Teil der Familien von der Robert-Schumann-Schule an die Römerstadtschule gelenkt. Sollte sich nach der Platzvergabe zeigen, dass Erstklässler*innen ggf. keinen Betreuungsplatz erhalten konnten, müssen Lösungen gefunden werden. Zu
- Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Hortplätze? Die Vergabe der Plätze erfolgt weiterhin nach den Kriterien zur Vergabe von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder, geregelt im Verfahren zur Aufnahme von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Frankfurt am Main Zu
- Wer koordiniert die Vergabe der Plätze? Durch das Stadtschulamt erhalten die Träger Hinweise zur Platzvergabe im Kontext Rechtsanspruch für Grundschulkinder. Die Vergabe der Plätze erfolgt direkt durch die Betreuungseinrichtungen. Zu
- Sind die Horte verpflichtet, vorrangig Hortplätze für Erstklässler bereitzustellen? Aufgrund des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder der ersten Klasse ab dem Schuljahr 2026/27 werden Horte und Schulbetreuungen prioritär Kinder der ersten Klasse aufnehmen. Zu
- Wie wird eine Benachteiligung der Zweit-, Dritt- und Viertklässler, die noch keinen Platz in einer Einrichtung haben und auch noch nicht durch den Ganztagsanspruch abgedeckt sind, bei der Vergabe der Hortplätze vermieden? Aufgrund der vorgenannten gesetzlichen Bestimmung können unversorgte Kinder der zweiten bis vierten Klasse nur in Schulbezirken mit ausreichender Versorgung aufgenommen werden. In Schulbezirken, die bereits in den Pakt für den Ganztag weiterentwickelt wurden, besteht, unabhängig vom Rechtsanspruch, eine Betreuungsgarantie für alle vier Jahrgänge. Zu
- Wie wirkt sich die neue Regelung auf die pädagogische Arbeit freier Träger aus, wenn keine jahrgangsgemischten Gruppen mehr gebildet werden könnten? In den Ganztagsangeboten in den Horten und in der Schule werden in jedem Schuljahr zum größten Teil Kinder der ersten Klasse aufgenommen. Eine Altersmischung kann weiterhin erhalten bleiben. Konzeptionell sind altersgemischte Gruppen weiterhin möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025OFOF 652/8Wie chaotisch wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2025VV 1339Wie wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8?Anfrage
- 13. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 301Wie wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8? VorgangStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab