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Vergrößerung des Vorfluters Oberursel

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Ortsbeiratsanregung fordert die Vergrößerung des Vorfluters im Urselbach, um die Einleitung von Mischabwasser bei starken Regenfällen zu verhindern. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei größeren Regenereignissen bereits eine Geruchsbelästigung sowie eine Beeinträchtigung des Gewässers festzustellen ist. Die vorgeschlagene Maßnahme soll dazu beitragen, die Wasserqualität des Urselbaches zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, Verhandlungen mit der Stadt Oberursel aufzunehmen, damit der Vorfluter im Bereich des Urselbaches vergrößert wird, um sicherzustellen, dass bei starkem Regen das Mischabwasser nicht mehr direkt in den Urselbach eingeleitet wird.

Begründung

Bei größeren Regenereignissen kommt es immer öfter vor, dass der Urselbach stark nach Abwasser riecht und sich in ein trübes Gewässer verwandelt. Bei der Ortsbeiratssitzung wurde vom Betriebsservice der Stadt Oberursel bestätigt, dass bei größeren Wassermengen der Vorfluter des Klärwerks Oberursel überläuft und das Wasser direkt in den Urselbach eingeleitet wird. Damit dies in der Zukunft weniger beziehungsweise nicht mehr vorkommt, muss der Vorfluter vergrößert werden, um die nun anfallenden Wassermengen aufnehmen zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Oktober 2025OFOF 662/8Vergrößerung des Vorfluters OberurselOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. November 2025Sie sind hier
    OMOM 7851Vergrößerung des Vorfluters Oberursel
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 8
Sitzung 1 · 07.05.2026
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 2 · 11.06.2026
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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