Vergrößerung des Vorfluters Oberursel
Zusammenfassung
Die Ortsbeiratsanregung fordert die Vergrößerung des Vorfluters im Urselbach, um die Einleitung von Mischabwasser bei starken Regenfällen zu verhindern. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei größeren Regenereignissen bereits eine Geruchsbelästigung sowie eine Beeinträchtigung des Gewässers festzustellen ist. Die vorgeschlagene Maßnahme soll dazu beitragen, die Wasserqualität des Urselbaches zu verbessern.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Verhandlungen mit der Stadt Oberursel aufzunehmen, damit der Vorfluter im Bereich des Urselbaches vergrößert wird, um sicherzustellen, dass bei starkem Regen das Mischabwasser nicht mehr direkt in den Urselbach eingeleitet wird.
Begründung
Bei größeren Regenereignissen kommt es immer öfter vor, dass der Urselbach stark nach Abwasser riecht und sich in ein trübes Gewässer verwandelt. Bei der Ortsbeiratssitzung wurde vom Betriebsservice der Stadt Oberursel bestätigt, dass bei größeren Wassermengen der Vorfluter des Klärwerks Oberursel überläuft und das Wasser direkt in den Urselbach eingeleitet wird. Damit dies in der Zukunft weniger beziehungsweise nicht mehr vorkommt, muss der Vorfluter vergrößert werden, um die nun anfallenden Wassermengen aufnehmen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2025OFOF 662/8Vergrößerung des Vorfluters OberurselOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2025Sie sind hierOMOM 7851Vergrößerung des Vorfluters OberurselDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme