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Sperrmüllablagerungen im Ortsbezirk 9

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Bürger im Ortsbezirk 9 sollen über die Unterstützung bei Sperrmüllablagerungen informiert werden. Zudem wird um Informationen zur Nutzung einer neuen App gebeten. Erwartetes Ergebnis ist eine verbesserte Bürgerbeteiligung und -information.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Anregung

Grundsätzlich hat laut Satzung die Bereitstellung von Sperrmüll auf privaten Flächen stattzufinden. Ist dies verkehrsrechtlich oder baulich nicht möglich, erfolgt die Bereitstellung an mit der FES abgestimmten Plätzen im öffentlichen Raum.

Grundsätzlich hat jede:r Bürger:in die Möglichkeit, die FES unter services@fes-frankfurt.de bzw. über die kostenfreie Servicehotline 0800 - 200 800 710 über Sperrmüll zu informieren, auch dann, wenn es nicht der eigene ist. Umso schneller kann die Disposition und Abholung erfolgen. Falls es im Siedlungsgebiet ist, helfen die Meldungen, statistisch zu erfassen, wo, welche Problembereiche sind. Sollten gar Hinweise auf Verursacher:innen bestehen und ein Zeuge:in zur Verfügung stehen, kann die Stadtpolizei des Ordnungsamtes, Abt. Umwelt- und Abfallrecht (stadtpolizei.umwelt-und-abfallrecht.amt32@stadt-frankfurt.de ) informiert werden. Oft sind z. B. auf Kartonagen noch Adressaufkleber zu sehen. Umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, die Verursacher:innen zu ermitteln und gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erheben zu können. Mit der seit 01.10.2025 neuen Bußgeldregelungen würde da eine große Abschreckung stattfinden.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,

- die Bürger im Ortsbezirk 9 zu informieren, wie diese die Stadt unterstützen können;

- den Ortsbeirat und die Bürger im Ortsbezirk 9 zu informieren, wann die neue App benutzt werden kann.

Begründung

Grundsätzlich hat laut Satzung die Bereitstellung von Sperrmüll auf privaten Flächen stattzufinden. Ist dies verkehrsrechtlich oder baulich nicht möglich, erfolgt die Bereitstellung an mit der FES abgestimmten Plätzen im öffentlichen Raum. Grundsätzlich hat jede:r Bürger:in die Möglichkeit, die FES unter services@fes-frankfurt.de bzw. über die kostenfreie Servicehotline 0800 - 200 800 710 über Sperrmüll zu informieren, auch dann, wenn es nicht der eigene ist. Umso schneller kann die Disposition und Abholung erfolgen. Falls es im Siedlungsgebiet ist, helfen die Meldungen, statistisch zu erfassen, wo, welche Problembereiche sind. Sollten gar Hinweise auf Verursacher:innen bestehen und ein Zeuge:in zur Verfügung stehen, kann die Stadtpolizei des Ordnungsamtes, Abt. Umwelt- und Abfallrecht (stadtpolizei.umwelt-und-abfallrecht.amt32@stadt-frankfurt.de ) informiert werden. Oft sind z. B. auf Kartonagen noch Adressaufkleber zu sehen. Umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, die Verursacher:innen zu ermitteln und gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erheben zu können. Mit der seit 01.10.2025 neuen Bußgeldregelungen würde da eine große Abschreckung stattfinden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2025OFOF 1157/9SperrmüllablagerungenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 27. November 2025Sie sind hier
    OMOM 7803Sperrmüllablagerungen im Ortsbezirk 9
    Direktanregung
  3. 13. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 309Sperrmüllablagerungen im Ortsbezirk 9Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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