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- Überdachung des S-Bahn-Abgangs „Ostendstraße“ vor der UhlandschuleSTOB 1028.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2000 Betreff: Überdachung des S-Bahn-Abgangs "Ostendstraße" vor der Uhlandschule Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat sich mit der Anregung des Ortsbeirats an die Deutsche Bahn gewandt und bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7360
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kontinuität bei der Aufsuchenden Jugendarbeit in PreungesheimSTOB 1028.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2001 Betreff: Kontinuität bei der Aufsuchenden Jugendarbeit in Preungesheim Grundsätzlich ist Kontinuität bei Beschäftigten für die Beziehungsarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe sehr wichtig. Beziehungsarbeit ist die Basis für vertrauensvolle, verlässliche und nachhaltige Unterstützung der jungen Menschen. Allgemein kann für das Fachfeld der Kinder- und Jugendarbeit festgestellt werden, dass es für Träger aufgrund der Zunahme an Arbeitsverhältnissen in Teilzeit mit z.T. geringen Stundenanteilen und des bestehenden Fachkräftemangels schwieriger geworden ist, Personal zu gewinnen und zu halten. Hinzukommen teilweise noch Maßnahme spezifische Gründe für Fluktuation, etwa wenn die Rahmenbedingungen eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgrund von Arbeitszeiten erschweren. Das Thema Arbeitskräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe, sowie damit verbundene Fragestellungen und Herausforderungen in der Fachkräftegewinnung und Personalbindung, wird unter anderem im Rahmen des Jugendhilfeausschusses bewegt. Für das Angebot der Aufsuchenden Jugendarbeit in Preungesheim ist der Verein Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. als anerkannter Träger der Jugendhilfe zuständig. Hierfür erhält der Verein nach § 74 SGB VIII einen Zuschuss durch die Stadt Frankfurt am Main. Die Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie deren Laufzeiten und damit verbunden die Sicherstellung einer personellen Kontinuität liegt in der Verantwortung des zuständigen Trägers. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7254
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Das Thema „Häusliche Gewalt“ auch im Ortsbezirk 9 sichtbar machen: orange Bänke aufstellenSTOB 1028.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2002 Betreff: Das Thema "Häusliche Gewalt" auch im Ortsbezirk 9 sichtbar machen: orange Bänke aufstellen Im Rahmen eines Pilotprojektes werden auf Anregung des Ortsbeirats 1 (OM 6932/2025) zehn orangefarbene Bänke im Innenstadtbereich aufgestellt. Die ersten beiden Bänke in Holzbauweise sollen - rechtzeitig zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2025 - auf der Zeil und auf der Hauptwache ihren Platz finden. Sie setzen ein sichtbares Zeichen: Gegen Gewalt an Frauen und für mehr Aufmerksamkeit und Sensibilität mitten in der Stadt. In einem zweiten Schritt werden acht weitere Bänke aufgestellt. Der Magistrat möchte zunächst beobachten, wie die Bänke im öffentlichen Raum angenommen werden und wie viel Pflege sie benötigen. Sofern die Erfahrungen positiv sind, sollten auch andere Stadtteile von diesem Projekt profitieren. Eine Umsetzung wird dann geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7343
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 99STOB 1028.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2003 Betreff: Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am Karl-Perott-Platz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 99 Der Magistrat - Stadtpolizei - hat den Kiosk in der Heddernheimer Landstraße 65 gezielt kontrolliert. Die Bediensteten konnten vor Ort jedoch keine Mängel feststellen, sodass die Überprüfung ohne Beanstandung abgeschlossen wurde. Lachgaskartuschen werden in dem Kiosk nicht verkauft. Darüber hinaus hat der Magistrat - Stadtpolizei - die benannten Örtlichkeiten wiederholt in den Nachtstunden überprüft. Hierbei konnten keinerlei Auffälligkeiten festgestellt werden. Auch Hinterlassenschaften, wie etwa leere Alkoholflaschen oder Lachgasbehälter, befanden sich nicht vor Ort. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass die fehlenden Feststellungen im Zusammenhang mit der Witterung stehen und sich die Situation in der warmen Jahreszeit anders darstellt. Bereits seit Mai 2025 ist es im gesamten Stadtgebiet verboten Lachgas an Minderjährige abzugeben (§ 1 Abs. 1 GAVO Lachgas). Der Erlass eines pauschalen Konsumverbots - auch in bestimmten Bereichen - ist jedoch nicht geboten, da ein Verbot stets dem Verhältnismäßigkeitsprinzip unterliegt und Lachgas auch zu medizinischen Zwecken verwendet wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7455
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Sitzungssaal im BolongaropalastSTOB 1128.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2004 Betreff: Höchst: Sitzungssaal im Bolongaropalast Im Kapellensaal ist keine fest installierte Medientechnik geplant. Deshalb ist auch keine eingebaute Hilfe für Menschen mit Hörbehinderung dort vorhanden. Möglich wäre eine tragbare mobile Lösung mit einer Anlage mit Mikrofon zur Nutzung über Handy oder Kopfhörer. Diese Technik ist auch im Veranstaltungssaal in Verbindung mit einer eingebauten Anlage möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1243
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Vorstellung der Planungen im Ortsbeirat 1 zum Taxiverkehr am HauptbahnhofSTOB 1128.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2005 Betreff: Vorstellung der Planungen im Ortsbeirat 1 zum Taxiverkehr am Hauptbahnhof Der Magistrat befindet sich mit den beteiligten Akteuren in der Abstimmung. Wesentlicher Bestandteil der Arbeiten rund um die Taxiverlegung in die Poststraße wird der Bau eines Zauns sein, der die Stellplätze der Bundespolizei einfriedet. Dieser Zaun wird von der Deutschen Bahn gebaut und muss als erstes errichtet werden. Diese Arbeiten verzögern sich nach jetzigem Stand. Erst wenn der Zaun gebaut ist, können die Arbeiten zur Herstellung des Gehwegs und der Taxiplätze umgesetzt werden. Zusätzlich dazu hat das Flemmings Hotel aktuell noch eine Baustelleneinrichtung vor deren Liegenschaft, die die verfügbare Fläche in der Poststraße weiter einschränkt. Ziel ist es, die Arbeiten durch DB und Stadt koordiniert durchzuführen. Der Magistrat prüft, ob und welche Arbeiten in städtischer Zuständigkeit vorab erledigt werden können. Sobald konkretere Aussagen zum Umsetzungszeitraum und weiterem Vorgehen möglich sind, wird der Magistrat die Planung mit dem Ortsvorsteher des OBR1 zu besprechen. Nach derzeitigem Stand können Gespräche mit dem Ortsbeirat im 1. Halbjahr 2026 stattfinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7319
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bäume entlang Verbindungsweg zwischen Woogstraße und Unterführung Niedwiesenstraße anpflanzen (parallel zur S6 Strecke)STOB 228.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2006 Betreff: Bäume entlang Verbindungsweg zwischen Woogstraße und Unterführung Niedwiesenstraße anpflanzen (parallel zur S6 Strecke) Vorläufige Stellungnahme: In dieser Angelegenheit besteht noch ämterübergreifender Abstimmungsbedarf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7331
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zustand und Instandhaltung der Reihenhäuser im „Jordanischen Park“ Bockenheim (Seniorenwohnanlage)STOB 1128.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2007 Betreff: Zustand und Instandhaltung der Reihenhäuser im "Jordanischen Park" Bockenheim (Seniorenwohnanlage) Zu 1. und 2.: Der bauliche Zustand der Liegenschaften entspricht der Bauart aus dem Entstehungsjahr 1983. Durch die Anordnung der Gebäude, die ebenerdigen Zugänge, die Anordnung der Hauseingangs- und Terrassenbereiche, die großzügigen, ebenerdigen, bodentiefe Fensteranordnungen und eine Gründung auf der bestehenden Tiefgarage weisen die Liegenschaften einige Eckpunkte auf. Diese sind der damals gewählten Gebäudeform und Gebäudeausbildung geschuldet. Darüber haben die Gebäude eine aufwendige Dachstruktur, großzügige Holz-Wandverkleidungen, unausgebaute Dachbereiche und eine verwinkelte Anordnung mit den bauphysikalischen Themenfeldern. Zu 3.: Ja, die ABG FRANKFURT HOLDING führt durchgehend laufende Instandsetzungsmaßnahmen im Innenhof der Liegenschaften Jordanstraße 18 a-g durch. Beispielsweise wurde bei Wohnungswechseln eine komplette Modernisierung der Wohnungen umgesetzt und Heizungsmodernisierungen fanden in jüngster Vergangenheit statt. Die eingehenden Meldungen der Mieter:innen sowie zwei größere Wasserschäden in zwei Wohneinheiten werden zeitnah abgearbeitet. Zu 4.: Eine grundlegende Überarbeitung der Bestandsgebäude und energetische Modernisierung nach heutigen Gesichtspunkten ist nicht ohne massive Eingriffe in Gebäudestruktur und Architektur umsetzbar. Deshalb werden bis auf Weiteres nur notwendige Instandsetzungsmaßnahmen zum Erhalt der Liegenschaft in der bestehenden Architektursprache fortgeführt. Zu 5.: Die Gebäude werden durch die ABG in der bestehenden Architektursprache erhalten, indem notwendige Instandsetzungsmaßnahmen fortgeführt werden. Zu 6.: Nein, es ist kein Abriss und Neubau im Innenhof der Liegenschaften geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.09.2025, V 1259
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - „Orange Beach" erhalten - Ersatzstandort findenSTOB 228.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2008 Betreff: "Orange Beach" erhalten - Ersatzstandort finden Zu den beiden in der Anregung genannten Standorten können folgende Informationen gegeben werden: 1. Mainufer entlang des Industrieparks Griesheim Für die Fläche befindet sich aktuell der Bebauungsplan Nr. 944 - Industriepark Griesheim - in Aufstellung. Noch liegt kein Bebauungsplanentwurf vor, die Uferflächen werden aber voraussichtlich als Grünflächen festgesetzt werden. Teilweise liegen die Flächen im Landschaftsschutzgebiet & Vogelschutzgebiet "Untermainschleusen". Außerdem liegen die Flächen entweder in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder in einem Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten. 2. Fläche unter bzw. an der Schwanheimer Brücke Gemäß Bebauungsplan SW 25c Nr. 1 (rechtskräftig am 21.06.1977) ist die Fläche als Grün- und Erholungsfläche sowie für das Brückenbauwerk festgesetzt. Der Standort liegt im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" (LSG Zone II). Des Weiteren liegt die Fläche in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Bauplanungsrechtlich kann eine Genehmigung etwaiger baulicher Anlagen aktuell nicht in Aussicht gestellt werden; die vorhandenen Schutzgebiete sprechen ebenfalls gegen die Standorte. Allgemein ist zu sagen, dass an beiden Standorten aktuell augenscheinlich keine baulichen Anlagen vorhanden sind, die zu einem Kiosk umfunktioniert werden könnten, auch sanitäre Anlagen sind nicht vorhanden. Aufgrund der genannten Gründe (entgegenstehendes Planungsrecht, Schutzgebiete, nicht vorhandene Infrastruktur) sind die Standorte als Ersatzstandort für das "Orange Beach" kaum geeignet. Grundsätzlich unterstützt der Magistrat das Anliegen des Pächters, den Betrieb des Orange Beach fortzusetzen und unternimmt aktuell intensive Bemühungen, einen Ersatzstandort im Gutleutviertel zu finden, um eine räumliche Nähe zum bisherigen Standort zu ermöglichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7288
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: aktueller Stand der Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am MainSTOB 1128.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2009 Betreff: Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: aktueller Stand der Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main Zu 1.: Der Magistrat hat mit Vertrag vom 04.09.2024 das Grundstück erworben. Die Eigentumsübertragung ist am 25.09.2024 erfolgt. Zu 2.: a) Bei der Pflege der Georg-Esser-Anlage haben sich keine Änderungen ergeben, da der Magistrat bereits seit Jahren die Anlage gepflegt und unterhalten hat. Für die Pflege der Grünanlage ist das Grünflächenamt zuständig. Die Unterhaltung des Denkmals erfolgt durch das Kulturamt. b) Veränderungen im Bereich der Georg-Esser-Anlage hat es nicht gegeben. c) Alle notwendigen Informationen wurden mit der Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1542, abschließend mitgeteilt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1239
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Geplanter Wohnungsbau der ABG im OrtsbezirkSTOB 1228.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2010 Betreff: Geplanter Wohnungsbau der ABG im Ortsbezirk Zu 1. und 2.: Die ABG FRANKFURT HODING plant im Ortsbezirk 6 in folgenden Bereichen Neubaumaßnahmen: In der Hospitalstraße wird die ABG einen Neubau mit 44 Wohneinheiten errichten. Dieser gliedert sich in den folgenden Wohnungsmix und die folgenden Wohnungsgrößen: Anzahl Zimmer Wohneinheiten Größe 2 Zi-Whg. 10 50,00 m² - 60,00 m² 3 Zi-Whg. 15 69,00 m² - 90,00 m² 4 Zi-Whg. 15 92,00 m² - 107,00 m² 5 Zi-Whg 4 104,00 m² - 111,00 m³ In der Heinrich-Stahl-Straße und Mainzer Landstraße werden in den nächsten Jahren Neubauten in 3 Bauabschnitten (BA) mit jeweils ca. 1.BA - 39 / 2.BA - 26 und 3.BA - 56 Wohneinheiten errichtet. 1. Bauabschnitt: Anzahl Zimmer Wohneinheiten Größe 2 Zi-Whg. 16 42,00 m² - 54,00 m² 3 Zi-Whg. 5 68,00 m² - 69,00 m² 4 Zi-Whg. 15 81,00 m² - 88,00 m² 5 Zi-Whg 3 95,00 m² - 101,00 m² 2. Bauabschnitt: Anzahl Zimmer Wohneinheiten Größe 2 Zi-Whg. 12 42,00 m² - 54,00 m² 3 Zi-Whg. 0 4 Zi-Whg. 12 81,00 m² - 88,00 m² 5 Zi-Whg 2 95,00 m² - 101,00 m² 3. Bauabschnitt: Anzahl Zimmer Wohneinheiten Größe 2 Zi-Whg. 22 42,00 m² - 54,00 m² 3 Zi-Whg. 10 68,00 m² - 69,00 m² 4 Zi-Whg. 20 81,00 m² - 88,00 m² 5 Zi-Whg 4 95,00 m² - 101,00 m² Im Heisenrath wird ein Neubau mit ca. 60 Wohneinheiten errichtet. Anzahl Zimmer Wohneinheiten Größe 2 Zi-Whg. 22 43,00 m² - 55,00 m² 3 Zi-Whg. 8 74,00 m² - 76,00 m² 4 Zi-Whg. 23 86,00 m² - 87,00 m² 5 Zi-Whg 7 98,00 m² - 99,00 m² Im Bereich Pfingstbornstraße wird eine Kindertagesstätte komplett erneuert. Hierfür wurde im Bereich Küferstraße eine Übergangsunterkunft errichtet. Nach Fertigstellung des Kita-Neubaus erfolgt der Rückzug an alten Standort. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.04.2025, V 1162
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Lärm bei Veranstaltungen am Mainkai begrenzenSTOB 1228.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2011 Betreff: Lärm bei Veranstaltungen am Mainkai begrenzen Grundsätzlich ist eine Beschallung mit Verstärkeranlagen im Rahmen von Veranstaltungen, unabhängig davon, ob die Veranstaltung auf öffentlichem oder privatem Grund stattfindet, nicht genehmigungspflichtig. Dennoch sind die Veranstaltenden selbstverständlich verpflichtet, die gesetzlich festgelegten Immissionsrichtwerte einzuhalten. Hierbei ist jedoch, entgegen der Anregung des Ortsbeirates, die Freizeitlärmrichtlinie Hessen und nicht die TA Lärm/Bundes-Immissionsschutzgesetz maßgeblich. Bei Anmeldung einer Veranstaltung mit geplanter Beschallung stellt das Service-Center Veranstaltungen (SCV) allen Veranstaltenden ein Merkblatt zur Verfügung, in welchem die gesetzlichen Regelungen für die jeweiligen Örtlichkeiten ausführlich dargestellt sind. Zudem werden mögliche Maßnahmen zum Schutz der Anwohnenden empfohlen. Die Veranstaltung "Red Bull Traffic Lights" fand einmalig im Rahmen der Eurobike statt, entsprechend bestanden keine negativen Vorerfahrungen, die ein weitergehendes Handeln hätten erforderlich machen können. Im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind nun vermehrt Beschwerden von Anwohnenden beim SCV eingegangen, die sorgfältig geprüft und bearbeitet wurden. Bei den in der Anregung des Ortsbeirats beschriebenen derart deutlichen Überschreitungen der gesetzlichen Vorgaben, ist jedoch im akuten Fall stets die unmittelbare Mitteilung an die Polizei oder die Stadtpolizei des Ordnungsamtes zweckmäßig, die eine möglicherweise gesundheitsgefährdende Beschallung unmittelbar unterbinden können. Aus Sicht des SCV besteht kein Bedarf die Veranstaltung dauerhaft in den Veranstaltungskalender zu integrieren. Zu anderen wiederkehrenden, zumeist traditionsreichen Veranstaltungen am Mainkai liegen äußerst selten Beschwerden vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7297
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ausstattung des Sinaiparks und des Höllbergspielplatzes mit ToilettenanlagenSTOB 1328.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2012 Betreff: Ausstattung des Sinaiparks und des Höllbergspielplatzes mit Toilettenanlagen Der Bedarf an Toilettenanlagen auf Spielplätzen und hoch frequentierten Park- und Grünanlagen ist weiterhin sehr hoch. Bei der Entscheidung zur Herrichtung einer Toilettenanlage sind neben den notwendigen Mitteln im Haushalt auch die personellen Kapazitäten zu prüfen und damit einhergehend ist eine Priorisierung der Bedarfe unumgänglich. Der Sinaipark sowie der Höllbergspielplatz wurden eingehend geprüft und der Wunsch nach Toilettenanlagen kann gut nachvollzogen werden. Bedauerlicherweise stehen an beiden Standorten derzeit keine sanitären Einrichtungen zur Verfügung. Im Sinaipark ist beabsichtigt, im kommenden Jahr 2026 zu prüfen, ob eine saisonale Lösung, wie beispielsweise eine mobile Dixi-Toilette oder Komposttoilette, realisierbar ist. Der Höllbergspielplatz kann leider nicht ausgestattet werden, da er im Vergleich zu anderen Standorten weniger frequentiert ist und seine Lage sowie Größe keine saisonale Anlage rechtfertigen. Der Fokus liegt zunächst auf stärker frequentierten Parks und Spielplätzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7327
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Viel geplant - nichts umgesetzt: Wie ist der Stand der Erneuerung von Grünflächen im Gallus/Europaviertel?STOB 1428.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2013 Betreff: Viel geplant - nichts umgesetzt: Wie ist der Stand der Erneuerung von Grünflächen im Gallus/Europaviertel? Der Magistrat begrüßt die Anfrage nach dem Stand der Erneuerung von Grünflächen im Gallus/Europaviertel und freut sich, über erfreuliche Fortschritte berichten zu können. Die Bauarbeiten für die Grünfläche West haben im August 2025 begonnen. Da der Fortschritt der Arbeiten im Zeitplan ist, soll die Grünfläche im kommenden Frühjahr 2026 eröffnet werden. Gleiches gilt für die Eröffnung der Grünfläche am Wasserturm. Hier begannen die Arbeiten im September und sind ebenfalls im Zeitplan. Die Planung für den Güterplatz aus dem Jahr 2012 entspricht den heutigen Anforderungen an Klimaresilienz und Aufenthaltsqualität nicht mehr. Daher soll sie durch eine zeitgemäße, an den Klimawandel angepasste Neuplanung ersetzt werden. Für diese Neuplanung ist ein Architektenwettbewerb erforderlich; über das weitere Vorgehen muss noch entschieden werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1248
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ungünstig platzierte Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 65STOB 1428.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2014 Betreff: Ungünstig platzierte Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 65 Der Magistrat begrüßt den Hinweis, den als ungünstig platziert wahrgenommenen Sonderaschenbecher der FES zu versetzen, und teilt mit, dass die Demontage bereits beauftragt wurde. Der Sonderaschenbecher "Meinungsfilter" wird so umplatziert, dass alle erforderlichen Standortvoraussetzungen erfüllt sind. Diese lauten: - Meinungsfilter dürfen nur auf öffentlichen Flächen angebracht werden. - Der jeweilige Standort muss eine entsprechende Verschmutzung durch Zigarettenstummel aufweisen, um eine intensive Nutzung sicherzustellen. Ob eine Anbringung am Odina-Bott-Platz den Standortvoraussetzungen entspricht oder ein anderer Platz sinnvoller ist, wird noch geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7394
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte ZoneSTOB 128.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2015 Betreff: Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone Der Anregung wird entsprochen. Zudem werden die Parkflächen durch Markierungen verdeutlicht. Nach Umsetzung wird eine Testmessung des Verkehrs vorgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7339
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installierenSTOB 228.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2016 Betreff: Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese setzt sich aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren zusammen und steht unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über potenzielle neue Standorte anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Vorschläge aus der Bevölkerung, Anregungen der Ortsbeiräte sowie Hinweise anderer Ämter aufgenommen werden - beispielsweise im Zusammenhang mit städtischen Bau- oder Sanierungsvorhaben, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll erscheint. Bei der Bewertung und Auswahl geeigneter Standorte werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter insbesondere: - das Überhitzungspotenzial des Standortes, - die Frequentierung der Fläche, - die Nähe zu Wohnsiedlungen oder öffentlichen Einrichtungen, - sowie die technische Realisierbarkeit, insbesondere die Leitungssituation und die Beschaffenheit des Untergrunds. Für die Prüfung der vorgeschlagenen Flächen steht dem Magistrat eine standardisierte Checkliste zur Verfügung, mit deren Hilfe die Eignung eines Standortes objektiv bewertet wird. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Trinkbrunnenplanung auf den stark überhitzten Innenstadtbereichen, um dort kurzfristig die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Mittelfristig sollen jedoch auch weitere Stadtteile, insbesondere stark frequentierte Plätze, sukzessive in die Planungen einbezogen werden. Bezüglich der in der Anfrage genannten Standorte gilt Folgendes: Kulturcampus (Bereich Studierendenhaus / Offenes Haus der Kulturen): Wie bereits in der Stellungnahme zur OM 7389 ausgeführt, befinden sich die Flächen des Kulturcampus nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main, sondern im Besitz Dritter. Dem Magistrat steht daher keine unmittelbare Zuständigkeit oder Entscheidungskompetenz für die Umsetzung der dort vorgeschlagenen Maßnahmen zu. Sollte die Anfrage an die Eigentümer:innen weitergeleitet werden, weist das Klimareferat darauf hin, dass die Installation eines Trinkbrunnens über das städtische Förderprogramm "Klimabonus" mit bis zu 50 % der Kosten gefördert werden kann. Leipziger Straße: Auf der Leipziger Straße wird angestrebt, auf Höhe der Rohmerstraße, im Bereich der Sitzmöglichkeiten und des Bücherschrankes, einen neuen Trinkbrunnen zu installieren. Der Standort wurde bereits planerisch berücksichtigt und soll zeitnah ausgeschrieben werden. Darüber hinaus wird eine Ertüchtigung des historischen Trinkbrunnens "Basaltbrunnen" auf der Leipziger Straße in Höhe der Basaltstraße geprüft. Hier besteht jedoch die Schwierigkeit, dass sich die Versorgungsleitungen und Anschlüsse in einem benachbarten Gebäude befinden, das nicht in städtischem Eigentum steht. Dies erschwert eine Reaktivierung erheblich und erfordert eine gesonderte Abstimmung mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer. Odina-Bott-Platz / Westend: Ebenfalls wird derzeit die Ertüchtigung des historischen Trinkbrunnens "Westendbrunnen" in unmittelbarer Nähe zum Odina-Bott-Platz geprüft. Auch hier liegt die Herausforderung darin, dass die Leitungen über ein Nachbargebäude verlaufen, das nicht im Eigentum der Stadt steht. Im Zuge der Prüfung wird außerdem untersucht, ob eine Umsetzung der historischen und denkmalgeschützten Brunnenanlage auf den Odina-Bott-Platz technisch und wirtschaftlich sinnvoll wäre. Alle weiteren in der Anfrage genannten Standorte werden auf die Prüfliste der AG Trinkbrunnen aufgenommen, sofern sie dort noch nicht geführt werden. Bereits auf der Prüfliste für den Ortsbezirk 2 stehen derzeit folgende Standorte: Carlo-Schmid-Platz; Studierendenhaus / Offenes Haus der Kulturen; Rebstockpark; Markus-Krankenhaus; Basaltbrunnen (Leipziger Straße / Basaltstraße); Grüneburgpark; Fürstenberger Straße / Bremer Straße / Nähe Goethe-Universität; Friedrich-Ebert-Anlage; Odina-Bott-Platz. Aufgrund der Vielzahl an potenziellen Standorten im gesamten Stadtgebiet sowie der erforderlichen Abstimmungen innerhalb der AG Trinkbrunnen kann eine zeitnahe Umsetzung einzelner Standorte nicht garantiert werden. Der Magistrat betont jedoch, dass die Bedeutung zusätzlicher Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 bekannt ist und die Vorschläge des Ortsbeirats 2 im Rahmen der weiteren Planungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus weist der Magistrat darauf hin, dass für bestehende und neue Trinkbrunnen Pat:innen gesucht werden, die die Stadt Frankfurt am Main bei der Funktionskontrolle und nachhaltigen Nutzung der Brunnen unterstützen. Interessierte Bürger:innen, Vereine oder Institutionen können sich hierfür gerne unter trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de melden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7383 Antrag vom 22.04.2026, OF 19/2
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichenSTOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2017 Betreff: Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen Die Unfallkommission wird die Örtlichkeit prüfen und geeignete Maßnahmen beschließen, um die Einhaltung von Sichtdreiecken sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7335
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nachfrage zu Fallschutzmaterial am Spielplatz GlauburgplatzSTOB 628.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2018 Betreff: Nachfrage zu Fallschutzmaterial am Spielplatz Glauburgplatz Vorrangiges Ziel ist die Schaffung einer barrierefreien Erreichbarkeit der alten und neuen Spielgeräte im zentralen Spielbereich. Dies ist nur mit dem vollflächigen Fallschutz aus Kunststoff möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7464
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Trinkwasserstellen im Nordend einrichtenSTOB 328.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2019 Betreff: Trinkwasserstellen im Nordend einrichten Grundsätzlich stimmt der Magistrat der Anregung zu. Das stetig wachsende Interesse und der geäußerte Bedarf an Trinkbrunnen im Stadtgebiet wird positiv aufgenommen. Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen sind allerdings nicht möglich, die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberfläche, Bepflanzung, etc.), stadtplanerische Aspekte (Frequentierung des Platzes, Nähe zu Wohnsiedlungen), das Überwärmungspotenzial des Standorts und die Genehmigungsfähigkeit. Dies gilt auch für die Ausführung und Gestaltung, die sich an Hygiene, Funktionalität, Bedienbarkeit, Sicherheit und Anforderungen an Installationen zur Bereitstellung von Trinkwasser orientieren müssen. Genusstauglichkeit und Reinheit sind die obersten Gebote für die Bereitstellung von Trinkwasser. Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akt-euren unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter, die bspw. auf geplante städtische Projekte hinweisen, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll wäre. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Bezüglich der vom Ortsbeirat 3 vorgeschlagenen Standorte möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass diese auf der Prüfliste bereits geführt werden. Im Nordend umfasst die Prüfliste bereits folgende Standorte: Merianplatz, Friedberger Platz, Luisenplatz, Von-Bethmann-Park, Oeder Weg, Adolph-v.-Holzhausen-Park und Glauburgplatz. Aufgrund der Vielzahl an potenziellen Standorten und der notwendigen Abstimmungen innerhalb der AG Trinkbrunnen kann aber keine zeitnahe Umsetzung garantiert werden. Der Magistrat möchte an dieser Stelle jedoch betonen, dass die Bedeutung der Trinkbrunnen im Nordend offenkundig ist und das Viertel zu gegebener Zeit in die Planungen einbezogen wird. Grundsätzlich können Anfragen zur Errichtung und zum Bau von Trinkbrunnen direkt an das Klimareferat gestellt werden. Dazu kann sich an die speziell dafür eingerichtete E-Mail-Adresse gewandt werden trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de. Um die Sichtbarkeit der Trinkbrunnen zu erhöhen, werden die Brunnen beschildert. Zudem sind sie in diversen digitalen Tools verzeichnet. Die Stadt Frankfurt stellt auf ihrer Website eine digitale Karte zur Verfügung, auf der alle Standorte der öffentlichen Trinkbrunnen im Stadtgebiet dargestellt sind. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen: https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/stadtklima/stadtklima-erleben/trin kbrunnen. Außerdem sind die Trinkbrunnen bei Googlemaps eingetragen, in der Outdoor App Komoot sowie in der Klima-Taler App verzeichnet und eine Trinkbrunnen-Postkarte mit QR-Code zu den Standorten wurde erstellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7468
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wege entlang der Nidda im Bereich Bonames hier: Pfützenbildungen vermeidenSTOB 228.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2020 Betreff: Wege entlang der Nidda im Bereich Bonames hier: Pfützenbildungen vermeiden Da der Ortsbeirat in seiner Anfrage keine konkrete Örtlichkeit benannt hat, kann die betroffene Stelle lediglich vermutet werden. Hierbei handelt es sich um Zubringerwege zum Düker Bonames. Bei den genannten Wegen handelt es sich nicht um offizielle Radwege sondern lediglich um Trampelpfade. Auf der gegenüberliegenden, südlichen Seite wird derzeit der Rad- und Gehweg saniert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6960
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gegebene Zusage endlich umsetzen: Asphaltstreifen Ruhrorter Werft - Weseler Werft zügig bauenSTOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2021 Betreff: Gegebene Zusage endlich umsetzen: Asphaltstreifen Ruhrorter Werft - Weseler Werft zügig bauen Der Magistrat konnte den Auftrag zum barrierefreien Umbau der Rampe mit Anschluss an den Rosa-Marx-Weg und den Mainuferweg am 28.10.2025 an die Baufirma vergeben. Die Maßnahme wird abhängig von den Witterungsverhältnissen schnellstmöglich umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7357
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sanierung eines Gehwegs an den Ernst-Reuter-SchulenSTOB 128.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2022 Betreff: Sanierung eines Gehwegs an den Ernst-Reuter-Schulen Der Magistrat wird die Sanierung und Erneuerung des angesprochenen Gehwegabschnittes in sein Bauprogramm aufnehmen. Die Arbeiten können jedoch aufgrund der entstehenden Beeinträchtigungen des Fahrzeug- und Fußverkehrs nicht während des regulären Schulbetriebes stattfinden. Die Ausführung ist also lediglich in den Ferien und damit frühestens in den Osterferien 2026 möglich. Bis dahin wird der Magistrat Schadstellen provisorisch beseitigen und die Verkehrssicherheit gewährleisten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7459
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Trinkwasserbrunnen auf Spielplätzen im Frankfurter WestenSTOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2023 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf Spielplätzen im Frankfurter Westen Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese setzt sich aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren zusammen und steht unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über potenzielle neue Standorte anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Vorschläge aus der Bevölkerung, Anregungen der Ortsbeiräte sowie Hinweise anderer Ämter aufgenommen werden - beispielsweise im Zusammenhang mit städtischen Bau- oder Sanierungsvorhaben, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll erscheint. Bei der Bewertung und Auswahl geeigneter Standorte werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter insbesondere: - das Überwärmungspotenzial des Standortes, - die Frequentierung der Fläche, - die Nähe zu Wohnsiedlungen oder öffentlichen Einrichtungen, - sowie die technische Realisierbarkeit, insbesondere die Leitungssituation und die Beschaffenheit des Untergrunds. Für die Prüfung der vorgeschlagenen Flächen steht dem Klimareferat eine standardisierte Checkliste zur Verfügung, mit deren Hilfe die Eignung eines Standortes objektiv bewertet wird. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Trinkbrunnenplanung auf den stark überhitzten Innenstadtbereichen, um dort kurzfristig die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Mittelfristig sollen jedoch auch weitere Stadtteile, insbesondere Spiel- und Aufenthaltsflächen mit hoher Nutzung, sukzessive in die Planungen einbezogen werden. Der Magistrat weist allerdings darauf hin, dass Trinkbrunnen auf Spielplätzen mitunter als Spielgeräte fehlinterpretiert werden. Dies führt regelmäßig dazu, dass Sand oder andere Materialien in die Abflüsse gelangen, wodurch die Leitungen verstopfen und ein erhöhter Wartungsaufwand entsteht. Bei der Auswahl von Standorten im Umfeld von Spielflächen ist daher sorgfältig abzuwägen, inwieweit der Betrieb eines Trinkbrunnens technisch und betrieblich dauerhaft sinnvoll gewährleistet werden kann. Bezüglich des Ortsbezirks 6 wird darauf hingewiesen, dass die vom Ortsbeirat und den Kinderbeauftragten vorgeschlagenen Standorte auf die Prüfliste der AG Trinkbrunnen aufgenommen werden. In der bestehenden Prüfliste sind bereits folgende Standorte im Ortsbezirk 6 enthalten: Elsterstraße / Bingelsweg; Vorplatz Saalbau Griesheim; Höchster Schlossplatz und Stadtpark; Waldspielpark Schwanheim; Mainufer Süd, Höhe Staustufe Griesheim. Darüber hinaus arbeitet das Klimareferat derzeit an der Ertüchtigung des historischen Trinkbrunnens "Gusseiserne Schwengelpumpe" in Nied, deren Umsetzung zeitnah erfolgen soll. Aufgrund der Vielzahl an potenziellen Standorten im gesamten Stadtgebiet sowie der erforderlichen Abstimmungen innerhalb der AG Trinkbrunnen kann eine zeitnahe Umsetzung einzelner Standorte nicht garantiert werden. Der Magistrat betont jedoch, dass die Bedeutung zusätzlicher Trinkbrunnen im Frankfurter Westen bekannt ist und die Vorschläge des Ortsbeirats 6 im Rahmen der weiteren Planungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus weist der Magistrat darauf hin, dass für bestehende und neue Trinkbrunnen Pat:innen gesucht werden, die die Stadt Frankfurt am Main bei der Funktionskontrolle und nachhaltigen Nutzung der Brunnen unterstützen. Interessierte Bürger:innen, Vereine oder Institutionen können sich hierfür gerne unter trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de melden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7286
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrbahnmarkierungen zwischen Alte Brücke und Untermainbrücke erneuernSTOB 428.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2024 Betreff: Fahrbahnmarkierungen zwischen Alte Brücke und Untermainbrücke erneuern Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die genannten Markierungen erneuern lassen. Geplant ist dies für das erste Quartal 2026. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7424
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Entlastung für Hauseigentümer, die Regenwasser für den öffentlichen Raum sammelnSTOB 128.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2025 Betreff: Entlastung für Hauseigentümer, die Regenwasser für den öffentlichen Raum sammeln Gemäß § 23 der Entwässerungssatzung der Stadt Frankfurt am Main wird die gebührenpflichtige Grundstücksfläche für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr, für die Einleitung in ortsfeste Auffangbehälter (Zisternen), um eine Fläche von 10 m² je volle 1,0 m³ Behältervolumen reduziert. Die maximale Reduzierung darf die tatsächliche Größe der angeschlossenen Fläche nicht überschreiten (§23 Abs. 4). Für Neubaugebiete sind im Bereich der Stadt Frankfurt spezielle Niederschlagswassersatzungen verabschiedet worden, z. B. Riedberg, Gießener Straße, siehe Homepage Stadtentwässerung Frankfurt am Main/Gebühren&Satzungen. Eine Einleitung von einem privaten Grundstück (Dachfläche) in einen öffentlichen Raum ist so in der aktuellen Satzung nicht geregelt. Hier könnte § 23 Abs. 4 analog angewandt werden. Jedoch ist die Zuleitung vom Grundstück (Dachfläche) zur öffentlichen Versickerungsfläche oder Auffangbehälter zu regeln. Insbesondere sind die Kosten für die Zuleitungen (Bau- und Unterhaltungskosten), die nach jetzigem Stand nicht gebührenfähig sind, vom Steuerzahler (über die Stadt Frankfurt) zu leisten. Das Eigentum dieser Zuleitungen würde dann in das Vermögen der Stadt Frankfurt übergehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5963
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umwandlung von ParkplätzenSTOB 128.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2026 Betreff: Umwandlung von Parkplätzen Der Anregung wird entsprochen. Die zwei Sonderparkplätze am Diesterwegplatz und die zwei Sonderparkplätze in der Hedderichstraße 74 wurden für die damalige Postfiliale eingerichtet. Da es die Postfiliale nicht mehr gibt, können die zwei Sonderparkplätze in der Hedderichstraße in reguläre Parkplätze umgewandelt werden. Die zwei Sonderparkplätze am Diesterwegplatz werden aufgrund der Nähe zum Südbahnhof und der Anordnung der Parkplätze aufrechterhalten. Hier können Personen mit Schwerbehinderung ungehindert ein- und austeigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7425
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Wegweiser zur VHS und zum Bibliothekszentrum anbringenSTOB 128.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2027 Betreff: Höchst: Wegweiser zur VHS und zum Bibliothekszentrum anbringen Der Magistrat stimmt sich aktuell ämterübergreifend ab, um eine praktikable Ausschilderung zu bestimmen. Diese wird in der Folge an geeigneten Orten angebracht. Die Vorschläge des Ortsbeirats wird der Magistrat dabei berücksichtigen. Anlage 1 (ca. 325 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7280
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Warnschilder am Rückhaltebecken im Kätcheslachpark erneuernSTOB 128.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2028 Betreff: Warnschilder am Rückhaltebecken im Kätcheslachpark erneuern Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird die Warnschilder / Beschilderung am Rückhaltebecken im Kätcheslachpark erneuern bzw. instand setzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7480
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erneuerung der Fahrbahnmarkierung in der Straße Am HasensprungSTOB 128.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2029 Betreff: Erneuerung der Fahrbahnmarkierung in der Straße Am Hasensprung Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die drei Fahrbahnpiktogramme sowie die Markierung des Fußgängerüberwegs in der Straße Am Hasensprung erneuern. Geplant ist dies noch für das vierte Quartal 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7473
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Nachbarschaftsprojekt „Sommergarten am Wasserturm“STOB 128.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2030 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Nachbarschaftsprojekt "Sommergarten am Wasserturm" Der Magistrat stellt dem Verein Tortuga Eschersheim e.V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.000,00 Euro als Zuschuss zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.05.2025, OIB 410
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - U2-Verbindung Nieder-Eschbach - GonzenheimVOB 1528.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.11.2025, V 1325 entstanden aus Vorlage: OF 390/15 vom 12.10.2025 Betreff: U2-Verbindung Nieder-Eschbach - Gonzenheim Die Ausbaumaßnahmen der Linie U2 in Bad Homburg von der Station "Gonzenheim" zum Bahnhof "Bad Homburg" stehen an. Die Station "Ober-Eschbach" soll während der gesamten Bauphase als Endstation der Linie U2 dienen. Dazu wird (wahrscheinlich) ab dem 12.01.2026 mit dem Einbau eines sogenannten Weichentrapezes vor der Station "Ober-Eschbach" (von Nieder-Eschbach aus) begonnen, Dauer circa sieben Wochen, in denen auch diese Station nicht anfahrbar sein wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: - Wird in der Einbauphase des Weichentrapezes ein Bus-Ersatzverkehr nach Nieder-Eschbach eingerichtet? Von beziehungsweise bis zu welcher Haltstelle in Bad Homburg? - Welcher Takt ist dafür vorgesehen? - Werden dazu Gelenkbusse benötigt? - Sind die Bushaltestellen an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" (Prager Straße, Deuil-La-Barre-Straße (Berufsverkehr) für diese zusätzliche Belastung ausgelegt? - Wird eventuell auch über die gesamte Ausbaumaßnahme Gonzenheim - Bahnhof Bad Homburg ein Ersatzverkehr nach Nieder-Eschbach eingerichtet werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 15AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-EschbachVOB 1528.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.11.2025, V 1326 entstanden aus Vorlage: OF 391/15 vom 12.10.2025 Betreff: Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach Laut Zeitungsberichten wird sich die Sanierung von 26 Frankfurter "Industrie-Straßen" zeitlich noch sehr lange hinziehen. Lediglich nur eine Straße wird zurzeit saniert. Die restlichen Straßen sind in drei "Pakete" eingeteilt, die sich noch nicht in der Planung befinden, beziehungsweise für die noch keine Kostenschätzung vorliegt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: - Gehört die Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach zu einem dieser drei "Pakete"? - Für wann ist eine Sanierung der Berner Straße vorgesehen beziehungsweise ist damit zu rechnen? - Gehört die Genfer Straße als Nebenstraße mit zum Sanierungsbereich? Begründung: Die Berner Straße ist (zumindest vom Kreisel bis zur Einmündung in den Ben-Gurion-Ring) seit Jahren in desolatem Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 396 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 15AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg?VOB 1528.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.11.2025, V 1327 entstanden aus Vorlage: OF 394/15 vom 11.11.2025 Betreff: Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg? Vorgang: V 1227/25 OBR 15; ST 1655/25 Anlässlich eines Besuchs der TenneT TSO GmbH in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates, in der der Netzausbau Frankfurt und Rhein-Main präsentiert wurde, sind zur Überraschung des Ortsbeirates und der anwesenden Bürgerinnen und Bürger Pläne zum Bau eines Umspannwerkes auf dem Pfingstberg vorgestellt worden. Vor diesem Hintergrund wurde der Magistrat gebeten, mehrere Fragen dazu zu beantworten. Der Magistrat antwortete in der Stellungnhame vom 22.09.2025, ST 1966, wie folgt: "Das Unternehmen TenneT befindet sich derzeit in der Planungsphase, in der verschiedene potenzielle Standorte geprüft und anhand vielfältiger Kriterien bewertet werden. Ziel ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen." Allerdings haben wir aus den Kreisen der Landwirtschaft den Hinweis erhalten, dass zunächst drei Standorte, zwei davon in Oberursel und eines im südlichen Bad Homburg, geprüft wurden, jetzt aber ein vierter Standort genauer untersucht wird, der sich auf dem Frankfurter Gebiet in Nieder-Eschbach auf dem Pfingstberg befindet. Vor diesem Hintergrunde wird darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche genauen Standorte werden für das Umspannwerk geprüft? 2. Wurden alternative Standorte für das Umspannwerk geprüft, insbesondere solche, die die Landwirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger weniger belasten, beispielsweise in Autobahnnähe? 3. Nach welchen Kriterien wurde der Standort Pfingstberg in Betracht gezogen? 4. Wie beurteilt der Magistrat der Stadt Frankfurt den Bau eines Umspannwerkes auf Frankfurter Gebiet in Nieder-Eschbach? 5. Wie will der Magistrat, über eine reine Vorstellung des Projektes hinaus gewährleisten, dass der Ortsbeirat und die örtlichen Landwirte rechtzeitig, vor Planungsbeginn, gehört und beteiligt werden? Begründung: Wir bitten den Magistrat um eine umfassende Prüfung dieser Fragen und um eine neutrale Bewertung der Vor- und Nachteile des geplanten Standorts am Pfingstberg. Wir wünschen uns eine transparente Kommunikation mit dem Ortsbeirat, der Bevölkerung und den örtlichen Landwirten und eine sorgfältige Abwägung aller Belange - insbesondere im Hinblick auf Gesundheit, Landwirtschaft, Lebensqualität und Natur. Der Ortsbeirat 15 positioniert sich gegen das Projekt auf Nieder-Eschbacher Gebiet, solange vorstehende Anforderungen nicht erfüllt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2025, V 1127 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1655 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 15AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Trinkwasserversorgung in Nieder-EschbachVOB 1528.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.11.2025, V 1328 entstanden aus Vorlage: OF 395/15 vom 12.11.2025 Betreff: Trinkwasserversorgung in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wer ist für die Überwachung der Trinkwasserqualität in unserem Stadtgebiet zuständig (Eigenbetrieb, Stadtwerke, Gesundheitsamt etc.)? 2. Wie oft wird das Trinkwasser in unserem Versorgungsgebiet routinemäßig untersucht und auf welche Stoffe? 3. Werden Untersuchungsergebnisse der Wasserqualität regelmäßig veröffentlicht (z. B. auf der Website der Stadtwerke)? 4. Welche Informationspflichten bestehen gegenüber dem Magistrat, Ortsbeiräten und der Bevölkerung im Fall einer Verunreinigung? 5. Wie erfolgt die interne und externe Kommunikation im Krisenfall (z. B. Presse, Cell Broadcast, Warn-Apps, Lautsprecherdurchsagen, Internet)? 6. Gibt es eine zielgruppengerechte Information bspw. für die Gastronomie? 7. Welche Zeitspanne würde zwischen Probenentnahme und Warnung im Normalfall liegen? 8. Gibt es Notfall- oder Krisenpläne für den Fall einer Trinkwasserverunreinigung? 9. Werden aktuell zusätzliche Schutzmaßnahmen oder Investitionen in die Wasserinfrastruktur erwogen? Begründung: In den letzten sechs Monaten kam es zu einigen Fällen von Trinkwasserverunreinigungen in hessischen Gemeinden: - Langgöns (Ortsteile Niederkleen & Cleeberg) und der Ortsteil Weiperfelden der Gemeinde Waldsolms: Wegen nachgewiesener Enterokokken im Leitungsnetz wurde ein Abkochgebot ausgesprochen. - Mossautal (Ortsteil Güttersbach): Meldung einer mikrobiologischen Belastung im Trinkwasser, mit anschließender Entwarnung. - Wiesbaden: In der Landeshauptstadt wurde bei einer routinemäßigen Untersuchung eine bakterielle Verunreinigung mit Enterokokken festgestellt; ein Abkochgebot wurde angeordnet. - Bad König (Ortsteil Momart) im Odenwaldkreis: Eine mikrobiologische Belastung im örtlichen Netz wurde gemeldet, woraufhin ein Abkochgebot eingesetzt wurde. - Lich & Heppenheim: In beiden Orten wurden mikrobiologische Verunreinigungen im Leitungsnetz gemeldet (Enterokokken bzw. coliforme Keime). Wegen der Häufung der Fälle ist es wichtig, hier Klarheit für den Stadtteil Nieder-Eschbach zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1028 Beratung im Ortsbeirat: 15
VOB 15AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Städtische Maßnahmen für mehr Sauberkeit in Nieder-EschbachVOB 1528.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.11.2025, V 1329 entstanden aus Vorlage: OF 397/15 vom 13.11.2025 Betreff: Städtische Maßnahmen für mehr Sauberkeit in Nieder-Eschbach In einer Pressemeldung vom 18.09.2025 hat die Stadt Frankfurt mitgeteilt, Ihren Einsatz für mehr Sauberkeit zu verstärken. Bezugnehmend auf diese Mitteilung wird der Magistrat gebeten, darüber zu berichten, welche zusätzlichen Maßnahmen geplant sind, um die Sauberkeit im Stadtteil Nieder-Eschbach zu erhöhen. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Kontrollen werden diesbezüglich durch die Stadtpolizei in Nieder-Eschbach aktuell und in Zukunft durchgeführt? 2. Gibt es spezielle Maßnahmen für schlecht einsehbare Orte wie z. B. das Wehr am Eschbach? 3. Wo werden in Nieder-Eschbach bessere Entsorgungsmöglichkeiten durch zusätzliche und größere Mülleimer geschaffen? 4. Wie wird der Ortsbeirat in den Prozess einbezogen? Begründung: Die Stadt Frankfurt will ihren Einsatz für mehr Sauberkeit verstärken. Mehr Kontrollen, Hotspot-Kontrollen und bessere Entsorgungsmöglichkeiten sollen die Grundlagen für eine sauberere Stadt schaffen. Seit dem 1. Oktober 2025 werden zudem Verstöße gegen die Abfallsatzung durch höhere Bußgelder deutlich strenger geahndet. So ist z. B. das Bußgeld für illegal entsorgten Sperrmüll auf mindestens 1.000 Euro (bisher 250 Euro) gestiegen. Auch im Stadtteil Nieder-Eschbach ist sowohl eine verstärkte Vermüllung als auch ein erhöhtes Aufkommen an illegaler Sperrmüllentsorgung festzustellen. Aus diesem Grund ist es von großem Interesse, welche Maßnahmen seitens der Stadt Frankfurt dagegen in Nieder-Eschbach ergriffen werden. Bushaltestelle "Glockengasse" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 591 Aktenzeichen: 79-4
VOB 15AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Taubenplage im Bereich Stresemannallee/Mörfelder Landstraße/Waidmannstraße/OskarSommerStraßeVOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.11.2025, V 1331 entstanden aus Vorlage: OF 1618/5 vom 13.10.2025 Betreff: Taubenplage im Bereich Stresemannallee/Mörfelder Landstraße/Waidmannstraße/Oskar-Sommer-Straße Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, welche Maßnahmen zur Eindämmung der Taubenplage im oben genannten Bereich getroffen wurden. Werden hier von Seiten des Ordnungsamtes auch Verfahren gegen Mitbürger geführt, die illegalerweise Taubenfutter verstreuen? Begründung: Die Taubenplage im oben genannten Bereich ist in hohem Maße belästigend und unhygienisch. Der Ortsbeirat 5 hat verschiedentlich in Anträgen Maßnahmen hiergegen gefordert. In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass eine Person täglich dort in erheblichem Umfang Taubenfutter verstreut, was dazu führt, dass sich dort immer mehr Tauben ansiedeln. Gegen diese Person sollen bereits 15 bis 20 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gestellt worden sein. Leider hat sich hierdurch nichts gebessert. Es besteht ein Informationsbedürfnis dahingehend, welche Maßnahmen gegen die Taubenplage von Seiten der Stadt unternommen werden und ob die betreffenden Ordnungswidrigkeitenverfahren auch geführt werden. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 374 Aktenzeichen: 79-4
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Planungsmittel für die Sanierung des Heddernheimer SchlossesEAOB 827.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 27.11.2025, EA 121 entstanden aus Vorlage: OF 636/8 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Planungsmittel für die Sanierung des Heddernheimer Schlosses Vorgang: EA 74/24 OBR 8 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Heddernheimer Schlosses (Alt-Heddernheim 30) und die Umsetzung des Konzepts "Ein Schloss für Heddernheim" des Bürgervereins Heddernheim e. V. und des Vereinsrings Heddernheim e. V., welches neben der Vorhaltung der Kindertagesstätte, einer Nutzung als Heimatmuseum, als Bürgertreff mit Mehrzweckraum, als Verwaltungsraum für die Fastnachtsvereine und als Hausmeisterwohnung auch die Rekonstruktion des historischen Mansardendaches vorsieht, werden 200.000 Euro Planungsmittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Ein Budgetübertrag ist möglich. Begründung: Nachdem die Vorschläge der Heddernheimer Vereine, das Riedtsche Schloss von 1740 über den anstehenden Bauunterhalt hinaus baulich aufzuwerten, vom Magistrat positiv beschieden und bereits eine Machbarkeitsstudie beauftragt wurde, sind ergänzend zur Etatanregung vom 18.04.2024, EA 74, für eine zügige Durchführung des Projekts die vorerst nötigen Planungsmittel in den Haushalt einzustellen. Der Gesamtbedarf für die Maßnahme beläuft sich nach ersten Schätzungen auf ca. 3,6 Millionen Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 18.04.2024, EA 74 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 49 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 121 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 121 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EAOB 8Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Nord-Wache der Stadtpolizei einrichtenEAOB 827.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 27.11.2025, EA 122 entstanden aus Vorlage: OF 637/8 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Nord-Wache der Stadtpolizei einrichten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer "Wache Nord" der Stadtpolizei werden die Aufwendungen für Personal sowie Sach- und Dienstleistungen (mit Miet- und Mietnebenkosten) entsprechend erhöht. Begründung: Mit der jüngsten Frankfurter Bürgerumfrage 2024 ist deutlich geworden: Die Menschen in Frankfurt sehen Kriminalität, öffentliche Sicherheit und Sauberkeit wieder als Problem in Frankfurt an; die Umfragewerte waren 2021 mit 19 Prozent deutlich besser als im zurückliegenden Jahr (34 Prozent). In diesem Zusammenhang erreichen die Ortsbeiratsmitglieder immer wieder Beschwerden von Menschen im Frankfurter Nordwesten, dass es so gut wie keine sichtbaren Streifengänge der Stadtpolizei gibt. Sie nehmen als Steuerzahler enttäuscht zur Kenntnis, dass der Schwerpunkt des kommunalen Ordnungsdienstes auf der Innenstadt und den angrenzenden Stadtteilen sowie dem Bahnhofsviertel liegt. Dabei gibt es im Ortsbezirk 8, wie auch in den angrenzenden nördlichen Bezirken, ebenfalls einen Bedarf für mehr Sicherheit und Sauberkeit. Insbesondere in der Nacht haben die vorhandenen Streifendienste der Stadtpolizei nahezu keine Kapazitäten, Meldungen über die Hotline 212-44044, zum Beispiel aufgrund massiver Ruhestörungen, nachzugehen. Auch für Maßnahmen gegen illegale Müllablagerungen wird mehr Personal benötigt. Eine personell angemessen ausgestattete "Wache Nord", etwa im Nordwestzentrum, könnte die Sichtbarkeit der städtischen Ordnungskräfte erhöhen und nicht nur die bisherige Beratung und Information, die mit dem Sicherheitsmobil in den Stadtteilen erfolgt, nachhaltig an einem festen Ort verstetigen. Der ergänzend zu Höchst und der Wache in der B-Ebene der Hauptwache gedachte Polizeiposten sollte vor allem als effektive Basis für Streifengänge und Einsätze eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 34 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 122 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren unter Hinweis auf die Vorlage E 11), Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
EAOB 8Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Finanzierung der Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule sicherstellenEAOB 827.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 27.11.2025, EA 123 entstanden aus Vorlage: OF 638/8 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Finanzierung der Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule sicherstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Jahr 2026 werden hinreichende Mittel für die provisorische Schulkantine und die längst überfällige Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule eingestellt. Begründung: Seit mehreren Jahren ist die Heinrich-Kromer-Schule eine fünfzügige Grundschule. Jedoch verfügt die Schule nicht über genügend Räumlichkeiten und auch nicht über eine Schulkantine. Die Schule möchte eine Ganztagesbetreuung anbieten, arbeitet auch an einem Konzept hierfür und könnte jederzeit beginnen. Jedoch fehlt der Heinrich-Kromer-Schule die hierfür zwingend notwendige Schulkantine. Eine Erweiterung der Kapazitäten und eine Ganztagesbetreuung sind für diesen Schulbezirk auch aus sozialen Gründen absolut dringend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 58 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 123 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und FRAKTION (= Annahme); CDU und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 123 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EAOB 8Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Finanzierung der Erweiterung der Erich-KästnerSchule sicherstellenEAOB 827.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 27.11.2025, EA 124 entstanden aus Vorlage: OF 639/8 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Finanzierung der Erweiterung der Erich-Kästner-Schule sicherstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erweiterung der Erich-Kästner-Schule werden für das Jahr 2026 hinreichende Mittel eingestellt. Begründung: Die Schule benötigt dringend diese Erweiterungsflächen, damit sie mehr Kapazitäten hat und die Ganztagsbetreuung darstellen kann. Für diesen Schulbezirk im Kernbereich der Nordweststadt ist dies auch aus sozialen Gründen dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 59 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 124 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und FRAKTION (= Annahme); CDU und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 124 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EAOB 8Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.18 Archäologisches Museum Archäologischen Rundweg zu NIDA-Heddernheim erneuernEAOB 827.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 27.11.2025, EA 125 entstanden aus Vorlage: OF 640/8 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.18 Archäologisches Museum Archäologischen Rundweg zu NIDA-Heddernheim erneuern Vorgang: OM 6450/25 OBR 8; ST 1796/25 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Instandsetzung und Aktualisierung der im Ortsbezirk 8 vorhandenen Infotafeln zur Römerstadt NIDA sowie zur Herstellung einer entsprechenden Tafel mit Informationen zur Frankfurter Silberinschrift an der Ecke Heilmannstraße/Kransberger Weg werden dem Budget des Archäologischen Museums 20.000 Euro zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Ein Budgetübertrag ist möglich. Begründung: Die im Jahr 2000 zwischen der modernen Wohnbebauung aufgestellten zwölf Informationstafeln sind teils verschmutzt, teils beschmiert und müssen gereinigt sowie ggf. instandgesetzt werden. Die Tafeln sind außerdem inhaltlich zu aktualisieren, da es neue Funde und Befunde gegeben hat. Mit Lebensbildern, Plänen und Fotos wirft dieser archäologische Rundweg ein Schlaglicht auf das antike Leben in NIDA-Heddernheim. Er ist unbedingt, wie vom Ortsbeirat angeregt, durch eine Tafel zur Frankfurter Silberinschrift zu ergänzen (Stellungnahme vom 31.10.2025, ST 1796). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6450 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1796 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 124 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 125 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 125 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EAOB 8Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangenEAOB 827.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 27.11.2025, EA 126 entstanden aus Vorlage: OF 641/8 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen Vorgang: M 14/15 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Realisierung von Maßnahmen aus dem Rahmenplan Niederursel werden ausreichende Haushaltsmittel eingestellt, um insbesondere in den Bereichen Alt-Niederursel, Dorfwiesenweg, Werner-von-Ursel-Platz, Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, in den Kreuzungsbereichen Kirchgartenstraße/Schüttgrabenstraße, im Karl-Kautsky-Weg sowie im sogenannten "Tankstellendreieck" endlich Teile des Plans umzusetzen. Begründung: Der Rahmenplan Niederursel (Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 14) zeigt für den denkmalgeschützten alten Ortskern eine planerische Zukunftsperspektive für die nächsten zehn bis 15 Jahre (seit 2015) auf. Im Zuge der vom Magistrat durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraums im Bereich Alt-Niederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche die größte Bedeutung für die Bewohner des Stadtteils hat. Insbesondere ist die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund der schmalen Bordsteine problematisch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 14 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 79 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 126 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 50 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 126 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 126 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EAOB 8Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßenabschnitts der Heddernheimer LandstraßeEAOB 827.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 27.11.2025, EA 127 entstanden aus Vorlage: OF 642/8 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßenabschnitts der Heddernheimer Landstraße Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden auskömmliche Mittel für die Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und der Dillenburger Straße eingestellt. Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen der Stadtbahnstation "Heddernheimer Landstraße" und der Dillenburger Straße eine stark befahrene Gewerbestraße, insbesondere durch die Fahrzeuge der FES sowie den von der Abfallverbrennungsanlage (AVA) abfahrenden Schwerlastverkehr in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße oder Eschersheimer Landstraße. Bisher wurden die immer wieder auftretenden Schadstellen nur geflickt, was zu teilweise erheblichen Verwerfungen auf der Fahrbahndecke geführt hat. Diese Wegeverbindung stellt auch eine bedeutende Radroute von Niederursel in Richtung Stadtmitte dar. Entsprechend ist sie in einen ansprechenden und sicheren Zustand zu versetzen. Zwar wurde der Straßenbelag der Aufstellflächen im Kreuzungsbereich in Höhe der AVA halbseitig in einem Bereich von 80 bis 100 Metern erneuert, dennoch befindet sich der überwiegende Teil in einem sehr schlechten Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 80 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 127 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren unter Hinweis auf E 29), BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 127 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren unter Hinweis auf die Vorlage E 29), BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und FRAKTION (= Annahme)
EAOB 8Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich 21: Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.18: Archäologisches Museum Planungsmittel museale Ausstattung, Museum zur römischen Stadt NIDAEAOB 827.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 27.11.2025, EA 128 entstanden aus Vorlage: OF 643/8 vom 08.11.2025 Betreff: Produktbereich 21: Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.18: Archäologisches Museum Planungsmittel museale Ausstattung, Museum zur römischen Stadt NIDA Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Vorbereitung einer musealen Ausstellung in einem zu errichtenden Gebäude auf dem NIDA-Grabungsgelände parallel zur Straße In der Römerstadt 126 bis 134 werden die Personal- und Finanzmittel für das Archäologische Museum aufgestockt. Begründung: Im Zuge von Bauvorbereitungen muss das Raumkonzept und ein Sicherheitskonzept für die Ausstellung abgestimmt werden. Es sollen sowohl erklärende Karten als auch Textbausteine zur Topografie und Gestalt der Stadt - soweit bisher erforscht -, ihrer Umgebung und vor allem zu ihrer strategischen, administrativen und wirtschaftlichen Bedeutung hergestellt werden. Es sollen Fundstücke ausgewählt und für eine Präsentation präpariert und positioniert werden. Die auf dem Gelände noch erhaltenen Töpferöfen bleiben erhalten und werden Teil der Ausstellung. Für große Exponate, wie den wunderbar restaurierten Kultkeller, müssen die Transportbedingungen geklärt werden, ebenso für andere zerbrechliche Mauerteile und Putzdekorationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 125 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) AFD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 128 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 20.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Ablehnung), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)
EAOB 8Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.05 Sauberes Frankfurt #cleanffm: Mittel für Personal, Sach und Dienstleistungen einstellen Durchführung einer intensiven Kampagne im Ortsbezirk 8EAOB 827.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 27.11.2025, EA 129 entstanden aus Vorlage: OF 645/8 vom 07.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.05 Sauberes Frankfurt #cleanffm: Mittel für Personal, Sach- und Dienstleistungen einstellen Durchführung einer intensiven Kampagne im Ortsbezirk 8 Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Kampagne #cleanffm in den Siedlungsgebieten des Ortsbezirks 8 werden für ein Jahr Investitions- und Personalmittel in Höhe von 30.000 Euro eingestellt. Es sollen mehrsprachige, moderne Flyer hergestellt und in den Häusern verteilt werden. Weiterhin sollen werbewirksame Plakate mit klaren Botschaften, Verhaltensregeln und Zielen hergestellt und öffentlich ausgehängt werden. Außerdem sollen Botschafter für die Kampagne werben und sie in Schulen, in kirchlichen Gemeinden, bei Versammlungen oder Veranstaltungen in Begegnungszentren der freien Träger und insbesondere in den Wohnhäusern der Wohnungsbaugesellschaften vorstellen. Die Botschafter sollen durch Mitarbeiter der Wohnungsbaugesellschaften personell unterstützt werden, insbesondere in den Häusern Bernadottestraße, In der Römerstadt, Gerhart-Hauptmann-Ring und Thomas-Mann-Straße. Begründung: In den Wohngebieten in der Nordweststadt hat die Unzufriedenheit über Mengen an Sperrmüll und Stapeln von ausgesondertem Hausrat stark zugenommen. Vieles bleibt über Monate liegen. Nach Auskunft der Bewohner sind die Müllablagerungen häufig an den Hauswänden, auf den Grünflächen und vor den Fenstern und Balkonen der Bewohner im Erdgeschoss zu beobachten. Neu hinzuziehende Bewohner kennen nicht die Regeln, nach denen in Frankfurt der Müll entsorgt wird. #cleanffm wird nicht online geführt - es kann eine starke Botschaft sein, wenn die Aktion wie eine Kampagne in die Öffentlichkeit getragen wird. Sie ist ein Appell an die Eigenverantwortung der Bewohner und Hauseigentümer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 71 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 129 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 129 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EAOB 8Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 14 Geoinformation und Grundstücksordnung Produktgruppe: 14.02 Geoinformation Mittel für die Erarbeitung von Kartenvorlagen, den Druck der Karten und die Anbringung an den Bus- und UBahnHaltestellen im Ortsbezirk 8EAOB 827.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 27.11.2025, EA 130 entstanden aus Vorlage: OF 646/8 vom 06.11.2025 Betreff: Produktbereich: 14 Geoinformation und Grundstücksordnung Produktgruppe: 14.02 Geoinformation Mittel für die Erarbeitung von Kartenvorlagen, den Druck der Karten und die Anbringung an den Bus- und U-Bahn-Haltestellen im Ortsbezirk 8 Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erstellung von neuen Umgebungskarten (oder "Orientierungskarten") durch das Stadtvermessungsamt mit Hilfe von Geodaten für jede Haltestelle des ÖPNV (Bus und U-Bahn) im Gebiet des Ortsbezirks 8 werden ausreichend Mittel eingestellt. Die Karten sollen die Straßennamen, Hausnummern, Gebäudeanordnungen, städtische Einrichtungen und ÖPNV-Angebote im Umkreis der Haltestellen zeigen. Sie sollen eine schnelle Orientierung ermöglichen, farblich gestaltet sein und mindestens die Größe von festen DIN-A3/DIN-A2-Folien haben. Die Karten sollen sichtbar und getrennt von Fahrplänen an/in den Stationen angebracht werden. Begründung: Bisher gibt es an den Haltestellen im Ortsbezirk nur die hinter Glas weit oben hängenden, oft vom Wetter beschädigten DIN-A4-"Umgebungsblätter" des RMV, die schwer zu erkennen sind, kaum Straßennamen enthalten und sich vorrangig auf die Umrisse der Station beschränken. Die schnelle Orientierung ist ein Service für die Fahrgäste, sie ist anderenorts schon längst üblich. Wer die Station verlässt, soll schnell seine/ihre Richtung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 81 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 130 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 51 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 130 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 130 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EAOB 8Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.06 Oberirdische Gewässer Regelmäßige Untersuchung der Oberflächengewässer im Ortsbezirk 8EAOB 827.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 27.11.2025, EA 131 entstanden aus Vorlage: OF 647/8 vom 07.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.06 Oberirdische Gewässer Regelmäßige Untersuchung der Oberflächengewässer im Ortsbezirk 8 Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Stadtentwässerung werden zusätzliche jährliche Mittel (4.000 Euro p. a. für Personal und Dienstleistungen) eingestellt, um jeweils einmal im Monat Wasserproben der Nidda, des Urselbachs und des Steinbachs zu entnehmen und diese auf organische und anorganische Verunreinigungen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Die Auswertung wird regelmäßig im Amtsblatt veröffentlicht. Begründung: Die Oberflächengewässer im Ortsbezirk werden besonders an heißen Tagen zum Abkühlen oder sogar zum Baden genutzt, die Nidda auch für den Wassersport. Gesundheitsgefährdende Verunreinigungen durch Klärwerkreste und oberirdische Zuleitungen sollten öffentlich bekannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 72 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 131 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 131 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EAOB 8Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Renovierung und Modernisierung der Kinderspielplätze im Ortsbezirk 8EAOB 827.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 27.11.2025, EA 132 entstanden aus Vorlage: OF 648/8 vom 06.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Renovierung und Modernisierung der Kinderspielplätze im Ortsbezirk 8 Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Etat für Pflege und Einrichtungen städtischer Spielplätze wird um den Betrag erhöht, der für die Renovierung und Modernisierung der Kinderspielplätze im Ortsbezirk 8 erforderlich ist. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Die allermeisten Spielplätze im Ortsbezirk und insbesondere im Bereich Nordweststadt sind in einem bedauernswerten Zustand, gleichzeitig leben wieder mehr Kinder im Bezirk. Da Spielplätze für die Freizeitgestaltung vieler Kinder elementar sind und die Spielmöglichkeiten auch für die Entwicklung von Kindern sehr wichtig sind, da sie ihnen Freiräume für Kreativität und Spiel außerhalb einer möglicherweise beengten Wohnsituation bieten, ist es geboten, ausreichend Spielplätze mit einem vielseitigen Angebot und für verschiedene Altersgruppen anzubieten. Spielplätze, welche den Wohnbauunternehmen gehören, sollten in einem Pilotprojekt gemeinsam mit der Stadt saniert werden und dafür öffentlich nutzbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 73 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 132 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren unter Hinweis auf die Vorlage E 100) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 132 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage E 100) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EAOB 8Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zuschuss für den Mittagstisch im TassiloSittmannHausEAOB 827.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 27.11.2025, EA 133 entstanden aus Vorlage: OF 667/8 vom 20.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zuschuss für den Mittagstisch im Tassilo-Sittmann-Haus Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Mittagstisch, der einmal pro Woche im Tassilo-Sittmann-Haus angeboten wird, wird für das Jahr 2026 ein Zuschuss von einmalig 2.400 Euro eingestellt. Begründung: Nach Auskunft des Quartiersmanagements, dessen Mitarbeitende den Mittagstisch vorbereiten und anbieten, sind für das laufende und das kommende Jahr im Ergebnis weitere Finanzierungslücken zu erwarten. Für den Einkauf, die Zubereitung und den Service sind die Geldmittel äußerst knapp bemessen, was durch Preissteigerungen noch stärker bemerkbar wurde. Um den aus der Nordweststadt stark nachgefragten Mittagstisch aufrechterhalten zu können, bedarf es daher eines einmaligen Zuschusses, der das Jahresbudget erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 124 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen FDP (= Ablehnung); CDU und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 133 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 3.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)
EAOB 8Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk.