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- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Gebäudemanagement Errichtung einer Toilettenanlage am MainuferEAOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 97 entstanden aus Vorlage: OF 1595/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Gebäudemanagement Errichtung einer Toilettenanlage am Mainufer Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage am Sachsenhäuser Mainufer werden in den Haushalt 2026 ausreichend Planungsmittel eingestellt. Die Toilettenanlage sollte optisch an die Sandsteinmauer des Hochkais angelehnt sein. Begründung: Das Frankfurter Mainufer hat sich in den letzten Jahren immer mehr zu einer Promenade mit hohem Erholungs- und Freizeitwert entwickelt. Umso trauriger ist es, dass für die menschlichen Bedürfnisse keine Toilettenanlagen zur Verfügung stehen. Mobile Toiletten und Toilettencontainer sind nur Notlösungen, die zudem nicht in das Stadtbild passen. Daher bittet der Ortsbeirat die Stadt, eine öffentliche Toilettenanlage zu errichten. Was in anderen Städten mit Flusspromenaden gang und gäbe ist, sollte auch für Frankfurt möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 46 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 97 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 97 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung)
EAOB 5Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung des Zuschusses für die Caritas - zweckgebunden für den Erhalt und die Ausstattung des Lisbethtreffs für wohnungslose Frauen am AffentorplatzEAOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 98 entstanden aus Vorlage: OF 1622/5 vom 25.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung des Zuschusses für die Caritas - zweckgebunden für den Erhalt und die Ausstattung des Lisbethtreffs für wohnungslose Frauen am Affentorplatz Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Erhalt des Lisbethtreffs wird im Haushalt 2026 zur Unterstützung und zur Ausstattung der Einrichtung der Zuschuss für die Caritas um 15.000 Euro erhöht. Begründung: Der Lisbethtreff für wohnungslose und von Wohnungsnot bedrohte Frauen am Affentorplatz in Frankfurt-Sachsenhausen erfüllt eine wichtige soziale Funktion im Stadtteil. Diese Einrichtung ist ein dringend benötigter Schutzraum in Frankfurt. Hier finden die Frauen Schutz vor Gewalt, Hilfe zur Krisenbewältigung, Unterstützung zur eigenständigen Lebensführung und Lebensplanung und zur Teilnahme am öffentlichen Leben. Die Frauen können sich ausruhen, Kaffee trinken, Wäsche waschen, Beratung in lebenspraktischen Fragen erhalten und bei Bedarf in die Frauenberatung und zu anderen Fachberatungsstellen vermittelt werden. In den vergangenen Jahren sind die allgemeinen Betriebs- und Sachkosten deutlich gestiegen. Um das Angebot in der bisherigen Qualität aufrechterhalten zu können, ist ein städtischer Zuschuss erforderlich, der direkt dem Lisbethtreff zur Verfügung gestellt werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 116 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)
EAOB 5Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Förderrichtlinie Strukturförderung gemeinschaftliches WohnenM28.11.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 194 Betreff: Förderrichtlinie Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.06.2022, § 1832 (E 120) Auf Antrag des Magistrats vom 28.11.2025 I. Der Förderrichtlinie "Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" wird zugestimmt. Die Richtlinie tritt an dem Tag nach der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung in Kraft. II. Der Magistrat - Amt für Wohnungswesen - wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung eines Antrages Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen nach diesen Richtlinien zu bewilligen. III. Der Magistrat wird beauftragt, eine Richtlinie zur Bauförderung von Gemeinwohlimmobilien zu erarbeiten, um die noch ausstehenden Förderbausteine zu realisieren. IV. Für die Förderrichtlinie wird ein Budget in Höhe von 94.400 € zur Verfügung gestellt. V. Die Deckung der erforderlichen Mittel unter Ziffer IV. in Höhe von 94.400 € erfolgt aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Maßnahme SEM Nordwest Projektmanagementkosten. VI. Es wird zugestimmt, dass die mit dem Haushalt beschlossene Budgetierungsregelung (BGM 25) zur Maßnahme SEM Nordwest Projektmanagementkosten, wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb der Maßnahme SEM Nordwest Projektmanagementkosten besteht, zur Deckung der Kosten der Maßnahme "Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" einmalig in Höhe von 94.400 € aufgehoben wird. VII. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Mittel für die Maßnahme SEM Nordwest in der Kontengruppe 60, 61, 67-69 "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" in der Produktgruppe 13.1 Stadtplanung eingestellt wurden. b) die Zuschusszahlungen gemäß der Richtlinie (Ziffer I. und II.) aus der Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse" in der Produktgruppe 17.1 Wohnen erfolgen. Die Beordnung der Mittel erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses. VIII. Das Programm wird nach fünf Jahren evaluiert und bei positiver Evaluierung fortgesetzt, sofern in den jeweiligen Haushaltsjahren Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden. Begründung: A. Zielsetzung Gemeinwohlorientierte Akteur:innen auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere gemeinschaftliche Wohnprojekte, leisten einen wichtigen Beitrag zu langfristig stabilen Mietpreisen und schaffen Wohnraum, der auf soziale, ökologische und ökonomische Fragen eine dauerhafte Antwort bietet. Zur weiteren Stärkung und Förderung dieser Akteur:innen sind vielfältige Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsbereichen erforderlich. In Frankfurt am Main hat sich eine aktive Szene von Wohnprojekten etabliert, die gemeinschaftliche Wohnangebote schafft und bedarfsgerechte Ansätze gemeinwohlorientierter Wohnraumversorgung hervorbringt. Diese Entwicklung wird durch bereits bestehende Maßnahmen unterstützt und verstetigt: Durch das Konzeptverfahren und den Baulandbeschluss erhalten gemeinwohlorientierte Träger:innen Zugang zu kommunalen Flächen. Die Förderung des Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V. ermöglicht eine Anlaufstelle, die Wissen an interessierte Bürger:innen und gemeinschaftliche Wohnprojekte vermittelt sowie fachliche Expertise in die städtische Wohnungs- und Stadtentwicklung einbringt. Um die strukturelle Stabilität und Professionalisierung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten zu gewährleisten, bedarf es einer Förderung, welche die Gründung und Weiterentwicklung der Träger:innen selbst adressiert. Mit Beschluss vom 09.06.2025, § 1832 Anl. 14, hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat darum gebeten, eine Förderrichtlinie zur Unterstützung von Genossenschaften und gemeinschaftlichen Wohnprojekten zu erarbeiten. B. Alternativen Keine Förderung der strukturellen Stabilität und Professionalisierung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten. C. Lösung Die "Förderrichtlinie Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" richtet sich an gemeinwohlorientierte Wohnprojektinitiativen, Wohnprojekte in Umsetzung sowie bestehende Projekte. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Professionalisierung und strukturellen Stabilität gemeinschaftlicher Wohnprojekte beitragen und damit die Entwicklung eines gemeinwohlorientierten Wohnungssektors unterstützen. Die Förderrichtlinie umfasst drei Förderbausteine: · A. Gründungskosten Gefördert werden Gebühren und Prüfungshonorare, die im Zusammenhang mit der Gründung einer juristischen Person oder Personengesellschaft entstehen. · B. Moderation und Beratung in Gruppenprozessen Gefördert werden die Kosten einer professionellen Begleitung von Konflikten oder Gruppenprozessen bei bestehenden Wohnprojekten und Wohnprojekten in Umsetzung. · C. Projektberatung und Projektsteuerung Gefördert werden die Kosten einer qualifizierten Begleitung durch Projektsteuerung oder Projektberatung bei Wohnprojekten in Umsetzung. Die Förderrichtlinie setzt Anreize zur Gründung gemeinwohlorientierter Träger:innen und stärkt deren individuelle Handlungsfähigkeit in konkreten Vorhaben. Trotz vergleichsweise geringer Förderbeträge kann die Unterstützung in kritischen Projektphasen eine relevante Entlastung und Planungssicherheit schaffen und dadurch mehr Wohnprojekten zur Umsetzung verhelfen. Ergänzend zur vorliegenden Strukturförderung ist ein Förderbaustein ausstehend, welcher gemeinwohlorientierte Akteur:innen in die Lage versetzt, Wohnraum zu schaffen, der ökologischen sowie sozialen Anforderungen begegnet und der langfristig preisstabil bleibt. Dies soll durch zinsvergünstigte Darlehen erreicht werden. Die Richtlinie einer solchen Bauförderung für Gemeinwohlimmobilien soll erarbeitet und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Maßnahme ist beihilferechtlich unbedenklich, da sie sich auf ein regionales, gemeinwohlorientiertes Segment beschränkt und nicht dazu geeignet ist, die Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt zu verzerren oder private Investitionen zu verdrängen. Der Höchstbetrag für De-minimis-Beihilfen von 300.000,00 € wird nicht überschritten. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Prognostizierte jährliche Kosten: 94.400 € Maßnahmen Förderung Prognose: jährliche Anträge Prognose: jährliche Kosten A. Gründungskosten 80 %,max. 3.200 € 2 6.400 € B. Moderation und Beratung 80 %, max. 3.200 € 15 48.000 € C. Projektberatung und Projektsteuerung 50 %, max. 20.000 € 2 40.000 € Insgesamt steht zunächst ein einmaliges Sonderbudget von 94.400 € aus Umschichtungen innerhalb des Budgets des Dezernats III zur Verfügung. Der zusätzliche Aufwand für die Organisation und Durchführung wird im Amt für Wohnungswesen durch Mitarbeiter:innen geleistet. 1. Investitionsbedarf: - a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: - 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 94.400,00 € (2025) 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen - b) Sachkosten - c) Kapitalkosten - 5. Jahreserträge: - 6. Leistungen Dritter: - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - 8. Sonstiges: - Anlage _Foerderrichtl_Strukturfoerderung (ca. 83 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 120 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 194 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7003, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 64-1
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring“ hier: Neugestaltung Quartierseingang Südost (Bunter Ben)M28.11.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 195 Betreff: Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" hier: Neugestaltung Quartierseingang Südost (Bunter Ben) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2020, § 5205 (M 221) Auf Antrag des Magistrats vom 28.11.2025 I. Für die Baumaßnahme "Neugestaltung Quartierseingang Südost" wird der Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NHW) im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 4.000 T € gewährt. II. Die Mittel für den Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 4.000 T€ werden bewilligt und freigegeben. III. Es dient zur Kenntnis, dass a. Mittel in Höhe von 2.200 T€ im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.007265 Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring zur Verfügung stehen, b. die Deckung der weiteren erforderlichen Mittel in Höhe von 1.800 T€ aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt, Sammelveranschlagung erfolgt. IV. Die mit dem Haushalt beschlossene Budgetierungsregelung zum Programm Schöneres Frankfurt, wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des Projekts Schöneres Frankfurt besteht, wird zur Deckung einmalig in Höhe von 1.800 T€ aufgehoben. V. Es dient weiter zu Kenntnis, dass a. das Bauvorhaben eine der Maßnahmen aus dem Maßnahmenplan des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Soziale Stadt Ben-Gurion-Ring ist, die zur Umsetzung vorgesehen sind (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020, § 5205 (M 221 Anlage 2 S. 218 ff.), b. die Baumaßnahme gemäß der Förderrichtlinie des Landes Hessen (RiLiSE) im Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" förderfähig ist. Die endgültige Höhe ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus der Schlussabrechnung. c. die Planung (Ideenwettbewerb) mit Beteiligung der Bewohnerschaft durchgeführt wurde. Die Maßnahme wurde dem Quartiersbeirat inklusive der Vertreter:innen der Ortsbeiräte 10 und 15 vorgestellt und findet Zustimmung. d. die Maßnahme über eine neu einzurichtende Projektdefinition in der Produktgruppe 13.01 abgewickelt wird, die bereits vereinnahmten und verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen, e. die Jahresfolgekosten in Höhe von 145 T€ zukünftige Haushalte belasten. Begründung: A. Zielsetzung Zielsetzung des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring ist die Erneuerung und Stabilisierung der Siedlung Ben-Gurion-Ring durch investive und soziale Maßnahmen. Ein wichtiges Schlüsselprojekt des 2020 beschlossenen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) ist die Maßnahme 1 - Neugestaltung der Quartierseingänge. Der Quartierseingang 1.1.1 Südost ist der wichtigste Quartierseingang, da er das gesamte Quartier über die Straße Homburger Hohl mit dem öffentlichen Nahverkehr (U-Bahn-Haltestelle Bonames Mitte) verbindet. Der Quartierseingang wird derzeit von einer großen, privaten eingeschossigen Parkgarage mit Parkdeck und Parkplatz, zwei schrankenkontrollierten Zufahrten sowie einem Müllplatz und diversen Gehölzpflanzungen geprägt. Im Rahmenplan Nachverdichtung, der mit dem ISEK beschlossen wurde, ist am Quartierseingang Südost eine Potenzialfläche für eine Ergänzungsbebauung vorgesehen. Für die Neugestaltung und Nachverdichtung des Eingangsbereichs fand 2022 und 2023 unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger ein städtebaulicher, architektonischer und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb statt. Das Büro Gerber Architekten erhielt mit dem Entwurf "Bunter Ben" den ersten Preis (siehe Anlage). Das Ergebnis soll durch die Grundstückseigentümerin Nassauische Heimstätte Wohnen (NHW), in eine Projektentwicklung überführt und bis spätestens 2030 umgesetzt werden. Aufgrund der Baupreis- und Zinssteigerung rund um das Wettbewerbsjahr konnte der Projektstart erst nach einer Anpassung der Wohnungsbauförderung und der Städtebauförderung 2025 erfolgen. Im Planungsverlauf hat sich herausgestellt, dass die südlich an das Parkdeck angrenzende Teilfläche erworben werden muss, da ein Teil des zu entwickelnden Gebäudes sowie wichtige Erschließungsflächen auf dieser Fläche liegen. Die im Norden und Westen an das Parkdeck angrenzenden Freiflächen werden parallel und im räumlichen Zusammenhang durch die Wohnungsgesellschaften GWH und ABG landschaftsgestalterisch entwickelt. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurden in Absprache zwischen dem Stadtplanungsamt und der NHW folgende überschlägige Kennwerte bzw. Raumprogramm für die Ergänzungsbebauung "Bunter Ben" definiert: 3.900 m² Wohnfläche/Nutzfläche: Geschoss Nutzung Fläche (Nutzfläche/Wohnfläche) EG Stadtteilbibliothek/Café 600m² OG 1-5 Azubiwohnen 800m² Wohnen Förderweg 1 1250m² Wohnen Förderweg 2 1250m² UG Tiefgarage, Mobilitätsstation, Keller 1500m² 65 Stellplätze (davon 50 bestehende Baulast zugunsten ABG) Auf dem Flurstück der NHW lastet eine Baulast von 50 Stellplätzen zugunsten der ABG. Diese wird durch Doppelparker im Tiefgaragengeschoss der Ergänzungsbebauung abgebildet. Die NHW strebt an 2025 das fehlende Teilgrundstück zu erwerben sowie die weitere Planung zu beauftragen. Der Zeitplan sieht einen Bau des "Bunten Bens" bis Ende 2030 vor. Parallel dazu entwickelt die GWH die westlich angrenzende Freifläche im Rahmen der Maßnahme 7.2 Neugestaltung Innenhof BGR 112-118 und die ABG die nördlich angrenzende Freifläche im Rahmen der Maßnahme 8.2 Neugestaltung Spielplatz Schattentheater bis 2027 (Bau- und Finanzierungsvorlagen für diese Maßnahmen folgen). Durch den Bau des Bunten Bens mit Quartiersplatz und Stadtteilbibliothek wird die Eingangssituation ins Quartier aufgewertet. Es entsteht ein gemischt genutztes Gebäude in dem nicht nur neuer Wohnraum entsteht, sondern insbesondere durch den Quartiersplatz und die öffentliche Stadtteilbibliothek ein Mehrwert für das gesamte Quartier. Der ‚Bunte Ben' stellt dabei ein wichtiges Puzzleteil innerhalb einer neuen übergeordneten, städtebaulichen Verbindung dar: Diese wird zukünftig von der U-Bahnhaltestelle ‚Bonames Mitte' im Südosten des Quartiers über die neugestaltete Straße Homburger Hohl (Bau 2029), den Bunten Ben (Bau 2028) und den Innenhof BGR 112-118 (Bau 2027) über den städtischen Grünzug (Grunderneuerung, Rondellplatz Bau ab 2026) bis hin zu den zukünftigen Schulgebäuden im Ben-Gurion 172-174 und 158-164 verlaufen. In diesem Zusammenhang vernetzt der "Bunte Ben" als identitätsstiftender Dritter Ort den "Ring" mit der Nachbarschaft. B. Alternativen a) Beibehaltung des aktuellen Parkdecks (baufällig), Parkplatzes und des Müllplatzes. Dadurch würde die Neugestaltung des Quartierseingangs inklusive Quartiersplatz, Stadtteilbibliothek und Schaffung von neuem Wohnraum für Azubis und geringe und mittlere Einkommen wegfallen. Zudem würde eine Verbesserung der Wegebeziehungen und des Siedlungsimages ausbleiben. b) Realisierung eines anderen Baukörpers. Diese Alternative würde das unter Bürgerbeteiligung ermittelte Wettbewerbsergebnis negieren. Ein kleinerer Baukörper ist zudem auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht realisierbar bzw. nur unter höherem Einsatz von Fördermitteln. Ein größerer Baukörper würde sich städtebaulich nicht einfügen und wäre daher nicht genehmigungsfähig. C. Lösung Der Bau des "Bunten Bens" wird im Rahmen der Maßnahme "Neugestaltung Quartierseingang Südost" unter Maßgabe der Beachtung der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung RiLiSE durchgeführt und aus dem Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt mit maximal 4.000 T € bezuschusst. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Eine Bürgerbeteiligung zum Projekt fand im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens 2022 und 2023 statt. Bestandteile der Beteiligung waren: - Vor der Auslobung: Aufsuchende Beteiligung am Parkdeck und auf dem Sommerfest. Wünsche der Bürger:innen wurden in die Auslobung integriert und den Teilnehmenden des Wettbewerbs zur Verfügung gestellt. - Nach Abschluss der Entwurfsphase: Anonyme Ausstellung der Entwürfe. Bürger:innen konnten einen Tag lang Anmerkungen zu den Entwürfen an Stellwänden vermerken, die anschließend dem Preisgericht zur Verfügung gestellt wurden. - Preisgericht: Eine Bewohnervertreterin wurde als stimmberechtigtes Mitglied des Preisgerichts ausgelost. - Im Rahmen des Wettbewerbs wurde die Öffentlichkeit zudem regelmäßig über den Beirat des Städtebaufördergebiets Ben-Gurion-Ring informiert. Detaillierte Informationen sind der Dokumentation des Ideenwettbewerbs in der Anlage zu entnehmen. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Der Förderbetrag wird auf maximal 4.000 T€ beschränkt. Folgende Fördergegenstände sind durch den Fördermittelgeber bewilligt und können bei Nachweis der Unrentierlichkeit als Investitionskostenzuschüsse über Förderbescheide an Dritte (NHW) weitergegeben werden. Förderposition Kommentar Förderbetrag Grunderwerb: Südlich angrenzende Teilfläche 200.000 € Rückbau Parkdeck: Abbruch und Entsorgung 200.000 € Öffentliche Freiflächen: Quartiersplatz, Treppe, Durchgang 1.000.000 € Öffentliches EG: Stadtteilbibliothek 2.000.000 € Klimaschutz/anpassung: Fassadenbegrünung, Dachbegrünung 300.000 € Mobilitätsstation TG: Carsharing, Bikesharing, Lastenrad etc. 200.000 € Gesamt: max. 4 Mio. € Die Unrentierlichkeit wurde über eine Kostenerstattungsbetragsberechnung nachgewiesen (Vorgabe des Fördermittelgebers Land Hessen). Die Förderung durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt ist bis 2030 sichergestellt (Schlussabrechnung bis 2032). 1. Investitionsbedarf: 4.000.000€ a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: Im Rahmen des Ideenwettbewerbes abgewickelt und verausgabt. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt (für Verkehrswertgutachten; Stand 17.11.2025) 10.000,00 € 2026 190.000,00 € 2027 200.000,00 € 2028 1.000.000,00 € 2029 1.000.000,00 € 2030 1.600.000,00 € Gesamt 4.000.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen: Keine b) Sachkosten Bauunterhaltung Keine c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2,25%* (4.000.000 €) / 2 45.000,00 € *) Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben vom 17.01.2023 2. Abschreibung (4.000.000 / 40 Jahre) 100.000,00 € Jahresfolgekosten gesamt: 145.000,00 € Jahresfolgekosten gerundet: 145.000,00 € 5. Jahreserträge: Keine 6. Leistungen Dritter Keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage 1_Planung (ca. 1,4 MB) Anlage 2_Dokumentation_Ideenwettbewerb (ca. 7,3 MB) Anlage 3_Kostenschaetzung (ca. 99 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 221 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 195 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7004, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 10-1
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Mittelbereitstellung für den Sollausgleich der KonversionsGrundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG)M28.11.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 196 Betreff: Mittelbereitstellung für den Sollausgleich der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 28.11.2025 I. Es dient der Kenntnis, dass - der Magistrat plant, den Sollausgleich für das Geschäftsjahr 2025 der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) mit einer im Geschäftsgang befindlichen Beschlussvorlage zu beschließen. - der Sollausgleich bildet gleichzeitig den Wirtschaftsplan der KEG ab. Dieser beziffert für das Geschäftsjahr 2025 einen Zuschussbedarf von 5.337 T€. - auf dem Projekt 5.007173 Liegenschaftsfonds in 2025 Mittel in Höhe von 2.168 T€ zur Verfügung stehen und davon bereits 1.232 T€ ausgezahlt wurden. - die Deckung der Differenz bereitzustellen ist. Dementsprechend sind die im Wirtschaftsplan abgebildeten Mehraufwände in Höhe von 3.169 T€ zu decken. II. Es werden Mittel in Höhe von 4.169 T€ bewilligt und freigegeben. III. Die Deckung der erforderlichen Mittel in Höhe von 3.169 T€ erfolgt aus zwei verschiedenen Produktgruppen: Die Deckung der erforderlichen Mittel in Höhe von 2.569 T€ aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt, Sammelveranschlagung. Weitere Mittel in Höhe von 600 T € werden aus der Produktgruppe 31.08, Projekt 5.005485 vom Dezernat XI zur Verfügung gestellt. IV. Die mit dem Haushalt beschlossene Budgetierungsregelung zum Programm Schöneres Frankfurt, wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des Projekts Schöneres Frankfurt besteht, wird einmalig in Höhe von 2.569 T€ aufgehoben. V. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich eines Gesellschafterbeschlusses der KEG zum Sollausgleich des Geschäftsjahres 2025 (siehe Ziffer I. a). VI. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. VII. Es dient zur Kenntnis, dass die Jahresfolgekosten in Höhe von 91 T€ zukünftige Haushalte belasten. Begründung: A. Zielsetzung Die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) Frankfurt ist vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung "Behebung städtebaulicher Defizite und Durchführung von Projekten für gemeinschaftliche Wohnformen" betraut. Im Rahmen dieser gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung befasst sich die KEG mit dem Erwerb, der Entwicklung und Veräußerung von Immobilien, die einen städtebaulichen Missstand darstellen. Zur Erfüllung dieser gemeinwirtschaftlichen Zwecke führt die KEG das Instrument eines revolvierenden Fonds, dem Liegenschaftsfonds. Zur Betrauung der KEG mit dem Liegenschaftsfonds zählt u.a. die Aufgabe der "Durchführung und Förderung von Immobilienprojekten, auf denen gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnformen [...] realisiert werden. Dazu soll die KEG insbesondere [...] im Bestandsbereich Immobilien entwickeln, die für Projekte gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnformen geeignet sind." Im Geschäftsjahr 2025 sollen zwei Liegenschaften diesem Zweck zugeführt werden: die ehemalige Akademie der Arbeit (AdA) sowie die Jaspertstraße. Dazu sind dem Liegenschaftsfonds die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Ehemalige Akademie der Arbeit (AdA) Die KEG erwarb 2019 das Gebäude ehemalige Akademie für Arbeit (AdA) sowie das zugehörige Erbbaurecht von der Vermögensverwaltungs- und Treuhand-Gesellschaft des DGB. Eigentümerin des Grundstücks ist die Stadt Frankfurt am Main. Das Projekt AdA wurde seinerzeit von der KEG als wirtschaftlich ohne Mittel der Stadt tragfähig begonnen. Zur Finanzierung des Erwerbs nahm die KEG ein Darlehen in der Höhe von 4,5 Mio. € auf, welches nun endfällig ist. Der Ankauf war von Beginn als Zwischenerwerb angedacht, geplant war das Erbbaurecht zeitnah im Sinne der Betrauung des Liegenschaftsfonds zu veräußern. Zur Ermittlung einer geeigneten Trägerin mit einem Nutzungskonzept im Sinne der angestrebten Entwicklung wurde ein Konzeptverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Konzeptverfahrens ist im November 2020 AdAptiv BauGeno eG als Trägerin mit ihrem erfolgversprechenden Konzept ausgewählt worden. Aufgrund veränderter bauwirtschaftlicher Rahmenbedingungen, insbesondere aufgrund der Teuerung im Baubereich, ist das eingereichte Konzept nicht umsetzbar. Seit dem Jahr 2022 haben Erhöhungen des Leitzinses zu einem Anstieg der Baufinanzierungszinsen von etwa 1% auf 4% geführt. Zugleich sind in Folge der allgemeinen Preisentwicklung sowie insbesondere dem Anstieg von Energie- und Rohstoffpreisen die Baukosten um teilweise bis zu 45 % angestiegen. Diese Entwicklungen treffen auf einen bereits hohen Kaufpreis des bestehenden Erbbaurechts sowie einen aufgrund der zugrundeliegenden Bodenrichtwerte hohen Erbbauzins. Das Gebäude kann somit nicht wie geplant an die ausgewählte Trägerin weiterveräußert werden. Die Benennung eines nachfolgenden Akteurs aus dem Konzeptverfahren von 2020 scheidet auf Grund der aktuellen bauwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebenfalls aus. Eine Übertragung der Liegenschaft ehemalige Akademie der Arbeit in den Liegenschaftsfonds bietet die Möglichkeit, die formulierte Zielsetzung, diesen Standort entsprechend des Betrauungsaktes zu vergeben, zu erreichen - auch wenn dies über das erste Konzeptverfahren 2020 nicht gelungen ist. Nach Aufnahme in den Liegenschaftsfonds soll ein neues Konzeptverfahren vorbereitet und durchgeführt werden, das den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Aktuell wird das Gebäude durch verschiedene Akteur:innen zwischengenutzt. Die Wohnrauminitiative Frankfurt e.V. stellt in einem Gebäudeteil Wohnraum für Menschen in Ausbildung bereit. Weitere Flächen werden als Ateliers sowie Co-Working Plätze zwischengenutzt. Im Erdgeschoss bietet die ada_kantine Mahlzeiten auf Spendenbasis an. Diese Nutzungen leisten wertvolle Beiträge für die Stadtgesellschaft und das Quartier und haben durch diverse Preise Anerkennung gefunden. Mit diese Mieter:innen bestehen gewerbliche Mietverträge: - Wohnrauminitiative FrankfurtRheinMain e. V., Azubi-Wohnen - ada_kantine (Initiative Zukunft Bockenheim e. V.), Kantine - BASIS - Beratung, Arbeit, Jugend & Kultur e. V., Atelier - Niehaus, A.B. Lagerflächen - Archiv der Revolte e.V., Lagerflächen - Soulmate Coffee & Bar e. K., Stellplätze Die Mietverträge laufen aktuell bis zum 30.06.2026 und sind mit einer Frist von 6 Monaten kündbar. Die bestehende Zwischennutzungen sollen zunächst weitergeführt werden und voraussichtlich bis 2030 verlängert werden. Die Verwaltung der Mietverträge sowie der Liegenschaft erfolgt über den Liegenschaftsfonds. Über die Mieteinnahmen werden die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten zukünftig gedeckt sein, sodass dadurch nicht von finanziellen Belastungen für den Liegenschaftsfonds zu rechnen ist. Sobald die Liegenschaft erneut im Sinne des Betrauungsaktes an eine Akteur:in vergeben wird, werden die Einnahmen aus der Veräußerung wieder dem Liegenschaftsfonds zugeführt. Jaspertstraße Geplant ist zudem der Kauf der Liegenschaft Jaspertstraße (431 T€). Die Zielsetzung des Erwerbs ist im Sinne des Betrauungsaktes, eine zukünftige Vergabe wird zweckentsprechend erfolgen. Die Liegenschaft befindet sich momentan im Privatbesitz. Das Grundstück bzw. die Immobilie bietet für den aktuellen Eigentümer unter dem gegebenen Planungsrecht keine Nutzungsperspektive. Für einen professionellen Projektentwickler ist das Grundstück gleichzeitig tendenziell zu klein. Für den Ankauf der Fläche über den Liegenschaftsfonds sind diesem die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. B. Alternativen Sofern die Mitteldeckung nicht erfolgt, können die Liegenschaften ehemalige Akademie der Arbeit und Jaspertstraße nicht nach den Zielen der Betrauung des Liegenschaftsfonds entwickelt werden. Zur Erreichung der oben genannten Ziele bestehen somit keine Alternativen zur Mitteldeckung. C. Lösung Die Lösung besteht in der Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel für den Sollausgleich der KEG. Damit verbunden ist einerseits die Überführung des Objekts ehemaligen Akademie der Arbeit in den Liegenschaftsfonds Stadt Frankfurt am Main. Und anderseits der Ankauf der Jaspertstraße über den Liegenschaftsfonds. In Bezug auf die AdA sollen zudem die bestehenden sozialen Zwischennutzung weitergeführt werden. Zur Absicherung einer zukünftigen gemeinwohlorientierten Weiterentwicklung der Liegenschaft Mertonstraße 30 / Gräfstraße 62 soll eine neue Ausschreibung über das Konzeptverfahren erfolgen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich eines Gesellschafterbeschlusses der KEG zum Sollausgleich des Geschäftsjahres 2025. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: 3.169 T€ Anteilig wurden diese Kosten in der Höhe von 1.232 T€ in 2025 bereits ausgezahlt. Daraus ergibt sich ein nun zu deckender Investitionsbedarf von 3.169 T€. Die angefallenen Kosten übersteigen die durch die Zwischennutzung erzielten Mieteinnahmen. Sie setzen sich u.a. aus Neben- sowie Finanzierungskosten zusammen. Enthalten sind aber auch Kosten zur Grundlagenermittlung und zukünftigen Planung, die als Basis für eine zukünftige Entwicklung herangezogen werden können und sich somit positiv auf den Gebäudewert auswirken. Aufgrund der ausgebliebenen Veräußerung sind diese Kosten nicht gedeckt. Es handelt sich insgesamt um Kosten, welche im Rahmen des Ankaufs, des Betriebs und der Instandhaltung des Gebäudes angefallen sind, abzüglich der durch die Zwischennutzung erzielten Mieteinnahmen. Die Aufwendungen umfassen: - Erbbauzinsen gemäß dem bestehenden Erbbaurechtsvertrag - Finanzierungskosten, welche sich aus dem Finanzierungsvertrag ergeben, den die KEG zum Zwischenerwerb der Liegenschaft abgeschlossen hatte - Grunderwerbsnebenkosten im Rahmen des Ankaufs sowie Grundsteuern - Kosten für Gebäudeversicherung - Honorarkosten der BSMF gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag - Anteil der Kosten für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung der KEG, welcher dem Anteil der Liegenschaft an den Sachanlagen der KEG entspricht - Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung der Liegenschaft, welche sich aus Verträgen und gesetzlichen Pflichten ergeben - Kosten zur Grundlagenermittlung und Planung, welche sich wertsteigernd auf die Liegenschaft auswirken und für zukünftige Entwicklungen herangezogen werden können Der Sollausgleich beinhaltet zudem auch den Erwerb der Liegenschaft Jaspertstraße. Die Gesamtkosten für den Erwerb und die Entwicklung der Liegenschaft belaufen sich auf 431 T€. Enthalten sind darin auch die geschätzten Abrisskosten des alten Postgebäudes in Höhe von 20 T€ sowie weiteren Erwerbsnebenkosten, die zur Durchführung des Erwerbs erforderlich sind. a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: -- 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2025 3.169.000 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: -- 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen: -- b) Sachkosten: -- c) Kapitalkosten: 1. Kalkulatorische Verzinsung 1,75 %* (3.169.000 €) / 2 27.728,75 € *) Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben vom 17.01.2023 2. Abschreibung (3.169.000 / 50 Jahre) 63.380,00 € Jahresfolgekosten Gesamt 91.108,75 € Jahresfolgekosten gerundet 91.000,00 € 5. Jahreserträge: -- 6. Leistungen Dritter: -- 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -- 8. Sonstiges: -- Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 196 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage M 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen FDP und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7005, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 20-14
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Schule am Hang - Sanierung und Erweiterung hier: MehrkostenvorlageM28.11.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 198 Betreff: Schule am Hang - Sanierung und Erweiterung hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.06.2020, § 5879 (M 68) Auf Antrag des Magistrats vom 28.11.2025 1. Für die Sanierung und Erweiterung mit Neubau Cafeteria und Turnhalle der Schule am Hang wurden ursprünglich Kosten in Höhe von insgesamt 44.715.193,00 € bewilligt. Es dient zur Kenntnis, dass für die vorgenannte Maßnahme zusätzliche Kosten anfallen, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel in Höhe von voraussichtlich 16.601.656,00 € erforderlich machen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 61.316.849,00 €. 2. Es werden dementsprechend weitere Mittel in Gesamthöhe von 16.601.656,00 € brutto bewilligt. Die Verausgabung der investiven Ausgaben für das Schulgebäude ohne Cafeteria und BgA Turnhalle in Höhe 13.784.141,00 € brutto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 400868, PSP-Element 5.007223.500.999.100-700. Die Verausgabung der investiven Ausgaben für den BgA Cafeteria in Höhe von 960.561,00 € netto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 401868, PSP-Element (5.009847.500.999.100-700). Die Verausgabung der investiven Ausgaben für den BgA Turnhalle in Höhe von 614.496,00 € netto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 402868, PSP-Element 5.009153.500.999.100-700. Die Buchung der konsumtiven Aufwendungen - Auslagerung in Container - in Höhe von 1.242.459,00 € brutto erfolgt auf dem Sachkonto 61610009, Kostenstelle 400868, Innenauftrag 40009563. Die zusätzlichen Kosten werden aus den folgenden PSP-Elementen gedeckt: 3. Das Dezernat XI wird ermächtigt, die Maßnahme bis einschließlich Vorbereitung der Vergabe fortzuführen. Die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgt erst nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Bau- und Finanzierungsvorlage. 4. Die Maßnahme hat bereits begonnen. Begründung: A. Zielsetzung Die Sanierung und Erweiterung der Schule am Hang soll voraussichtlich zum Jahresende 2026 fertiggestellt werden. Für die Baumaßnahme liegt ein Stadtverordnetenbeschluss, § 5879 (M 68) vom 04.06.2020, vor. Die genehmigten Gesamtkosten i.H.v. 44.715.193 € werden mit 16.601.656 € um 37,3 % überschritten. B. Alternativen Keine C. Lösung Die wesentlichen Gründe für die Überschreitung der genehmigten Gesamtkosten: 1. Mehrkosten bei der Auslagerung aufgrund von Mehrflächenbedarf. Es werden weitere Betreuungsräume und mehr Pausenhofflächen benötigt als zum Zeitpunkt der B+F-Vorlage als Planungsgrundlage vorgesehen war. Zusätzlich entstehen weitere Mehrkosten durch längere Mietzeiten der Containeranlage, aufgrund von Bauzeitverlängerung und durch die Übernahme der Containeranlage der Schule am Ried für den ab Sommer 2026 startenden Ganztagsbetrieb der Schule am Hang. Die Mehrkosten für die Auslagerung betragen 1,23 Mio. € brutto. 2. Mehrkosten aufgrund ungewöhnlich höherer Baupreissteigerung Seit Beginn der Bauarbeiten 2021 stiegen die Baupreise infolge der Corona-Krise und des Ukrainekrieges ungewöhnlich stark an. Die Mehrkosten aufgrund der Baupreissteigerung betragen 5,49 Mio. € brutto. 3. Mehrkosten aufgrund der Sanierung der Bestandsturnhalle infolge von Wasserschäden. Im Zuge der Baumaßnahme wurde bei der weiter in Betrieb befindlichen Bestandsturnhalle festgestellt, dass die gesamte Fußbodenkonstruktion der Umkleide- und Gerätebereiche aufgrund eindringenden Grund- und Regenwassers durchfeuchtet ist. Zusätzlich kam es im Zuge der Bauarbeiten zu einem Wasserschaden in der Sportbodenkonstruktion. Somit ist eine nicht geplante, umfangreiche Sanierung der Bestandsturnhalle erforderlich. Die Mehrkosten für die Sanierung betragen 1,26 Mio. € brutto. 4. Mehrkosten aufgrund der Sanierung der Bestandsbausubstanz. Nach der Entkernung wurde ersichtlich, dass an den bestehenden Pavillongebäuden zahlreiche Mängel bestehen, die saniert werden müssen. Die Mehrkosten für die Sanierung betragen 0,59 Mio. € brutto. 5. Mehrkosten für Schutzmaßnahmen vor Starkregenereignissen. Nach der B+F-Vorlage kam es infolge von 2 Starkregenereignissen zur Überflutung der Schule. Um das fertiggestellte Schulgebäude zukünftig zu schützen, werden diverse zusätzliche bauliche Maßnahmen ausgeführt, wie eine Flutschutzmauer und ein Retentionsbecken oberhalb der Schulgebäude, größere Rigolen und zusätzliche Drainageanlagen. Die Mehrkosten für die Schutzmaßnahmen betragen 1,55 Mio. € brutto. 6. Mehrkosten bei den Erdarbeiten Aufgrund von kontaminiertem Erdreich und aufgrund von Mehrmassen im Erdbau, infolge des umfangreicheren Aushubs, aufgrund der Flutschutzmaßnahmen und aufgrund von Bodenaustauschmaßnahmen. Die Mehrkosten für die Erdarbeiten betragen 1,30 Mio. € brutto. 7. Mehrkosten aufgrund des höheren Angebotes der GU-Holzbau-Vergabe. Abzüglich der Baupreissteigerung liegt das Angebot noch zusätzlich über der Kostenberechnung, aufgrund der höheren Komplexität der Holzmodulanlagen als Bestandserweiterung im Vergleich zu freistehenden Holzmodulanlagen, sowie der im Vergleich zu anderen Gewerken zusätzlich höhere Holzpreis aufgrund der Lieferschwierigkeiten. Die Mehrkosten für die GU-Vergabe betragen 4,83 Mio.€ brutto. 8. Mehrkosten aufgrund der höheren Angebote Freianlagen. Abzüglich der Baupreissteigerung liegt das Angebot des ersten Bauabschnitts der Freianlagen noch zusätzlich über der Kostenberechnung, aufgrund der schwierigeren Hangsituation. Für das Angebot des zweiten Bauabschnitts im Bereich Hort wird daher auch mit Mehrkosten gerechnet. Die Mehrkosten für die Vergaben Freianlagen betragen 0,65 Mio.€ brutto. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf / Überschreitung der Gesamtkosten: 15.359.197 € a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: keine 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Mittelabflüsse 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen keine b) Sachkosten 232.073,85 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 134.392,97 € 2. Abschreibung 263.196,74 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: keine Anlage _Kostendeckblaetter (nicht öffentlich - ca. 3,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Vortrag des Magistrats vom 24.04.2020, M 68 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage M 198 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 48 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 198 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7006, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 40-2
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Gemeindepsychiatrische KooperationsvereinbarungM28.11.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 199 Betreff: Gemeindepsychiatrische Kooperationsvereinbarung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.08.2001, § 598 (M 128) I. Dem Abschluss der im Entwurf vorgelegten neuen Gemeindepsychiatrische Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und den in der Kooperationsvereinbarung genannten Trägern der freien Wohlfahrtspflege wird zugestimmt. II. Der Magistrat (Dezernat für Soziales und Gesundheit) wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. III. Eine Aufnahme neuer Mitglieder nach § 3 Abs. 3 wird durch den Magistrat beschlossen. Begründung: A. Zielsetzung In den vergangenen Jahren sind durch die UN-Behindertenrechtskonvention und diverse Rechtsprechungen des EuGHs die Rechte psychisch kranker Menschen erheblich gestärkt worden. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dem Hessischen Gesetz zur Regelung des Rechts der Hilfen und Unterbringung bei psychischen Krankheiten (PsychKHG) wurden neue rechtliche Grundlagen in diesem Sinn geschaffen, die eine Anpassung bestehender Strukturen erforderlich machten. Das gilt auch für die aktuelle Gemeindepsychiatrische Rahmenvereinbarung von 2002 (siehe Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2001, § 598 (M 128)). So schließt das BTHG beispielsweise eine Pflichtversorgung von Betroffenen durch bestimmte An-bieter aus, die dort noch vorgesehen ist. Auch die Betroffenen und ihre Angehörigen sollen, im Sinne des BTHG und PsychKHG, stärker in ihre Versorgung und Unterstützung einbezogen werden. Um diesen gesetzlichen, politischen und gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen, war eine Überarbeitung der aktuellen Gemeindepsychiatrischen Rahmenvereinbarung erforderlich. B. Alternativen Keine C. Lösung Die Mitglieder des 2002 gegründeten Gemeindepsychiatrischen Verbundes sind übereingekommen, den bisherigen Gemeindepsychiatrischen Rahmenvertrag aufzukündigen und durch die beigefügte Kooperationsvereinbarung im Sinne des § 6a PsychKHG zu ersetzen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Keine. Die Finanzierung der Leistungen der Vertragspartner erfolgt nach den jeweils geltenden Finanzierungsregelungen. Eine pauschale finanzielle Sicherung der Versorgungsverpflichtungen durch kommunale Haushaltsmittel ist nicht vorgesehen. Angebote, die vom GPV als sinnvoll und erforderlich angesehen werden, können durch städtische Zuwendungen gefördert werden. Anlage 0_Korrekturschreiben (ca. 482 KB) Anlage _Entwurf_Kooperationsvereinbarung (ca. 30 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2001, M 128 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 199 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 199 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 199 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.01.2026, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 199 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 199 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage M 199 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage M 199 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 199 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung dFfm 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 199 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 199 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 199 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 199 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 4 Beschluss: a) Die Vorlage M 199 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 199 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 199 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage M 199 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 199 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 26.01.2026 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 199 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 26.01.2026 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 199 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7168, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 53-0
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Wahl einer stellv. Schiedsperson für den Bezirk 15 (Nieder-Eschbach)M28.11.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 200 Betreff: Wahl einer stellv. Schiedsperson für den Bezirk 15 (Nieder-Eschbach) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herr Dr. Heinz Bellendorf Rilkestr. 17 60437 Frankfurt am Main als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 15 (Nieder-Eschbach). Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Die Amtszeit der stellv. Schiedsperson des Bezirks 15 ist abgelaufen, so dass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Der Ortsbeirat 15 hat den im Beschlusstext genannten Herrn Dr. Heinz Bellendorf als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Dr. Heinz Bellendorf Rilkestraße 17 60437 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 15 (Nieder-Eschbach). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke (= Ablehnung); AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Dr. Heinz Bellendorf Rilkestraße 17 60437 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 15 (Nieder-Eschbach). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung); AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7169, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 10-53
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBM28.11.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 201 Betreff: Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2018, § 2289 (M 263) I. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vom 18.10.2023 - 20.11.2023 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB vom 22.09.2023 - 23.10.2023 durchgeführt wurden. II. Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass aktuelle Änderungen des Baugesetzbuchs und der Hessischen Bauordnung Möglichkeiten zur Vereinfachung und Beschleunigung insbesondere von Wohnungsbauvorhaben eröffnen. Der Magistrat wird diese hinsichtlich ihrer geeigneten und rechtssicheren Anwendbarkeit für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee - prüfen und gegebenenfalls nutzen. III. 1 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee - wird geändert, er ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zur Aufstellungsbeschluss-Änderung vom 30.09.2025. III. 2 Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden geändert. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss-Änderung die geänderten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Entwicklung auf dem brach liegenden Gelände aktiv gestaltet werden. Ziel ist die Schaffung eines kleinteilig strukturierten, urbanen, gemischt genutzten, durchgrünten, autoarmen und verkehrsberuhigten Wohnquartiers. Dabei sollen neben unterschiedlichen Wohnformen auch tertiäre Gewerbenutzungen, Einzelhandel und Kindertagesstätten sowie ein Mobilitätszentrum ermöglicht werden. IV. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzepts vom 30.09.2025 einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu II.: Mit der aktuellen Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) durch das am 30.10.2025 in Kraft getretene "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" (BGBl. 2025 I Nr. 257) stellt der Bund den Gemeinden neue Instrumente und Regelungen zur Beschleunigung und Erleichterung von Wohnungsbauvorhaben zur Verfügung (insbesondere den sogenannten "Bau-Turbo"). Städte und Gemeinden können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie diese nutzen. Dringend benötigter Wohnraum soll schneller entstehen können. Insbesondere die Möglichkeiten zur Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus (§ 31 (3) BauGB), die Möglichkeiten zur Gestattung von Abweichungen vom sogenannten Einfügungsgebot (§ 34 (3b) BauGB) sowie die Ergänzung des Baugesetzbuchs in § 246e durch eine befristete Sonderregelung zur Schaffung von Wohnraum und zur möglichen Abweichung vom bestehenden Planungsrecht sind hier unter anderem zu nennen. Parallel unterstützt die aktuelle Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.10.2025 (GVBl. 2025 Nr. 66) mit dem sogenannten "Baupaket I" die Initiative zur Erleichterung des Wohnungsbaus durch bauordnungsrechtliche Rahmenbedingungen. Mit dem vorliegenden Strukturkonzept vom 30.09.2025 ist der planerische Wille der Gemeinde für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee - hinreichend konkretisiert, um die Anwendung der neuen Instrumente prüfen zu können. Für die vorgesehene Planung wird der Magistrat untersuchen, unter welchen Voraussetzungen und Anforderungen die neuen Regelungen angewendet werden könnten, um eine beschleunigte Umsetzung der Planung zu ermöglichen. Zu untersuchen ist, ob und inwiefern im konkreten Fall Vorteile gegenüber anderen Instrumenten und Vorgehensweisen auch mögliche Nachteile überwiegen. Dabei ist neben der Umsetzung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auch die Vereinbarkeit mit (anderen) öffentlichen Belangen zu berücksichtigen. Dazu zählen unter anderem der Ausschluss schädlicher Umwelteinwirkungen, die Umsetzung des "Baulandbeschlusses für die Frankfurter Stadtentwicklung" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020, § 5590, M 220/2019), die Sicherung der Erschließung und die Neuordnung der Grundstücke. In diesem Zusammenhang wird dem Abschluss vertraglicher Regelungen und Verpflichtungen der Vorhabenträger zur Einhaltung der städtebaulichen Anforderungen eine besondere Bedeutung zukommen. Sofern die Bewertung zu einem positiven Ergebnis führt, beabsichtigt der Magistrat die neuen Möglichkeiten zu nutzen, um eine beschleunigte und vereinfachte Umsetzung der Planung und der damit im Zusammenhang stehenden Bauvorhaben voranzubringen. Zu III.: Am 01.02.2018 wurde der Beschluss § 2289 über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee - von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Ziel der Planung war die Schaffung eines urbanen, gemischt genutzten und durchgrünten Wohnquartiers mit tertiären Gewerbenutzungen und Standorten für eine Grundschule und eine weiterführende Schule. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sollen nun entsprechend der sich zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Entgegen der ursprünglichen Planung wird die Ansiedlung einer weiterführenden Schule im Plangebiet vom Magistrat nicht weiterverfolgt. Der im Bereich des Mertonviertels weiterhin dringend benötigte Grundschulstandort soll auch nicht im Plangebiet selbst, sondern auf einem westlich angrenzenden Grundstück (Flurstück 652/2) realisiert werden. Um einen Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten, soll mit der Planung zudem die Verschiebung der Anteile der Verkehrsarten am Verkehrsaufkommen zugunsten von Fuß- und Radverkehr, öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und Sharing-Angeboten auch auf Quartiersebene vorangetrieben werden. Insofern soll im Plangebiet ein autoarmes und im Inneren weitgehend autofreies Quartier entstehen. Dazu soll ein Mobilitätskonzept entwickelt werden, welches die gute Erreichbarkeit des Quartiers für die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer sicherstellt und dabei stärker alternative, umweltfreundliche Mobilitätsangebote fördert. Dies soll auch ein Mobilitätszentrum umfassen. Entlang der Erschließungsstraßen Lurgiallee und Olof-Palme-Straße fehlt es bisher jedoch an ausreichender Fußwege- und Radverkehrsinfrastruktur. Gegenüber dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss soll daher die Lurgiallee in der vollen Breite in den Geltungsbereich einbezogen werden, um die Flächen für notwendige Anpassungen - insbesondere neue Radverkehrsanlagen und einen möglichen Umbau des Knotenpunktes Lurgiallee/Olof-Palme-Straße - planungsrechtlich zu sichern. Der geänderte Geltungsbereich hat eine Größe von circa 9,0 ha. Es dient zur Kenntnis, dass überdies im Zuge der Gebietsentwicklung der mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 5590, am 07.05.2020 gefasste "Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung" (M 220/2019) umgesetzt und so ein wichtiger Beitrag zur sozialgerechten Bodennutzung und der Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt geleistet werden soll. Dementsprechend soll im Plangebiet ein breites Angebot an Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Zu IV.: Im Jahr 2022 wurde in Hinblick auf die Entwicklung des Plangebietes sowie des gesamten Mertonviertels ein städtebaulicher und freiraumplanerischer Ideenwettbewerb durchgeführt. Auf Grundlage des darin prämierten Siegerentwurfes wurde das städtebauliche Konzept weiterentwickelt und konkretisiert. Die Ergebnisse stellt das vorliegende Strukturkonzept vom 30.09.2025 dar. Planerische Grundkonzeption Im Plangebiet soll ein kompaktes, gemischt genutztes Quartier entstehen, welches gegenüber seiner Umgebung räumlich klar ablesbar ist und eine hohe Eigenständigkeit aufweist. Dieser neue Stadtbaustein soll vielfältige Qualitäten und urbane Angebote in den Stadtteil bringen und so das gesamte Mertonviertel aufwerten. Maßgebliche Entwurfsidee ist die Schaffung eines großzügigen Grünraums im Inneren, der räumlich klar gefasst wird und weitgehend autofrei als zentraler Quartiersfreiraum dient. Gezielt positionierte Quartierseingänge verknüpfen diese Grüne Mitte in alle Himmelsrichtungen mit der Umgebung, wobei der zentralen Verbindung zur Stadtbahn nach Osten sowie der Verbindung über einen neuen Quartiersplatz zur Merton's Passage im Südwesten eine herausragende Bedeutung zukommen. Baulich bilden sechs individuelle urbane Blöcke, die sich um die Grüne Mitte gruppieren, das Grundgerüst für das neue Quartier. Die Baublöcke öffnen sich zum Inneren des Quartiers. Jeweils ein Hochpunkt markiert dabei die Öffnung des Blocks und den Übergang in die gemeinschaftlich nutzbaren Innenhöfe. Diese lärmgeschützten Höfe sind über Durchgänge und halböffentliche Wegeverbindungen mit der Umgebung verknüpft. Nach Außen werden die relativ langen Fronten der Bebauung durch Hochpunkte, Versprünge und Öffnungen gegliedert. Insgesamt wird im Plangebiet eine bewegte Silhouette zwischen überwiegend fünf und sieben Geschossen angestrebt. Das Zusammenspiel zwischen Baustruktur und Freiraumgerüst soll differenzierte Nutzungsangebote schaffen, soziale Aneignung ermöglichen und nachbarschaftliche Begegnungen fördern. Die angestrebte kleinteilige Gliederung der Blöcke soll die Identifikation der künftigen Nutzerinnen und Nutzer mit "ihrer Adresse" stärken und zu einem lebendigen Stadtbild mit unterschiedlichen Typologien beitragen. Dies soll genauso wie eine vielseitige Architektur durch die Durchführung mehrerer Planungswettbewerbe zur Realisierung der Gebäude erreicht werden. Erschließungskonzept Durch die unmittelbare Nähe zur Stadtbahn-Haltestelle Riedwiese/Mertonviertel besitzt das neue Quartier eine sehr gute Anbindung an den schienengebundenen ÖPNV. Der neue Quartierseingang an der Olof-Palme-Straße im Osten soll direkt in die Mitte des Quartiers leiten und damit die Erreichbarkeit verbessern. Ergänzend durchquert die Buslinie 29 das Mertonviertel entlang der Lurgiallee. Die Erschließung des neuen Quartiers durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) soll von der Lurgiallee im Süden und einer neuen Stichstraße im Norden des Plangebiets erfolgen, welche im Nordosten an die Olof-Palme-Straße anbindet. Zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs sollen entlang der Lurgiallee sowie der Olof-Palme-Straße Radverkehrsanlagen neu entstehen, was eine Neuaufteilung der Flächen erfordert. Die bestehende Platanenreihe nördlich der Lurgiallee soll dabei unbedingt erhalten und ergänzt werden. Die Quartiersmitte selbst ist weitgehend autofrei bzw. verkehrsberuhigt geplant, um eine hohe Wohn- und Aufenthaltsqualität zu schaffen. Bestimmte Teilbereiche sind sogar als explizite Fußgängerbereiche vorgesehen. Weitere Flächen sollen darüber hinaus nur zur Anlieferung, zur Abfallentsorgung und zur Pflege und Wartung der Freiflächen befahrbar sein. Besucherparkplätze sollen im Bereich der im Norden neu geplanten Stichstraße entstehen. Die Baufelder sollen durch Tiefgaragen unterbaut werden. Diese sollen soweit konzipiert und reduziert werden, dass in den Blockinnenhöfen auch nicht-unterbaute Bereiche verbleiben, um Baumpflanzungen mit natürlichem Bodenanschluss zu ermöglichen. Um alle notwendigen Stellplätze herstellen zu können, ist im Nordwesten des Plangebiets zusätzlich eine Hochgarage geplant. Diese soll um quartiersbezogene Sharing-Angebote (Car-Sharing, E-Lastenräder etc.) zu einem Mobilitäts-zentrum ergänzt werden. Um den Mobilitätsbedürfnissen der künftigen Nutzerinnen und Nutzer des Quartiers gerecht zu werden, soll im Zuge der weiteren Planung ein Mobilitätskonzept erstellt, umgesetzt und dauerhaft betrieben werden. Gegenstand soll dabei die Bereitstellung alternativer Mobilitätsangebote sowie die Reduzierung der Stellplatzanzahl sein, um das Ziel eines autoarmen Quartiers zu realisieren. Die Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes sollen durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan sowie ergänzende Regelungen in städtebaulichen Verträgen gesichert werden. Nutzungs- und Freiraumkonzept Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sollen insgesamt 130.000 m² Bruttogrundfläche neu entstehen. Der Nutzungsschwerpunkt des gemischt genutzten Quartiers soll dabei auf dem Wohnen liegen. Maximal 80% der Bruttogrundflächen sollen in diesem Segment in attraktiven Lagen für unterschiedliche Wohnformen entstehen. Aufgrund der reduzierten Erschließung und der vollständig verkehrsberuhigten Quartiersmitte eignet sich auch ein Großteil der Erdgeschosszonen für Wohnnutzungen. Die Obergeschosse im Quartier sollen ebenfalls überwiegend dem Wohnen dienen. Über städtebauliche Verträge soll gewährleistet werden, dass die Vorgaben des "Baulandbeschlusses für die Frankfurter Stadtentwicklung" und die darin enthaltenen Quoten für bezahlbaren Wohnraum umgesetzt werden. Ergänzend zur Wohnnutzung sind angrenzend an den Quartiersplatz sowie im Südosten des Plangebiets an der Kreuzung von Lurgiallee und Olof-Palme-Straße Gewerbeflächen des tertiären Bereichs, wie zum Beispiel Büroflächen, Arztpraxen, Fitnessstudios oder Labore vorgesehen. Quartiersbezogene Dienstleistungen, Kleingewerbe/Läden und gastronomische Angebote sollen überwiegend in den Erdgeschosszonen am Quartiersplatz, entlang der Fußgängerbereiche im Südwesten und Osten sowie angrenzend an die Grüne Mitte entstehen und zu einer Belebung der öffentlichen Freiräume und der Mitte beitragen. Auch außengastronomische Bereiche sollen geschaffen werden. Hier sind auch Standorte für kleinteilige Einzelhandelsflächen vorgesehen. In Baufeld A ist entlang der Lurgiallee zudem ein Supermarkt für die Nahversorgung geplant. Die aus dem neuen Wohnungsangebot im Plangebiet entstehenden Bedarfe an sozialer Infrastruktur sollen zum einen im Plangebiet selbst gedeckt werden. Zwei neue Kindertagesstätten (Kitas) sind dazu in den Baufeldern A und D im Südwesten und Nordosten des Plangebiets vorgesehen. Die Freibereiche der Kitas sollen in den Blockinnenhöfen organisiert werden. Der zusätzliche Bedarf an Grundschulplätzen soll dagegen mit dem vorgesehenen Bau einer Grundschule auf einem westlich an das Plangebiet anschließenden Grundstück (Flurstück 652/2) abgedeckt werden. Da der Freiraumbedarf für die geplante neue Grundschule dort nicht vollständig abgebildet werden kann, werden Teile der schulischen Freibereiche im Hof von Baufeld F vorgesehen. Die vorgesehene Nutzungsverteilung soll im weiteren Verfahren konkretisiert und durch die Festsetzung von entsprechenden Baugebietskategorien als Allgemeines Wohngebiet (WA), Urbanes Gebiet (MU) oder gegebenenfalls Kerngebiet (MK) im Bebauungsplan gesichert werden. Im Bereich der Grünen Mitte sollen neben Wiesenflächen Aktivitäts- und Spielflächen entstehen. Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze soll der bereits bestehende Grünzug erhalten bzw. weiterentwickelt werden, welcher das Quartier einrahmt und einen Puffer zu den angrenzenden Büroflächensolitären schafft. Entlang der Olof-Palme-Straße soll eine begrünte Böschung den Höhenunterschied zwischen Straße und Plangebietsflächen überwinden und einen Puffer nach Osten schaffen. Darüber hinaus ist im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung vorgesehen den Umweltbelangen, insbesondere dem Klimaschutz und der Klimaanpassung, angemessen Rechnung zu tragen. Im Rahmen der planungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten werden unter anderem Maßnahmen zur Begrünung, zur Regenwasserbewirtschaftung und zum Schutz vor Starkregen angestrebt. Die Sammlung von Abfall- und Wertstoffen soll innerhalb des Plangebiets in Unterflursystemen erfolgen. Die dafür erforderlichen Flächen und Entsorgungswege sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan zu sichern. Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 922 soll auf Grundlage des Strukturkonzeptes vom 30.09.2025 entwickelt werden. Mit der Vorlage dieses Strukturkonzeptes wird der Aufstellungsbeschluss qualifiziert. Hierdurch wird es dem Magistrat ermöglicht, ohne weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Veröffentlichung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nicht geändert werden. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,6 MB) Anlage 2_Strukturkonzept (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.01.2026, OF 676/8 Antrag vom 02.02.2026, OF 677/8 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 201 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung der Delegation) 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, BFF-BIG, AfD und Volt; CDU und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie Linke (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Den Ziffer 1. bis 3. der Vorlage M 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der Ziffer 4. der Vorlage M 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu b) GRÜNE, SPD, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Ablehnung); CDU und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 201 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 676/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7170, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 61-00
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Errichtung eines Vierklassen Schulgebäudes in Holztafelbau an der Brentanoschule (Schulnummer 3156)M28.11.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 202 Betreff: Errichtung eines Vierklassen Schulgebäudes in Holztafelbau an der Brentanoschule (Schulnummer 3156) Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 28.11.2025 Der Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes mit vier Unterrichtsräumen in Holztafelbau wird auf Grundlage der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 1. Die Gesamtkosten gemäß beigefügtem Kostendeckblatt werden in Höhe von 1.704.509,52 € brutto bewilligt. 2. Die Verausgabung der investiven Ausgaben für die Holzmodulbauweise in Höhe von 1.637.115,75 € brutto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 400811, PSP-Element 5.010669.500.999.200 bis 700. Die Verausgabung der investiven Ausgaben für den BgA Turnhalle in Höhe von 67.393,76 € netto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 402811, PSP-Element 5.010670.500.999.200 bis 700. Die Deckung in Höhe von 1.704.509,52 € erfolgt aus der Projektdefinition 5.006888 in der Produktgruppe 20.01. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Maßnahme 5.010669 in den Endausdruck des Investitionsprogramms 2026 - 2029 sowie der entsprechenden Finanzplanung des Haushaltes 2026 einzuarbeiten. Die Deckung erfolgt durch Mittelumschichtung von dem Projekt 5.006888 in Höhe von 1.705.000 € innerhalb des Investitionsprogramms der Produktgruppe 20.01. Begründung: A. Zielsetzung Die Brentanoschule leidet aktuell unter erheblicher Raumnot. Mit dem Bau der neuen Flüchtlingsunterkunft ist zudem ein deutlicher Anstieg der Schülerzahlen zu erwarten, der in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar war. Bereits in den vergangenen Jahren führte der stetige Zuwachs an Schülerinnen und Schülern dazu, dass sämtliche Fachräume aufgelöst werden mussten, um den regulären Unterricht überhaupt sicherstellen zu können. Die aktuellen Prognosen bestätigen, dass die Schülerzahlen im kommenden Schuljahr weiter steigen werden. Ein Wachstum, das mit den derzeit vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr abgedeckt werden kann. Im integrierten Schulentwicklungsplan (ISEP) 2020-2029 ist dokumentiert, dass die Brentanoschule von einer zwei- auf eine dreizügige Schule anwachsen wird und deshalb baulich erweitert werden muss. Der ISEP liegt dem Kultusministerium bereits seit längerer Zeit zur Genehmigung vor und wurde am 20.10.2022 von der Stadtverordnetenversammlung (§ 2380, M 91) beschlossen. Es ist daher dringend erforderlich, spätestens zum Schuljahr 2026/27 zusätzliche Raumkapazitäten zu schaffen, um der wachsenden Zahl an Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden und den gesetzlichen Bildungsauftrag weiterhin erfüllen zu können. Die Bereitstellung zusätzlicher Räumlichkeiten ist dabei bereits vor Umsetzung der Gesamtmaßnahme zur Sanierung und Erweiterung der Brentanoschule notwendig, um den Schulbetrieb bis dahin aufrechterhalten zu können. B. Alternativen Keine C. Lösung Die Errichtung eines zweigeschossigen, demontables Gebäudes in Holzständer- bzw. Holztafelbauweise. Der barrierefreie Zugang erfolgt über eine Rampenanlage und der zweite Rettungsweg über eine Außentreppe. Mit dem Neubau wird die Unterrichtsversorgung an der Brentanoschule langfristig gesichert. Das Projekt vereint pädagogische, ökologische und wirtschaftliche Ziele und stärkt den Schulstandort nachhaltig. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten 1. Investitionsbedarf: 1. Investitionsbedarf: 1.704.509,52 € brutto 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Für die aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsverlauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2025 44.704,75 € 27.880,00 € 2026 1.659.805,25 € 838.315,00 € 2027 0,00 € 838.315,00 € Summe 1.704.510,00 € 1.704.510,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen keine b) Sachkosten 208.216,71 € wie z. Bsp. Kosten für - Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege - Verwaltungskosten - Steuern, Abgaben und Versicherungen - Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte sowie Strom - Bedienung, Wartung und Inspektion - Verkehrs- u. Grünflächen - Bauunterhaltungskosten für Bauwerke, Geräte u. Außenanlagen, ggf. auch für alternative Baumaterialien c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 1,75%:2 14.914,46 € 2. Abschreibung 45.328,00 € 5. Jahreserträge: keine Gebühren, Entgelte und dgl. 6. Leistungen Dritter: keine Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: keine Anlage _Kostendeckblaetter (nicht öffentlich - ca. 2,3 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage M 202 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 202 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 202 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7007, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 40-1
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Anmietung der Liegenschaft Biegweg 39-41 als Auslagerungsstandort für die IGS-SüdM28.11.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 203 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Biegweg 39-41 als Auslagerungsstandort für die IGS-Süd I. Die Liegenschaft Biegweg 39-41 vom LBIH zu folgenden Konditionen anzumieten: Vermieter (Erbbauberechtigter): Land Hessen Liegenschaft: Biegweg 39-41, 60486 Frankfurt Miete: 946.668,00 €/a zzgl. Betriebskostenvorauszahlung 210.629,04 €/a = 1.157.297,04 €/a Mietbeginn: 18.08.2025 Laufzeit: 1 Jahr (optional ist Verlängerung um 1 weiteres Jahr möglich) Mietfläche: Gebäude u. Freifläche Außerordentliches Kündigungsrecht: Der Mieter ist berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main einer Fortführung des Mietverhältnisses bis zum Ende der Mietzeit nicht zustimmt. Begründung: A. Zielsetzung Die IGS Süd ist eine integrierte Gesamtschule im Stadtteil Sachsenhausen, deren Hauptgebäude sich in der Textorstraße 104 befindet. Aufgrund des Gutachtens eines externen Sachverständigen-Büros und der darin festgestellten, ungenügenden Tragfähigkeit der Decken nicht nur in den Fluren, sondern im gesamten Gebäude, musste dessen Nutzung sofort untersagt werden. Das Ergebnis des Gutachtens ist dem ABI kurz vor den Sommerferien zugegangen. Die Jahrgangsstufen 8 bis 10 sind nach wie vor im Gebäude "Villa Süd" in der Textorstraße untergebracht. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 bestand unabwendbarer bedarf zur sofortigen Auslagerung, sodass der Regelunterricht nach den Sommerferien möglichst ohne Unterbrechung fortgeführt werden können sollte. B. Alternativen Keine C. Lösung Der Magistrat stand bereits mit dem Land Hessen im Austausch, um das Erbbaurecht im Biegweg 39-41 zu erwerben. Das Land plante, die dortige Nutzung durch das Hessenkolleg in das Bildungszentrum Ostend zu verlagern. Daher ergab sich in Kooperation mit allen beteiligten kurzfristig die Möglichkeit, das ehemalige Hessenkolleg im Biegweg 39-42 für die IGS Süd durch die sofortige Verlagerung des Hessenkollegs nutzbar zu machen. Das Gebäude bietet kurzfristig die erforderlichen Flächen zur Sicherstellung des Unterrichts für die Jahrgänge 5 bis 7. Hierfür musste jedoch unmittelbar ein wirksamer Mietvertrag geschlossen werden, um auch die Haftung vom Land Hessen wirksam auf die Stadt Frankfurt zu übertragen. Statt eines Gremienvorbehaltes enthält der rechtskräftig geschlossene Mietvertrag insofern ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall, dass die Gremien dieser Vorlage nicht zustimmen. Darüber hinaus bietet das Grundstück aber auch ausreichend Platz, um eine kurzfristige Erweiterung in Form von Stahlcontainern zu realisieren. Mit dieser Planung kann durch den Abschluss des Mietvertrages unverzüglich begonnen werden, sodass im Jahr 2026 die gesamte IGS Süd bis auf Weiteres dorthin ausgelagert werden kann. Der Magistrat plant weiterhin, das Erbbaurecht des Landes Hessen (LBIH) zu erwerben. Eigentümer des Grundstücks ist die Stiftung Waisenhaus SdöR. Die hierzu erforderlichen internen Abstimmungen werden voraussichtlich Anfang bis Mitte 2026 abgeschlossen sein. Um hier flexibel zu bleiben, enthält der vorliegende Mietvertrag eine Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr. Nach Ankauf des Erbbaurechts würde der Mietvertrag an die Stadt als neuer Eigentümerin des Erbbaurechts übergehen und könnte somit beendet werden. Für den Ankauf des Erbbaurechts soll ein gesonderter Beschluss gefasst werden, sobals die Gespräche mit dem Land Hessen und der Stiftung Waisenhaus abgeschlossen und die genauen Konditionen bekannt sind. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Über die reinen Mietkosten hinaus, finden kleinere Bauunterhaltungsmaßnahmen wie die Veränderung und Erhöhung des Treppengeländers nach Vorgaben der Unfallkasse, die Errichtung von Gerüstbautreppen aus brandschutztechnischen Gründen oder die Verlegung von Glasfaserkabel zur Anbindung an die städtische IT statt. Diese Kosten sind noch nicht abschließend zu beziffern. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 2, 5 Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 CDU und bei Abwesenheit 1 CDU 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG und Volt gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7171, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 40-30
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Förderkonzept FilmproduktionenNR28.11.2025 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2025, NR 1452 Betreff: Förderkonzept Filmproduktionen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur Förderung der Arbeit der Filmschaffenden rund um Film- und Fernsehproduktionen sowie anderen Bewegtbildformate (wie z.B. Werbefilm, Musikvideos) zu erstellen. Auf Basis des Konzeptes sollen auch die Zuständigkeiten und Arbeitsbereiche verschiedener mit dem Thema beschäftigter städtischer Stellen klarer definiert werden. · Insbesondere soll hier die Zusammenarbeit zwischen dem Kultur-, und Wirtschaftsdezernat, dem Ordnungsamt und der hessischen Filmförderung sowie den lokalen Filminstitutionen (z.B. DFF, FILMHAUS) in Frankfurt gefördert und optimiert werden. · Die bestehende Beratungsstelle Film im Hauptamt soll als zentrale Schnittstelle hierfür geprüft und bei Eignung als solche ausgeweitet werden. · Die Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Vergabe von Drehgenehmigungen und Beratung zur Fördermöglichkeiten sollen erweitert werden. · Außerdem sollen Marketingstrategien integriert werden, um weitere Produktionen nach Frankfurt zu holen und auch bestehende Produktionen kontinuierlich bekannt zu machen. Begründung: "Die Kulisse in Frankfurt ist für den Film sehr geeignet, das findet man sonst in Deutschland nicht. Am Alexanderplatz stehen nun mal keine Wolkenkratzer", das waren die Worte von Matthias Schweighöfer, als er vor einigen Jahren am Eisernen Steg stand und den kompletten Zuschuss für seinen Film an die hessische Filmförderung unter den Augen der Öffentlichkeit zurückgab. Schon lange sind es nicht nur kleine Produktionen oder Musikvideos, für die Frankfurt die Kulisse bildet. Namen wie Nora Tschirner oder Elyas M'Barek sind heute keine Seltenheit mehr in unserer Stadt, Netflix und Co. drehen schon längst in Frankfurt. Ob TV-Serienproduktionen wie "Ein Fall für Zwei" und der Frankfurter "Tatort", erfolgreiche Miniserien wie "Bad Banks" und "Skylines" oder die preisgekrönte Serie "Die Zweiflers". In Frankfurt hat die Zahl der gedrehten Serien und Filme durchaus zugenommen. Für die Filmschaffenden ist es jedoch oft schwierig, die richtigen Ansprechpartner*innen zu finden und auch die Beantragung von Dreherlaubnissen führt oft zu Frustration. Dabei ist die Filmproduktion in Frankfurt ein Markt, der wächst. Über 500 Mal wurden im letzten Jahr Dreharbeiten angemeldet und genehmigt. Neben den wirtschaftlichen Komponenten ist es aber auch die Attraktivität der Stadt, die hier gewinnt und der internationale Ruf wird gestärkt. Um es den Filmschaffenden möglich zu machen, ihre Projekte umzusetzen und um weiterhin ein wachsender Standort für die Filmszene zu sein, bedarf es klarer Strukturen, schneller Prozesse und adressatenorientierter Lösungen, die in einem entsprechenden Konzept erwartet werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 13.01.2026, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1452 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 22.01.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1452 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1452 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Der Vorlage NR 1452 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Wollkopf, Eberz, Dr. Langner, Becker und Podstatny dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7137, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 41
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Florastraße 27OFOB 228.11.2025 · GRÜNE, SPD, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2025, OF 1325/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Florastraße 27 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für das Haushaltsjahr 2026 zu-sätzlich 2.000 EUR für die Kinderwerkstadt in der Florastraße 27 (Bockenheim e. V.) in den Haushaltsplan 2026 einzustellen. Begründung: Der Pädagogische Mittagstisch in der Kinderwerkstatt ist ein Angebot im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren werden während der Schulzeit nach Schulschluss betreut. Ein warmes Mittagsessen (Catering) wird für 8 Kinder angeboten. Die Unterstützung bei Hausaufgaben decken eine Pädagogische Fachkraft sowie eine Aushilfe ab. Soziales Lernen in der Gruppe, gesunde Ernährung und Freizeitgestaltung erweitern das Programm bedarfsorientiert. Der niedrigschwellige Zugang zu dem Mittagstisch ist vor allem für benachteiligte Familien zum Vorteil. Der Kostenbeitrag von 20€ pro Monat pro Platz ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang, stellt für viele Familien aber dennoch eine große finanzielle Belastung dar. Bisher wird der Mittagstisch durch die Zuwendung der Stadt Frankfurt, Spendengelder, Elternbeiträge und Eigenmittel finanziert. Sowohl die Elternbeiträge als auch Spendengelder sind stark schwankend und nicht vorab kalkulierbar, sodass der Verein Eigenmittel vorhalten muss. Größere Anschaffungen wie Ersatzbeschaffungen für IT und Möbel können in unregelmäßigen Abständen über Projektmittel beantragt werden und werden bewilligt sofern es die Haushaltslage zulässt. Position Betrag pro Jahr Personal (inkl. Nebenkosten) 14.000,00 EUR Lebensmittel 8.000,00 EUR Inventar/Instandhaltung 1.000,00 EUR Gesamtausgaben jährlich 23.000,00 EUR Für das Jahr 2026 plant die Einrichtung mit einer Zuwendung in Höhe von 14.500 € durch die Stadt Frankfurt. Es entsteht somit eine Lücke in Höhe von 8.500 € die man durch Spenden für Lebensmittel, Elternbeiträge (20 € pro Monat pro Platz) sowie Eigenmittel versucht zu schließen. Sachmittel für die Position Inventar/ Instandsetzung können nur angeschafft werden, sofern noch Gelder am Ende des Jahres zur Verfügung stehen. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 114 2025 Die Vorlage OF 1325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gehwegparkplätze Mörfelder Landstraße 54 und 56OFOB 528.11.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2025, OF 1623/5 Betreff: Gehwegparkplätze Mörfelder Landstraße 54 und 56 Gehwegparkplätze Mörfelder Landstraße 54 und 56 Der Ortsbeirat 5 spricht sich für den Erhalt der beiden Gehwegparkplätze vor den Anwesen Mörfelder Landstraße 54 und 56 aus. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob diese beiden Parkplätze als Behindertenparkplätze geeignet sind. Ist dies nicht der Fall, sind diese Parkplätze in normale Autoparkplätze umzuwidmen. In unmittelbarer Nähe ist dann ein Standort für zwei Behindertenparkplätze zu suchen. Begründung: Aufgrund der Knappheit der Parkplätze in dem obigen Bereich sind die vorhandenen Parkplätze zu erhalten. Richtig ist, dass der Fußgängerweg an dieser Stelle sehr eng ist. Dies ist aber den örtlichen Gegebenheiten geschuldet, die nur begrenzt korrigiert werden können. Eine Aufhebung der Parkplätze würde aber keine Verbesserung für die Fußgänger erreichen, da die jetzige Breite des Fußgängerwegs auch durch die dort vorhandenen Bäume vorbestimmt ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.11.2025, OF 1611/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7826 2025 1. Die Vorlage OF 1611/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1623/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, Linke, BFF und AfD gegen GRÜNE (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, BFF und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der AnnaLindhAllee kommend Richtung NiederEschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler WegOMOB 1528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7782 entstanden aus Vorlage: OF 392/15 vom 11.11.2025 Betreff: Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Magistrat wird gebeten, auf den Parkflächen in der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee aus kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, das Parken nur auf Pkw zu beschränken. Begründung: In diesem Bereich soll das Abstellen auf Pkw beschränkt werden, da es bei der Begegnung größerer Fahrzeuge stets Probleme gibt, wenn Anhänger, Sprinter, Wohnmobile oder Lkws abgestellt wurden. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge von der Anna-Lindh-Allee aus kommend, sich verkehrswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, während die vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 595 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Rücknahme der Anregung an den Magistrat, OM 7580 2025OMOB 1528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7783 entstanden aus Vorlage: OF 393/15 vom 11.11.2025 Betreff: Rücknahme der Anregung an den Magistrat, OM 7580 2025 Vorgang: OM 7580/25 OBR 15 Die in der Ortsbeiratssitzung am 24.10.2025 beschlossene Anregung an den Magistrat, OM 7580, beruhend auf dem Antrag der BFF vom 29.09.2025, OF 384/25, wird zurückgezogen. Der Magistrat wird darum gebeten, von der Umsetzung der Anregung abzusehen. Begründung: Im Nachgang der Sitzung des Ortsbeirates am 24.10.2025 hat sich ein Anwohner gemeldet und darum gebeten, den Antrag zurückzuziehen oder anzupassen, weil er auf objektiv unzutreffenden Tatsachengrundlagen beruhe, da er die Fläche vor der Hausnummer 58 einbeziehe. Er bat mit anwaltlichem Schreiben darum, folgendes klarzustellen: Die Fläche vor der Hausnummer 58 werde nicht vermüllt oder missbräuchlich genutzt, sämtliche dortigen Gegenstände sind bereits entsorgt, es liegt keine Beeinträchtigung von Zugängen zu öffentlichen Einrichtungen vor, und es sind keine Maßnahmen, insbesondere keine baulichen Vorrichtungen wie Absperrpfosten oder Einhausungen, erforderlich. Insofern sollte der Antrag ggf. angepasst, neu beraten und gefasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7580 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 418 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner StraßeOMOB 1528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7784 entstanden aus Vorlage: OF 399/15 vom 13.11.2025 Betreff: Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat Planungsunterlagen zum Bau des Kreisels Homburger Landstraße - Berner Straße im Rahmen des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - zur Verfügung zu stellen, aus denen besonders die geplante Führung der Fußgänger- und Radwege hervorgeht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 348 Aktenzeichen: 61-1
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Traglufthalle für das Stadionbad bauenOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7804 entstanden aus Vorlage: OF 1546/5 vom 09.10.2025 Betreff: Traglufthalle für das Stadionbad bauen Der Magistrat wird gebeten, aus der nun vorliegenden Machbarkeitsstudie die richtigen Konsequenzen zu ziehen und das Stadionbad zeitnah mit einer Traglufthalle zu versehen und dafür alle notwendigen technischen und finanziellen Mittel bereitzustellen. Begründung: Eine Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass das Errichten einer Traglufthalle möglich ist und der Bedarf hierfür im Ortsbezirk dringend besteht. Die Eltern vieler Schülerinnen und Schüler, die im Süden der Stadt eine Schule besuchen, beschweren sich zu Recht über den Mangel an überdachten Schwimmbädern in der Nähe. Während es im Norden bereits mehrere solcher Angebote gibt, fehlen diese in Niederrad komplett. Der Frankfurter Süden hat insgesamt nur ein einziges, während es eine solche Überdachung sowohl in Bergen-Enkheim, Nieder-Eschbach als auch in Hausen gibt. Dass im Süden Frankfurts Bedarf besteht, zeigt auch die Initiative "Traglufthalle für das Stadionbad", die bereits viele hundert Unterstützer*innen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 805 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 52-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kinderärztliche Notdienstversorgung an der Uniklinik wieder aufnehmenOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7805 entstanden aus Vorlage: OF 1596/5 vom 07.11.2025 Betreff: Kinderärztliche Notdienstversorgung an der Uniklinik wieder aufnehmen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV), der Landesärztekammer Hessen, des Universitätsklinikums Frankfurt sowie weiteren relevanten Akteuren (z. B. Hochschuleinrichtungen und Träger der Kinderkliniken) kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um eine flächendeckende und wohnortnahe kinderärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechzeiten sicherzustellen. Hierbei soll insbesondere geprüft werden, 1. wie eine Wiederaufnahme oder alternative Etablierung eines kinderärztlichen Notdienststandortes im zentralen Stadtgebiet (z. B. Universitätsmedizin Frankfurt) gewährleistet werden kann; 2. welche strukturellen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssen; 3. wie die Kommunikation mit Eltern und Sorgeberechtigten verbessert werden kann, um Verunsicherungen und unnötige Notaufnahmen zu vermeiden. Begründung: Bis vor Kurzem war die kinderärztliche Notdienstversorgung ("KiNo") in Frankfurt am Main an mehreren Standorten geregelt, unter anderem in Frankfurt-Höchst und am Universitätsklinikum Frankfurt. Nach der Entscheidung des Universitätsklinikums, ihre personellen Kapazitäten aus der kinderärztlichen Notfallversorgung abzuziehen, ist derzeit nur noch der Standort Höchst für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Diese Entwicklung führt zu erheblichen Nachteilen für Familien mit Kindern in weiten Teilen Frankfurts. Die Wege nach Höchst sind, insbesondere aus den östlichen und zentralen Stadtteilen, lang und umständlich. Dies kann dazu führen, dass Eltern notwendige Arztbesuche bei akuten Erkrankungen ihrer Kinder hinauszögern oder stattdessen die Notaufnahme der Krankenhäuser aufsuchen, die jedoch primär für schwerkranke oder stationär behandlungsbedürftige Kinder vorgesehen sind. Die von der Kassenärztlichen Vereinigung angekündigte Ausweitung telemedizinischer Angebote kann die klinische Untersuchung eines Kindes nicht ersetzen. Gerade bei Kleinkindern, die Symptome häufig nicht klar äußern können, bleibt die körperliche Untersuchung durch eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt eine sichere medizinische Einschätzung. Eine wohnortnahe und verlässliche kinderärztliche Notfallversorgung ist daher ein zentrales Anliegen der Daseinsvorsorge. Der Magistrat wird daher gebeten, sich zeitnah mit der KV und den beteiligten Einrichtungen über tragbare Lösungen zu verständigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 329 Aktenzeichen: 53-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in der Waldfriedstraße/Ecke HenselstraßeOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7806 entstanden aus Vorlage: OF 1597/5 vom 07.11.2025 Betreff: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in der Waldfriedstraße/Ecke Henselstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Waldfriedstraße/Ecke Henselstraße eine stationäre bzw. mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage installiert werden kann. Begründung: Immer wieder kommt es im oben genannten Abschnitt zu Beinaheunfällen, insbesondere aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Vor der Einfahrt in die Henselstraße stehen zudem ständig Wohnwagen mit Parkticket, wodurch die Einfahrt in die Waldfriedstraße erschwert wird. Zudem weichen Raser schon mit Vorsatz auf die Gegenfahrbahn aus. Der Übergang zur anderen Seite wird von vielen Eltern mit Kinderwägen (zum Weinbergpark) und von Hundebesitzern genutzt, sodass eine erhöhte Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer ohne Auto besteht. Daher ist es unumgänglich den Verkehr ständig zu überwachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 575 Aktenzeichen: 32-4
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 100OMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7807 entstanden aus Vorlage: OF 1598/5 vom 07.11.2025 Betreff: Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 100 Der Magistrat wird gebeten, 1. sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Apothekenstandort in der Gerauer Straße dauerhaft erhalten bleibt; 2. zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt am Main Maßnahmen unterstützen kann, die eine baldige Wiederaufnahme des Apothekenbetriebs oder die Ansiedlung eines neuen Apothekenbetreibers an diesem Standort ermöglichen; 3. darzulegen, welche Möglichkeiten bestehen, um Apothekenstandorte in städtischen Quartieren langfristig zu sichern, insbesondere in Wohngebieten mit hohem Anteil älterer Menschen; 4. in Zusammenarbeit mit der Landesapothekerkammer Hessen und dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege den Dialog über die Zukunft der Apothekeninfrastruktur im Stadtteil aufzunehmen. Begründung: Die Apotheke in der Gerauer Straße 98 bis 100 war über Jahrzehnte eine feste und verlässliche Anlaufstelle für die Menschen im Stadtteil. Sie lag zentral, war fußläufig zu erreichen und erfüllte eine wichtige Versorgungsfunktion, insbesondere für Seniorinnen und Senioren, Familien mit Kindern sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Mit der Schließung ist ein bedeutender Teil der wohnortnahen medizinischen Grundversorgung entfallen. Viele Anwohnerinnen und Anwohner müssen nun deutlich weitere Wege in Kauf nehmen, was im Alltag zu erheblichen Belastungen führt. Eine wohnortnahe Apotheke ist jedoch ein wesentlicher Bestandteil sozialer Infrastruktur, trägt zur Lebensqualität bei und stärkt das Zusammenleben im Quartier. Der Ortsbeirat hält es daher für dringend geboten, sich für den Erhalt dieses Standorts einzusetzen und gemeinsam mit den zuständigen Behörden, der Stadtverwaltung und der Landesapothekenkammer Hessen nach Lösungen zu suchen, damit die Gerauer Straße 98 bis 100 wieder einen Apothekenbetrieb erhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 766 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-3
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Niederrad: Verlängerung Radweg Lyoner StraßeOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7808 entstanden aus Vorlage: OF 1599/5 vom 13.11.2025 Betreff: Niederrad: Verlängerung Radweg Lyoner Straße Der Magistrat wird gebeten, den teilweise vorhandenen Radweg in der Lyoner Straße zwischen Mainuferstraße und Goldsteinstraße bis zur Einmündung Goldsteinstraße zu verlängern. Der Radweg wird zwischen Fahrbahn und Fußgängerweg geführt. Alle vorhandenen Fahrbahnen bleiben vollständig für den Straßenverkehr erhalten. Begründung: Im Zuge des barrierefreien Umbaus der Kreuzung Lyoner Straße/Schwanheimer Ufer wurde ein kurzer Radweg auf der Lyoner Straße in Richtung Süden angelegt. Dieser endet aber nach wenigen Metern an einer Rasenfläche. Quelle: Dirk Trull Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 574 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrsbelastung für Niederrad bei Großveranstaltungen im Waldstadion durch versenkbare Polleranlagen reduzierenOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7809 entstanden aus Vorlage: OF 1601/5 vom 13.10.2025 Betreff: Verkehrsbelastung für Niederrad bei Großveranstaltungen im Waldstadion durch versenkbare Polleranlagen reduzieren Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsbelastung für Niederrad, während der Großveranstaltungen im Waldstadion, durch in den betreffenden Wohngebieten installierte versenkbare Polleranlagen, die eine Zufahrt nur für Anlieger ermöglichen, reduziert werden kann. Begründung: Die Anwohner in Niederrad sind bei Großveranstaltungen durch Parkplatzsuchende extrem belastet. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar. Eine mögliche Maßnahme für die betroffenen Niederräder Wohngebiete sind Zufahrtskontrollen durch im Boden versenkbare Polleranlagen, die mit Weitbereichslesern ausgestattet sind und eine Zufahrt während der Veranstaltung nur für dauerhaft berechtigte Anlieger sowie Taxen, Polizei und Rettungsdienste ermöglichen, deren Fahrzeuge mit einem entsprechenden Transponder ausgestattet sind. Derartige Systeme finden auch in anderen Städten erfolgreich Anwendung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 864 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Situation an den Halteplätzen für Touristenbusse auf dem Theodor-Stern-Kai verbessern IVOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7810 entstanden aus Vorlage: OF 1602/5 vom 19.10.2025 Betreff: Situation an den Halteplätzen für Touristenbusse auf dem Theodor-Stern-Kai verbessern IV Vorgang: OM 1184/21 OBR 5; ST 754/22; OM 3169/22 OBR 5; ST 710/23; OM 4435/23 OBR 5; ST 225/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, an den Halteplätzen für Touristenbusse auf dem Theodor-Stern-Kai Abfallbehälter aufzustellen und deren regelmäßige Leerung sicherzustellen sowie das Gebiet, insbesondere die Grünflächen, regelmäßig zu reinigen und eine mobile Toilette aufzustellen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten weiterhin, dass auf den Halteplätzen für Touristenbusse am Theodor-Stern-Kai parkende Busse ihre Motoren oft stundenlang laufen lassen und Abfälle aus den Bussen in den dortigen Büschen entsorgt werden. Ferner verrichten Fahrerinnen und Fahrer ihre Notdurft mangels Toiletten in den Hecken. Die von dem Magistrat in seinen Stellungnahmen vom 21.03.2022, ST 754, und vom 20.02.2023, ST 710, mitgeteilten Maßnahmen haben leider den Zustand vor Ort nicht verbessert. Es ist dringend Abhilfe zu schaffen, um Ungeziefer, insbesondere einen Rattenbefall, zu verhindern. Bei einer gemeinsamen Ortsbegehung am 28.06.2023 mit den zuständigen Ämtern wurden die oben geforderten Maßnahmen übereinstimmend für zielführend erachtet und der Ortsbeirat wurde um eine formelle Anregung gebeten. Trotz dieser Absprache hat der Magistrat nach formeller Anregung durch den Ortsbeirat 5 vom 15.09.2023, OM 4435, nicht gehandelt und in seiner Stellungnahme vom 26.01.2024, ST 225, die erneute Bitte des Ortsbeirates, Abfallbehälter und eine mobile Toilette aufzustellen sowie die Reinigung der Grünflächen zu intensivieren, abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1184 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 754 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3169 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 710 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4435 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 225 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 675 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg freigebenOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7811 entstanden aus Vorlage: OF 1603/5 vom 07.11.2025 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg freigeben Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg wieder für parkende Fahrzeuge sowie für temporäre Nutzungen wie den Weihnachtsbaumverkauf oder saisonale Verkaufsstände zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Parkplatz an der Darmstädter Landstraße/Bischofsweg ist seit Mitte 2024 im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gesperrt. Diese Maßnahme war seinerzeit notwendig, um die Verbreitung der Tierseuche zu verhindern. Da sich die Situation zwischenzeitlich entspannt hat, sollte geprüft werden, ob eine Wiederöffnung des Parkplatzes möglich ist. Die Fläche hat eine zentrale verkehrliche Funktion als Park-and-Ride-Möglichkeit für Pendlerinnen und Pendler und trägt zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs bei. Gleichzeitig besitzt sie eine soziale und nachbarschaftliche Bedeutung, da sie regelmäßig für saisonale Angebote wie den Weihnachtsbaumverkauf oder regionale Marktstände genutzt wurde. Die fortdauernde Sperrung führt zu vermeidbaren Einschränkungen in der Nutzung des öffentlichen Raums und mindert die Aufenthaltsqualität im Quartier. Eine kontrollierte Wiederfreigabe - gegebenenfalls unter Auflagen - wäre daher im öffentlichen Interesse und würde den Stadtteil spürbar beleben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 571 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bolzplatz an der Stresemannallee 73 absichern und den Bodenbelag überarbeitenOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7812 entstanden aus Vorlage: OF 1604/5 vom 15.10.2025 Betreff: Bolzplatz an der Stresemannallee 73 absichern und den Bodenbelag überarbeiten Der Magistrat wird gebeten, den Bolzplatz an der Stresemannallee 73 mit einem weiteren vierten Zaun zur Häuserseite zu versehen und über dem Platz zum Beispiel ein Tarnnetz zu spannen sowie den Kies auf dem Boden zu entfernen, um Verletzungen vorzubeugen. Begründung: Der Bolzplatz an der Stresemannallee 73 wird gerne von den Kindern und Jugendlichen der anliegenden Heimatsiedlung genutzt. Durch das Fehlen eines Zaunes zur Häuserseite hin kommt es häufig vor, dass der Ball gegen die Hauswand knallt. Es ist eine Frage der Zeit bis eine Fensterscheibe zu Bruch geht. Des Weiteren ist ein Netz über dem Platz dringend erforderlich, um zu verhindern, dass der Ball, wie letztlich geschehen, auf die Straße gelangt, die Kinder hinterherrennen und sich damit in Gefahr begeben. Zusätzlich würde das Netz auch als Sonnenschutz dienen. Der feine Kies, der sich inzwischen über den Gehweg bis zur Hauswand verteilt, ist eine weitere Gefahr. Bei Verletzungen, wie z. B. aufgeschürften Knien und Ellenbogen, ist er kaum aus den Wunden zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 712 Aktenzeichen: 67-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Rückschnitt der Bäume auf dem Abenteuerspielplatz WildgartenOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7813 entstanden aus Vorlage: OF 1605/5 vom 15.10.2025 Betreff: Rückschnitt der Bäume auf dem Abenteuerspielplatz Wildgarten Der Magistrat wird gebeten, die Bäume auf dem Abenteuerspielplatz Wildgarten fachgerecht zurückzuschneiden. Begründung: Das Grünflächenamt sieht den Rückschnitt der Bäume auf dem Abenteuerspielplatz Wildgarten nicht in seinem Zuständigkeitsbereich, da diese nicht gelistet sind. Das Grundstück gehört allerdings der Stadt. In letzter Zeit kam es bereits durch das Abbrechen eines Baumes auf die Stresemannallee und auf die Oberleitung der Straßenbahn zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen. Da der Wildgarten erhebliche soziale Arbeit leistet und nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um die Bäume zurückschneiden zu lassen, liegt es bei der Stadt, diese Kosten zu übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 514 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43aOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7814 entstanden aus Vorlage: OF 1606/5 vom 07.11.2025 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen in den Stichstraßen am Letzten Hasenpfad 177 und am Bischofsweg 43a umgesetzt werden können, um die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhöhen und den Durchgangsverkehr effektiv zu unterbinden. Begründung: Die genannten Stichstraßen werden zunehmend auch von Nicht-Anliegern genutzt und die Straßen werden mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung insbesondere für Kinder und ältere Menschen sowie zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Wohnqualität. Die bestehenden Verkehrsregelungen reichen offenbar nicht aus, um den Verkehr auf das notwendige Anliegermaß zu beschränken. Daher sollten zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen - wie Fahrbahnverengungen, Bodenschwellen oder Poller geprüft und umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 404 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1336
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Pflege und Rückschnitt des Baumbestands in der Alfred-Delp-StraßeOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7815 entstanden aus Vorlage: OF 1607/5 vom 20.10.2025 Betreff: Pflege und Rückschnitt des Baumbestands in der Alfred-Delp-Straße Der Magistrat wird gebeten, den öffentlichen Baumbestand in der Alfred-Delp-Straße intensiver zu pflegen und den dringend nötigen Rückschnitt, insbesondere im südlichen Bereich auf und neben dem Spielplatz, vorzunehmen. Begründung: Der oben genannte Bereich zeichnet sich durch einen sehr dichten Bewuchs aus. Die großen Bäume ragen inzwischen in großem Maße auf private Flächen. Der Baumbestand überragt die Flächen teilweise so stark, dass praktisch kein Sonnenlicht mehr auf die besagten Flächen fällt. Dies führt außerdem dazu, dass die Installation von Photovoltaikanlagen unwirtschaftlich wird und deshalb nicht umgesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 371 Aktenzeichen: 67-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand setzenOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7816 entstanden aus Vorlage: OF 1608/5 vom 28.10.2025 Betreff: Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand setzen Vorgang: OM 4102/23 OBR 5; ST 2192/23 Der Magistrat wird gebeten, die Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand zu setzen. Begründung: Eine Sanierung der Gehwege und der Fahrbahn im Bertha-von-Suttner-Ring wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2192, für die erste Jahreshälfte 2024 zugesagt. Leider hat sich der Zustand vor Ort noch nicht vollumfänglich verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4102 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2192 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 619 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Körner-Gedenkstein und Sitzgelegenheiten reinigenOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7817 entstanden aus Vorlage: OF 1609/5 vom 28.10.2025 Betreff: Körner-Gedenkstein und Sitzgelegenheiten reinigen Der Magistrat wird gebeten, den Körner-Gedenkstein am Kreuzungsbereich Oberschweinstiegschneise/"Sandbrückschneise"/"Samstagsweg" zu reinigen und die Lesbarkeit der Inschrift zu verbessern. Die dort bestehenden Sitzgelegenheiten sind ebenfalls zu reinigen. Begründung: Der am Kreuzungsbereich Oberschweinstiegschneise/"Sandbrückschneise"/"Samstagsweg" stehende Gedenkstein ist nach einiger Zeit wieder zu reinigen. Durch den Standort im Stadtwald sind der Gedenkstein und die Sitzgelegenheiten starker Verwitterung ausgesetzt. Eine Instandsetzung ist aufgrund des Zustandes nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 545 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sachsenhausen: Schienen verfüllen in der HedderichstraßeOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7818 entstanden aus Vorlage: OF 1610/5 vom 13.11.2025 Betreff: Sachsenhausen: Schienen verfüllen in der Hedderichstraße Der Magistrat wird gebeten, die nicht mehr genutzten Straßenbahngleise in der Hedderichstraße auf Höhe des Depots mit Asphalt zu verfüllen. Begründung: In der Hedderichstraße auf Höhe des Parkhauses und des Depots befinden sich noch mehrere Gleisstücke und Weichen, die nicht mehr benutzt werden. Bis bei einer Sanierung des Abschnitts die Gleise entfernt werden, sollten sie mit Asphalt verfüllt werden. Offene Gleise stellen, insbesondere für Fahrradfahrende, eine erhebliche Sturzgefahr dar und sollten daher zeitnah gesichert werden. Quelle: Dirk Trull Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der GutzkowstraßeOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7819 entstanden aus Vorlage: OF 1612/5 vom 30.10.2025 Betreff: Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) und der angepassten Verwaltungsvorschrift geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße zu prüfen und umzusetzen. Dabei geht es um folgende Maßnahmen: - Einrichtung eines Zebrastreifens im Nahbereich der Schule; - Anbringung von Fahrbahnmarkierungen oder Piktogrammen ("Schule", "Achtung Kinder") zur Erhöhung der Aufmerksamkeit; - ergänzende Maßnahmen zur besseren Einhaltung der bestehenden Tempo-30-Zone (z. B. zusätzliche Beschilderung, Radarfallen oder Tempo-Displays). Begründung: Die Textorschule liegt an der Gutzkowstraße nahe des Schweizer Platzes. Diese Straße ist als Schulweg klassifiziert, täglich queren hier zahlreiche Schulkinder die Fahrbahn. Die Gutzkowstraße ist in diesem Abschnitt sehr gerade. Trotz der bestehenden Tempo-30-Zone sind dort viele Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, was für die Grundschulkinder ein hohes Sicherheitsrisiko bedeutet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Mit der neuen Straßenverkehrsordnung und den angepassten Richtlinien sind nun auch in Tempo-30-Zonen die Anlage von Fußgängerüberwegen und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an Schulwegen ausdrücklich erleichtert möglich. Der Magistrat wird daher gebeten, diese neuen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und zeitnah geeignete Schritte zur Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich der Textorschule einzuleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1337 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Platz des Riedhofbrunnens aufwerten und als Treffpunkt für Jung und Alt gestaltenOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7820 entstanden aus Vorlage: OF 1613/5 vom 15.10.2025 Betreff: Platz des Riedhofbrunnens aufwerten und als Treffpunkt für Jung und Alt gestalten Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die ABG den Platz am Riedhofbrunnen instand setzt, insbesondere die defekten Bänke ersetzt und zum Teil davor Tische installiert. Des Weiteren sollen zwei bis drei Sonnenschirme aufgestellt und das erhöhte große Beet, wenn möglich mit kleinen Bäumen bepflanzt werden. Ein Schachtisch und größere Abfallbehälter wären wünschenswert. Wenn die ABG dies ablehnt, sollen diese Maßnahmen, unter Einbeziehung der anwohnenden Jugendlichen, vom Magistrat ausgeführt werden. Begründung: Der Platz am Riedhofbrunnen liegt zwischen dem Seniorenheim und dem Abenteuerspielplatz Wildgarten. Die Lage ist ein idealer Ort, um Jung und Alt zusammenzuführen. Die Jugendlichen haben inzwischen Müll eingesammelt und sind bemüht, den Platz in Ordnung zu halten. Ebenso tragen einige Jugendliche den Senioren die Einkäufe nach Hause und freuen sich, wenn sie dafür ein Stück Kuchen bekommen. Um das Miteinander weiter zu unterstützen, ist der Platz als Treffpunkt ideal und soll dementsprechend gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 325 Aktenzeichen: 61-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer LandstraßeOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7821 entstanden aus Vorlage: OF 1614/5 vom 21.10.2025 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, am Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer Landstraße folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Übersichtlichkeit umzusetzen: - deutliche Fahrbahnmarkierungen an der Oppenheimer Landstraße vom Schweizer Platz aus kommend sowie Beschilderungen zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung und zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit im Kreuzungsbereich; - klare Kennzeichnung der Schwanthalerstraße als Einbahnstraße in der Gegenrichtung, um zu verhindern, dass Autofahrer an der Oppenheimer Landstraße vom Schweizer Platz aus kommend verkehrswidrig rechts in die Schwanthalerstraße abbiegen. Begründung: Die Oppenheimer Landstraße ist im Abschnitt zwischen Schweizer Platz und Schwanthalerstraße breit und gerade ausgebaut. Die bestehende Rechts-vor-Links-Regelung der Schwanthalerstraße wird in der Oppenheimer Landstraße vom Schweizer Platz aus kommend häufig übersehen oder nicht beachtet. Zudem ist dieser Bereich unübersichtlich, da das vorhandene Schild an der Mündung zur Schwanthalerstraße kaum zu sehen ist. Die Folge sind gefährliche Situationen und Beinaheunfälle. Durch eine deutliche Markierung und eine klarere optische Gestaltung des Kreuzungsbereichs könnte die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 570 Aktenzeichen: 66-7
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten RadschnellwegsOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7822 entstanden aus Vorlage: OF 1615/5 vom 21.10.2025 Betreff: Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung und Ausführung des Radschnellwegs durch den Frankfurter Stadtwald, im Abschnitt des Ziegelhüttenwegs zwischen der Gablonzer Straße und dem Stadtwald, die Belange des Fußverkehrs verbindlich zu berücksichtigen und planerisch abzusichern. In die Planungen sind die Gegebenheiten vor Ort einzubeziehen: Der Ziegelhüttenweg stellt die einzige fußläufige Verbindung zwischen den Wohngebieten rund um die Mörfelder Landstraße, dem Frankfurter Stadtwald und den Sportplätzen an der Louisa dar. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen: 1. Anlage eines durchgehenden, ausreichend dimensionierten und deutlich markierten Gehwegs entlang des Ziegelhüttenwegs zwischen Gablonzer Straße und Stadtwald, der eine sichere und komfortable Nutzung für Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleistet; 2. Herstellung einer baulichen bzw. physischen Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr an sicherheitsrelevanten Punkten - insbesondere in den beiden unübersichtlichen Kurven sowie im Bereich der Unterführung; 3. Erarbeitung und Vorlage eines Fußverkehrschutzkonzepts für diesen Planungsabschnitt, das Sichtverhältnisse, Begegnungsbreiten, Wegebeziehungen sowie die Einbindung in das bestehende Wegenetz berücksichtigt. Begründung: Nach dem derzeit bekannten Planungsstand für den Radschnellweg ist auf dem genannten Abschnitt kein gesonderter Gehweg oder Schutzstreifen vorgesehen. Damit wäre der Fußverkehr gezwungen, die Radschnellwegtrasse mitzubenutzen. Dies würde sowohl dem Sicherheitsanspruch als auch den Zielen einer gleichberechtigten Verkehrsplanung widersprechen. Radschnellwege dienen der zügigen, konfliktarmen Führung des Radverkehrs. Eine gemeinsame Nutzung mit Fußgängerinnen und Fußgängern auf engem Raum birgt erhebliche Gefahrenpotenziale und ist städtebaulich wie verkehrsplanerisch nicht vertretbar. Die planerische Berücksichtigung eines gesicherten, klar abgegrenzten Gehwegs sowie geeigneter Schutzmaßnahmen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit des Stadtwaldes für alle Nutzergruppen dauerhaft zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 676 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bänke und Abfalleimer auf dem Weg zum KesselbruchweiherOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7823 entstanden aus Vorlage: OF 1617/5 vom 03.11.2025 Betreff: Bänke und Abfalleimer auf dem Weg zum Kesselbruchweiher Der Magistrat wird gebeten, auf dem Weg durch den Stadtwald vom Hainer Weg bis zum Kesselbruchweiher in regelmäßigen Abständen Bänke und Abfalleimer aufzustellen, die so verschließbar sind, dass Wild nicht an den Müll herankommt. Begründung: Der Weg durch den Stadtwald vom Hainer Weg an der Grastränke vorbei zum Kesselbruchweiher ist bei Spaziergängern sehr beliebt. Vor einiger Zeit wurden die auf diesem Weg befindlichen Bänke und Abfalleimer abgebaut. Gerade für ältere Leute besteht aber das Bedürfnis, sich auf ihrem Spaziergang hinzusetzen. Das Aufstellen von Abfalleimern ist ebenfalls notwendig, um einer Vermüllung des Waldes entgegenzutreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 369 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Stolperfallen an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg entfernenOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7824 entstanden aus Vorlage: OF 1619/5 vom 11.11.2025 Betreff: Stolperfallen an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg entfernen Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde anzuweisen, an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg die, nach der Verlegung der Parkbänke, verbliebenen Betonsockel zügig von dem Bürgersteig zu entfernen. Begründung: An oben genannter Ecke wurden die Parkbänke von der Straßenseite am Wendelsweg innerhalb der parkähnlichen Fläche an gleicher Stelle verlegt. Auf dem Bürgersteig sind jedoch die alten Befestigungen der Parkbänke zurückgeblieben. Diese Betonsockel stellen gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger wie auch für sehbehinderte Personen ein erhöhtes Risiko dar, dort zu stolpern und zu stürzen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 365 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ergänzung des Park-and-Ride-Konzepts Frankfurt am Main um Standorte im Frankfurter SüdenOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7825 entstanden aus Vorlage: OF 1620/5 vom 30.10.2025 Betreff: Ergänzung des Park-and-Ride-Konzepts Frankfurt am Main um Standorte im Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie das im Juli 2024 vorgelegte "P+R-Konzept Frankfurt am Main" um mögliche Standorte im Frankfurter Süden ergänzt werden kann, insbesondere im Bereich Gateway Gardens/Anschlussstelle A3; 2. wie im Rahmen der Fortschreibung des städtischen P+R-Konzepts sichergestellt werden kann, dass der Frankfurter Süden als eigenständiger Such- und Priorisierungsraum in die Gesamtstrategie aufgenommen wird, insbesondere mit Blick auf die verkehrliche Entlastung bei Großveranstaltungen im Stadtwald- und Stadionbereich sowie auf den Pendlerverkehr aus dem Umland. Begründung: Das im Jahr 2024 vorgelegte "P+R-Konzept Frankfurt am Main - Gesamtbericht" verfolgt einen verkehrsstrategischen Ansatz, bei dem neue P+R-Anlagen vor allem an den Pendelkorridoren mit hohem Nachfragepotenzial und in Nähe zu schienengebundenen ÖPNV-Angeboten entstehen sollen. Die Auswahl und Priorisierung der Standorte orientiert sich dabei an den Kriterien Erreichbarkeit über das überörtliche Straßennetz (z. B. Autobahnanschlüsse), ÖPNV-Anbindung, Umfeldverträglichkeit und Flächenverfügbarkeit. Obwohl die Autobahnen A3 und A5 zentrale Zufahrtsachsen in die Stadt darstellen und der Frankfurter Süden ein wesentliches Einfallstor für den Pendler- und Veranstaltungsverkehr ist, wurde dieser Raum im Konzept nicht als vorrangiger Such- oder Ausbauraum berücksichtigt. Gerade im Frankfurter Süden ist jedoch ein Abfangen des motorisierten Individualverkehrs vor Erreichen der Innenstadt besonders sinnvoll. Die Stadtteile Sachsenhausen, Niederrad und Oberrad sind durch dichte Bebauung und hohe Verkehrsbelastung geprägt, während die Innenstadt zunehmend verkehrsberuhigt wird. Hinzu kommen Großveranstaltungen im Stadion- und Messebereich, die regelmäßig zu Überlastungen im lokalen Straßennetz führen. Im Sinne der im Konzept genannten Ziele - insbesondere der Reduzierung des innerstädtischen Pkw-Verkehrs, Förderung intermodaler Mobilität und Stärkung der verkehrlichen Resilienz - erscheint eine strategische Ergänzung um Standorte im Frankfurter Süden erforderlich. Geeignete Flächen bieten sich entlang der Darmstädter Landstraße (z. B. ehemalige Binding-Brauerei, Areale südlich Louisa/Stadtgrenze Neu-Isenburg) sowie insbesondere im Bereich Gateway Gardens mit unmittelbarer Anbindung an die A3, A5 und S-Bahnlinien S8/S9 an. Diese Standorte entsprechen der im P+R-Konzept beschriebenen Zielsetzung für P+R-Anlagen, sind stadtrandnah und mit direkter Schienenanbindung zu realisieren. Die Einbindung des Frankfurter Südens in das P+R-Gesamtkonzept würde somit nicht nur eine bessere regionale Vernetzung, sondern auch eine spürbare Entlastung der innerstädtischen Verkehrsachsen und Wohngebiete bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 568 Aktenzeichen: 92-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gehwegparkplätze Mörfelder Landstraße 54 und 56OMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7826 entstanden aus Vorlage: OF 1623/5 vom 28.11.2025 Betreff: Gehwegparkplätze Mörfelder Landstraße 54 und 56 Der Ortsbeirat 5 spricht sich für den Erhalt der beiden Gehwegparkplätze vor den Anwesen Mörfelder Landstraße 54 und 56 aus. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob diese beiden Parkplätze als Behindertenparkplätze geeignet sind. Ist dies nicht der Fall, sind diese Parkplätze in normale Autoparkplätze umzuwidmen. In unmittelbarer Nähe ist dann ein Standort für zwei Behindertenparkplätze zu suchen. Begründung: Aufgrund der Knappheit der Parkplätze in dem oben genannten Bereich sind die vorhandenen Parkplätze zu erhalten. Richtig ist, dass der Fußgängerweg an dieser Stelle sehr eng ist. Dies ist aber den örtlichen Gegebenheiten geschuldet, die nur begrenzt korrigiert werden können. Eine Aufhebung der Parkplätze würde aber keine Verbesserung für die Fußgänger erreichen, da die jetzige Breite des Fußgängerwegs auch durch die dort vorhandenen Bäume vorbestimmt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 482 Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1094
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Rückstau auf der Baustelle auf der Isenburger Schneise bis auf die Mörfelder Landstraße verhindernOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7827 entstanden aus Vorlage: OF 1624/5 vom 21.11.2025 Betreff: Rückstau auf der Baustelle auf der Isenburger Schneise bis auf die Mörfelder Landstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase an der Wechsellichtzeichenanlage an der Baustelle auf der Isenburger Schneise in Fahrtrichtung Neu-Isenburg im Zeitraum des abendlichen Berufsverkehrs umgehend zu verlängern, gegebenenfalls durch Einwirkung auf die vor Ort beauftragte Baufirma. Begründung: Auf der Isenburger Schneise besteht in der Nähe des Oberforsthauskreisels eine einspurige Verkehrsführung mit einer Wechselampel. Diese Verkehrsregelung führt im nachmittäglichen Verkehr zu einem erheblichen Rückstau, stadteinwärts bis zur Mörfelder Landstraße/Höhe Waldstadion. Eine Verlängerung der Grünphase an der Baustellenampel am Nachmittag und Abend in Fahrtrichtung Neu-Isenburg würde die Situation verbessern. Es kann nicht hingenommen werden, dass dieser Rückstau bis zum Baustellenende im Februar 2026 weiter besteht. Es ist für den Ortsbeirat nicht verständlich, dass diesbezügliche Bürgeranfragen an den Ortsbeirat weiterleitet werden und dem Bürger gleichzeitig mitgeteilt wird, dass man sich an die von der Stadt beauftragte, vor Ort tätige, ausführende Baufirma wenden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 573 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserung der Verkehrssituation rund um den Auslagerungsstandort der GruneliusschuleOMOB 528.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7828 entstanden aus Vorlage: OF 1625/5 vom 27.11.2025 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation rund um den Auslagerungsstandort der Gruneliusschule Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation rund um den Auslagerungsstandort der Gruneliusschule wie folgt zu verbessern: 1. Sperrung der direkten Zufahrtswege während der Bring- und Holzeiten; 2. Erhöhte Kontrolle durch Stadtpolizei und Ordnungsamt; 3. Durchsetzung der Halteverbote; 4. Sicherung der privaten Bewohnerparkplätze und Einfahrten; 5. Erarbeiten eines angepassten Schulwegekonzeptes. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Verkehrssituation rund um den Auslagerungsstandort der Gruneliusschule beschwert. Die Verkehrssituation stellt vor allem während der Bring- und Holzeiten ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu gewährleisten, sind die o. g. Maßnahmen dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 572 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Defibrillator am Bürgeramt anbringenSTOB 728.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1992 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt anbringen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6487
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufzüge am S-Bahnhof „Berkersheim“STOB 928.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1993 Betreff: Aufzüge am S-Bahnhof "Berkersheim" Vorläufige Stellungnahme: Die zuständige DB InfraGO AG wurde um eine Stellungnahme gebeten. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7448
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fuß-/Radweg Gerhardsrainweg in einen verkehrssicheren Zustand versetzenSTOB 1528.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1994 Betreff: Fuß-/Radweg Gerhardsrainweg in einen verkehrssicheren Zustand versetzen Der Magistrat wird den angesprochenen Weg noch im vierten Quartal 2025 sanieren. Abschnitte mit Schlaglöchern oder einem Schotterunterbau bekommen dabei eine neue Asphaltdecke. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7348 Antrag vom 08.02.2026, OF 1881/1
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Spurrillen in Fahrbahn beseitigenSTOB 928.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1995 Betreff: Spurrillen in Fahrbahn beseitigen Der Magistrat hat die Örtlichkeit überprüft und wird die Spurrillen und Fahrbahnschäden beseitigen. Mit der Ausführung ist gegen Ende des ersten Quartals 2026 zu rechnen. Die hier als "unzumutbar" beschriebenen Seitenbewegungen konnte der Magistrat so allerdings nicht feststellen - zumindest, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7356
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrssicherheit auf dem Fußweg Deuil-La-Barre Straße herstellenSTOB 728.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1996 Betreff: Verkehrssicherheit auf dem Fußweg Deuil-La-Barre Straße herstellen Die Baumscheiben - und damit auch die Verkehrssicherungspflicht für die Baumschutzroste - befinden sich in privater Zuständigkeit. Der Magistrat wird die Anregung des Ortsbeirates daher mit der dringenden Aufforderung zur Beseitigung der Gefahrenstelle an den Liegenschaftseigentümer weiterleiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7354
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radverkehr über den Kaisersack wieder ermöglichenSTOB 928.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1997 Betreff: Radverkehr über den Kaisersack wieder ermöglichen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7304
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer StraßeSTOB 128.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1998 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Mit einer abschließenden Stellungnahme ist voraussichtlich bis zum 2. Quartal 2026 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7294
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025 (ST 1113)STOB 1028.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1999 Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025 (ST 1113) Der Magistrat weist darauf hin, dass er zur genannten Anregung OM 6789, Medizinische Versorgung in Berkersheim, hier: aktueller Sachstand, das Gesundheitsamt Kontakt mit dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) aufgenommen hat. Zu 1.: Nach Erläuterung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ist Frankfurt am Main sowohl für die hausärztliche als auch die wohnortnahe fachärztliche Versorgung ein einheitlicher Planungsbereich. Eine Unterteilung - etwa nach Stadtteilen oder Ortsbezirken - ist aktuell nicht vorgesehen. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen liegt der aktuelle Versorgungsgrad in Frankfurt am Main im Bereich der hausärztlichen Versorgung bei ca. 110 %. Die KVH weist darauf hin, dass die bestehende Verteilung der Ärztinnen und Ärzte in der Stadt historisch gewachsen sei. Zu 2.: Im November 2023 fand eine Veranstaltung mit dem Vorstandsvorsitzenden der KVH und Vertreterinnen und Vertretern der Ortsbeiräte im Frankfurter Gesundheitsamt statt. Die KVH teilt mit, dass sich an den dort geteilten und im Nachhinein zur Verfügung gestellten Informationen seither nichts geändert hat. Alle wesentlichen Informationen sind auch in der letzten Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1113, zu finden. Zu 3: entfällt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7259 Antrag vom 14.12.2025, OF 1196/10 Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7912
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.