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Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" hier: Neugestaltung Quartierseingang Südost (Bunter Ben)

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Neugestaltung des Quartierseingangs Südost im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" vor. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Erneuerung und Stabilisierung der Siedlung Ben-Gurion-Ring durch investive und soziale Maßnahmen zu fördern. Mit einer Zuschussbewilligung von maximal 4.000 T € wird die Umsetzung des Projekts bis spätestens 2030 angestrebt.

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Beschlussvorschlag

  1. Für die Baumaßnahme "Neugestaltung Quartierseingang Südost" wird der Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NHW) im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 4.000 T € gewährt.
  2. Die Mittel für den Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 4.000 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass a. Mittel in Höhe von 2.200 T€ im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.007265 Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring zur Verfügung stehen, b. die Deckung der weiteren erforderlichen Mittel in Höhe von 1.800 T€ aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt, Sammelveranschlagung erfolgt.
  4. Die mit dem Haushalt beschlossene Budgetierungsregelung zum Programm Schöneres Frankfurt, wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des Projekts Schöneres Frankfurt besteht, wird zur Deckung einmalig in Höhe von 1.800 T€ aufgehoben.
  5. Es dient weiter zu Kenntnis, dass a. das Bauvorhaben eine der Maßnahmen aus dem Maßnahmenplan des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Soziale Stadt Ben-Gurion-Ring ist, die zur Umsetzung vorgesehen sind (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020, § 5205 (M 221 Anlage 2 S. 218 ff.), b. die Baumaßnahme gemäß der Förderrichtlinie des Landes Hessen (RiLiSE) im Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" förderfähig ist. Die endgültige Höhe ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus der Schlussabrechnung. c. die Planung (Ideenwettbewerb) mit Beteiligung der Bewohnerschaft durchgeführt wurde. Die Maßnahme wurde dem Quartiersbeirat inklusive der Vertreter:innen der Ortsbeiräte 10 und 15 vorgestellt und findet Zustimmung. d. die Maßnahme über eine neu einzurichtende Projektdefinition in der Produktgruppe 13.01 abgewickelt wird, die bereits vereinnahmten und verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen, e. die Jahresfolgekosten in Höhe von 145 T€ zukünftige Haushalte belasten.

Begründung

A. Zielsetzung

Zielsetzung des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring ist die Erneuerung und Stabilisierung der Siedlung Ben-Gurion-Ring durch investive und soziale Maßnahmen. Ein wichtiges Schlüsselprojekt des 2020 beschlossenen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) ist die Maßnahme 1 - Neugestaltung der Quartierseingänge.

Der Quartierseingang 1.1.1 Südost ist der wichtigste Quartierseingang, da er das gesamte Quartier über die Straße Homburger Hohl mit dem öffentlichen Nahverkehr (U-Bahn-Haltestelle Bonames Mitte) verbindet. Der Quartierseingang wird derzeit von einer großen, privaten eingeschossigen Parkgarage mit Parkdeck und Parkplatz, zwei schrankenkontrollierten Zufahrten sowie einem Müllplatz und diversen Gehölzpflanzungen geprägt. Im Rahmenplan Nachverdichtung, der mit dem ISEK beschlossen wurde, ist am Quartierseingang Südost eine Potenzialfläche für eine Ergänzungsbebauung vorgesehen. Für die Neugestaltung und Nachverdichtung des Eingangsbereichs fand 2022 und 2023 unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger ein städtebaulicher, architektonischer und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb statt. Das Büro Gerber Architekten erhielt mit dem Entwurf "Bunter Ben" den ersten Preis (siehe Anlage).

Das Ergebnis soll durch die Grundstückseigentümerin Nassauische Heimstätte Wohnen (NHW), in eine Projektentwicklung überführt und bis spätestens 2030 umgesetzt werden. Aufgrund der Baupreis- und Zinssteigerung rund um das Wettbewerbsjahr konnte der Projektstart erst nach einer Anpassung der Wohnungsbauförderung und der Städtebauförderung 2025 erfolgen.

Im Planungsverlauf hat sich herausgestellt, dass die südlich an das Parkdeck angrenzende Teilfläche erworben werden muss, da ein Teil des zu entwickelnden Gebäudes sowie wichtige Erschließungsflächen auf dieser Fläche liegen. Die im Norden und Westen an das Parkdeck angrenzenden Freiflächen werden parallel und im räumlichen Zusammenhang durch die Wohnungsgesellschaften GWH und ABG landschaftsgestalterisch entwickelt.

Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurden in Absprache zwischen dem Stadtplanungsamt und der NHW folgende überschlägige Kennwerte bzw. Raumprogramm für die Ergänzungsbebauung "Bunter Ben" definiert:

3.900 m² Wohnfläche/Nutzfläche:

GeschossNutzungFläche (Nutzfläche/Wohnfläche)
EGStadtteilbibliothek/Café600m²
OG 1-5Azubiwohnen800m²
Wohnen Förderweg 11250m²
Wohnen Förderweg 21250m²
UGTiefgarage,
Mobilitätsstation, Keller1500m² 65 Stellplätze (davon 50 bestehende Baulast
zugunsten ABG)

Auf dem Flurstück der NHW lastet eine Baulast von 50 Stellplätzen zugunsten der ABG. Diese wird durch Doppelparker im Tiefgaragengeschoss der Ergänzungsbebauung abgebildet.

Die NHW strebt an 2025 das fehlende Teilgrundstück zu erwerben sowie die weitere Planung zu beauftragen. Der Zeitplan sieht einen Bau des "Bunten Bens" bis Ende 2030 vor. Parallel dazu entwickelt die GWH die westlich angrenzende Freifläche im Rahmen der Maßnahme 7.2 Neugestaltung Innenhof BGR 112-118 und die ABG die nördlich angrenzende Freifläche im Rahmen der Maßnahme 8.2 Neugestaltung Spielplatz Schattentheater bis 2027 (Bau- und Finanzierungsvorlagen für diese Maßnahmen folgen).

Durch den Bau des Bunten Bens mit Quartiersplatz und Stadtteilbibliothek wird die Eingangssituation ins Quartier aufgewertet. Es entsteht ein gemischt genutztes Gebäude in dem nicht nur neuer Wohnraum entsteht, sondern insbesondere durch den Quartiersplatz und die öffentliche Stadtteilbibliothek ein Mehrwert für das gesamte Quartier. Der ‚Bunte Ben' stellt dabei ein wichtiges Puzzleteil innerhalb einer neuen übergeordneten, städtebaulichen Verbindung dar: Diese wird zukünftig von der U-Bahnhaltestelle ‚Bonames Mitte' im Südosten des Quartiers über die neugestaltete Straße Homburger Hohl (Bau 2029), den Bunten Ben (Bau 2028) und den Innenhof BGR 112-118 (Bau 2027) über den städtischen Grünzug (Grunderneuerung, Rondellplatz Bau ab 2026) bis hin zu den zukünftigen Schulgebäuden im Ben-Gurion 172-174 und 158-164 verlaufen. In diesem Zusammenhang vernetzt der "Bunte Ben" als identitätsstiftender Dritter Ort den "Ring" mit der Nachbarschaft.

B. Alternativen

a) Beibehaltung des aktuellen Parkdecks (baufällig), Parkplatzes und des Müllplatzes. Dadurch würde die Neugestaltung des Quartierseingangs inklusive Quartiersplatz, Stadtteilbibliothek und Schaffung von neuem Wohnraum für Azubis und geringe und mittlere Einkommen wegfallen. Zudem würde eine Verbesserung der Wegebeziehungen und des Siedlungsimages ausbleiben.

b) Realisierung eines anderen Baukörpers. Diese Alternative würde das unter Bürgerbeteiligung ermittelte Wettbewerbsergebnis negieren. Ein kleinerer Baukörper ist zudem auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht realisierbar bzw. nur unter höherem Einsatz von Fördermitteln. Ein größerer Baukörper würde sich städtebaulich nicht einfügen und wäre daher nicht genehmigungsfähig.

C. Lösung

Der Bau des "Bunten Bens" wird im Rahmen der Maßnahme "Neugestaltung Quartierseingang Südost" unter Maßgabe der Beachtung der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung RiLiSE durchgeführt und aus dem Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt mit maximal 4.000 T € bezuschusst.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben
    Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen
    Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
    Eine Bürgerbeteiligung zum Projekt fand im Rahmen
    des Wettbewerbsverfahrens 2022 und 2023 statt. Bestandteile der Beteiligung
    waren: - Vor der Auslobung:
    Aufsuchende Beteiligung am Parkdeck und auf dem Sommerfest. Wünsche der
    Bürger:innen wurden in die Auslobung integriert und den Teilnehmenden des
    Wettbewerbs zur Verfügung gestellt. - Nach Abschluss der Entwurfsphase: Anonyme
    Ausstellung der Entwürfe. Bürger:innen konnten einen Tag lang Anmerkungen zu
    den Entwürfen an Stellwänden vermerken, die anschließend dem Preisgericht zur
    Verfügung gestellt wurden. - Preisgericht: Eine Bewohnervertreterin wurde als
    stimmberechtigtes Mitglied des Preisgerichts ausgelost. - Im Rahmen des Wettbewerbs wurde
    die Öffentlichkeit zudem regelmäßig über den Beirat des
    Städtebaufördergebiets Ben-Gurion-Ring informiert. Detaillierte Informationen sind der Dokumentation
    des Ideenwettbewerbs in der Anlage zu entnehmen.
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil:
    ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden
    Erläuterung
    (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.01.2026 im OBR 15 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 40 · 02.12.2025
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 195 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
BFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 53
Angenommen
Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
BFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 10
Sitzung 44 · 13.01.2026
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 195 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 44 · 16.01.2026
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 195 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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