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  • Aufnahme in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen - Anette Mönich
    OMOB 2
    01.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2025, OM 7858 entstanden aus Vorlage: OF 1305/2 vom 10.11.2025 Betreff: Aufnahme in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen - Anette Mönich Der Magistrat wird gebeten, Anette Mönich (1952 bis 2025) in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Personen aufzunehmen. Begründung: Anette Mönich hat sich in besonderer Weise für die Sozial- und Kulturarbeit im Ortsbezirk und darüber hinaus eingesetzt, unter anderem bei der Initiative Zukunft Bockenheim e. V., der AdA-Kantine und rund um den Kulturcampus. Ihr Wirken hat das öffentliche Leben in Frankfurt nachhaltig geprägt. Mit der Aufnahme ihres Namens in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Personen soll ihr Engagement gewürdigt und für kommende Generationen sichtbar gemacht werden. Sobald die Kriterien für die Benennung von Straßen und Plätzen erfüllt sind, sollte ein geeigneter Ort in Bockenheim nach Anette Mönich benannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 362 Aktenzeichen: 62-2

  • Programm für Schülerbeteiligung: Besuch von Gedenkveranstaltungen zum Holocaust in der Paulskirche
    OMOB 2
    01.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2025, OM 7859 entstanden aus Vorlage: OF 1324/2 vom 22.11.2025 Betreff: Programm für Schülerbeteiligung: Besuch von Gedenkveranstaltungen zum Holocaust in der Paulskirche Der Magistrat wird gebeten, durch direkte Ansprache der Schulen im Ortsbezirk, die Schülerbeteiligung an der Holocaust-Erinnerungskultur zu erhöhen. Schulen mit Oberstufen sollten zentral angeschrieben bzw. eingeladen werden, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Neben zentralen Veranstaltungen, wie zuletzt am 09.11.2025 in der Paulskirche, können dies auch andere Veranstaltungen an öffentlichen Orten im Ortsbezirk sein. Begründung: Bei den jüngsten Gedenkveranstaltungen zum Andenken an die Reichspogromnacht in der Paulskirche gab es leider noch viele freie Plätze. Obwohl eine Podiumsdiskussion mit jungen Menschen (Oberstufenschüler aus der Max-Beckmann-Schule und Konfirmanden der Evangelisch-reformierten Gemeinde) auf dem Programm stand, fiel das vornehmlich ältere Publikum auf, sowie dass keine Schulklassen anwesend waren. Am 23.10.2025 fand in der Evangelisch-reformierten Gemeinde im Frankfurter Westend eine Veranstaltung zur Eröffnung ihrer Ausstellung "Das Bockenheimer Netzwerk - Judenrettung und Widerstand in Frankfurt am Main während des Nationalsozialismus" mit Frau Petra Bonavita (Soziologin) statt. Dort war der Leistungskurs Geschichte des Lessing-Gymnasiums aufgrund der Vermittlung des Kontakts durch ein Ortsbeiratsmitglied anwesend. Es gibt bereits einige Materialien zu dem Thema, auch werden die Initiativen im zweiten Stock der Dondorf-Druckerei sicherlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Daher ist es ausreichend, wenn der Magistrat hier als Kontaktvermittler fungiert und die Schulen bei eigenen Einladungen berücksichtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 332 Aktenzeichen: 40-1

  • Ungenutzte Sperrung von Parkplätzen Unterlindau/Ecke Eppsteiner Straße (ehemaliger Laden Florastyle)
    VOB 2
    01.12.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 01.12.2025, V 1341 entstanden aus Vorlage: OF 1255/2 vom 10.10.2025 Betreff: Ungenutzte Sperrung von Parkplätzen Unterlindau/Ecke Eppsteiner Straße (ehemaliger Laden Florastyle) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. aus welchem Grund seit dem 1. September 2025 im Bereich Unterlindau/Ecke Eppsteiner Straße (ehemaliger Laden "Florastyle") mindestens drei öffentliche Parkplätze dauerhaft gesperrt sind; 2. ob für diese Sperrung eine baurechtliche oder verkehrsrechtliche Genehmigung vorliegt; 3. wann mit einer Aufhebung der Sperrung bzw. einer Wiederfreigabe der Parkplätze zu rechnen ist und 4. in welchem Umfang vergleichbare Sondernutzungs- oder Halteverbotsgenehmigungen im Stadtteil Westend in den letzten zwölf Monaten erteilt wurden. Begründung: Seit dem 1. September 2025 sind im genannten Bereich mehrere Parkplätze mit Absperrungen belegt. Vor Ort sind jedoch keine Bauarbeiten, Lieferverkehre oder sonstige Aktivitäten, die eine längerfristige Sperrung rechtfertigen würden, zu beobachten. Im Westend, wo ohnehin ein sehr hoher Parkdruck herrscht, nehmen derartige Sperrungen sichtbar zu. In der Bevölkerung entsteht zunehmend der Eindruck, dass entsprechende Genehmigungen relativ großzügig und zügig erteilt werden, während die Kontrollen der tatsächlichen Nutzung und Notwendigkeit offenbar nicht konsequent erfolgen. Diese Praxis trägt zur weiteren Verschärfung der ohnehin angespannten Parkraumsituation im Stadtteil bei. Der Ortsbeirat hält es daher für notwendig, dass der Magistrat prüft, ob diese Sperrungen gerechtfertigt sind, und sicherstellt, dass öffentlicher Parkraum nur bei tatsächlichem Bedarf und mit nachvollziehbarer Begründung entzogen wird. Gesperrte Parkplätze im Bereich Unterlindau/Ecke Eppsteiner Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 562 Aktenzeichen: 32-1

  • Nachfrage zum Produktbereich 5.007226 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: AdornoGymnasium Neubau?
    VOB 2
    01.12.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 01.12.2025, V 1342 entstanden aus Vorlage: OF 1297/2 vom 11.11.2025 Betreff: Nachfrage zum Produktbereich 5.007226 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: Adorno-Gymnasium Neubau? Vorgang: F 3110/25 Der Magistrat wird gebeten, über die Planung zur Errichtung eines Neubaus des Adorno-Gymnasiums zu berichten. Insbesondere ist aufzuklären, ob der Tauschvertrag inzwischen erfolgt ist und die Pläne in naher Zukunft umgesetzt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat 2 begrüßt es sehr, dass ein Budget eingestellt wurde und dass die Bautätigkeit am Adorno-Gymnasium aufgenommen wird. Die letzte Information bezüglich des avisierten Grundstückstauschs mit dem Land Hessen, der die Voraussetzung für die Errichtung des Neubaus darstellt, war, dass dieser Vertrag noch nicht endgültig abgestimmt sei (Frage vom 27.03.2025, F 3110, letzter Sachstand 07.05.2025). Der Ortsbeirat 2 begrüßt die Errichtung eines Neubaus, insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Schülerzahlen und des Fehlens von Sporthallen am Interimsstandort, sehr. Schließlich wäre es vor dem Hintergrund der Planungen bezüglich der benachbarten Philipp-Holzmann-Schule und der Sanierung der Holzhausenschule, die interimsweise ebenfalls an der Miquelallee neben dem Adorno-Gymnasium untergebracht ist, wichtig, ob die Zeitpläne hier aufeinander abgestimmt sind, sodass der Schulstandort dann endgültig aufgegeben werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 27.03.2025, F 3110 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nachfrage zum Produktbereich 5.002520 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: Holzhausenschule endlich sanieren
    VOB 2
    01.12.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 01.12.2025, V 1343 entstanden aus Vorlage: OF 1298/2 vom 11.11.2025 Betreff: Nachfrage zum Produktbereich 5.002520 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: Holzhausenschule endlich sanieren Vorgang: NR 1237/25 CDU Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann die Holzhausenschule wieder in ihr ursprüngliches Gebäude zurück umziehen kann und Details über die Sanierung und die geplanten Maßnahmen bekannt zu geben. Begründung: Der Ortsbeirat 2 begrüßt es sehr, dass ein Budget eingestellt wurde und dass die Sanierung der Holzhausenschule weiterhin vorgesehen ist. Leider ist bisher keine Bautätigkeit zu erkennen. Hier besteht seitens des Ortsbeirats, aber auch seitens der betroffenen Schüler und Eltern der Holzhausenschule sowie des benachbarten Adorno-Gymnasiums Informationsbedarf. Bisherige Vorlagen, zuletzt die Vorlage NR 1237 vom 30.04.2025, bleiben unbeantwortet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2025, NR 1237 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8027 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 927

  • Goethe-Universität Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - Gebäude RobertMayerStraße 10: Welche künftige Nutzung ist denkbar?
    VOB 2
    01.12.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 01.12.2025, V 1344 entstanden aus Vorlage: OF 1307/2 vom 13.11.2025 Betreff: Goethe-Universität Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - Gebäude Robert-Mayer-Straße 10: Welche künftige Nutzung ist denkbar? Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Welcher Kenntnisstand liegt bezüglich des endgültigen Umzugs des Fachbereichs 12 auf den Campus Westend vor? 2. Ist davon auszugehen, dass Areal und Gebäude an die Stadt Frankfurt fallen und die ABG für die Umnutzung verantwortlich ist? 3. Gibt es bereits Vorstellungen für eine künftige Nutzung der seit 2025 unter Denkmalschutz stehenden Kramer-Bauten? 4. Kann sich der Magistrat einen Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude, ihren Umbau und ihre Umnutzung in (studentischen) Wohnraum vorstellen, zumal der B-Plan Wohnen ermöglicht? 5. Kann sich der Magistrat auch eine Umnutzung der Institutsgebäude in eine Schule vorstellen? Wäre das planungsrechtlich möglich? 6. Wäre der Magistrat bereit, zum geeigneten Zeitpunkt und ggf. zusammen mit verschiedenen Hochschulen einen studentischen Wettbewerb für den Umbau und die Umnutzung zu unterstützen? Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein seit 2025 denkmalgeschütztes Seminargebäude der Universität, das derzeit vom Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - mit 46 Professoren/Professorinnen sowie 5.600 Studenten und Studentinnen genutzt wird. Nach vorläufigem Informationsstand soll ein Umzug auf den Campus Westend ca. 2028 stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 632 Aktenzeichen: 61-00

  • Alle Ausgleichsflächen in planAS auf Klick darstellen
    NR
    30.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2025, NR 1454 Betreff: Alle Ausgleichsflächen in planAS auf Klick darstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Alle in M 169/25 anfallenden Ausgleichsflächen sollen bevorzugt auf einen Klick in planAS in einer Übersicht dargestellt werden. 2. Die Aussage von Herrn Gwechenberger, "man arbeite daran Ausgleichsflächen in planAS darzustellen, müssen jetzt Taten folgen. Eine Umsetzung muss jetzt erfolgen, sonst sind Berichte wie B 393/24 unglaubhaft. Begründung: Transparenz ist bei dem derzeitigen enormen Flächenfraß sehr wichtig. Streng genommen ist eine vollwertige Ausgleichsfläche nur eine, die entsiegelt wird. So kann vermieden werden, das eine Ausgleichfläche versehentlich doppelt verwendet wird. So wird gleich offensichtlich, wo nicht gebaut werden darf. Der Frage, wie lange ist eine Ausgleichsfläche gültig und kann diese auch auslaufen, kann so besser nachgegangen werden. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 393 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1455 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 24 Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion über die Vorlage NR 1451 ziffernweise abzustimmen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt bei Ablehnung von CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION sowie Enthaltung der AfD zugestimmt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 mit der Maßgabe zugestimmt, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1453 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1451), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1455) sowie BFF-BIG (= Ablehnung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 169, NR 1451 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Gartenpartei (M 169, NR 1451, NR 1455, NR 1464 und NR 1466 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 169 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1453, NR 1451, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 169 und NR 1451 = Annahme, NR 1453, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. a) Die Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 nach der Kommunalwahl 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird abgelehnt. b) Der Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird zugestimmt. c) Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1453 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt ist. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. a) Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Pfeiffer, Hauenschild, Yilmaz, Witsch, Papke, Dr. Kößler, Baier, Schwichtenberg, Zieran und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 7. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6953, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • Stadtteil der Quartiere
    NR
    29.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2025, NR 1453 Betreff: Stadtteil der Quartiere Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 169 vom 14.11.2025 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere mit folgende Maßgaben zugestimmt: 1. Für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere" ist sicherzustellen, dass die Entwicklung und Bebauung der Wohnbauflächen ausschließlich durch städtische Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie sonstige gemeinnützige Träger erfolgt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, a) die hierfür erforderlichen Grundstücke im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu sichern oder zurückzuerwerben, b) die Vergabe der Flächen grundsätzlich nur im Wege des Erbbaurechts an städtische, genossenschaftliche und andere gemeinnützige Träger vorzusehen, c) in den mit diesen Trägern abzuschließenden Verträgen dauerhafte Belegungs- und Mietpreisbindungen sowie eine Begrenzung der Rendite festzuschreiben. 3. Eine Veräußerung von Grundstücken an renditeorientierte private Investoren sowie eine Entwicklung von Wohnbauflächen durch solche Akteure ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 948 - "Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere" - ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen eines ausdrücklichen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Begründung: Frankfurt befindet sich seit Jahren in einer strukturellen Wohnungskrise. Der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen übersteigt das Angebot bei weitem; gleichzeitig sinkt die Zahl der Sozialwohnungen kontinuierlich. Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere" soll ein neuer Stadtteil für rund 17.000 Menschen entstehen - ein Projekt, für das die Stadt erhebliche finanzielle und organisatorische Vorleistungen erbringen wird. Wenn die Stadt diese Risiken trägt, muss sie sicherstellen, dass die entstehenden Wohnungen dauerhaft bezahlbar sind und nicht erneut privaten Renditeinteressen überlassen werden. 1. Historische Lehre: Vor 100 Jahren hat Frankfurt gezeigt, wie es richtig geht Vor hundert Jahren - unter Oberbürgermeister Ludwig Landmann und dem legendären Bauderzernenten Ernst May - hat Frankfurt mit dem "Neuen Frankfurt" europaweit Geschichte geschrieben. Die Stadt hat selbst gebaut, sie hat eigene städtische Wohnungsbaugesellschaften gegründet, sie hat Boden gesichert statt verkauft, und sie hat tausende Wohnungen in kürzester Zeit geschaffen - bis heute bezahlbar und für breite Bevölkerungsschichten zugänglich. Diese Erfolge waren nur möglich, weil die Stadt den Mut hatte, · den Wohnungsbau selbst in die Hand zu nehmen, · nicht auf private Investoren zu warten, · und Gemeinwohl vor Rendite zu stellen. Das Neue Frankfurt war ein internationales Vorbild - weil es öffentlich, gemeinwohlorientiert und sozial war. 2. Und heute? Westhafen, Europaviertel und Riedberg zeigen das Gegenteil: Privatisierung, Spekulation, Fehlentscheidungen Während das Neue Frankfurt noch für soziale Verantwortung steht, sind Riedberg und Europaviertel heute mahnende Beispiele einer fehlgeleiteten Stadtentwicklung: · Beim Riedberg beauftragte die Stadt die Hessenagentur, die große Teile des Bodens an private Investoren verkaufte. Selbst städtische Gesellschaften bauten dort renditeorientiert - die Folge: kaum bezahlbare Wohnungen, kaum Sozialwohnungen. · Im Europaviertel zahlte die Stadt Milliarden für Infrastruktur, die Wertsteigerungen gingen aber fast vollständig an private Investoren. Bezahlbarer Wohnraum: nahezu keiner. Diese beiden Projekte belegen klar: Wenn der Boden verkauft wird, gewinnt der Markt - und die Bevölkerung verliert. Die Stadt muss endlich aufhören, Boden für die Baulobby bereitzustellen, und wieder beginnen, im Interesse der Stadtbevölkerung zu handeln. Öffentlicher Boden muss dem Gemeinwohl dienen - nicht privaten Renditezielen. Nur so entsteht Wohnraum, der dauerhaft bezahlbar bleibt. 3. Damit der neue Stadtteil nicht zum nächsten Riedberg oder Europaviertel wird Um diese Fehler nicht zu wiederholen, muss der neue "Stadtteil der Quartiere" konsequent: · in städtischer Bodenhand bleiben, · durch städtische, genossenschaftliche und gemeinnützige Träger entwickelt werden, · mit dauerhaften Bindungen ausgestattet sein, · und ohne privaten Renditedruck entstehen. Nur so ist gewährleistet, dass die öffentlichen Vorleistungen - Infrastruktur, ÖPNV, Schulen, Grünzüge - nicht erneut Privatprofite subventionieren, sondern sozialen Wohnraum schaffen. Ein neues Großquartier dieser Größe ist eine historische Chance. Aber: Diese Chance darf nicht verspielt werden, indem man die Fehler von Riedberg und Europaviertel wiederholt. Die Geschichte zeigt, wie es geht: Ernst May und Ludwig Landmann haben gebaut, was heute noch bezahlbar ist. Heute hingegen verkaufen die regierenden Parteien häufig den Boden an Investoren - und wundern sich über steigende Mieten. Wir wollen zurück zu einem gemeinwohlorientierten Modell, das dauerhaft wirkt. Nur so wird der neue Stadtteil ein sozialer Erfolg - und nicht der nächste spekulative Fehlgriff. Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1455 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 24 Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion über die Vorlage NR 1451 ziffernweise abzustimmen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt bei Ablehnung von CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION sowie Enthaltung der AfD zugestimmt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 mit der Maßgabe zugestimmt, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1453 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1451), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1455) sowie BFF-BIG (= Ablehnung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 169, NR 1451 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Gartenpartei (M 169, NR 1451, NR 1455, NR 1464 und NR 1466 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 169 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1453, NR 1451, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 169 und NR 1451 = Annahme, NR 1453, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. a) Die Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 nach der Kommunalwahl 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird abgelehnt. b) Der Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird zugestimmt. c) Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1453 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt ist. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. a) Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Pfeiffer, Hauenschild, Yilmaz, Witsch, Papke, Dr. Kößler, Baier, Schwichtenberg, Zieran und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 7. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6953, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • Fluglärm macht krank! „Internationalen Tag für Nachtflugverbot an Flughäfen“ unterstützen
    B
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 429 Betreff: Fluglärm macht krank! "Internationalen Tag für Nachtflugverbot an Flughäfen" unterstützen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6600 - NR 1313/25 Linke - Fluglärm beeinträchtigt das Leben zahlreicher Menschen in Frankfurt am Main und der gesamten Region. Zahlreiche Studien belegen, dass nächtlicher Fluglärm in besonderem Maße gesundheitsschädlich ist. Er stört den Schlaf, erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und kann langfristig zu schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm und den damit verbundenen Luftschadstoffen sind deshalb dringend erforderlich und grundsätzlich zu begrüßen. Der Magistrat engagiert sich aktiv in der Fluglärmkommission (FLK) sowie im Forum Flughafen und Region (FFR), um die Fluglärmbelastung in Frankfurt und der Region nachhaltig zu reduzieren. Darüber hinaus ist der Magistrat über die Stabsstelle für Fluglärmschutz Mitglied in der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), wodurch die Zusammenarbeit auf die überregionale Ebene ausgeweitet wird. So setzt sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wirkungsvoll für den Schutz der Bürger:innen vor Fluglärm und Schadstoffen aus dem Flugverkehr ein. Über die Stabsstelle für Fluglärmschutz ist der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rhein-Main (KAGZRM), dem Expertenpool "Lärm" und im "Kommunalen Beraterkreis" des Expertengremiums aktiver Schallschutz (ExpASS) vertreten. In diesen Gremien setzt sich die Stabsstelle für Fluglärmschutz für eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität aller von Fluglärm betroffenen Bürger:innen in Frankfurt am Main und der Metropolregion Rhein-Main ein. Darüber hinaus setzt sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für die im aktuellen Koalitionsvertrag verankerten Ziele wie beispielsweise eine grundsätzliche Ausweitung der Nachtflugbeschränkungen auf den Zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie vermeidbare Flugbewegungen insbesondere auf der Kurzstrecke ein. Ein wesentlicher Ansatzpunkt hierfür ist die stärkere Verlagerung von Verkehr auf die Schiene. Besonders über die Anzahl der Flugbewegungen in den sensiblen Nachtrand- und Nachtstunden sollte weiterhin gesprochen und beispielsweise über Reduzierung von Slots nachgedacht werden. Die Stabsstelle für Fluglärmschutz überprüft die kontinuierliche Umsetzung von bereits existierenden Maßnahmen zum Fluglärmschutz am Frankfurter Flughafen, verfolgt als Kommunikationsplattform das Ziel mit den involvierten Akteuren an Verbesserungen zu arbeiten und steht nicht zuletzt allen Bürger:innen als ständige Ansprechpartnerin zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.08.2025, NR 1313 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 429 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 89 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 429 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7218, 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 19.02.2026 Aktenzeichen: 79-3

  • Trainingsmöglichkeiten der Frankfurter Schützenvereine
    B
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 430 Betreff: Trainingsmöglichkeiten der Frankfurter Schützenvereine Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6607 - NR 1328/25 CDU - Die Frankfurter Schützenvereine sind ein anerkannter und geschätzter Teil der Frankfurter Sportlandschaft. Die Sportfördermittel stehen ihnen - wie allen 420 Frankfurter Turn- und Sportvereinen - gleichberechtigt nach den städtischen Richtlinien offen. Aktuell existieren in Frankfurt am Main 20 Schützenvereine und vier Schießabteilungen innerhalb von Turn- und Sportvereinen mit insgesamt 2.091 Mitgliedern. Davon sind 158 oder 7,6% Jugendliche. Von diesen Vereinen besitzen sieben eigene Sportstätten. Diese sowie der Hessische Schützenverband erhielten in den Jahren 2021 bis 2025 insgesamt rund 130.500 € aus städtischen Sportfördermitteln. Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen bezuschusst: Verein Maßnahme Zuschuss Schützenverein "Diana" e.V. Dachsanierung Schützenhaus 9.954,00 € Schützenverein "Diana" e.V. Umrüstung Luftdruckstände 4.125,81 € Schützenverein Gut-Schuss e.V. Erneuerung Dachrinnen 1.380,00 € Hessischer Schützenverband e.V. Umrüstung Schießstände 90.000,00 € Hessischer Schützenverband e.V. Sanierung Drucklufthalle 25.000,00 € Summe: 130.459,81 € Daneben erhielt der Hessische Schützenverband im Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 237.500 € für die Aufwertung des Landesleistungszentrums an der Schwanheimer Bahnstraße aus dem hessischen Sonderinvestitionsprogramm "Neubau, Erhaltung und Sicherung von Sportstätten". Weitere Anträge liegen dem Sportamt derzeit nicht vor. Das Sportamt steht den Schützenvereinen, wie bereits in der Vergangenheit, gerne unterstützend zur Seite. Die Raumsuche gestaltet sich allerdings aufgrund der besonderen Anforderungen des Schießsportes in Sachen Schall- und Emissionsschutz sowie der massiven Flächennutzungskonkurrenz in der stetig wachsenden Großstadt Frankfurt am Main ausgesprochen schwierig. Der Neubau einer zentralen Schießsportanlage für alle Bedarfe verursacht nach einem Gutachten aus dem Jahre 2020 einen Flächenbedarf von rund 5.000 m² sowie Bau- und Planungskosten von (seinerzeit) schätzungsweise über 6 Millionen € - ohne die Grundstückskosten. Kernproblem bleibt aber vor allem der Mangel an geeigneten Flächen. Der im Antrag der CDU-Fraktion angesprochene Schützenverein Eschersheim ist seit dem Abriss des ehemaligen Luftschutzbunkers "Im Wörth" heimatlos. Ein ursprünglich geplanter Neubau an der Sportanlage Berkersheimer Weg scheiterte am viergleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn. Die Umwidmung eines ehemaligen Straßenbahndepots kam nicht zustande, da diese Liegenschaft für den Erweiterungsbau der Ziehenschule benötigt wurde. Andere geeignete Standorte ließen sich bislang leider nicht finden. Ein weiterer Lösungsansatz wurde im Jahr 2019 im Rahmen eines Informationstreffens der Schützenvereine mit dem Hessischen Schützenverband initiiert. Die seinerzeit angebotene Mitnutzung des Landesleistungszentrums wurde von den Schützenvereinen nicht angenommen. Die angebotenen Trainingszeiten passten nicht zum notwendigen Bedarf der Schützenvereine. Eine realistische Verbesserung lässt sich nach unserem Dafürhalten vor allem durch die Mitnutzung vorhandener Sportstätten unter Berücksichtigung von Kapazitäten und Ressourcen erreichen. Hier ist eine gewisse zeitliche und örtliche Flexibilität der Schützenvereine Voraussetzung, um Bedarfe und Möglichkeiten besser miteinander in Einklang zu bekommen. Das Sportamt steht hier gerne beratend zur Seite. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1328 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6, 10, 15, 16 Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 430 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 430 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 430 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 430 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 127 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 430 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, AfD, Fraktion und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 7251, 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 26.02.2026 Aktenzeichen: 52-0

  • Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik
    B
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 431 Betreff: Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6743 - NR 863/24 CDU, B 425/24 - Der Magistrat unterstützt die Max-Planck-Gesellschaft und das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik aktiv bei der Suche nach geeigneten Standorten. In den Beratungen zeichnen sich Lösungen ab, die den Verbleib des Institutes in Frankfurt am Main sicherstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2024, NR 863 Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 425 Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 150 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 431 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 22.01.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 431 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 431 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7070, 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.01.2026 Aktenzeichen: 61-0

  • Den Frankfurt-Pass weiter entwickeln
    B
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 432 Betreff: Den Frankfurt-Pass weiter entwickeln Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6497 - NR 369/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 265/25 - Seit dem letzten Bericht arbeitet der beauftragte IT-Dienstleister mit Hochdruck an der Programmierung der Software für die Bereiche "Bürgerinnen und Bürger" sowie "Sachbearbeitung". Der Bereich "Bürgerinnen und Bürger" ist öffentlich zugänglich und soll es Nutzer:innen ermöglichen, online einen Frankfurt-Pass zu beantragen. Der Bereich "Sachbearbeitung" ist intern und mit einem Login gesichert. Hier werden die eingehenden Anträge geprüft und bearbeitet. Da beide Bereiche komplex aufgebaut sind und aufeinander abgestimmt sein müssen, erfordert ihre Umsetzung einen hohen Entwicklungsaufwand. Aktuell wird außerdem die automatisierte Bewilligung des Frankfurt-Passes für die Rechtskreise SGB XII und Asylbewerberleistungen fertiggestellt. Die notwendigen Programmierungen auf Seiten des Anbieters der Leistungssoftware sind bereits erfolgt. Es sind allerdings noch einige Fragen offen, die zwischen den beiden beteiligten Programmierfirmen abgestimmt werden müssen. Eine automatisierte Bewilligung für die Rechtskreise Bürgergeld und Wohngeld kann derzeit aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden. Für eine mögliche zukünftige Schnittstelle bleiben das Jugend- und Sozialamt, das Jobcenter und das Amt für Wohnungswesen im Austausch. Zur Vereinfachung der Prüfung des Frankfurt-Passes beim Erwerb vergünstigter Fahrkarten wurde vom Jugend- und Sozialamt in Zusammenarbeit mit der VGF beim IT-Dienstleister die Entwicklung einer Schnittstelle angestoßen. Auch zwischen dem Kulturamt und der zuständigen Stelle für die Ferienkarte haben zwischenzeitlich erste Gespräche stattgefunden. Ziel ist ein bürokratiearmer und einheitlicher Auftritt. Alle Beteiligten sehen den Nutzen und streben eine Optimierung an. Der Start des digitalen Frankfurt-Passes soll weiterhin im 1. Quartal 2026 erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.05.2022, NR 369 Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 265 Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 121 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.01.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 432 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Begründung für den Zwischenbericht von GRÜNE, SPD und Volt: Bei der Weiterentwicklung des Frankfurt-Passes wurden wichtige Schritte wie die Digitalisierung des Antragsverfahrens erfolgreich umgesetzt. Insbesondere ämterübergreifende Prozesse bedürfen wie im Bericht beschrieben allerdings weiterer Abstimmung und der Entwicklung zusätzlicher technischer Lösungen. Ein erneuter Bericht über den Fortgang soll in sechs Monaten erfolgen. Begründung für den Zwischenbericht der CDU: Da noch die Frage offen ist, ob alle technischen Digitalisierungswünsche möglich sind, und wenn ja, wie hoch die entsprechenden Kosten sein werden. 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 432 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7071, 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 15.01.2026 Aktenzeichen: 51

  • Hausarzt-Versorgungslücke schließen - Verantwortung übernehmen
    B
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 433 Betreff: Hausarzt-Versorgungslücke schließen - Verantwortung übernehmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6442 - NR 1319/25 CDU - Zu 1. Eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Der Magistrat hat hierzu bereits am 16. November 2023 gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eine Veranstaltung im Gesundheitsamt Frankfurt am Main organisiert. Ziel war es, mit den Ortsbeiräten die aktuelle Situation offen zu besprechen, für das Thema zu sensibilisieren und Lösungsansätze zur Verbesserung der ambulanten Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu erreichen. Frankfurt am Main ist für die KHV sowohl für die hausärztliche als auch die wohnortnahe fachärztliche Versorgung ein einheitlicher Planungsbereich. Eine Unterteilung - etwa nach Stadtteilen oder Ortsbezirken - ist aktuell nicht vorgesehen. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen liegt der aktuelle Versorgungsgrad in Frankfurt am Main im Bereich der hausärztlichen Versorgung bei ca. 110 %. Die KVH weist darauf hin, dass die bestehende Verteilung der Ärztinnen und Ärzte in der Stadt historisch gewachsen sei. Zur Beantwortung wurden Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Dokument "Fokus Gesundheit, Ambulante Medizinische Versorgung", Frankfurt am Main, Stadt, Q1 2025 herangezogen. Einen Versorgungsgrad von bereits unter 100% weisen folgende Stadtteile auf: - Westend Nord - Bockenheim - Sachsenhausen-Süd - Oberrad - Niederrad - Schwanheim - Griesheim - Hausen - Praunheim - Niederursel - Ginnheim - Dornbusch - Eckenheim - Preungesheim - Bonames - Berkersheim - Seckbach - Fechenheim - Sindlingen - Unterliederbach - Sossenheim - Nieder-Erlenbach - Kalbach-Riedberg - Harheim - Bergen-Enkheim - Frankfurter Berg Einen Versorgungsgrad von knapp über 100 % weisen folgende Stadtteile auf: - Gallus - Rödelheim - Zeilsheim Zu 2 und 3. Die Entscheidung über ärztliche Zulassungen zur ambulanten kassenärztlichen Versorgung liegt ausschließlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Das Gesundheitsamt Frankfurt am Main hat bisher keine Berechtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung erhalten, kassenärztliche Leistungen abrechnen zu können. Der Magistrat setzt sich kontinuierlich für die Nachwuchsgewinnung ein, um dem Fachkräftemangel im öffentlichen Gesundheitsdienst entgegen zu wirken. Das Gesundheitsamt ist Kooperationspartner der Goethe Universität und wurde 2013 als akademische Lehreinrichtung der Universität anerkannt. Zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Studium können Studierende einen umfangreichen Einblick in den Öffentlichen Gesundheitsdienst bekommen und verschiedene Abteilungen im Rahmen von Famulaturen und Praktika durchlaufen. Möglich ist z. B. für Medizinstudierende ein Wahltertial im öffentlichen Gesundheitswesen. Darüber hinaus bildet das Gesundheitsamt Frankfurt am Main Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen aus. Zurzeit arbeiten über zehn Ärztinnen in Weiterbildung in verschiedenen Abteilungen des Hauses, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das Angebot des Gesundheitsamtes auch künftig zu sichern. Anlage _Daten_KVH_Fokus_Gesundheit (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1319 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 433 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, 1 SPD und Linke (= Kenntnis) 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF gegen Linke (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 135 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7219, 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.02.2026 Aktenzeichen: 53-0

  • Schutzzentrum errichten: Umfassende Hilfe bei häuslicher Gewalt
    B
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 434 Betreff: Schutzzentrum errichten: Umfassende Hilfe bei häuslicher Gewalt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6471 - NR 1306/25 CDU - Die Koordination und strategische Planung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention liegt im Zuständigkeitsbereich des Frauenreferats der Stadt Frankfurt am Main. Im Rahmen dieser Aufgabe wurde dort eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet, die den gesamten Umsetzungsprozess strukturiert begleitet. Die Arbeit dieser Koordinierungsstelle gliedert sich in drei Phasen: 1. Analyse- und Bestandsaufnahmephase: In einem ersten Schritt werden bestehende Angebote, Maßnahmen und Strukturen in den Bereichen Prävention, Intervention, Gewaltschutz und Strafverfolgung systematisch erfasst. Parallel dazu werden Daten und Fakten zur aktuellen Situation von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern zusammengetragen. 2. Beteiligungs- und Konzeptionsphase: Anschließend findet ein breit angelegter Beteiligungsprozess statt, in dem Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung, Polizei, Justiz und weiteren relevanten Institutionen gemeinsam Handlungsbedarfe identifizieren und Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen formulieren. 3. Umsetzungs- und Entwicklungsphase: In einem dritten Schritt sollen die erarbeiteten Handlungsempfehlungen in konkrete Maßnahmen überführt werden. Ziel ist es, bestehende Versorgungslücken zu schließen, innovative Projekte zu fördern und insbesondere marginalisierte Zielgruppen besser zu schützen. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt dabei bei den jeweils zuständigen Dezernaten und Institutionen. (Quelle: frauenreferat.frankfurt.de - Istanbul-Konvention: Aufgaben der Koordinierungsstelle) Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Umsetzung der Istanbul Konvention wird das Konzept des Gewaltschutzzentrums innerhalb der Arbeitsgruppe Schutz und Unterstützung bereits als eine sinnvolle Maßnahme diskutiert. Mögliche Akteur:innen eines zukünftigen Gewaltschutzzentrums sind dazu bereits im Austausch. Auch aus Sicht des Jugend- und Sozialamtes besteht ein zentrales Interesse daran, von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder bestmöglich zu unterstützen und zu schützen. Bei der Konzeption eines solchen Zentrums sind viele Spezifika zu beachten, u.a. dass die Institutionen und Träger unterschiedliche Aufgaben, Rollen und Funktionen haben, die auch nach außen transparent sein müssen. Für von gewaltbetroffenen Frauen ist dies von zentraler Bedeutung, damit eine Beratung auch unabhängig von einer Anzeigenerstattung in Anspruch genommen werden kann. Für eine weitergehende Planung und die mögliche Umsetzung von Maßnahmen ist der Prozess der Koordinierungsstelle im Frauenreferat abzuwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.07.2025, NR 1306 Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 149 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 13.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 434 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.01.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 434 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da der Prozess zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Istanbul-Konvention durch das Frauenreferat noch nicht abgeschlossen ist. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, in welcher Weise die Maßnahme Gewaltschutzzentrum weiterverfolgt wird. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 434 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7072, 41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 13.01.2026 Aktenzeichen: 51

  • Angemeldete Versammlungen in Grünanlagen
    B
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 435 Betreff: Angemeldete Versammlungen in Grünanlagen Vorgang: A 368/25 AfD Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung zu der Anfrage der AfD-Fraktion. Die Antworten stützen sich auf die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit (Art. 8 Grundgesetz (GG) und Art. 14 Verfassung des Landes Hessen (Verf HE), das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG) sowie die geltende Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen, des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Zu 1: Die Versammlungsbehörde (Dezernat IX) ist originär zuständig für die Bearbeitung aller Versammlungen, auch wenn diese auf Flächen stattfinden, die nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehen (Konzentrationswirkung des Versammlungsrechts). Die vollständige Aufbereitung der Versammlungsakten für den angefragten Zeitraum 2014 bis 2018 ist jedoch aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren nicht mehr möglich. Die gewünschten Daten können rückwirkend entsprechend ab dem Jahr 2019 bereitgestellt werden. Die nachfolgende Aufstellung beschränkt sich auf mehrtägige Versammlungen, die in Grünanlagen stattfanden und somit den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes (Amt 67) berührten: Insgesamt wurden vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2024 insgesamt 8 mehrtägige Versammlungen in den genannten Grünanlagen registriert und durchgeführt: Jahr Ort der Versammlung Zeitraum 2021 Weseler Werft 11.08.2021 - 15.08.2021 2022 Riederwald 04.11.2022 - 28.02.2023 2022 Fechenheimer Wald 07.11.2022 - 17.11.2022 2023 Riederwald 05.01.2023 - 11.01.2023 2023 Riederwald 12.01.2023 - 18.01.2023 2023 Bertramswiese 15.09.2023 - 16.09.2023 2024 Rebstockpark 22.03.2024 - 23.03.2024 2024 Niddapark 12.10.2024 - 13.10.2024 Zu 2: Die Versammlungsbehörde trägt grundsätzlich keine Kosten für Versammlungen und gewährt keine Zuschüsse. Das Grünflächenamt erfasst die Kosten nicht, die dem Amt durch die unter Frage 1 aufgeführten Versammlungen möglicherweise entstanden sind. Zu 3: Da die Kosten für die genannten Versammlungen beim Grünflächenamt nicht erfasst wurden, ist diesbezüglich keine Angabe möglich. Zu 4: Da die Kosten für die genannten Versammlungen beim Grünflächenamt nicht erfasst wurden, ist diesbezüglich keine Angabe möglich. Zu 5: Die Versammlungsbehörde trifft jede versammlungsrechtliche Entscheidung individuell auf Grundlage einer konkreten Gefahrenprognose gemäß § 14 Abs. 1 HVersFG. Da jede Versammlung eine spezifische Gemengelage von Ort, Zeit und Teilnehmerzahl aufweist, sind pauschale Aussagen zu Beschränkungen nicht möglich. Die Erstellung und Weitergabe einer umfassenden und detaillierten Liste aller verfügten Beschränkungen für die genannten mehrtägigen Versammlungen ist aus verwaltungsökonomischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Grundsätzlich werden versammlungsrechtlich zulässige Beschränkungen verfügt, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Beispielhafte Kategorien von Beschränkungen, die durch die Versammlungsbehörde typischerweise verfügt werden: Sicherheit und Brandschutz: Untersagung von offenem Feuer, Grills und pyrotechnischen Erzeugnissen; Verbot des Mitführens von Gegenständen, die als Brandmittel dienen können. Schutz der öffentlichen Ordnung: Einhaltung der Nachtruhe (z.B. 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr) sowie Beschränkungen der Lautstärke (Dezibel-Grenzwerte) zum Schutz Anwohnender. Verkehrssicherung und Rettungswege: Sicherstellung der jederzeitigen Zugänglichkeit und Freihaltung von Ein- und Ausgängen, Zufahrten, Rettungswegen und Hydranten. Umwelt- und Denkmalschutz: Regelungen zur schonenden Behandlung der Grünfläche, zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung und zur Einhaltung von Mindestabständen zu Skulpturen, Denkmälern oder sonstigen geschützten Objekten. Versammlungsleitung und Organisation: Vorgaben zur Kennzeichnung von Ordnern (Anzahl und Belehrung) und zur ständigen Erreichbarkeit der Versammlungsleitung während der Versammlung. Zu 6: Die Versammlungsbehörde trägt keine Kosten für das Camp und gewährt keine Zuschüsse. In der gegenständlichen Anfrage wird behauptet, die Stadt Frankfurt am Main hätte etwa 20 Toiletten für das Camp bezahlt. Dies ist unzutreffend. Der Magistrat übernimmt keine Kosten für Toiletten oder sonstige Versammlungsinfrastruktur, außer den unten genannten präventiven Schutzmaßnahmen. Die Bereitstellung solcher Infrastruktur fällt grundsätzlich in die Verantwortung des Anmelders. Dem Grünflächenamt sind im Zusammenhang mit dem Camp folgende Kosten entstanden. Kostenposten (Grünflächenamt) Betrag Sicherung der Spielplätze, Biotopflächen, Denkmäler 11.409,36 € Wiederherstellung Rasenfläche 2.730,16 € Entfernung Graffiti 1.458,77 € Gesamtkosten (Amt 67) 15.598,29 € Zu 7: Seitens der Umweltbehörden und dem Dezernat X wurden Einwände bezüglich der Flächenauswahl aufgrund der Schutzbedürftigkeit des Geländes vorgebracht. Aufgrund der dort befindlichen Flora, Fauna und Verhältnisse vor Ort wurde die Versammlung kritisch hinterfragt und es wurden alternative Standortvorschläge unterbreitet, welche jedoch vom Anmelder nicht angenommen wurden. Zu 8: Die genutzte Rasenfläche wurde stark beansprucht. Inwieweit Schäden an den Baumwurzeln durch die Inanspruchnahme durch das Camp entstanden sind, kann erst langfristig festgestellt werden. Zu 9: Der Magistrat ist im Rahmen der Versammlungsfreiheit zur Neutralität verpflichtet und nimmt keine inhaltliche oder politische Bewertung von Versammlungen vor. Die Bewertung der Legalität einer Versammlung erfolgt ausschließlich nach potenziellen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, nicht nach der politischen Botschaft. Das Versammlungsrecht schützt Meinungsäußerungen, auch zu radikalen politischen Zielen oder wenn die Inhalte als unbequem empfunden werden, solange sie friedlich und ohne unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erfolgen. Die Stadt Frankfurt am Main ist sich ihrer Verantwortung bewusst, nicht nur extreme Strömungen abzuwehren, sondern auch das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung konsequent zu verteidigen (Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG). Zu 10: Die Wahl des Ortes, des Zeitpunkts und des Formats (z. B. Protest-Camp) einer Versammlung liegt im Ermessen der Anmeldenden und ist Teil des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG, Art. 14 Verf HE). Das Versammlungsformat "Protest-Camp" ist in der Rechtsprechung der obersten Gerichte als zulässig anerkannt. Die notwendige Infrastruktur ist als versammlungsimmanent anerkannt und wird durch die Konzentrationswirkung des Versammlungsrechts abgedeckt, weshalb keine Sondernutzungserlaubnis des Grünflächenamtes erforderlich ist. Eine zwangsweise Verlegung des Versammlungsortes oder eine Verkürzung der Dauer ist nur möglich, wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht (§ 14 Abs. 1 HVersFG). Die grundsätzliche Sperrung einer öffentlichen Fläche für Versammlungen ist rechtlich nicht möglich. Zum hessischen Versammlungsrecht: Die Befugnis zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit ist seit dem Wechsel zu Landesrecht eng auszulegen. Art. 14 Abs. 2 Verf HE regelt im Gegensatz zu Art. 8 Abs. 2 GG keinen ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt für Beschränkungen, sondern lediglich eine Anmeldepflicht. Gemäß der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen dient die Beschränkungsbefugnis daher primär dem Schutz anderer Rechtsgüter mit Verfassungsrang nach der Verfassung des Landes Hessen (z. B. Leib, Leben, oder Freiheit). Eine verschärfte Auslegung von Beschränkungen, analog zu älteren Entscheidungen (z. B. "Fest für Friede und Freiheit" 2020), ist aufgrund diverser höchstrichterlicher Rechtsprechungen, wie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.05.2022 (6 C 9/20), die eine andere Bewertung erfordern, nicht mehr zulässig. Die Versammlungsbehörde handelt auf Grundlage des Gesetzes und der geltenden Rechtsprechung. Sie wird weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel prüfen, um Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, muss jedoch die verfassungsrechtliche Gestaltungsfreiheit der Versammlungsanmeldenden respektieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 10.09.2025, A 368 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 7, 9, 11 Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen BFF (= Zurückweisung); Linke (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 90 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7252, 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 02.03.2026 Aktenzeichen: 32-0

  • Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster?
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    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 436 Betreff: Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6446 - A 332 BFF-BIG, B 238/25 - Zwischenbericht: Die Organisation der Abfalltrennung und -entsorgung innerhalb der städtischen Verwaltung sowie der städtischen Gesellschaften ist derzeit nicht zentralisiert und erfolgt daher uneinheitlich. Aus diesem Grund wurden die verschiedenen städtischen Ämter und Einrichtungen angesschrieben und um die Beantwortung der in der Anfrage gestellten Fragen gebeten. Da bislang noch nicht alle Rückmeldungen eingegangen sind, kann die Anfrage derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Für eine Vielzahl der Ämter und Betriebe fehlen nach wie vor Antworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 09.01.2025, A 332 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 238 Bericht des Magistrats vom 13.04.2026, B 139 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 436 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7041, 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 15.01.2026

  • Neuausschreibung des Weingutes der Stadt Frankfurt
    B
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 437 Betreff: Neuausschreibung des Weingutes der Stadt Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6507 - A 277/24 CDU - Zu 1. Die Ausschreibung wurde auf einer stadteigenen Website veröffentlicht. Zu 2. Umfang der Verpachtung, Angebotspreis, Sortenkonzept, Qualitätskonzept, Ökologisches Konzept, Investitionsbereitschaft, Imagebildung für die Stadt Frankfurt, Business- und Marketingplan, Referenzen der Bewerber Zu 3. 30 Jahre Zu 4. Die Kosten wurden von hier nicht ermittelt; alle Kosten haben die Bieter zu tragen. Zu 5. Tatsächlich bedarf es einer Umstellung. Bei mehrjährigen Kulturen, wie den Reben, beträgt die Umstellungsdauer, die durchlaufen werden muss, bevor die geernteten Trauben oder der daraus hergestellte Wein mit einem Öko-/Bio-Hinweis vermarktet werden darf, mindestens 36 Monate. Ein Ruhen ist nicht erforderlich. Zu 6. Die Bemessung der Pacht anhand von Umsatzzahlen ist im Bereich der Urproduktion unüblich. Tatsächlich wird die Pacht für Weingärten anhand von Vergleichszahlen ermittelt und die Gebäude nach dem Ertragswertverfahren. Nach Ablauf des Pachtvertrages wird der derzeitige Pächter der Stadt im Wesentlichen überjährige Weinberge mit umfangreichen Fehlstellen zurückgeben. Auch die Wirtschaftsstelle ist sanierungsbedürftig. Diese Umstände sind bei der Neubemessung der Pacht in angemessenem Umfange zu berücksichtigen. Zu 7 und 8. Bei dem bisherigen Pachtvertrag, handelt es sich vergaberechtlich um eine Konzession i.S.d. § 105 I Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da er eine Abnahmeverpflichtung der Stadt für eine bestimmte Menge des dort produzierten Weines enthält. Konzessionen dürfen nach § 3 I Konzessionsvergabeordnung (KonVgV) nicht auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, sondern unterliegen einer Höchstlaufzeit. Eine konkrete Vorgabe für die Dauer dieser Höchstlaufzeit ist dem Gesetz zwar nicht zu entnehmen, jedoch wird als Richtwert 5 Jahre angegeben (§ 3 II KonzVgV). Selbst wenn die Möglichkeit einer Verlängerung besteht, ist gleichwohl die Stadt Frankfurt am Main unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten verpflichtet, die Konzession zu beenden. Diese Auffassung steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH. Im Urteil aus dem Jahre 2006 wird das damit begründet, dass der Auftrag über viele Jahre dem Markt entzogen werde und hierdurch eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs stattfinde. Der Pächter wurde am 28.09.2020 in einem persönlichen Gespräch über die Absichten der Stadt informiert, er wurde in dem Zuge auch darüber informiert, dass er sich ebenfalls an der Konzeptvergabe beteiligen könne, was er getan hat. Zu 9. Die Stadt hat hierzu Herrn Prof. Dr. Hoffmann aus Winkel beauftragt. Zu 10. Die Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern der Politik und Experten zusammen. Die fachliche Betreuung erfolgt durch frühere Lehrkräfte der Hochschule resp. des Versuchsweinguts in Geisenheim. Zu 11. Die Stadt ist zu keinen Ablösezahlungen verpflichtet. Zu 12. Das Weingut der Stadt Frankfurt am Main verfügt ausschließlich über eigene Flächen. Seit der Verpachtung zum 01.01.1994 sind Flächen nur in äußerst geringem Umfange für den Verkehrswegebau übertragen worden. Zu 13. Um nicht erneut eine Konzession zu vergeben, wird bei der Konzeptvergabe keine Abnahmemenge verhandelt. Ob und zu welchen Konditionen der Wein bspw. durch das Protokoll der Stadt eingekauft wird, ist nicht Bestandteil der Verhandlungen zur Neuvergabe des Weingutes. Zu 14. Entsprechende Bestrebungen bestehen nicht, die derzeit übergangsweise verpachtete Weinstube wurde als separates Los ausgeschrieben. Für die Weinstube im Römer wurde eine Nettojahrespacht in Höhe von ca. 33.000,00 € erzielt. Das Steinerne Haus wurde für ca. 5.000,00 € im Monat verpachtet; eine etwaige Revitalisierung steht nicht im Zusammenhang mit der beabsichtigten Neuverpachtung des Weinguts. Zu 15. Die Kosten werden noch ermittelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 28.02.2024, A 277 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage B 437 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 72 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 437 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7220, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026 Aktenzeichen: 23-20

  • Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Installation einer sensorgesteuerten LEDBeleuchtung auf dem Radweg zwischen NiederEschbach und NiederErlenbach
    EAOB 15
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 64 entstanden aus Vorlage: OF 388/15 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Installation einer sensorgesteuerten LED-Beleuchtung auf dem Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden ausreichend Mittel für die Installation einer sensorgesteuerten LED-Beleuchtung auf dem Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach eingestellt. Begründung: Der Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach sollte beleuchtet sein, um die Nutzung in den Abendstunden, aber auch in der dunklen und nassen Jahreszeit zu ermöglichen. Der Radweg ist eine wichtige Schulwegverbindung von Nieder-Erlenbach an die weiterführende Otto-Hahn-Schule und die U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach, auch andersherum zu weiterführenden Anna-Schmidt-Schule. Eine Beleuchtung würde gewährleisten, dass der Radweg auch im Herbst und Winter und in den Abendstunden genutzt werden kann. Dies wäre außerdem ein wichtiger Beitrag für die Nahmobilitätsinfrastruktur in den Stadtteilen. Die Beleuchtung könnte bedarfsgerecht erfolgen, also geht erst an, wenn sich ein Radfahrer oder Fußgänger nähert. Ggf. kann die Beleuchtung mit Fotovoltaik betrieben werden (vgl. beispielhaft den Rad- und Fußweg zwischen Gronau und der Kernstadt Bad Vilbel). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 59 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 64 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Wort "sensorgesteuerten" gestrichen wird); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 64 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Wort "sensorgesteuerten" gestrichen wird)

  • Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Otto-Hahn-Schule: Abriss und Bau der DreiFelderSporthalle und der Gymnastikhalle nebst Umkleidekabinen
    EAOB 15
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 65 entstanden aus Vorlage: OF 389/15 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Otto-Hahn-Schule: Abriss und Bau der Drei-Felder-Sporthalle und der Gymnastikhalle nebst Umkleidekabinen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden neben den bereits vorhandenen Mitteln (Produktbereich: 20 Bildung im Investitionsprogramm unter 5.002704 und 5.007986) auskömmliche Mittel eingestellt, damit die Drei-Felder-Sporthalle und die Gymnastikhalle mit angrenzenden Umkleidekabinen an der Otto-Hahn-Schule (OHS) gebaut werden können. Begründung: Seit Jahren steht der Neubau einer Drei-Felder-Sporthalle als Ersatz für die bestehende alte und marode Sporthalle I an der OHS im Rahmen der Gesamtsanierung der Schule auf dem Programm. Die Sporthalle wie auch die Gymnastikhalle werden dringend für den Schulsport wie auch für die Nutzung durch Sportvereine benötigt. Nach Auskunft von Frau Stadträtin Weber anlässlich der 41. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025 sind im Investitionsprogramm 2024 bis 2026 Mittel für den Abriss und den Neubau der Turnhalle mit Gymnastikhalle enthalten. Sobald die Bau- und Finanzierungsvorlage beschlossen wurde, kann ein konkreter Zeitplan erarbeitet werden. Dies gilt es nun zeitnah umzusetzen, damit der Beginn der Arbeiten, die konkret für den Beginn des Jahres 2025 vorgesehen waren, nicht wieder verschoben werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 56 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 65 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und FRAKTION (= Annahme); CDU und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 65 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 54) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Café in der Kaimauer am Main
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 66 entstanden aus Vorlage: OF 1564/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Café in der Kaimauer am Main Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt werden Mittel für die Errichtung eines Cafés in der Kaimauer, z. B. in Teilen der alten Fischergewölbe in der Nähe der Alten Brücke, eingestellt. Begründung: Frankfurt wächst stetig weiter. Der Main ist mit seinen Grünflächen ein wichtiges Naherholungsgebiet und somit auch Treffpunkt für Jung und Alt. Diesen Ort gilt es zu bewahren und für möglichst viele Frankfurterinnen und Frankfurter attraktiv zu gestalten. Hierzu ist es notwendig, verstärkt der Verschmutzung der Grünflächen am Main entgegenzuwirken. Da die Kapazitäten des Maincafés zwischen Untermainbrücke und Holbeinsteg an den meisten sonnigen Tagen mehr als erschöpft sind und sich dieses Konzept eines "Cafés/Biergartens" in der Kaimauer aus Freizeit- und Sauberkeitsaspekten bewährt hat, ist es wünschenswert, ein zweites Café in der südlichen Kaimauer einzurichten. Hierzu ist es zunächst nötig, in der Kaimauer weitere Räumlichkeiten zu schaffen. Als mögliche Räumlichkeiten sollten Teile der alten Fischergewölbe in der Nähe der Alten Brücke geprüft werden (https://brueckenbauverein-frankfurt.de/die-geschichten-der-alten-bruecke/4-das- foyer-der-mainfischerca-1100-heute/). Das Maincafé zwischen Untermainbrücke und Holbeinsteg zeigt, dass ein solcher Gastronomiebetrieb im Einklang mit den Frankfurter Grünanlagen als Zone der Ruhe, Erholung und Entspannung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 198 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 58 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 66 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 66 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vorplatz am Frauenhoftor neu gestalten und bepflanzen
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 67 entstanden aus Vorlage: OF 1565/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vorplatz am Frauenhoftor neu gestalten und bepflanzen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden Planungsmittel für die Neugestaltung des Vorplatzes am Frauenhoftor eingestellt. Begründung: Der Vorplatz des Frauenhoftores ist seit Jahren ungepflegt, trostlos und dem historischen Gebäude nicht angemessen. Das Frauenhoftor ist als historisches Gebäude eine der wenigen vollständig erhaltenen Barockanlagen in Frankfurt. Es ist unverständlich und schade, dass der ungepflegte und trostlose Vorplatz nicht neu gestaltet wird. Eine Neugestaltung ist daher mehr als angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 59 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 67 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 67 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau der Golfstraße in Niederrad
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 68 entstanden aus Vorlage: OF 1566/5 vom 08.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau der Golfstraße in Niederrad Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2026 werden ausreichend Mittel für den Ausbau der Golfstraße in Niederrad eingestellt. Die Straße soll so verbreitert werden, dass Gegenverkehr künftig problemlos aneinander vorbeifahren kann. Eingeplant werden soll zudem ein Gehweg. Der Ausbau soll der besseren Nutzung der Golfstraße für alle Verkehrsteilnehmenden dienen. Begründung: Die Golfstraße in Niederrad befindet sich in keinem guten Zustand. Sie ist an einigen Stellen so eng, dass Gegenverkehr nicht ohne Probleme aneinander vorbeifahren kann. Außerdem ist kein befestigter Gehweg vorhanden. Mindestens bis zur Abzweigung Am Poloplatz soll die Straße daher ausgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 60 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 68 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 68 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)

  • Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und Umgestaltung der Schweizer Straße
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 69 entstanden aus Vorlage: OF 1567/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und Umgestaltung der Schweizer Straße Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro für die Sanierung der Schweizer Straße eingestellt. Begründung: Die Schweizer Straße ist teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Auch ist eine bessere Aufteilung der Verkehrsfläche unter den Verkehrsteilnehmern unbedingt erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 61 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 69 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 69 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)

  • Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 70 entstanden aus Vorlage: OF 1568/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in Höhe von 20.000 Euro eingestellt. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 62 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 70 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 70 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)

  • Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Kennedyallee hier: Parallelstrecke zur Kennedyallee (B 43) zwischen Abzweigung von der Kennedyallee und PaulEhrlichStraße
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 71 entstanden aus Vorlage: OF 1569/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Kennedyallee hier: Parallelstrecke zur Kennedyallee (B 43) zwischen Abzweigung von der Kennedyallee und Paul-Ehrlich-Straße Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des als Parallelstraße zur Kennedyallee als B 43 verlaufenden Teils zwischen der Abzweigung von der Kennedyallee bis zur Einmündung in die Paul-Ehrlich-Straße werden Planungsmittel in Höhe von 20.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Oberfläche des als Parallelstraße zur Kennedyallee als B 43 verlaufenden, zwischen der Abzweigung von der Kennedyallee bis zur Einmündung in die Paul-Ehrlich-Straße, Teils der Kennedyallee beschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 63 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 71 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 71 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)

  • Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung des Heimatrings
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 72 entstanden aus Vorlage: OF 1570/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung des Heimatrings Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Heimatrings werden Planungsmittel in Höhe von 20.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Der Heimatring ist teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 64 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 72 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 72 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)

  • Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 73 entstanden aus Vorlage: OF 1571/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße werden in den Haushalt 2026 Planungsmittel eingestellt. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 65 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 73 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 73 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)

  • Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 74 entstanden aus Vorlage: OF 1572/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Ausbau und den Anschluss an das Kanalnetz des Letzten Hasenpfades zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen werden Mittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Damit der Letzte Hasenpfad zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen als Schulweg ausgewiesen werden kann, muss dieser ausgebaut und an das Kanalnetz angeschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 66 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 74 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 74 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße in Höhe der Hahnstraße in Niederrad
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 75 entstanden aus Vorlage: OF 1573/5 vom 08.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße in Höhe der Hahnstraße in Niederrad Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden ausreichend Mittel für den Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße eingestellt. Die Umsetzung der Haltestelle soll unter Berücksichtigung des Radverkehrs stattfinden. Außerdem sollen die westlichen und östlichen Anschlussbereiche mit einplant werden sowie die angrenzenden Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehwege, Fußgängerüberwege). Begründung: Seit einigen Jahren ist bekannt, dass auf der Lyoner Straße auf Höhe der Hahnstraße eine weitere Haltestelle der Linie 12 geplant ist. Allerdings ist zum aktuellen Stand der Planungen nichts bekannt. Die Haltestelle wird dringend benötigt. Die Situation an der dortigen Wendemöglichkeit, die auch von Fußgänger*innen genutzt wird, ist weiterhin angespannt. Laut den bisherigen Antworten des Magistrats auf Anfragen des Ortsbeirates löst nur die geplante Haltestelle die Lage an dieser Stelle. Diese muss daher dringend eingeplant und gebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 67 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 75 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 75 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Änderung der Verkehrsführung von Linienbussen um die Haltestelle „Triftstraße“ in Niederrad
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 76 entstanden aus Vorlage: OF 1574/5 vom 08.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Änderung der Verkehrsführung von Linienbussen um die Haltestelle "Triftstraße" in Niederrad Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden ausreichend Mittel eingestellt, um die Verkehrsführung von Linienbussen um die Haltestelle "Triftstraße" in Niederrad so zu ändern, dass zumindest die Buslinien 61, 78 und N12 künftig über die Haltestelle der Straßenbahnen geführt werden. Hiermit soll erreicht werden, dass es stadtauswärts nicht mehr zu Verkehrsstockungen kommt, wenn zwei Busse hintereinander halten müssen. Weiterhin soll erreicht werden, dass Menschen nicht mehr bei Rot über die Fußgängerampel rennen, weil sie eine Straßenbahn erreichen wollen. Dies betrifft beide Straßenseiten. Stadteinwärts ergäbe sich der Vorteil, dass der Fahrradweg nicht mehr von wartenden Menschen blockiert wird. Begründung: Um die Haltestelle "Triftstraße" gibt es derzeit diverse Herausforderungen: von Verkehrsstockungen, weil zwei Busse hintereinander an die Bushaltestelle anfahren und die Abzweigung aus der Bruchfeldstraße blockieren, bei Rot über die Straße laufende Menschen, die eine Straßenbahn erreichen wollen, sowie Ärger über viele Menschen auf dem Fahrradweg. Die Haltestelle ist schon jetzt für zwei Fahrzeuge ausgelegt und müsste nicht umgebaut werden. Somit hätte eine Führung der genannten Buslinien viele Vorteile. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 68 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 76 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage EA 12 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für ein Pilotprojekt "Stadtteilküche" in Riederwald einmalig 500.000 Euro in den Haushalt 2026 und den Finanzplan 2027 eingestellt werden. Der Magistrat sucht einen geeigneten Ort und Träger. Wenn die Mittel in 2026 nicht verbraucht werden, werden sie in den nächsten Haushalt übertragen. 2. Die Vorlage EA 15 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage EA 17 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage EA 18 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage EA 19 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage EA 20 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage EA 21 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage EA 27 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage EA 29 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Der Vorlage EA 38 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 2 .000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. 11. Die Vorlage EA 39 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage EA 42 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage EA 43 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage EA 46 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage EA 48 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage EA 49 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage EA 50 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage EA 55 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage EA 57 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage EA 58 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage EA 60 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage EA 66 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. Die Vorlage EA 67 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage EA 81 wird abgelehnt. 25. Der Vorlage EA 82 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 26. Der Vorlage EA 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 27. Der Vorlage EA 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 28. Der Vorlage EA 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 29. Der Vorlage EA 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 30. Die Vorlage EA 89 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage EA 90 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage EA 92 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage EA 93 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage EA 94 wird abgelehnt. 35. Der Vorlage EA 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 36. Der Vorlage EA 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 37. Der Vorlage EA 100 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage EA 101 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 7.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. 39. Der Vorlage EA 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Die Vorlage EA 108 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 41. Der Vorlage EA 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 22.000 Euro statt 11.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. 42. Der Vorlage EA 111 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 5.000 Euro statt 2.500 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. Abstimmung GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) 43. Der Vorlage EA 114 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Die Vorlage EA 116 wird abgelehnt. 45. Die Vorlage EA 129 wird abgelehnt. 46. Der Vorlage EA 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Die Vorlage EA 131 wird abgelehnt. 48. Die Vorlage EA 132 wird abgelehnt. 49. Der Vorlage EA 133 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 3.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. 50. Die Vorlage EA 136 wird abgelehnt. 51. Die Vorlage EA 138 wird abgelehnt. 52. Der Vorlage EA 109 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 20.000 Euro statt 10.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. 53. Die Vorlage EA 3 wird abgelehnt. 54. Die Vorlage EA 4 wird abgelehnt. 55. Die Vorlage EA 5 wird abgelehnt. 56. Die Vorlage EA 6 wird abgelehnt. 57. Die Vorlage EA 7 wird abgelehnt. 58. Der Vorlage EA 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage EA 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage EA 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Die Vorlage EA 22 wird abgelehnt. 62. Die Vorlage EA 23 wird abgelehnt. 63. Die Vorlage EA 25 wird abgelehnt. 64. Der Vorlage EA 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Die Vorlage EA 28 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 66. Die Vorlage EA 30 wird abgelehnt. 67. Die Vorlage EA 31 wird abgelehnt. 68. Die Vorlage EA 32 wird abgelehnt. 69. Die Vorlage EA 33 wird abgelehnt. 70. Die Vorlage EA 34 wird abgelehnt. 71. Die Vorlage EA 40 wird abgelehnt. 72. Die Vorlage EA 44 wird abgelehnt. 73. Die Vorlage EA 45 wird abgelehnt. 74. Die Vorlage EA 54 wird abgelehnt. 75. Die Vorlage EA 65 wird abgelehnt. 76. Die Vorlage EA 123 wird abgelehnt. 77. Die Vorlage EA 86 wird abgelehnt. 78. Die Vorlage EA 124 wird abgelehnt. 79. Die Vorlage EA 24 wird abgelehnt. 80. Die Vorlage EA 16 wird abgelehnt. 81. Die Vorlage EA 51 wird abgelehnt. 82. Die Vorlage EA 52 wird abgelehnt. 83. Die Vorlage EA 56 wird abgelehnt. 84. Die Vorlage EA 64 wird abgelehnt. 85. Die Vorlage EA 68 wird abgelehnt. 86. Die Vorlage EA 69 wird abgelehnt. 87. Die Vorlage EA 70 wird abgelehnt. 88. Die Vorlage EA 71 wird abgelehnt. 89. Die Vorlage EA 72 wird abgelehnt. 90. Die Vorlage EA 73 wird abgelehnt. 91. Die Vorlage EA 74 wird abgelehnt. 92. Die Vorlage EA 75 wird abgelehnt. 93. Die Vorlage EA 127 wird abgelehnt. 94. Die Vorlage EA 115 wird abgelehnt. 95. Die Vorlage EA 107 wird abgelehnt. 96. Die Vorlage EA 104 wird abgelehnt. 97. Die Vorlage EA 102 wird abgelehnt. 98. Die Vorlage EA 99 wird abgelehnt. 99. Die Vorlage EA 96 wird abgelehnt. 100. Die Vorlage EA 80 wird abgelehnt. 101. Die Vorlage EA 79 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP und BFF-BIG (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (mit Protokollnotiz), AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 9. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 10. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 11. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 12. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 14. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage E 100) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP (= Ablehnung) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP (= Ablehnung) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP (= Ablehnung) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Ablehnung) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), FDP und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 45. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage E 100) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren unter Hinweis auf E 25) sowie BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 54) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 56) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Wort "sensorgesteuerten" gestrichen wird) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren unter Hinweis auf die Vorlage E 29), BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Wort "sensorgesteuerten" gestrichen wird) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 99. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 100. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 101. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 4: Protokollnotiz von BFF-BIG: "Das die Mauer auf jeden Fall saniert wird."

  • Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr ÖPNV-Angebot von Niederrad nach Neu-Isenburg
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 77 entstanden aus Vorlage: OF 1575/5 vom 05.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr ÖPNV-Angebot von Niederrad nach Neu-Isenburg Vorgang: B 416/19 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden ausreichend Mittel eingestellt, um ein Angebot des ÖPNV zu schaffen, dass es Bürger*innen ermöglicht, von Niederrad direkt nach Neu-Isenburg zu kommen, um die dortige Infrastruktur (Ärzte, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten) zu nutzen. Begründung: Frankfurt-Niederrad und Neu-Isenburg liegen nah beieinander. Deshalb nutzen viele Bürger*innen aus dem Frankfurter Stadtteil die Infrastruktur Neu-Isenburgs. Sie haben Ärzte dort, gehen schwimmen im Waldschwimmbad oder kaufen im Isenburg-Zentrum ein. Der bequemste Weg ist die Nutzung des Pkws, da das Angebot des ÖPNV nicht optimal ist. Die Menschen müssen oft umsteigen, was ein Hinderungsgrund ist, die umweltschonendere Mobilität zu nutzen, da man mindestens doppelt so lange braucht wie mit dem Auto. Eine Verlängerung der Straßenbahnlinie 17, wie im Bericht des Magistrats vom 18.11.2019, B 416, beschrieben, würde nicht zu einer besseren Nutzung des ÖPNV führen. Es ist daher sinnvoll, Niederrad und Neu-Isenburg besser per öffentlichem Personennahverkehr zu verbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.11.2019, B 416 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 69 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 77 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage EA 12 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für ein Pilotprojekt "Stadtteilküche" in Riederwald einmalig 500.000 Euro in den Haushalt 2026 und den Finanzplan 2027 eingestellt werden. Der Magistrat sucht einen geeigneten Ort und Träger. Wenn die Mittel in 2026 nicht verbraucht werden, werden sie in den nächsten Haushalt übertragen. 2. Die Vorlage EA 15 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage EA 17 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage EA 18 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage EA 19 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage EA 20 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage EA 21 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage EA 27 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage EA 29 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Der Vorlage EA 38 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 2 .000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. 11. Die Vorlage EA 39 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage EA 42 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage EA 43 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage EA 46 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage EA 48 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage EA 49 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage EA 50 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage EA 55 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage EA 57 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage EA 58 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage EA 60 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage EA 66 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. Die Vorlage EA 67 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage EA 81 wird abgelehnt. 25. Der Vorlage EA 82 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 26. Der Vorlage EA 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 27. Der Vorlage EA 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 28. Der Vorlage EA 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 29. Der Vorlage EA 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 30. Die Vorlage EA 89 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage EA 90 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage EA 92 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage EA 93 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage EA 94 wird abgelehnt. 35. Der Vorlage EA 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 36. Der Vorlage EA 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 37. Der Vorlage EA 100 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage EA 101 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 7.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. 39. Der Vorlage EA 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Die Vorlage EA 108 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 41. Der Vorlage EA 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 22.000 Euro statt 11.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. 42. Der Vorlage EA 111 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 5.000 Euro statt 2.500 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. Abstimmung GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) 43. Der Vorlage EA 114 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Die Vorlage EA 116 wird abgelehnt. 45. Die Vorlage EA 129 wird abgelehnt. 46. Der Vorlage EA 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Die Vorlage EA 131 wird abgelehnt. 48. Die Vorlage EA 132 wird abgelehnt. 49. Der Vorlage EA 133 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 3.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. 50. Die Vorlage EA 136 wird abgelehnt. 51. Die Vorlage EA 138 wird abgelehnt. 52. Der Vorlage EA 109 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 20.000 Euro statt 10.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. 53. Die Vorlage EA 3 wird abgelehnt. 54. Die Vorlage EA 4 wird abgelehnt. 55. Die Vorlage EA 5 wird abgelehnt. 56. Die Vorlage EA 6 wird abgelehnt. 57. Die Vorlage EA 7 wird abgelehnt. 58. Der Vorlage EA 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage EA 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage EA 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Die Vorlage EA 22 wird abgelehnt. 62. Die Vorlage EA 23 wird abgelehnt. 63. Die Vorlage EA 25 wird abgelehnt. 64. Der Vorlage EA 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Die Vorlage EA 28 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 66. Die Vorlage EA 30 wird abgelehnt. 67. Die Vorlage EA 31 wird abgelehnt. 68. Die Vorlage EA 32 wird abgelehnt. 69. Die Vorlage EA 33 wird abgelehnt. 70. Die Vorlage EA 34 wird abgelehnt. 71. Die Vorlage EA 40 wird abgelehnt. 72. Die Vorlage EA 44 wird abgelehnt. 73. Die Vorlage EA 45 wird abgelehnt. 74. Die Vorlage EA 54 wird abgelehnt. 75. Die Vorlage EA 65 wird abgelehnt. 76. Die Vorlage EA 123 wird abgelehnt. 77. Die Vorlage EA 86 wird abgelehnt. 78. Die Vorlage EA 124 wird abgelehnt. 79. Die Vorlage EA 24 wird abgelehnt. 80. Die Vorlage EA 16 wird abgelehnt. 81. Die Vorlage EA 51 wird abgelehnt. 82. Die Vorlage EA 52 wird abgelehnt. 83. Die Vorlage EA 56 wird abgelehnt. 84. Die Vorlage EA 64 wird abgelehnt. 85. Die Vorlage EA 68 wird abgelehnt. 86. Die Vorlage EA 69 wird abgelehnt. 87. Die Vorlage EA 70 wird abgelehnt. 88. Die Vorlage EA 71 wird abgelehnt. 89. Die Vorlage EA 72 wird abgelehnt. 90. Die Vorlage EA 73 wird abgelehnt. 91. Die Vorlage EA 74 wird abgelehnt. 92. Die Vorlage EA 75 wird abgelehnt. 93. Die Vorlage EA 127 wird abgelehnt. 94. Die Vorlage EA 115 wird abgelehnt. 95. Die Vorlage EA 107 wird abgelehnt. 96. Die Vorlage EA 104 wird abgelehnt. 97. Die Vorlage EA 102 wird abgelehnt. 98. Die Vorlage EA 99 wird abgelehnt. 99. Die Vorlage EA 96 wird abgelehnt. 100. Die Vorlage EA 80 wird abgelehnt. 101. Die Vorlage EA 79 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP und BFF-BIG (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (mit Protokollnotiz), AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 9. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 10. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 11. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 12. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 14. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage E 100) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP (= Ablehnung) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP (= Ablehnung) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP (= Ablehnung) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Ablehnung) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), FDP und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 45. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage E 100) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren unter Hinweis auf E 25) sowie BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 54) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 56) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Wort "sensorgesteuerten" gestrichen wird) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren unter Hinweis auf die Vorlage E 29), BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Wort "sensorgesteuerten" gestrichen wird) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 99. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 100. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 101. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 4: Protokollnotiz von BFF-BIG: "Das die Mauer auf jeden Fall saniert wird."

  • Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Verlängerung der U-Bahn-Linie bis zur Sachsenhäuser Warte und Einrichtung einer ParkandRideAnlage
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 78 entstanden aus Vorlage: OF 1576/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Verlängerung der U-Bahn-Linie bis zur Sachsenhäuser Warte und Einrichtung einer Park-and-Ride-Anlage Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Planungsmittel für den Ausbau des U-Bahn-Netzes in Richtung Sachsenhäuser Warte und die Einrichtung eines Park-and-Ride-Parkplatzes an der Sachsenhäuser Warte in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: In den Neunzigerjahren wurde die U-Bahn bis nach Neu-Isenburg geplant. In den letzten Jahren wurde dieses Projekt immer weiter nach hinten verschoben, bis es letztendlich verschwand. Der Ausbau des U-Bahn-Netzes in Richtung Sachsenhäuser Warte und die gleichzeitige Anbindung eines Park-and-Ride-Systems ist aber nach wie vor dringend erforderlich. Durch das neu entstandene Neubaugebiet auf dem alten Henninger-Areal wird die Verkehrssituation und die Parkplatznot weiter verschärft. Eine Station am Henninger-Areal und der Sachsenhäuser Warte mit gleichzeitigem Park-and-Ride-System an der Sachsenhäuser Warte würde diese Situation mit der Anbindung an den ÖPNV und der Schaffung eines Parkplatzes für Sachsenhausen deutlich entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 70 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 78 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren unter Hinweis auf E 31) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage EA 12 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für ein Pilotprojekt "Stadtteilküche" in Riederwald einmalig 500.000 Euro in den Haushalt 2026 und den Finanzplan 2027 eingestellt werden. Der Magistrat sucht einen geeigneten Ort und Träger. Wenn die Mittel in 2026 nicht verbraucht werden, werden sie in den nächsten Haushalt übertragen. 2. Die Vorlage EA 15 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage EA 17 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage EA 18 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage EA 19 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage EA 20 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage EA 21 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage EA 27 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage EA 29 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Der Vorlage EA 38 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 2 .000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. 11. Die Vorlage EA 39 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage EA 42 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage EA 43 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage EA 46 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage EA 48 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage EA 49 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage EA 50 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage EA 55 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage EA 57 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage EA 58 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage EA 60 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage EA 66 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. Die Vorlage EA 67 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage EA 81 wird abgelehnt. 25. Der Vorlage EA 82 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 26. Der Vorlage EA 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 27. Der Vorlage EA 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 28. Der Vorlage EA 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 29. Der Vorlage EA 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 30. Die Vorlage EA 89 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage EA 90 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage EA 92 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage EA 93 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage EA 94 wird abgelehnt. 35. Der Vorlage EA 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 36. Der Vorlage EA 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 37. Der Vorlage EA 100 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage EA 101 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 7.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. 39. Der Vorlage EA 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Die Vorlage EA 108 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 41. Der Vorlage EA 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 22.000 Euro statt 11.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. 42. Der Vorlage EA 111 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 5.000 Euro statt 2.500 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. Abstimmung GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) 43. Der Vorlage EA 114 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Die Vorlage EA 116 wird abgelehnt. 45. Die Vorlage EA 129 wird abgelehnt. 46. Der Vorlage EA 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Die Vorlage EA 131 wird abgelehnt. 48. Die Vorlage EA 132 wird abgelehnt. 49. Der Vorlage EA 133 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 3.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. 50. Die Vorlage EA 136 wird abgelehnt. 51. Die Vorlage EA 138 wird abgelehnt. 52. Der Vorlage EA 109 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 20.000 Euro statt 10.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt werden. 53. Die Vorlage EA 3 wird abgelehnt. 54. Die Vorlage EA 4 wird abgelehnt. 55. Die Vorlage EA 5 wird abgelehnt. 56. Die Vorlage EA 6 wird abgelehnt. 57. Die Vorlage EA 7 wird abgelehnt. 58. Der Vorlage EA 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage EA 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage EA 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Die Vorlage EA 22 wird abgelehnt. 62. Die Vorlage EA 23 wird abgelehnt. 63. Die Vorlage EA 25 wird abgelehnt. 64. Der Vorlage EA 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Die Vorlage EA 28 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 66. Die Vorlage EA 30 wird abgelehnt. 67. Die Vorlage EA 31 wird abgelehnt. 68. Die Vorlage EA 32 wird abgelehnt. 69. Die Vorlage EA 33 wird abgelehnt. 70. Die Vorlage EA 34 wird abgelehnt. 71. Die Vorlage EA 40 wird abgelehnt. 72. Die Vorlage EA 44 wird abgelehnt. 73. Die Vorlage EA 45 wird abgelehnt. 74. Die Vorlage EA 54 wird abgelehnt. 75. Die Vorlage EA 65 wird abgelehnt. 76. Die Vorlage EA 123 wird abgelehnt. 77. Die Vorlage EA 86 wird abgelehnt. 78. Die Vorlage EA 124 wird abgelehnt. 79. Die Vorlage EA 24 wird abgelehnt. 80. Die Vorlage EA 16 wird abgelehnt. 81. Die Vorlage EA 51 wird abgelehnt. 82. Die Vorlage EA 52 wird abgelehnt. 83. Die Vorlage EA 56 wird abgelehnt. 84. Die Vorlage EA 64 wird abgelehnt. 85. Die Vorlage EA 68 wird abgelehnt. 86. Die Vorlage EA 69 wird abgelehnt. 87. Die Vorlage EA 70 wird abgelehnt. 88. Die Vorlage EA 71 wird abgelehnt. 89. Die Vorlage EA 72 wird abgelehnt. 90. Die Vorlage EA 73 wird abgelehnt. 91. Die Vorlage EA 74 wird abgelehnt. 92. Die Vorlage EA 75 wird abgelehnt. 93. Die Vorlage EA 127 wird abgelehnt. 94. Die Vorlage EA 115 wird abgelehnt. 95. Die Vorlage EA 107 wird abgelehnt. 96. Die Vorlage EA 104 wird abgelehnt. 97. Die Vorlage EA 102 wird abgelehnt. 98. Die Vorlage EA 99 wird abgelehnt. 99. Die Vorlage EA 96 wird abgelehnt. 100. Die Vorlage EA 80 wird abgelehnt. 101. Die Vorlage EA 79 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP und BFF-BIG (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (mit Protokollnotiz), AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 9. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 10. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 11. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 12. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 14. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage E 100) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP (= Ablehnung) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP (= Ablehnung) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP (= Ablehnung) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Ablehnung) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), FDP und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 45. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage E 100) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren unter Hinweis auf E 25) sowie BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 54) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 56) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Wort "sensorgesteuerten" gestrichen wird) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren unter Hinweis auf die Vorlage E 29), BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Wort "sensorgesteuerten" gestrichen wird) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 99. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 100. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 101. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 4: Protokollnotiz von BFF-BIG: "Das die Mauer auf jeden Fall saniert wird."

  • Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze bis nach Offenbach
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 79 entstanden aus Vorlage: OF 1577/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze bis nach Offenbach Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Planungsmittel für die Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze in Richtung Offenbach in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Die Straßenbahnstrecke zwischen dem Offenbacher Marktplatz und Frankfurt wurde bis 1996 von den Frankfurter Verkehrsbetrieben bedient und dann auf dem Offenbacher Abschnitt stillgelegt. Die Strecke wurde zuvor gerne und häufig von der Bevölkerung genutzt. Eine Wiederaufnahme der Strecke würde beide Städte weiter zusammenwachsen lassen und die gute Zusammenarbeit unterstreichen. Außerdem würde dies insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Erleichterung darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 71 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 79 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 79 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Sportplatz Beckerwiese an das Busnetz anbinden
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 80 entstanden aus Vorlage: OF 1578/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Sportplatz Beckerwiese an das Busnetz anbinden Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel für die Anbindung des Sportplatzes Beckerwiese an das Busnetz in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Die Einrichtung der Buslinien 81 und 82 haben sich für Oberrad äußert positiv ausgewirkt. Bedauerlicherweise wird der Sportplatz Beckerwiese weiterhin nicht angefahren. Insbesondere in den Wintermonaten müssen zahlreiche Kinder und Jugendliche im Dunkeln entlang des Stadtwalds laufen, um zu ihren Trainingsplätzen zu kommen. Die Anbindung des Sportplatzes an das Busnetz könnte hier Abhilfe schaffen. In den Wintermonaten wird der Parkplatz am Scheerwald praktisch nicht genutzt, sodass dieser als Wendemöglichkeit für den Kleinbus genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 72 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 80 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 80 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinder- und Jugendkulturwerkstatt Break 14 in FrankfurtNiederrad zur Sicherung des Betriebs im Jahr 2026
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 81 entstanden aus Vorlage: OF 1579/5 vom 05.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinder- und Jugendkulturwerkstatt Break 14 in Frankfurt-Niederrad zur Sicherung des Betriebs im Jahr 2026 Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Kinder- und Jugendkulturwerkstatt Break 14 in Frankfurt-Niederrad werden zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 30.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt, um den Fortbestand der Einrichtung im bisherigen Umfang zu gewährleisten. Begründung: Die Kinder- und Jugendkulturwerkstatt Break 14 ist seit 2002 ein fester Bestandteil der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt-Niederrad. Sie bietet niedrigschwellige, partizipative Angebote mit kulturellem Schwerpunkt und ist eng mit Schulen sowie sozialen Einrichtungen im Stadtteil vernetzt. Für das Jahr 2026 droht eine Finanzierungslücke von 30.000 Euro, die den Fortbestand der Einrichtung gefährdet. Zur Sicherung des aktuellen Betriebsumfangs wird eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch städtische Mittel erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 111 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 81 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und AfD (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 81 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung des Zuschusses für den Jugendtreff der Evangelischen PaulGerhardtGemeinde
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 82 entstanden aus Vorlage: OF 1580/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung des Zuschusses für den Jugendtreff der Evangelischen Paul-Gerhardt-Gemeinde Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Zuschuss für den Jugendtreff der Evangelischen Paul-Gerhardt-Gemeinde wird von 230.000 Euro um 8.000 Euro auf 238.000 Euro erhöht und der Betrag verstetigt. Die Mittel werden in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Der Jugendtreff der Evangelischen Paul-Gerhardt-Gemeinde in Frankfurt-Niederrad erfüllt eine wichtige soziale und kulturelle Funktion im Stadtteil, indem er Raum für Begegnung, Freizeit, Bildung und Gemeinschaft bietet. Um dieses Angebot in der bisherigen Qualität aufrechterhalten zu können, ist eine Anpassung des städtischen Zuschusses erforderlich. In den vergangenen Jahren sind die allgemeinen Betriebs- und Sachkosten deutlich gestiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 112 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 82 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen FDP (= Ablehnung); CDU und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 82 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und BFF-BIG (= Ablehnung)

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderfarm Frankfurt in Niederrad
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 83 entstanden aus Vorlage: OF 1581/5 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderfarm Frankfurt in Niederrad Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 5.000 Euro für die Unterstützung der Kinderfarm Frankfurt eingestellt. Die Mittel sollen zur Deckung notwendiger Personal- und Sachkosten eingesetzt werden, um dem offenen Betrieb und der pädagogischen Begleitung von Kindergruppen aus dem gesamten Stadtgebiet sowie den regelmäßigen Familientagen qualitativ gerecht zu werden. Hierfür sollen entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden, insbesondere im Rahmen der Kinder-, Jugend- und Familienförderung. Begründung: Die Kinderfarm Frankfurt in Niederrad ist seit Jahren ein zentraler und stadtweit stark nachgefragter pädagogischer Erlebnis- und Begegnungsort. Sie bietet Kindern und Jugendlichen niedrigschwellige, betreute Natur- und Tiererfahrungen sowie vielfältige Lern- und Beteiligungsmöglichkeiten. Neben dem offenen Betrieb besuchen zahlreiche Kindergruppen aus ganz Frankfurt die Einrichtung. Zudem finden regelmäßig Familientage statt, die Eltern und Kindern gemeinschaftliche Aktivitäten in einem naturnahen Umfeld ermöglichen. Für diese vielfältigen Angebote benötigt die Kinderfarm zusätzliche finanzielle Unterstützung. Insbesondere für Personalaufwendungen zur Betreuung der Besuchenden sowie zusätzliche Materialkosten für Tierpflege und pädagogische Materialien. Mit den beantragten 5.000 Euro sollen diese laufenden Mehraufwände gedeckt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 113 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen FDP (= Ablehnung); CDU und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP (= Ablehnung)

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Renovierung und Ausstattung des Outdoor-Clubs in Oberrad
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 84 entstanden aus Vorlage: OF 1582/5 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Renovierung und Ausstattung des Outdoor-Clubs in Oberrad Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden einmalig 8.000 Euro für den Outdoor-Club des Nachbarschaftszentrums Ostend e. V. in Oberrad eingestellt, um notwendige Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen auf dem Gelände am Scheerwaldparkplatz zu ermöglichen. Begründung: Der Outdoor-Club am Scheerwaldparkplatz ist ein offenes, kostenfreies Angebot des Nachbarschaftszentrums Ostend e. V. im Rahmen der sozialräumlichen Familienbildung. Die Zielgruppe sind Familien mit jüngeren Kindern. Der Club bietet regelmäßige natur- und spielpädagogische Aktivitäten, die Bewegung, Kreativität und gemeinsames Erleben fördern. Das Gelände wird intensiv genutzt und benötigt eine Überarbeitung. Das vorhandene Inventar, darunter Spiel- und Bastelmaterial, muss ausgetauscht und erneuert werden, da Sitzgelegenheiten und Holzelemente witterungsbedingten Verschleiß aufweisen. Der Unterstand benötigt einen Regenschutz in Form einer dreiseitigen Verkleidung. Zudem bedürfen Unterstand, Boden und Tor einer wetterfesten Holzbehandlung. Für diese notwendigen Maßnahmen sowie für die Neuanschaffung und Erweiterung der funktionsfähigen und kindgerechten Ausstattung fehlen derzeit ausreichende Mittel. Darüber hinaus wird pro Saison (April bis Oktober) für die Familien eine Dixi-Toilette bereitgestellt. Ein Zuschuss zu diesen Kosten, sowie eine einmalige Förderung in Höhe von 8.000 Euro, ist wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 114 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen FDP (= Ablehnung); CDU und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP (= Ablehnung)

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der offenen Eltern-Kind- und Familienclubs in Oberrad
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 85 entstanden aus Vorlage: OF 1583/5 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der offenen Eltern-Kind- und Familienclubs in Oberrad Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 10.000 Euro für die in Oberrad bestehenden offenen Eltern-Kind- und Familienclubs (Baby-Club, Mini-Club, Maxi-Club und Outdoor-Club) eingestellt, um der hohen Nachfrage adäquat begegnen zu können. Hierzu sollen entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden, insbesondere im Rahmen der Kinder-, Jugend- und Familienförderung. Begründung: Die Oberräder Clubs "Baby-Club", "Mini-Club", "Maxi-Club" und "Outdoor-Club" sind seit Jahren zentrale Anlaufstellen für Familien mit kleinen Kindern. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur frühkindlichen Förderung, sozialen Integration und Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts. Die Angebote werden jeweils von einer pädagogischen Fachkraft geleitet und finden, abzüglich der Ferienzeiten, an rund 42 Wochen im Jahr statt. Zur Entlastung der Fachkraft wird eine zusätzliche Personalstelle im Umfang von rund zwölf Wochenstunden für hauswirtschaftliche Unterstützung benötigt. Zusätzlich wird monatlich eine Stunde für Verwaltungsaufgaben durch das Nachbarschaftszentrum Ostend e. V. (NBZ) veranschlagt. Die beantragten Mittel in Höhe von 10.000 Euro dienen der Finanzierung dieser zusätzlichen Personalkapazitäten sowie des erweiterten Einsatzes bei Sonderveranstaltungen im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 115 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen FDP (= Ablehnung); CDU und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP (= Ablehnung)

  • Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Abriss und Neubau der Sporthalle Süd und Erweiterung des Schulstandortes der Deutschherrenschule
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 86 entstanden aus Vorlage: OF 1584/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Abriss und Neubau der Sporthalle Süd und Erweiterung des Schulstandortes der Deutschherrenschule Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro für den Abriss der Sporthalle Süd sowie den Neubau einer Dreifeldsporthalle und eine Erweiterung des Schulstandortes der Deutschherrenschule auf diesem Areal (z. B. mit einer Mensa) in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Die Sporthalle Süd ist mittlerweile in die Jahre gekommen, wie sich unschwer an der Sanierungsgeschichte der letzten Jahre erkennen lässt. Die bestehenden Mängel reichen von Schimmel bis hin zur bröckelnden Decke. Hier ist es sinnvoll, die Sporthalle abzureißen und auf der frei werdenden Fläche eine Dreifeldsporthalle und weitere Räume zur Erweiterung des Schulstandortes der Deutschherrenschule zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 57 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 86 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und FRAKTION (= Annahme); CDU und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 86 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 56) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Brunnen in Sachsenhausen erhalten und sanieren
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 87 entstanden aus Vorlage: OF 1585/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Brunnen in Sachsenhausen erhalten und sanieren Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Sanierung bzw. Wiederinbetriebnahme von Brunnen in Sachsenhausen eingestellt; konkret: Brunnen im Museumspark, Dreikönigsbrunnen, Affenbrunnen und Brunnen am Diesterwegplatz. Begründung: Leider sind viele der in Sachsenhausen befindlichen Brunnen seit Jahren außer Betrieb und teilweise ungepflegt. Bürgerinnen und Bürger wünschen sich, dass Brunnen wieder reaktiviert werden. Sie sollen wieder Treffpunkte für Bürgerinnen und Bürger sein: Junge und Ältere, Eltern mit Kindern, Teenager, Lesende oder einfach nur Erholungssuchende. Gerade in heißen Sommern können diese kleine Oasen sein. Nach der Instandsetzung bzw. Wiederbelebung könnten zum Schutz der Brunnen und im Hinblick auf eine nachhaltige Pflege Patinnen und Paten benannt werden (nach Vorbild des Hirschbrunnens - https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page151.html?id=206). Auch könnte die Brunnen- und Kerbegesellschaft Sachsenhausen 1953 e. V. bei der Pflege mit einbezogen werden. Zu den oben genannten Brunnen im Einzelnen: - Brunnen im Museumspark (https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html?id=220& ;stadtteil=16): Es gibt hier Wasserbecken und Wasserfontänen. Das Becken ist mit einer Sitzgelegenheit aus Stein eingefasst. Die Wasserstelle ist außer Betrieb und leer. - Dreikönigsbrunnen an der Dreikönigskirche (https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html?id=194& ;stadtteil=16): Der Brunnen steht an der Ecke Dreikönigsstraße/Oppenheimer Straße von Parkplätzen umgeben. Das Wasser sollte aus einer wie ein Fischmaul geformten Metallöffnung in einen davorstehenden Trog fließen. Der Brunnen ist außer Betrieb. - Affenbrunnen (Neuer Wall - https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html): Auch der Affenbrunnen ist seit Beginn der Corona-Pandemie außer Betrieb. Um den Brunnen herum stehen Bänke und Tische der Lokale "Struwwelpeter" und "Dauth-Schneider". - Brunnen am Diesterwegplatz (Südbahnhof vor Fitness First): Der Wassertrog wird von einem Betonrand eingefasst, das Wasser sollte aus einer Öffnung an der Mauer über eine Rutsche fließen. Die Wasserstelle ist offenbar seit Langem aufgegeben worden. Der Wassertrog ist zugewachsen. Der Bereich um den Brunnen wird derzeit als Fahrrad- und Scooter-Abstellfläche genutzt. Die Wasserstelle könnte mit Bänken an den Mauern nebenan aufgewertet werden. Der Brunnen dürfte sich nach der Berichterstattung in der Presse im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden (https://www.fnp.de/frankfurt/sachsenhausen-steht-brunnen-keiner-haben-will-1044 4219.html). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 119 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 87 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 87 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionelle Förderung des Seilerbahn Kunst & Kultur e. V.
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 88 entstanden aus Vorlage: OF 1586/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionelle Förderung des Seilerbahn Kunst & Kultur e. V. Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Zuschuss für den Seilerbahn Kunst & Kultur e. V. wird von 0 Euro auf 30.000 Euro erhöht und der Betrag verstetigt. Die Mittel werden in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Der Seilerbahn Kunst & Kultur e. V. zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen wird ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk, um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zur Arbeit wird eine institutionelle Förderung benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 120 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 88 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 67) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 88 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 67) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sportparcours im Stadtwald
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 89 entstanden aus Vorlage: OF 1587/5 vom 04.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sportparcours im Stadtwald Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Freizeitaktivitäten im Freien deutlich gestiegen. Immer mehr Freizeitsportler wollen neben dem klassischen Ausdauertraining auch Muskelaufbauübungen und/oder Dehnübungen durchführen. Bereits vor mehreren Jahren gab es einen Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours im Frankfurter Stadtwald, der aufgrund mangelnder Instandhaltung entfernt werden musste. Hier könnte bzgl. eines neuen Trimm-Dich-Parcours angesetzt werden. Zur Errichtung eines Sportparcours bietet sich die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg/Kesselbruchschneise an. Der Frankfurter Stadtwald ist seit Jahren Treffpunkt aktiver Breitensportler. Der Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours würde das Freizeitangebot erweitern und die Attraktivität erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 60 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 89 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 89 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sonnenschirme auf Spielplätzen in Sachsenhausen
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 90 entstanden aus Vorlage: OF 1588/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sonnenschirme auf Spielplätzen in Sachsenhausen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für noch fehlende Sonnenschirme auf Spielplätzen wie z. B. am Affentorplatz und an der Gerbermühlwerft am Deutschherrnufer eingestellt. Begründung: In Sachsenhausen gibt es auf mehreren Spielplätzen immer noch keinen ausreichenden Sonnenschutz für spielende Kinder; insbesondere an Sandkästen, in denen kleinere Kinder über einen längeren Zeitraum sitzen und spielen, ist es dringend erforderlich, für ausreichend Sonnenschutz zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 61 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 90 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 90 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Gebäudemanagement Mobile Toilette am Theodor-Stern-Kai an den Halteplätzen für Touristenbusse aufstellen
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 91 entstanden aus Vorlage: OF 1589/5 vom 04.11.2025 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Gebäudemanagement Mobile Toilette am Theodor-Stern-Kai an den Halteplätzen für Touristenbusse aufstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt werden Mittel für das Aufstellen und Betreiben einer mobilen Toilette am Theodor-Stern-Kai an den Halteplätzen für Touristenbusse eingestellt. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten weiterhin, dass die Zustände rund um die Halteplätze für Touristenbusse am Theodor-Stern-Kai nicht hinnehmbar sind. Insbesondere verrichten Fahrerinnen und Fahrer ihre Notdurft mangels Toiletten in den Hecken. Es ist daher dringend erforderlich, dass eine Toilette aufgestellt wird. Bereits bei einer gemeinsamen Ortsbegehung am 28.06.2023 mit den zuständigen Ämtern wurde unter anderem das Aufstellen einer mobilen Toilette für zielführend erachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 45 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 91 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Enthaltung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 91 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 92 entstanden aus Vorlage: OF 1590/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel für die Wiedereröffnung des Boehleparks in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Der Boehlepark war für die Bürgerinnen und Bürger ein wertvoller Naherholungsort, der häufig genutzt wurde. In diesem Park befindet sich auch ein Trinkwasserhochbehälter, der im Stil um die Jahrhundertwende gebaut wurde. Das städtische Wasserreservoir von 1899 bis 1901 zeichnet sich durch reich profilierte Portalbauten in Formen der Neuromantik und skulpierten Schmuckelementen aus. Im Jahre 2004 wurde der Boehlepark für die Öffentlichkeit geschlossen. Seitdem warten die Sachsenhäuser auf die Wiedereröffnung dieses Kleinods. Durch die weiter steigende Einwohnerzahl Sachsenhausens ist eine Öffnung des Parks dringend notwendig. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel müssen deshalb bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 62 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 92 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 92 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entsiegelung und Neugestaltung des Carl-von-Noorden-Platzes
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 93 entstanden aus Vorlage: OF 1591/5 vom 08.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entsiegelung und Neugestaltung des Carl-von-Noorden-Platzes Vorgang: OM 771/21 OBR 5; ST 1695/22; OM 3167/22; ST 684/23 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden ausreichend Mittel für die Entsiegelung und Neugestaltung des Carl-von-Noorden-Platzes eingestellt. Wie in der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1695, und der Stellungnahme vom 10.03.2023, ST 684, beschrieben, wird eine Entsiegelung und Neugestaltung des Carl-von-Noorden-Platzes begrüßt. Sobald die Gespräche mit den Privateigentümer:innen des nördlichen Teils abgeschlossen sind, sollen ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sein, um das Projekt zu starten. Begründung: Der Carl-von-Noorden-Platz ist geprägt von Versiegelung, die nicht mehr zeitgemäß ist. Die wenigen Grünflächen auf dem Platz sind sehr unansehnlich und bei Regen regelmäßig verschlammt. Eine Aufwertung tut dringend not. Da die Grünflächen als solche nicht mehr zu erkennen sind, werden sie regelmäßig zugestellt, u. a. mit Fahrzeugen. Eine Aufwertung des Platzes wäre im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Die Zufahrt auf den Platz muss für den Anlieferungs- und Wirtschaftsverkehr, die Rettungskräfte und die FES weiter möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 771 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1695 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3167 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 684 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 63 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 93 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 93 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Haardtwaldplatzes in Niederrad
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 94 entstanden aus Vorlage: OF 1592/5 vom 08.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Haardtwaldplatzes in Niederrad Vorgang: OM 7346/21 OBR 5; ST 1041/21 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden ausreichend Mittel für die Neugestaltung des Haardtwaldplatzes in Niederrad eingestellt. Wie in der Stellungnahme vom 07.05.2021, ST 1041, beschrieben, sollen im nördlichen Teil (ehemaliger Friedhof) die Wege überarbeitet und Bänke ausgetauscht werden. Außerdem soll durch zusätzliche Baumpflanzungen und den Ersatz von Rasenflächen durch extensive Staudenbeete eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität erreicht werden. Auch im südlichen Teil um den Wendehammer der Straßenbahn soll unter Berücksichtigung der verkehrlichen Belange die Wiese verschönert werden. Begründung: Die in der Stellungnahme ST 1041 beschriebenen Maßnahmen sollen zeitnah umgesetzt werden. Auch im südlichen Teil des Platzes um den Wendehammer der Straßenbahn können Verbesserungen der Aufenthaltsqualität erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7346 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1041 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 64 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 94 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 94 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Stadt in Bewegung Calisthenics-Anlage am Schaumainkai installieren
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 95 entstanden aus Vorlage: OF 1593/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Stadt in Bewegung Calisthenics-Anlage am Schaumainkai installieren Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden Mittel in Höhe von 25.000 Euro für eine Calisthenics-Anlage am unteren Schaumainkai gegenüber dem Eingang zum Metzlerpark eingestellt. Begründung: Der Bedarf an Sportmöglichkeiten im Freien ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dies liegt zum einen am zunehmenden Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung und zum anderen an den vielfältigen Vorteilen, die Sport an der frischen Luft bietet. So kann Bewegung im Freien das Immunsystem stärken, die Stimmung verbessern und Stress abbauen. Am Frankfurter Mainufer gibt es, analog zum Frankfurter Rennbahnpark, derzeit keine Möglichkeiten, Sport an Recken und Stangen zu treiben. Calisthenics ist eine Sportart, bei der mit dem eigenen Körpergewicht trainiert wird und somit ideal für alle geeignet ist, die unabhängig von Fitnessstudios oder teuren Geräten trainieren möchten. Der Platz am Mainufer bietet sich ideal für die Aufstellung einer Calisthenics-Anlage an. Er ist zentral gelegen, gut erreichbar und bietet ausreichend Platz für die Anlage. Vorteile einer Calisthenics-Anlage: - Förderung des Sports im Freien - Schaffung eines Treffpunkts für Sportbegeisterte - Möglichkeit für Jung und Alt, sich fit zu halten Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 65 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Ablehnung)

  • Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung des Riedhofkreisels
    EAOB 5
    28.11.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.11.2025, EA 96 entstanden aus Vorlage: OF 1594/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung des Riedhofkreisels Vorgang: OM 5295/19 OBR 5; ST 302/20 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Kreuzungsbereich der Stresemannallee/Mörfelder Landstraße einschließlich des sogenannten Riedhofkreisels ist unter Einbeziehung interessierter Bürgerinnen und Bürger bei der Planung neu zu gestalten. Hierfür sind ausreichend Mittel in den Haushalt 2026 einzustellen. Begründung: Der Wunsch nach einer Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Mörfelder Landstraße/Stresemannallee in Sachsenhausen (sogenannter Riedhofkreisel) wird seit Jahren vehement von den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils geäußert. Auch der Ortsbeirat 5 hat sich wiederholt dafür ausgesprochen. In der Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 302, begrüßt der Magistrat dieses Anliegen ausdrücklich, teilt jedoch mit, dass die Maßnahme bislang nicht in das Arbeitsprogramm des Magistrats aufgenommen wurde, entsprechend also auch noch keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5295 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 302 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 73 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 96 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 96 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

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