Aufnahme in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen - Anette Mönich
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 2 schlägt vor, Anette Mönich in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Personen aufzunehmen. Dies geschieht zur Würdigung ihres Engagements in der Sozial- und Kulturarbeit im Ortsbezirk. Damit soll Ihr Einfluss auf das öffentliche Leben in Frankfurt nachhaltig gewürdigt werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Anette Mönich (1952 bis 2025) in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Personen aufzunehmen.
Begründung
Anette Mönich hat sich in besonderer Weise für die Sozial- und Kulturarbeit im Ortsbezirk und darüber hinaus eingesetzt, unter anderem bei der Initiative Zukunft Bockenheim e. V., der AdA-Kantine und rund um den Kulturcampus. Ihr Wirken hat das öffentliche Leben in Frankfurt nachhaltig geprägt. Mit der Aufnahme ihres Namens in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Personen soll ihr Engagement gewürdigt und für kommende Generationen sichtbar gemacht werden. Sobald die Kriterien für die Benennung von Straßen und Plätzen erfüllt sind, sollte ein geeigneter Ort in Bockenheim nach Anette Mönich benannt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025OFOF 1305/2Aufnahme in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen - Anette MönichOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, Linke
- 1. Dezember 2025Sie sind hierOMOM 7858Aufnahme in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen - Anette MönichDirektanregung
- 23. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 362Aufnahme in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen - Anette MönichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats