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Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt-Griesheim in Katharina-Windolf-Platz nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule…

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Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt-Griesheim in Katharina-Windolf-Platz nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute Griechische Schule

Vorlagentyp: B
124 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Grünfläche in Alt-Griesheim nach Katharina Windolf zu benennen. Diese Namensgebung ehrt die erste weibliche Lehrerin der Roten Schule und soll die Sichtbarkeit weiblicher Bildungspersönlichkeiten fördern. Die Benennung wird offiziell in städtischen Dokumenten verankert.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Zu

  1. Die Ausschreibung wurde auf einer stadteigenen Website veröffentlicht. Zu
  2. Umfang der Verpachtung, Angebotspreis, Sortenkonzept, Qualitätskonzept, Ökologisches Konzept, Investitionsbereitschaft, Imagebildung für die Stadt Frankfurt, Business- und Marketingplan, Referenzen der Bewerber Zu 3. 30 Jahre Zu
  3. Die Kosten wurden von hier nicht ermittelt; alle Kosten haben die Bieter zu tragen. Zu
  4. Tatsächlich bedarf es einer Umstellung. Bei mehrjährigen Kulturen, wie den Reben, beträgt die Umstellungsdauer, die durchlaufen werden muss, bevor die geernteten Trauben oder der daraus hergestellte Wein mit einem Öko-/Bio-Hinweis vermarktet werden darf, mindestens 36 Monate. Ein Ruhen ist nicht erforderlich. Zu
  5. Die Bemessung der Pacht anhand von Umsatzzahlen ist im Bereich der Urproduktion unüblich. Tatsächlich wird die Pacht für Weingärten anhand von Vergleichszahlen ermittelt und die Gebäude nach dem Ertragswertverfahren. Nach Ablauf des Pachtvertrages wird der derzeitige Pächter der Stadt im Wesentlichen überjährige Weinberge mit umfangreichen Fehlstellen zurückgeben. Auch die Wirtschaftsstelle ist sanierungsbedürftig. Diese Umstände sind bei der Neubemessung der Pacht in angemessenem Umfange zu berücksichtigen. Zu 7 und
  6. Bei dem bisherigen Pachtvertrag, handelt es sich vergaberechtlich um eine Konzession i.S.d. § 105 I Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da er eine Abnahmeverpflichtung der Stadt für eine bestimmte Menge des dort produzierten Weines enthält. Konzessionen dürfen nach § 3 I Konzessionsvergabeordnung (KonVgV) nicht auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, sondern unterliegen einer Höchstlaufzeit. Eine konkrete Vorgabe für die Dauer dieser Höchstlaufzeit ist dem Gesetz zwar nicht zu entnehmen, jedoch wird als Richtwert 5 Jahre angegeben (§ 3 II KonzVgV). Selbst wenn die Möglichkeit einer Verlängerung besteht, ist gleichwohl die Stadt Frankfurt am Main unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten verpflichtet, die Konzession zu beenden. Diese Auffassung steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH. Im Urteil aus dem Jahre 2006 wird das damit begründet, dass der Auftrag über viele Jahre dem Markt entzogen werde und hierdurch eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs stattfinde. Der Pächter wurde am 28.09.2020 in einem persönlichen Gespräch über die Absichten der Stadt informiert, er wurde in dem Zuge auch darüber informiert, dass er sich ebenfalls an der Konzeptvergabe beteiligen könne, was er getan hat. Zu
  7. Die Stadt hat hierzu Herrn Prof. Dr. Hoffmann aus Winkel beauftragt. Zu
  8. Die Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern der Politik und Experten zusammen. Die fachliche Betreuung erfolgt durch frühere Lehrkräfte der Hochschule resp. des Versuchsweinguts in Geisenheim. Zu
  9. Die Stadt ist zu keinen Ablösezahlungen verpflichtet. Zu
  10. Das Weingut der Stadt Frankfurt am Main verfügt ausschließlich über eigene Flächen. Seit der Verpachtung zum 01.01.1994 sind Flächen nur in äußerst geringem Umfange für den Verkehrswegebau übertragen worden. Zu
  11. Um nicht erneut eine Konzession zu vergeben, wird bei der Konzeptvergabe keine Abnahmemenge verhandelt. Ob und zu welchen Konditionen der Wein bspw. durch das Protokoll der Stadt eingekauft wird, ist nicht Bestandteil der Verhandlungen zur Neuvergabe des Weingutes. Zu
  12. Entsprechende Bestrebungen bestehen nicht, die derzeit übergangsweise verpachtete Weinstube wurde als separates Los ausgeschrieben. Für die Weinstube im Römer wurde eine Nettojahrespacht in Höhe von ca. 33.000,00 € erzielt. Das Steinerne Haus wurde für ca. 5.000,00 € im Monat verpachtet; eine etwaige Revitalisierung steht nicht im Zusammenhang mit der beabsichtigten Neuverpachtung des Weinguts. Zu
  13. Die Kosten werden noch ermittelt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juli 2023FF 1820Wie alle wissen, kommt der Frankfurter Wein vom Lohrberg und aus Hochheim. Der mit der Winzerfamilie Rupp 1994 geschlossFragestunde-Frage
  2. 28. Februar 2024AA 277Neuausschreibung des Weingutes der Stadt FrankfurtSTVV-Anfrage · CDU
  3. 28. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 124 Wochen
    BB 437Neuausschreibung des Weingutes der Stadt Frankfurt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO I, TOP 67
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 437 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeFraktionslos
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 42 · 24.02.2026
TO I, TOP 72
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 437 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)AfD (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis)

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