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Schutzzentrum errichten: Umfassende Hilfe bei häuslicher Gewalt

Vorlagentyp: B
38 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt die Notwendigkeit der Einrichtung eines Gewaltschutzzentrums zur umfassenden Unterstützung von von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern. Es wird erwartet, dass durch die Koordination nach der Istanbul-Konvention bestehende Versorgungslücken geschlossen und innovative Projekte gefördert werden.

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Bericht

Die Koordination und strategische Planung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention liegt im Zuständigkeitsbereich des Frauenreferats der Stadt Frankfurt am Main. Im Rahmen dieser Aufgabe wurde dort eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet, die den gesamten Umsetzungsprozess strukturiert begleitet.

Die Arbeit dieser Koordinierungsstelle gliedert sich in drei Phasen:

  1. Analyse- und Bestandsaufnahmephase: In einem ersten Schritt werden bestehende Angebote, Maßnahmen und Strukturen in den Bereichen Prävention, Intervention, Gewaltschutz und Strafverfolgung systematisch erfasst. Parallel dazu werden Daten und Fakten zur aktuellen Situation von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern zusammengetragen.
  2. Beteiligungs- und Konzeptionsphase: Anschließend findet ein breit angelegter Beteiligungsprozess statt, in dem Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung, Polizei, Justiz und weiteren relevanten Institutionen gemeinsam Handlungsbedarfe identifizieren und Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen formulieren.
  3. Umsetzungs- und Entwicklungsphase: In einem dritten Schritt sollen die erarbeiteten Handlungsempfehlungen in konkrete Maßnahmen überführt werden. Ziel ist es, bestehende Versorgungslücken zu schließen, innovative Projekte zu fördern und insbesondere marginalisierte Zielgruppen besser zu schützen. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt dabei bei den jeweils zuständigen Dezernaten und Institutionen.

(Quelle: frauenreferat.frankfurt.de - Istanbul-Konvention: Aufgaben der Koordinierungsstelle)

Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Umsetzung der Istanbul Konvention wird das Konzept des Gewaltschutzzentrums innerhalb der Arbeitsgruppe Schutz und Unterstützung bereits als eine sinnvolle Maßnahme diskutiert. Mögliche Akteur:innen eines zukünftigen Gewaltschutzzentrums sind dazu bereits im Austausch.

Auch aus Sicht des Jugend- und Sozialamtes besteht ein zentrales Interesse daran, von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder bestmöglich zu unterstützen und zu schützen.

Bei der Konzeption eines solchen Zentrums sind viele Spezifika zu beachten, u.a. dass die Institutionen und Träger unterschiedliche Aufgaben, Rollen und Funktionen haben, die auch nach außen transparent sein müssen. Für von gewaltbetroffenen Frauen ist dies von zentraler Bedeutung, damit eine Beratung auch unabhängig von einer Anzeigenerstattung in Anspruch genommen werden kann.

Für eine weitergehende Planung und die mögliche Umsetzung von Maßnahmen ist der Prozess der Koordinierungsstelle im Frauenreferat abzuwarten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Juli 2025NRNR 1306Schutzzentrum errichten: Umfassende Hilfe bei häuslicher GewaltSTVV-Antrag · CDU
  2. 28. November 2025Sie sind hier
    BB 434Schutzzentrum errichten: Umfassende Hilfe bei häuslicher Gewalt
    Magistratsbericht
  3. 17. April 2026Antwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 149Schutzzentrum errichten: Umfassende Hilfe bei häuslicher GewaltMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 41 · 13.01.2026
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 434 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeVolt
Ablehnung:
FDPBFF-BIGAfDFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)Stadtv. Bäppler-Wolf (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 41 · 15.01.2026
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 434 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da der Prozess zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Istanbul-Konvention durch das Frauenreferat noch nicht abgeschlossen ist. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, in welcher Weise die Maßnahme Gewaltschutzzentrum weiterverfolgt wird. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDVolt
Ablehnung:
LinkeFDPBFF-BIGAfDFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)Stadtv. Bäppler-Wolf (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 41 · 26.01.2026
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 434 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeVolt
Ablehnung:
FDPBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Stadtv. Bäppler-Wolf (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)

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