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Schutzzentrum errichten: Umfassende Hilfe bei häuslicher Gewalt

Vorlagentyp: B
38 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Errichtung eines Gewaltschutzzentrums zur Unterstützung von Frauen*, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes und strukturiertes Hilfeangebot zu schaffen, um die Prävention und Beratung zu verbessern. Das Gewaltschutzzentrum soll als zentrale Anlaufstelle fungieren und ein transparentes Unterstützungssystem entwickeln.

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Bericht

Der Schutz Betroffener häuslicher Gewalt ist ein dringliches Thema mit dem sich der Magistrat intensiv befasst. Nach der neuen Dunkelfeldstudie "Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)" zeigen weniger als 10% der Betroffenen Straftaten an. In (Ex-)Partnerschaften liegt die Anzeigequote psychischer und körperlicher Gewalt unter 5% (Quelle BMBFSFJ). Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig Prävention, Beratung und Schutzsysteme sind. In Frankfurt am Main besteht bereits ein differenziertes Hilfesystem zur Beratung, Unterstützung und Unterbringung gewaltbetroffener Frauen* und Mädchen*. Hierzu zählen mehrere Frauenhäuser freier Träger, spezialisierte Fachberatungsstellen für unterschiedliche Zielgruppen, interinstitutionelle Kooperationsstrukturen und ergänzend sozialräumliche Präventiosprojekte sowie zentrale Informationsangebote. Weitere Informationen dazu finden sich auf der städtischen Internetpräsenz und auf der Plattform www.stark-gegen-gewalt-frankfurt.de.

Insbesondere im Prozess zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, federführend durch die Koordinierungsstelle im Frauenreferat, werden fachliche Überlegungen angestellt, die kommunalen Strukturen zum Gewaltschutz weiter zu verbessern und auszubauen. Das Konzept eines Gewaltschutzzentrums wird innerhalb der Arbeitsgruppe Schutz und Unterstützung sowie in anderen Fachaustauschen als eine grundsätzlich sinnvolle Maßnahme diskutiert. Ein solches Zentrum könnte als zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle fungieren, niedrigschwellige Erstberatung bündeln, Weitervermittlungen strukturieren sowie institutionelle Schnittstellen verbindlicher gestalten. Ziel wäre eine transparente, rechtskreisübergreifende und evaluierbare Gesamtstruktur. Die genaue fachliche und strukturelle Ausgestaltung dieser Maßnahme muss allerdings noch weiter erörtert werden.

Zudem ist am 28.02.2025 das Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz-GewHG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist der Aufbau eines bedarfsgerechten, fachlich qualifizierten und niedrigschwelligen Schutz- und Beratungssystems für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frauen*. Ab dem 01.01.2027 sind die Länder verpflichtet, ein ausreichendes Netz entsprechender Schutz- und Beratungsangebote in angemessener geografischer Verteilung sicherzustellen (§ 5 GewHG). Ab dem 01.01.2032 besteht ein individueller Rechtsanspruch gewaltbetroffener Frauen* auf kostenfreien Schutz und fachliche Beratung (§ 3 GewHG).

Nach § 8 GewHG haben die Länder bis Ende 2026 eine Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung vorzulegen. In Hessen wird hierzu eine wissenschaftlich begleitete Bestands- und Bedarfsanalyse durchgeführt, die bestehenden Kapazitäten erfasst und den erforderlichen Ausbau bestimmt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die Ergebnisse dieser landesweiten Analyse auch in die weiteren kommunalen Planungen einzubeziehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Juli 2025NRNR 1306Schutzzentrum errichten: Umfassende Hilfe bei häuslicher GewaltSTVV-Antrag · CDU
  2. 28. November 2025BB 434Schutzzentrum errichten: Umfassende Hilfe bei häuslicher GewaltMagistratsbericht
  3. 17. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 Wochen
    BB 149Schutzzentrum errichten: Umfassende Hilfe bei häuslicher Gewalt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 29 · 18.05.2026
TO I, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 149 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 19.05.2026
TO I, TOP 101
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 149 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

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