Gemeindepsychiatrische Kooperationsvereinbarung
Zusammenfassung
Die vorgeschlagene Gemeindepsychiatrische Kooperationsvereinbarung soll die bestehenden Strukturen an die neuen rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen. Ziel ist eine stärkere Einbeziehung der Betroffenen und ihrer Angehörigen in die Versorgung und Unterstützung. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung wird angestrebt, um die überarbeitete Vereinbarung umzusetzen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBeschlussvorschlag
- Dem Abschluss der im Entwurf vorgelegten neuen Gemeindepsychiatrische Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und den in der Kooperationsvereinbarung genannten Trägern der freien Wohlfahrtspflege wird zugestimmt.
- Der Magistrat (Dezernat für Soziales und Gesundheit) wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
- Eine Aufnahme neuer Mitglieder nach § 3 Abs. 3 wird durch den Magistrat beschlossen.
Begründung
A. Zielsetzung
In den vergangenen Jahren sind durch die UN-Behindertenrechtskonvention und diverse Rechtsprechungen des EuGHs die Rechte psychisch kranker Menschen erheblich gestärkt worden. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dem Hessischen Gesetz zur Regelung des Rechts der Hilfen und Unterbringung bei psychischen Krankheiten (PsychKHG) wurden neue rechtliche Grundlagen in diesem Sinn geschaffen, die eine Anpassung bestehender Strukturen erforderlich machten. Das gilt auch für die aktuelle Gemeindepsychiatrische Rahmenvereinbarung von 2002 (siehe Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2001, § 598 (M 128)). So schließt das BTHG beispielsweise eine Pflichtversorgung von Betroffenen durch bestimmte Anbieter aus, die dort noch vorgesehen ist. Auch die Betroffenen und ihre Angehörigen sollen, im Sinne des BTHG und PsychKHG, stärker in ihre Versorgung und Unterstützung einbezogen werden. Um diesen gesetzlichen, politischen und gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen, war eine Überarbeitung der aktuellen Gemeindepsychiatrischen Rahmenvereinbarung erforderlich.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Die Mitglieder des 2002 gegründeten Gemeindepsychiatrischen Verbundes sind übereingekommen, den bisherigen Gemeindepsychiatrischen Rahmenvertrag aufzukündigen und durch die beigefügte Kooperationsvereinbarung im Sinne des § 6a PsychKHG zu ersetzen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschriebenFolgende Formist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagenKurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nichterfolgen, weil:☒ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nichtausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nichtakzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nichtzur Verfügung☐ gesetzlicherAusschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereitsstattgefundenErläuterung(optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 20 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf20 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung dFfm
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme