Nutzung der Unterführung der A-Linie als Bandraum oder Ähnliches
Zusammenfassung
Die Nutzung der Unterführung der A-Linie als Bandraum wird als unzulässig angesehen, da die Infrastruktur für technische Einrichtungen und Toiletten für Busfahrer:innen benötigt wird. Die Sicherheitsvorkehrungen sind getroffen und es besteht kein erhöhtes Risiko für Verwahrlosung oder Vandalismus.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Unterführung an der U-Bahn-Haltestelle "Weißer Stein" ist nicht dafür geeignet, um für gemeinwohlorientierte Projekte genutzt zu werden. Es befinden sich dort weiterhin Technikräume städtischer Ämter sowie der VGF. Diese sind betrieblich relevant und müssen regelmäßig gewartet werden. Ebenfalls gibt es dort Diensttoiletten, die für die Busfahrer:innen zwingend erforderlich sind und uneingeschränkten Zugang erfordern. Diese Rahmenbedingungen lassen sich kaum mit der gewünschten halböffentlichen Nutzung vereinbaren. Ein erhöhtes Risiko von Verwahrlosung und Vandalismus besteht indes nicht. Die Zugänge wurden mit stabilen Stabgitterzäunen gesichert und der Zugang ist lediglich über zwei verschlossene Türen möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2025OFOF 381/15Spurrillen in Fahrbahn beseitigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. September 2025OMOM 7356Spurrillen in Fahrbahn beseitigenDirektanregung
- 28. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1995Spurrillen in Fahrbahn beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab