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Kinderärztliche Notdienstversorgung an der Uniklinik wieder aufnehmen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, die kinderärztliche Notdienstversorgung an der Universitätsmedizin Frankfurt wieder aufzunehmen, um Familien mit Kindern eine bessere medizinische Versorgung zu gewährleisten. Angesichts der aktuellen Situation, dass nur noch der Standort in Frankfurt-Höchst für das gesamte Stadtgebiet zuständig ist, wird die Notwendigkeit hervorgehoben, schnelle Maßnahmen mit relevanten Partnern zu ergreifen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV), der Landesärztekammer Hessen, des Universitätsklinikums Frankfurt sowie weiteren relevanten Akteuren (z. B. Hochschuleinrichtungen und Träger der Kinderkliniken) kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um eine flächendeckende und wohnortnahe kinderärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechzeiten sicherzustellen.

Hierbei soll insbesondere geprüft werden,

  1. wie eine Wiederaufnahme oder alternative Etablierung eines kinderärztlichen Notdienststandortes im zentralen Stadtgebiet (z. B. Universitätsmedizin Frankfurt) gewährleistet werden kann;
  2. welche strukturellen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssen;
  3. wie die Kommunikation mit Eltern und Sorgeberechtigten verbessert werden kann, um Verunsicherungen und unnötige Notaufnahmen zu vermeiden.

Begründung

Bis vor Kurzem war die kinderärztliche Notdienstversorgung ("KiNo") in Frankfurt am Main an mehreren Standorten geregelt, unter anderem in Frankfurt-Höchst und am Universitätsklinikum Frankfurt. Nach der Entscheidung des Universitätsklinikums, ihre personellen Kapazitäten aus der kinderärztlichen Notfallversorgung abzuziehen, ist derzeit nur noch der Standort Höchst für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Diese Entwicklung führt zu erheblichen Nachteilen für Familien mit Kindern in weiten Teilen Frankfurts. Die Wege nach Höchst sind, insbesondere aus den östlichen und zentralen Stadtteilen, lang und umständlich. Dies kann dazu führen, dass Eltern notwendige Arztbesuche bei akuten Erkrankungen ihrer Kinder hinauszögern oder stattdessen die Notaufnahme der Krankenhäuser aufsuchen, die jedoch primär für schwerkranke oder stationär behandlungsbedürftige Kinder vorgesehen sind. Die von der Kassenärztlichen Vereinigung angekündigte Ausweitung telemedizinischer Angebote kann die klinische Untersuchung eines Kindes nicht ersetzen. Gerade bei Kleinkindern, die Symptome häufig nicht klar äußern können, bleibt die körperliche Untersuchung durch eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt eine sichere medizinische Einschätzung. Eine wohnortnahe und verlässliche kinderärztliche Notfallversorgung ist daher ein zentrales Anliegen der Daseinsvorsorge. Der Magistrat wird daher gebeten, sich zeitnah mit der KV und den beteiligten Einrichtungen über tragbare Lösungen zu verständigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. November 2025OFOF 1596/5Kinderärztliche Notdienstversorgung an der Uniklinik wieder aufnehmenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  2. 28. November 2025Sie sind hier
    OMOM 7805Kinderärztliche Notdienstversorgung an der Uniklinik wieder aufnehmen
    Direktanregung
  3. 13. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 329Kinderärztliche Notdienstversorgung an der Uniklinik wieder aufnehmenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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