Anmietung der Liegenschaft Biegweg 39-41 als Auslagerungsstandort für die IGS-Süd
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Anmietung der Liegenschaft Biegweg 39-41 vor, um die IGS Süd vorübergehend dort unterzubringen. Dies ist notwendig geworden, da die Tragfähigkeit des Hauptgebäudes nicht mehr gegeben ist und eine sofortige Auslagerung der Studentenschaft erforderlich ist.
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Biegweg — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 01.06.2026.
- Schulen ohne Sporthallen01.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Der Magistrat hat der IGS Süd zugesagt, den Bau des Containerdorfes auf dem Gelände am Biegweg rechtzeitig fertigzustell13.05.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Auskunftsersuchen zum Angebot von inklusiven Schulplätzen in der Bildungsregion Süd13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Biegweg per E-MailBeschlussvorschlag
I. Die Liegenschaft Biegweg 39-41 vom LBIH zu folgenden Konditionen anzumieten: Vermieter (Erbbauberechtigter): Land Hessen Liegenschaft: Biegweg 39-41, 60486 Frankfurt Miete: 946.668,00 €/a zzgl. Betriebskostenvorauszahlung 210.629,04 €/a = 1.157.297,04 €/a Mietbeginn: 18.08.2025 Laufzeit: 1 Jahr (optional ist Verlängerung um 1 weiteres Jahr möglich) Mietfläche: Gebäude u. Freifläche Außerordentliches Kündigungsrecht: Der Mieter ist berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main einer Fortführung des Mietverhältnisses bis zum Ende der Mietzeit nicht zustimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Die IGS Süd ist eine integrierte Gesamtschule im Stadtteil Sachsenhausen, deren Hauptgebäude sich in der Textorstraße 104 befindet. Aufgrund des Gutachtens eines externen Sachverständigen-Büros und der darin festgestellten, ungenügenden Tragfähigkeit der Decken nicht nur in den Fluren, sondern im gesamten Gebäude, musste dessen Nutzung sofort untersagt werden. Das Ergebnis des Gutachtens ist dem ABI kurz vor den Sommerferien zugegangen. Die Jahrgangsstufen 8 bis 10 sind nach wie vor im Gebäude "Villa Süd" in der Textorstraße untergebracht. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 bestand unabwendbarer bedarf zur sofortigen Auslagerung, sodass der Regelunterricht nach den Sommerferien möglichst ohne Unterbrechung fortgeführt werden können sollte.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Der Magistrat stand bereits mit dem Land Hessen im Austausch, um das Erbbaurecht im Biegweg 39-41 zu erwerben. Das Land plante, die dortige Nutzung durch das Hessenkolleg in das Bildungszentrum Ostend zu verlagern. Daher ergab sich in Kooperation mit allen beteiligten kurzfristig die Möglichkeit, das ehemalige Hessenkolleg im Biegweg 39-42 für die IGS Süd durch die sofortige Verlagerung des Hessenkollegs nutzbar zu machen. Das Gebäude bietet kurzfristig die erforderlichen Flächen zur Sicherstellung des Unterrichts für die Jahrgänge 5 bis 7. Hierfür musste jedoch unmittelbar ein wirksamer Mietvertrag geschlossen werden, um auch die Haftung vom Land Hessen wirksam auf die Stadt Frankfurt zu übertragen. Statt eines Gremienvorbehaltes enthält der rechtskräftig geschlossene Mietvertrag insofern ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall, dass die Gremien dieser Vorlage nicht zustimmen.
Darüber hinaus bietet das Grundstück aber auch ausreichend Platz, um eine kurzfristige Erweiterung in Form von Stahlcontainern zu realisieren. Mit dieser Planung kann durch den Abschluss des Mietvertrages unverzüglich begonnen werden, sodass im Jahr 2026 die gesamte IGS Süd bis auf Weiteres dorthin ausgelagert werden kann.
Der Magistrat plant weiterhin, das Erbbaurecht des Landes Hessen (LBIH) zu erwerben. Eigentümer des Grundstücks ist die Stiftung Waisenhaus SdöR. Die hierzu erforderlichen internen Abstimmungen werden voraussichtlich Anfang bis Mitte 2026 abgeschlossen sein. Um hier flexibel zu bleiben, enthält der vorliegende Mietvertrag eine Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Nach Ankauf des Erbbaurechts würde der Mietvertrag an die Stadt als neuer Eigentümerin des Erbbaurechts übergehen und könnte somit beendet werden.
Für den Ankauf des Erbbaurechts soll ein gesonderter Beschluss gefasst werden, sobals die Gespräche mit dem Land Hessen und der Stiftung Waisenhaus abgeschlossen und die genauen Konditionen bekannt sind.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional):
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.01.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 CDU und bei Abwesenheit 1 CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG und Volt gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)