Schule am Hang - Sanierung und Erweiterung hier: Mehrkostenvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Sanierung und Erweiterung der Schule am Hang fortzuführen, um die anfallenden Mehrkosten von insgesamt 16.601.656 € zu genehmigen. Diese Mittel sind erforderlich, um die Maßnahme zum Jahresende 2026 abzuschließen und die Bildungseinrichtungen bedarfsgerecht zu gestalten.
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Am Hang — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.09.2026.
- Raumsituation der Schule am Ried – vorhandene Raumkapazitäten nutzen und zusätzliche Räume sichern08.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Zukunftskonzept für den ehemaligen Lehrerparkplatz der Schule am Ried – Turnhalle, Schulräume und Grundschulstandort08.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Ganztagskonzept: Infrastruktur schaffen hat jetzt Priorität!19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Am Hang per E-MailBeschlussvorschlag
- Für die Sanierung und Erweiterung mit Neubau Cafeteria und Turnhalle der Schule am Hang wurden ursprünglich Kosten in Höhe von insgesamt 44.715.193,00 € bewilligt. Es dient zur Kenntnis, dass für die vorgenannte Maßnahme zusätzliche Kosten anfallen, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel in Höhe von voraussichtlich 16.601.656,00 € erforderlich machen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 61.316.849,00 €.
- Es werden dementsprechend weitere Mittel in Gesamthöhe von 16.601.656,00 € brutto bewilligt.
Die Verausgabung der investiven Ausgaben für das Schulgebäude ohne Cafeteria und BgA Turnhalle in Höhe 13.784.141,00 € brutto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 400868, PSP-Element 5.007223.500.999.100-700.
Die Verausgabung der investiven Ausgaben für den BgA Cafeteria in Höhe von 960.561,00 € netto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 401868, PSP-Element (5.009847.500.999.100-700).
Die Verausgabung der investiven Ausgaben für den BgA Turnhalle in Höhe von 614.496,00 € netto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 402868, PSP-Element 5.009153.500.999.100-700.
Die Buchung der konsumtiven Aufwendungen - Auslagerung in Container - in Höhe von 1.242.459,00 € brutto erfolgt auf dem Sachkonto 61610009, Kostenstelle 400868, Innenauftrag 40009563.
Die zusätzlichen Kosten werden aus den folgenden PSP-Elementen gedeckt:
- Das Dezernat XI wird ermächtigt, die Maßnahme bis einschließlich Vorbereitung der Vergabe fortzuführen. Die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgt erst nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Bau- und Finanzierungsvorlage.
- Die Maßnahme hat bereits begonnen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Sanierung und Erweiterung der Schule am Hang soll voraussichtlich zum Jahresende 2026
fertiggestellt werden.
Für die Baumaßnahme liegt ein Stadtverordnetenbeschluss, § 5879 (M 68) vom 04.06.2020, vor.
Die genehmigten Gesamtkosten i.H.v. 44.715.193 € werden mit 16.601.656 € um 37,3 % überschritten.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Die wesentlichen Gründe für die Überschreitung der genehmigten Gesamtkosten:
- Mehrkosten bei der Auslagerung aufgrund von Mehrflächenbedarf.
Es werden weitere Betreuungsräume und mehr Pausenhofflächen benötigt als zum Zeitpunkt der B+F-Vorlage als Planungsgrundlage vorgesehen war. Zusätzlich entstehen weitere Mehrkosten durch längere Mietzeiten der Containeranlage, aufgrund von Bauzeitverlängerung und durch die Übernahme der Containeranlage der Schule am Ried für den ab Sommer 2026 startenden Ganztagsbetrieb der Schule am Hang.
Die Mehrkosten für die Auslagerung betragen 1,23 Mio. € brutto.
- Mehrkosten aufgrund ungewöhnlich höherer Baupreissteigerung
Seit Beginn der Bauarbeiten 2021 stiegen die Baupreise infolge der Corona-Krise und des Ukrainekrieges ungewöhnlich stark an.
Die Mehrkosten aufgrund der Baupreissteigerung betragen 5,49 Mio. € brutto.
- Mehrkosten aufgrund der Sanierung der Bestandsturnhalle infolge von Wasserschäden.
Im Zuge der Baumaßnahme wurde bei der weiter in Betrieb befindlichen Bestandsturnhalle festgestellt, dass die gesamte Fußbodenkonstruktion der Umkleide- und Gerätebereiche aufgrund eindringenden Grund- und Regenwassers durchfeuchtet ist. Zusätzlich kam es im Zuge der Bauarbeiten zu einem Wasserschaden in der Sportbodenkonstruktion. Somit ist eine nicht geplante, umfangreiche Sanierung der Bestandsturnhalle erforderlich.
Die Mehrkosten für die Sanierung betragen 1,26 Mio. € brutto.
- Mehrkosten aufgrund der Sanierung der Bestandsbausubstanz.
Nach der Entkernung wurde ersichtlich, dass an den bestehenden Pavillongebäuden zahlreiche Mängel bestehen, die saniert werden müssen.
Die Mehrkosten für die Sanierung betragen 0,59 Mio. € brutto.
- Mehrkosten für Schutzmaßnahmen vor Starkregenereignissen.
Nach der B+F-Vorlage kam es infolge von 2 Starkregenereignissen zur Überflutung der Schule. Um das fertiggestellte Schulgebäude zukünftig zu schützen, werden diverse zusätzliche bauliche Maßnahmen ausgeführt, wie eine Flutschutzmauer und ein Retentionsbecken oberhalb der Schulgebäude, größere Rigolen und zusätzliche Drainageanlagen.
Die Mehrkosten für die Schutzmaßnahmen betragen 1,55 Mio. € brutto.
- Mehrkosten bei den Erdarbeiten
Aufgrund von kontaminiertem Erdreich und aufgrund von Mehrmassen im Erdbau, infolge des umfangreicheren Aushubs, aufgrund der Flutschutzmaßnahmen und aufgrund von Bodenaustauschmaßnahmen.
Die Mehrkosten für die Erdarbeiten betragen 1,30 Mio. € brutto.
- Mehrkosten aufgrund des höheren Angebotes der GU-Holzbau-Vergabe.
Abzüglich der Baupreissteigerung liegt das Angebot noch zusätzlich über der Kostenberechnung, aufgrund der höheren Komplexität der Holzmodulanlagen als Bestandserweiterung im Vergleich zu freistehenden Holzmodulanlagen, sowie der im Vergleich zu anderen Gewerken zusätzlich höhere Holzpreis aufgrund der Lieferschwierigkeiten.
Die Mehrkosten für die GU-Vergabe betragen 4,83 Mio.€ brutto.
- Mehrkosten aufgrund der höheren Angebote Freianlagen.
Abzüglich der Baupreissteigerung liegt das Angebot des ersten Bauabschnitts der Freianlagen noch zusätzlich über der Kostenberechnung, aufgrund der schwierigeren Hangsituation. Für das Angebot des zweiten Bauabschnitts im Bereich Hort wird daher auch mit Mehrkosten gerechnet. Die Mehrkosten für die Vergaben Freianlagen betragen 0,65 Mio.€ brutto.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐ Öffentlichkeitsbeteiligung istgesetzlich vorgeschriebenFolgende Form ist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagenKurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nichterfolgen, weil:☒ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nichtausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nichtakzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nichtzur Verfügung☐ gesetzlicherAusschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereitsstattgefundenErläuterung(optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung)