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Schule am Hang - Sanierung und Erweiterung hier: Mehrkostenvorlage

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Sanierung und Erweiterung der Schule am Hang fortzuführen, um die anfallenden Mehrkosten von insgesamt 16.601.656 € zu genehmigen. Diese Mittel sind erforderlich, um die Maßnahme zum Jahresende 2026 abzuschließen und die Bildungseinrichtungen bedarfsgerecht zu gestalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Am Hang — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.09.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Für die Sanierung und Erweiterung mit Neubau Cafeteria und Turnhalle der Schule am Hang wurden ursprünglich Kosten in Höhe von insgesamt 44.715.193,00 € bewilligt. Es dient zur Kenntnis, dass für die vorgenannte Maßnahme zusätzliche Kosten anfallen, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel in Höhe von voraussichtlich 16.601.656,00 € erforderlich machen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 61.316.849,00 €.
  2. Es werden dementsprechend weitere Mittel in Gesamthöhe von 16.601.656,00 € brutto bewilligt.

Die Verausgabung der investiven Ausgaben für das Schulgebäude ohne Cafeteria und BgA Turnhalle in Höhe 13.784.141,00 € brutto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 400868, PSP-Element 5.007223.500.999.100-700.

Die Verausgabung der investiven Ausgaben für den BgA Cafeteria in Höhe von 960.561,00 € netto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 401868, PSP-Element (5.009847.500.999.100-700).

Die Verausgabung der investiven Ausgaben für den BgA Turnhalle in Höhe von 614.496,00 € netto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 402868, PSP-Element 5.009153.500.999.100-700.

Die Buchung der konsumtiven Aufwendungen - Auslagerung in Container - in Höhe von 1.242.459,00 € brutto erfolgt auf dem Sachkonto 61610009, Kostenstelle 400868, Innenauftrag 40009563.

Die zusätzlichen Kosten werden aus den folgenden PSP-Elementen gedeckt:

  1. Das Dezernat XI wird ermächtigt, die Maßnahme bis einschließlich Vorbereitung der Vergabe fortzuführen. Die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgt erst nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Bau- und Finanzierungsvorlage.
  2. Die Maßnahme hat bereits begonnen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Sanierung und Erweiterung der Schule am Hang soll voraussichtlich zum Jahresende 2026

fertiggestellt werden.

Für die Baumaßnahme liegt ein Stadtverordnetenbeschluss, § 5879 (M 68) vom 04.06.2020, vor.

Die genehmigten Gesamtkosten i.H.v. 44.715.193 € werden mit 16.601.656 € um 37,3 % überschritten.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Die wesentlichen Gründe für die Überschreitung der genehmigten Gesamtkosten:

  1. Mehrkosten bei der Auslagerung aufgrund von Mehrflächenbedarf.

Es werden weitere Betreuungsräume und mehr Pausenhofflächen benötigt als zum Zeitpunkt der B+F-Vorlage als Planungsgrundlage vorgesehen war. Zusätzlich entstehen weitere Mehrkosten durch längere Mietzeiten der Containeranlage, aufgrund von Bauzeitverlängerung und durch die Übernahme der Containeranlage der Schule am Ried für den ab Sommer 2026 startenden Ganztagsbetrieb der Schule am Hang.

Die Mehrkosten für die Auslagerung betragen 1,23 Mio. € brutto.

  1. Mehrkosten aufgrund ungewöhnlich höherer Baupreissteigerung

Seit Beginn der Bauarbeiten 2021 stiegen die Baupreise infolge der Corona-Krise und des Ukrainekrieges ungewöhnlich stark an.

Die Mehrkosten aufgrund der Baupreissteigerung betragen 5,49 Mio. € brutto.

  1. Mehrkosten aufgrund der Sanierung der Bestandsturnhalle infolge von Wasserschäden.

Im Zuge der Baumaßnahme wurde bei der weiter in Betrieb befindlichen Bestandsturnhalle festgestellt, dass die gesamte Fußbodenkonstruktion der Umkleide- und Gerätebereiche aufgrund eindringenden Grund- und Regenwassers durchfeuchtet ist. Zusätzlich kam es im Zuge der Bauarbeiten zu einem Wasserschaden in der Sportbodenkonstruktion. Somit ist eine nicht geplante, umfangreiche Sanierung der Bestandsturnhalle erforderlich.

Die Mehrkosten für die Sanierung betragen 1,26 Mio. € brutto.

  1. Mehrkosten aufgrund der Sanierung der Bestandsbausubstanz.

Nach der Entkernung wurde ersichtlich, dass an den bestehenden Pavillongebäuden zahlreiche Mängel bestehen, die saniert werden müssen.

Die Mehrkosten für die Sanierung betragen 0,59 Mio. € brutto.

  1. Mehrkosten für Schutzmaßnahmen vor Starkregenereignissen.

Nach der B+F-Vorlage kam es infolge von 2 Starkregenereignissen zur Überflutung der Schule. Um das fertiggestellte Schulgebäude zukünftig zu schützen, werden diverse zusätzliche bauliche Maßnahmen ausgeführt, wie eine Flutschutzmauer und ein Retentionsbecken oberhalb der Schulgebäude, größere Rigolen und zusätzliche Drainageanlagen.

Die Mehrkosten für die Schutzmaßnahmen betragen 1,55 Mio. € brutto.

  1. Mehrkosten bei den Erdarbeiten

Aufgrund von kontaminiertem Erdreich und aufgrund von Mehrmassen im Erdbau, infolge des umfangreicheren Aushubs, aufgrund der Flutschutzmaßnahmen und aufgrund von Bodenaustauschmaßnahmen.

Die Mehrkosten für die Erdarbeiten betragen 1,30 Mio. € brutto.

  1. Mehrkosten aufgrund des höheren Angebotes der GU-Holzbau-Vergabe.

Abzüglich der Baupreissteigerung liegt das Angebot noch zusätzlich über der Kostenberechnung, aufgrund der höheren Komplexität der Holzmodulanlagen als Bestandserweiterung im Vergleich zu freistehenden Holzmodulanlagen, sowie der im Vergleich zu anderen Gewerken zusätzlich höhere Holzpreis aufgrund der Lieferschwierigkeiten.

Die Mehrkosten für die GU-Vergabe betragen 4,83 Mio.€ brutto.

  1. Mehrkosten aufgrund der höheren Angebote Freianlagen.

Abzüglich der Baupreissteigerung liegt das Angebot des ersten Bauabschnitts der Freianlagen noch zusätzlich über der Kostenberechnung, aufgrund der schwierigeren Hangsituation. Für das Angebot des zweiten Bauabschnitts im Bereich Hort wird daher auch mit Mehrkosten gerechnet. Die Mehrkosten für die Vergaben Freianlagen betragen 0,65 Mio.€ brutto.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist
    gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen
    Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil:
    ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden
    Erläuterung
    (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 40 · 01.12.2025
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage M 198 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 40 · 02.12.2025
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 198 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

OBR 16
Sitzung 43 · 02.12.2025
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 198 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 55
Angenommen
Der Vorlage M 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung)

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