Rücknahme der Anregung an den Magistrat, OM 7580 2025
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 15 zieht die Anregung an den Magistrat zur Umsetzung zurück, da ein Anwohner auf unzutreffende Tatsachen hinweist. Es wird gefordert, den Antrag anzupassen und neu zu beraten, da keine Probleme mit der Fläche vor der Hausnummer 58 bestehen. Die erwartete Folge ist eine Überarbeitung des Antrags und eine erneute Beratung.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Die in der Ortsbeiratssitzung am 24.10.2025 beschlossene Anregung an den Magistrat, OM 7580, beruhend auf dem Antrag der BFF vom 29.09.2025, OF 384/25, wird zurückgezogen. Der Magistrat wird darum gebeten, von der Umsetzung der Anregung abzusehen.
Begründung
Im Nachgang der Sitzung des Ortsbeirates am 24.10.2025 hat sich ein Anwohner gemeldet und darum gebeten, den Antrag zurückzuziehen oder anzupassen, weil er auf objektiv unzutreffenden Tatsachengrundlagen beruhe, da er die Fläche vor der Hausnummer 58 einbeziehe. Er bat mit anwaltlichem Schreiben darum, folgendes klarzustellen: Die Fläche vor der Hausnummer 58 werde nicht vermüllt oder missbräuchlich genutzt, sämtliche dortigen Gegenstände sind bereits entsorgt, es liegt keine Beeinträchtigung von Zugängen zu öffentlichen Einrichtungen vor, und es sind keine Maßnahmen, insbesondere keine baulichen Vorrichtungen wie Absperrpfosten oder Einhausungen, erforderlich. Insofern sollte der Antrag ggf. angepasst, neu beraten und gefasst werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. September 2025OFOF 384/15Vermüllung und missbräuchliche Nutzungen von städtischen Kleinstgrundstücken, die sich vor/neben/hinter Technikgebäuden und Schaltschränken der Netzdienste der Mainova AG befinden, abstellenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 24. Oktober 2025OMOM 7580Vermüllung und missbräuchliche Nutzungen von städtischen Kleinstgrundstücken, die sich vor/neben/hinter Technikgebäuden und Schaltschränken der Netzdienste der Mainova AG befinden, abstellenDirektanregung
- 11. November 2025OFOF 393/15Rücknahme der Anregung an den Magistrat, OM 7580 2025Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2025Sie sind hierOMOM 7783Rücknahme der Anregung an den Magistrat, OM 7580 2025Direktanregung
- 9. März 2026STST 418Rücknahme der Anregung an den Magistrat, OM 7580 2025Stellungnahme
- 19. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1058Vermüllung und missbräuchliche Nutzungen von städtischen Kleinstgrundstücken, die sich vor/neben/hinter Technikgebäuden und Schaltschränken der Netzdienste der Mainova AG befinden, abstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats