Körner-Gedenkstein und Sitzgelegenheiten reinigen
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Reinigung des Körner-Gedenksteins sowie der Sitzgelegenheiten, da beide durch Witterungseinflüsse stark beeinträchtigt sind. Die Maßnahme soll die Lesbarkeit des Gedenksteins verbessern und die Instandhaltungsqualität erhöhen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Körner-Gedenkstein am Kreuzungsbereich Oberschweinstiegschneise/"Sandbrückschneise"/"Samstagsweg" zu reinigen und die Lesbarkeit der Inschrift zu verbessern. Die dort bestehenden Sitzgelegenheiten sind ebenfalls zu reinigen.
Begründung
Der am Kreuzungsbereich Oberschweinstiegschneise/"Sandbrückschneise"/"Samstagsweg" stehende Gedenkstein ist nach einiger Zeit wieder zu reinigen. Durch den Standort im Stadtwald sind der Gedenkstein und die Sitzgelegenheiten starker Verwitterung ausgesetzt. Eine Instandsetzung ist aufgrund des Zustandes nötig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2025OFOF 1609/5Körner-Gedenkstein und Sitzgelegenheiten reinigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2025Sie sind hierOMOM 7817Körner-Gedenkstein und Sitzgelegenheiten reinigenDirektanregung
- 23. März 2026Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 545Körner-Gedenkstein und Sitzgelegenheiten reinigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats