Errichtung eines Vierklassen Schulgebäudes in Holztafelbau an der Brentanoschule (Schulnummer 3156)
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main schlägt den Bau eines neuen vierklassigen Schulgebäudes an der Brentanoschule vor, um der steigenden Schülerzahl aufgrund des Zuzugs von Flüchtlingen gerecht zu werden. Dies ist notwendig, um die bisherige Raumnot zu beheben und die Schulausbildung weiterhin qualifiziert anbieten zu können.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
Der Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes mit vier Unterrichtsräumen in Holztafelbau wird auf Grundlage der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
- Die Gesamtkosten gemäß beigefügtem Kostendeckblatt werden in Höhe von 1.704.509,52 € brutto bewilligt.
- Die Verausgabung der investiven Ausgaben für die Holzmodulbauweise in Höhe von 1.637.115,75 € brutto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 400811, PSP-Element 5.010669.500.999.200 bis
- Die Verausgabung der investiven Ausgaben für den BgA Turnhalle in Höhe von 67.393,76 € netto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 402811, PSP-Element 5.010670.500.999.200 bis
- Die Deckung in Höhe von 1.704.509,52 € erfolgt aus der Projektdefinition 5.006888 in der Produktgruppe 20.01.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Maßnahme 5.010669 in den Endausdruck des Investitionsprogramms 2026 - 2029 sowie der entsprechenden Finanzplanung des Haushaltes 2026 einzuarbeiten. Die Deckung erfolgt durch Mittelumschichtung von dem Projekt 5.006888 in Höhe von 1.705.000 € innerhalb des Investitionsprogramms der Produktgruppe 20.01.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Brentanoschule leidet aktuell unter erheblicher Raumnot. Mit dem Bau der neuen Flüchtlingsunterkunft ist zudem ein deutlicher Anstieg der Schülerzahlen zu erwarten, der in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar war. Bereits in den vergangenen Jahren führte der stetige Zuwachs an Schülerinnen und Schülern dazu, dass sämtliche Fachräume aufgelöst werden mussten, um den regulären Unterricht überhaupt sicherstellen zu können.
Die aktuellen Prognosen bestätigen, dass die Schülerzahlen im kommenden Schuljahr weiter steigen werden. Ein Wachstum, das mit den derzeit vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr abgedeckt werden kann.
Im integrierten Schulentwicklungsplan (ISEP) 2020-2029 ist dokumentiert, dass die Brentanoschule von einer zwei- auf eine dreizügige Schule anwachsen wird und deshalb baulich erweitert werden muss. Der ISEP liegt dem Kultusministerium bereits seit längerer Zeit zur Genehmigung vor und wurde am 20.10.2022 von der Stadtverordnetenversammlung (§ 2380, M 91) beschlossen.
Es ist daher dringend erforderlich, spätestens zum Schuljahr 2026/27 zusätzliche Raumkapazitäten zu schaffen, um der wachsenden Zahl an Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden und den gesetzlichen Bildungsauftrag weiterhin erfüllen zu können.
Die Bereitstellung zusätzlicher Räumlichkeiten ist dabei bereits vor Umsetzung der Gesamtmaßnahme zur Sanierung und Erweiterung der Brentanoschule notwendig, um den Schulbetrieb bis dahin aufrechterhalten zu können.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Die Errichtung eines zweigeschossigen, demontables Gebäudes in Holzständer- bzw. Holztafelbauweise.
Der barrierefreie Zugang erfolgt über eine Rampenanlage und der zweite Rettungsweg über eine Außentreppe.
Mit dem Neubau wird die Unterrichtsversorgung an der Brentanoschule langfristig gesichert.
Das Projekt vereint pädagogische, ökologische und wirtschaftliche Ziele und stärkt den Schulstandort nachhaltig.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschriebenFolgende Formist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagenKurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nichterfolgen, weil:☒ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nichtausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nichtakzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nichtzur Verfügung☐ gesetzlicherAusschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereitsstattgefundenErläuterung(optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.01.2026 im OBR 7 angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme