Anstrich der verbliebenen Fassade am Eschersheimer Bahnhof
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Zeitpunkt für den Anstrich der Fassade am Eschersheimer Bahnhof mitzuteilen. Ein zeitnaher Anstrich ist notwendig, um das Erscheinungsbild des Bahnhofs zu verbessern und Einheit mit bestehenden Schallschutzwänden zu schaffen.
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In der Stellungnahme vom 06.12.2024, ST 2079, wurde mitgeteilt, dass die verbliebenen Fassadenteile des Eschersheimer Bahnhofs grün gestrichen werden sollen, um ein einheitliches Erscheinungsbild mit den bereits vorhandenen grünen Schallschutzmauern herzustellen.
Der derzeitige Zustand der Fassade vermittelt jedoch einen verwahrlosten Eindruck und beeinträchtigt das Ortsbild erheblich.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wann mit der Umsetzung des vorgesehenen Fassadenanstrichs am Eschersheimer Bahnhof zu rechnen ist. Alternativ könnte die Fassade auch mit einem professionellen Graffiti gestaltet werden. Der Ortsbeirat könnte bei der Suche nach einem/einer Graffitikünstler*in behilflich sein.
Begründung
Ein zeitnaher Anstrich ist erforderlich, um das äußere Erscheinungsbild des Bahnhofsareals zu verbessern und die angekündigte gestalterische Einheit mit den Schallschutzwänden herzustellen. Der aktuelle Zustand ist optisch unbefriedigend und steht im Widerspruch zu den städtebaulichen Zielsetzungen der Maßnahme.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Dezember 2024STST 2079Instandsetzung der Fassade des ehemaligen Bahnhofs EschersheimStellungnahme
- 27. November 2025Sie sind hierOMOM 7799502 Proxy ErrorDirektanregung
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 603Anstrich der verbliebenen Fassade am Eschersheimer BahnhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats