Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte für die Mieterinnen und Mieter im Ortsbezirk
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, einen Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte zu implementieren, um Mieterhöhungen für die Mieterinnen und Mieter im Ortsbezirk auf höchstens ein Prozent pro Jahr zu begrenzen. Diese Maßnahme soll allen 60.000 Mieter*innen der Nassauischen Heimstätte zugutekommen und gilt für mindestens zehn Jahre. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der finanziellen Belastung der Mieter*innen und der auslaufenden Mietpreisbegrenzungen.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte umzusetzen:
- Der Magistrat nimmt über seine Aufsichtsrät*innen Einfluss auf die öffentliche Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH), um einen Mietenstopp bei der NH zu erreichen. Damit sollen Mieterhöhungen auf höchstens ein Prozent im Jahr begrenzt werden.
- Die Regelung des Mietenstopps soll unabhängig vom Einkommen für alle knapp 60.000 Mieter*innen der NH gelten.
- Der Mietenstopp bei der NH gilt für mindestens zehn Jahre.
Begründung
Seit 2019 galt bei der mehrheitlich landeseigenen Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) der sogenannte Mietenstopp. Damit wurden Mieterhöhungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen auf maximal fünf Prozent in fünf Jahren begrenzt. Diese Mietpreisbegrenzung galt jedoch nicht für alle Mieter*innen, sondern nur für Haushalte, deren jährliches Bruttoeinkommen 63.000 Euro nicht überstieg. Von dieser Regelung profitierten etwa zwei Drittel der Haushalte der knapp 60.000 NH-Wohnungen. Sie ist Ende 2023 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Sich von diesem wichtigen wohnungspolitischen Instrument zu verabschieden, war sozialpolitisch fatal. Besonders Mieter*innen mit geringem Einkommen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind und angesichts steigender Lebenshaltungskosten immer weniger Geld zur Verfügung haben, sind seitdem großen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Nach dem Auslaufen der Mietenbegrenzung will die NH die Mieten binnen drei Jahren um bis zu zehn Prozent erhöhen - und das, obwohl das Unternehmen solide Gewinne macht; im vergangenen Jahr waren es knapp 34,7 Millionen Euro. Von den angekündigten und teilweise schon durchgesetzten Mieterhöhungen sind allein in der Nordweststadt einige hundert Haushalte betroffen. Ihnen drohen Mehrkosten von bis zu 69 Euro im Monat. Rund 350 Mieterinnen und Mieter haben bereits dagegen protestiert und im Sommer/Herbst 2025 einen Aufruf des "Bündnisses für einen Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte" unterschrieben. Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding (ABG) hat ihren Mietenstopp inzwischen bis 2030 verlängert. Die NH sollte dem Beispiel folgen und damit ihrem öffentlichen Auftrag für eine dauerhafte soziale Wohnraumversorgung nachkommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2025OFOF 665/8Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte für die Mieterinnen und Mieter im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · Linke
- 27. November 2025Sie sind hierOMOM 7852Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte für die Mieterinnen und Mieter im OrtsbezirkDirektanregung
- 9. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 275Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte für die Mieterinnen und Mieter im OrtsbezirkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats