Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte für die Mieterinnen und Mieter im Ortsbezirk
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt einen Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte, um die Mieterhöhungen für alle Mieterinnen und Mieter auf maximal ein Prozent jährlich zu begrenzen. Dies wird als notwendige Maßnahme angesehen, um finanzielle Belastungen für einkommensschwache Haushalte zu reduzieren und eine soziale Wohnraumversorgung zu gewährleisten.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen:
- Der Magistrat nimmt über seine Aufsichtsrät*innen Einfluss auf die öffentliche
Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH), um einen Mietenstopp bei der NH zu
erreichen. Damit sollen Mieterhöhungen auf höchstens ein Prozent im Jahr begrenzt werden.
- Die Regelung des Mietenstopps soll unabhängig vom Einkommen für alle knapp 60.000
Mieter*innen der NH gelten.
- Der Mietenstopp bei der NH gilt für mindestens zehn Jahre.
Begründung
Seit 2019 galt bei der mehrheitlich landeseigenen Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) der sogenannte Mietenstopp. Damit wurden Mieterhöhungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen auf maximal fünf Prozent in fünf Jahren begrenzt. Diese Mietpreisbegrenzung galt jedoch nicht für alle Mieter*innen, sondern nur für Haushalte, deren jährliches Bruttoeinkommen 63.000 Euro nicht überstieg. Von dieser Regelung profitierten etwa zwei Drittel der Haushalte der knapp 60.000 NH-Wohnungen. Sie ist Ende 2023 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Sich von diesem wichtigen wohnungspolitischen Instrument zu verabschieden, war sozialpolitisch fatal. Besonders Mieter*innen mit geringem Einkommen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind und angesichts steigender Lebenshaltungskosten immer weniger Geld zur Verfügung haben, sind seitdem großen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Nach dem Auslaufen der Mietenbegrenzung will die NH die Mieten binnen drei Jahren um bis zu 10 Prozent erhöhen - und das, obwohl das Unternehmen solide Gewinne macht; im vergangenen Jahr waren es knapp 34,7 Millionen Euro. Von den angekündigten und teilweise schon durchgesetzten Mieterhöhungen sind alleine in der Nordweststadt einige hundert Haushalte betroffen. Ihnen drohen Mehrkosten von bis zu 69 Euro im Monat. Rund 350 Mieterinnen und Mieter haben bereits dagegen protestiert und im Sommer / Herbst 2025 einen Aufruf des "Bündnis für einen Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte" unterschrieben. Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding (ABG) hat ihren Mietenstopp inzwischen bis 2030 verlängert. Die NH sollte dem Beispiel folgen und damit ihrem öffentlichen Auftrag für eine dauerhafte soziale Wohnraumversorgung nachkommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2025Sie sind hierOFOF 665/8Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte für die Mieterinnen und Mieter im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · Linke
- 27. November 2025OMOM 7852Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte für die Mieterinnen und Mieter im OrtsbezirkDirektanregung
- 9. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 275Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte für die Mieterinnen und Mieter im OrtsbezirkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)