Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte für die Mieterinnen und Mieter im Ortsbezirk
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Mietenstopp-Anregung für Haushalte mit geringem Einkommen, um die Mietbelastungen zu verringern. Ziel ist es, die langfristige Bezahlbarkeit des Wohnens in Frankfurt zu gewährleisten und die soziale Verträglichkeit der Mietentwicklung zu sichern.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat nimmt die Anregung des Ortsbeirates zur Kenntnis und teilt die grundsätzliche wohnungspolitische Zielsetzung, die Belastungen insbesondere für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen abzufedern und die Bezahlbarkeit des Wohnens langfristig zusichern. Die Nassauische Heimstätte Wohnstadt (NHW) verwaltet rund 60.000 Wohnungen, davon etwa 17.000 in Frankfurt. Die Stadt Frankfurt hält eine Beteiligung von 27,28 Prozent und stellt zwei Vertreter im 20-köpfigen Aufsichtsrat, während das Land Hessen mit 61,43 Prozent die Mehrheit besitzt. Die Mietpreisbegrenzung von 2019 bis 2023, die Haushalte mit Bruttoeinkommen bis 63.000 Euro entlastete, wurde nicht verlängert. Die NHW hat Anfang 2025 eine landesweite Mietenstrategie eingeführt, die Steigerungen auf zehn Prozent innerhalb von drei Jahren bzw. maximal 69 Euro monatlich begrenzt. Der Magistrat hat Ende 2025 beschlossen, sich für eine ergänzende Frankfurter Regelung einzusetzen: Mieterhöhungen bei Haushalten mit geringem Einkommen sollen auf maximal ein Prozent pro Jahr begrenzt werden. Die steuer- und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen werden derzeit geprüft, die Umsetzung steht unter Vorbehalt der Zustimmung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der NHW. Mit der Frankfurter Mietenbegrenzung beabsichtigt der Magistrat Frankfurter Haushalte mit geringem Einkommen gezielt zu entlasten, damit die Mietentwicklung sozial verträglich bleibt. Der Magistrat hat auf einen flächendeckenden und einkommensunabhängigen Mietenstopp für alle Mieter:innen über zehn Jahre aufgrund der Mehrheitsverhältnisse, anders als bei der ABG FRANKFURT HOLDING, nur begrenzt Einfluss, da diese Entscheidungen in die Gesellschafterversammlung fallen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2025OFOF 665/8Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte für die Mieterinnen und Mieter im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · Linke
- 27. November 2025OMOM 7852Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte für die Mieterinnen und Mieter im OrtsbezirkDirektanregung
- 9. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 275Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte für die Mieterinnen und Mieter im OrtsbezirkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab