S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM
6575 entstanden aus Vorlage:
OF 813/3 vom
05.01.2025 Betreff: Parkanordnung untere Berger Straße
Der Magistrat wird
gebeten, auf der unteren Berger Straße im Rahmen der vom Ortsbeirat 3
erbetenen Änderung der Parkanordnung eine einheitliche Parkregelung
einzuführen. Die Regelung soll analog der Bevorrechtigung auf Parkraum in den
umliegenden, bereits umgestellten Parkzonen erfolgen, d. h. das Parken ist
generell kostenpflichtig mit Ausnahmen für Anwohner der dortigen Parkzone mit
Parkausweis. Flächen der Außengastronomie auf
Parkplätzen sollten zukünftig lediglich auf der westlichen Seite der unteren
Berger Straße genehmigt werden, wenn dafür im Gegenzug der Fußweg komplett
frei gehalten wird. Flächen der Außengastronomie auf Parkplätzen müssen jedes
Jahr zum Berger Straßenfest geräumt werden. Begründung: Auf der unteren Berger Straße gilt eine
unüberschaubare Anzahl an verschiedenen Parkanordnungen, wie z. B.
Anwohnerparken, Kurzzeitparkplätze, gebührenpflichtige Parkplätze und
Ladezonen. Eine einheitliche Regelung wäre wünschenswert, um den Schilderwald
zu reduzieren. Parkscheinautomaten sind bereits vorhanden, müssten eventuell
nur ergänzt werden. Die vom Ortsbeirat erbetene Änderung der Parkanordnung wird
die Aufenthaltsqualität der Straße erhöhen, allerdings auch eine deutliche
Reduzierung der Parkplätze mit sich bringen. Deshalb sollte auf der östlichen
Seite keine Außengastronomie auf den verbleibenden Parkplätzen genehmigt
werden, da dort der Gehweg breiter ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.06.2025, ST 1023
Beratung im Ortsbeirat: 3
Vorlagentyp: OM
ID: OM_6575_2025
Erstellt: 20.02.2025
Aktualisiert: 24.06.2025
Parser Lab: Parkanordnung untere Berger Straße
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Originaltext (PARLIS)
Quelle ✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
Regex Feld-Check
- Betreff Passt zum Original
- Vorgang Fehlt
- Beschlussvorschlag Fehlt
- Begründung Nicht im Original gefunden
- Anlagen Fehlt
- Beratungsergebnisse Fehlt
Betreff
Parkanordnung untere Berger Straße
Begründung
<p>Auf der unteren Berger Straße gilt eine unüberschaubare Anzahl an verschiedenen Parkanordnungen, wie z. B. Anwohnerparken, Kurzzeitparkplätze, gebührenpflichtige Parkplätze und Ladezonen. Eine einheitliche Regelung wäre wünschenswert, um den Schilderwald zu reduzieren. Parkscheinautomaten sind bereits vorhanden, müssten eventuell nur ergänzt werden. Die vom Ortsbeirat erbetene Änderung der Parkanordnung wird die Aufenthaltsqualität der Straße erhöhen, allerdings auch eine deutliche Reduzierung der Parkplätze mit sich bringen. Deshalb sollte auf der östlichen Seite keine Außengastronomie auf den verbleibenden Parkplätzen genehmigt werden, da dort der Gehweg breiter ist.</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
{
"betreff": "Parkanordnung untere Berger Straße",
"om_number": "OM 6575",
"antrag_text": "<p>Der Magistrat wird gebeten, auf der unteren Berger Straße im Rahmen der vom Ortsbeirat 3 erbetenen Änderung der Parkanordnung eine einheitliche Parkregelung einzuführen. Die Regelung soll analog der Bevorrechtigung auf Parkraum in den umliegenden, bereits umgestellten Parkzonen erfolgen, d. h. das Parken ist generell kostenpflichtig mit Ausnahmen für Anwohner der dortigen Parkzone mit Parkausweis. Flächen der Außengastronomie auf Parkplätzen sollten zukünftig lediglich auf der westlichen Seite der unteren Berger Straße genehmigt werden, wenn dafür im Gegenzug der Fußweg komplett frei gehalten wird. Flächen der Außengastronomie auf Parkplätzen müssen jedes Jahr zum Berger Straßenfest geräumt werden.</p>",
"begruendung": "<p>Auf der unteren Berger Straße gilt eine unüberschaubare Anzahl an verschiedenen Parkanordnungen, wie z. B. Anwohnerparken, Kurzzeitparkplätze, gebührenpflichtige Parkplätze und Ladezonen. Eine einheitliche Regelung wäre wünschenswert, um den Schilderwald zu reduzieren. Parkscheinautomaten sind bereits vorhanden, müssten eventuell nur ergänzt werden. Die vom Ortsbeirat erbetene Änderung der Parkanordnung wird die Aufenthaltsqualität der Straße erhöhen, allerdings auch eine deutliche Reduzierung der Parkplätze mit sich bringen. Deshalb sollte auf der östlichen Seite keine Außengastronomie auf den verbleibenden Parkplätzen genehmigt werden, da dort der Gehweg breiter ist.</p>",
"vorlagen_id": "OM_6575_2025",
"anregung_date": "2025-02-20",
"entstanden_aus": "OF 813/3 vom\n05.01.2025",
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Parser-Diagnostik
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- Ja
- Regex Felder
- 11
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- Fehlt
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- Fehlt
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