Parkanordnung untere Berger Straße
Bisheriger Verlauf
OM 6575
Parkanordnung untere Berger Straße
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, auf der unteren Berger Straße im Rahmen der vom Ortsbeirat 3 erbetenen Änderung der Parkanordnung eine einheitliche Parkregelung einzuführen. Die Regelung soll analog der Bevorrechtigung auf Parkraum in den umliegenden, bereits umgestellten Parkzonen erfolgen, d. h. das Parken ist generell kostenpflichtig mit Ausnahmen für Anwohner der dortigen Parkzone mit Parkausweis. Flächen der Außengastronomie auf Parkplätzen sollten zukünftig lediglich auf der westlichen Seite der unteren Berger Straße genehmigt werden, wenn dafür im Gegenzug der Fußweg komplett frei gehalten wird. Flächen der Außengastronomie auf Parkplätzen müssen jedes Jahr zum Berger Straßenfest geräumt werden.
Begründung
Auf der unteren Berger Straße gilt eine unüberschaubare Anzahl an verschiedenen Parkanordnungen, wie z. B. Anwohnerparken, Kurzzeitparkplätze, gebührenpflichtige Parkplätze und Ladezonen. Eine einheitliche Regelung wäre wünschenswert, um den Schilderwald zu reduzieren. Parkscheinautomaten sind bereits vorhanden, müssten eventuell nur ergänzt werden. Die vom Ortsbeirat erbetene Änderung der Parkanordnung wird die Aufenthaltsqualität der Straße erhöhen, allerdings auch eine deutliche Reduzierung der Parkplätze mit sich bringen. Deshalb sollte auf der östlichen Seite keine Außengastronomie auf den verbleibenden Parkplätzen genehmigt werden, da dort der Gehweg breiter ist.