S A C H S T A N D : Antrag vom
18.08.2025, NR 1331 Betreff: Aktivistencamp im Grüneburgpark
Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert,
Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen in Grünanlagen nur zurückhaltend und
hinsichtlich des Zeitraums und der beanspruchten Fläche abhängig von der für
eine öffentliche Nutzung verbleibenden Grünflächen und Spielplätzen zu
erteilen. Ausnahmegenehmigungen sollen kulturellen oder sportlichen
Veranstaltungen vorbehalten sein. Für politische Veranstaltungen werden keine
Genehmigungen erteilt. Begründung: Nach § 2 der Grünanlagensatzung dienen die
öffentlichen Grünanlagen in Frankfurt am Main "als Ruhezonen innerhalb der
Stadt zur Erholung und Entspannung der Benutzerinnen/Benutzer, zum Teil darüber
hinaus (z. B. Kinderspielplätze, Bolzplätze, Spielparks, besonders hierzu durch
Beschilderung ausgewiesene Flächen) der aktiven Freizeitgestaltung." Dazu
kommt, dass Grünanlagen für das Stadtklima einen unschätzbaren Wert darstellen,
der keineswegs in Mitleidenschaft gezogen werden darf, indem größere
Veranstaltungen die Vegetation schädigen. Die Grünanlagensatzung ist daher
bewusst streng gehalten und Ausnahmen gehen nur mit Genehmigung einher. Sie
sind mit Bedacht zu erteilen und sollten stets sehr streng geprüft werden.
Das im August 2025 im Grüneburgpark veranstaltete
sogenannte "System Change Camp" widerspricht der Grünanlagensatzung
offensichtlich und vorher erkennbar. Weite Teile des Parks einschließlich
dreier Spielplätze waren Tage Familien und Kindern tagelang nicht mehr
zugänglich. Dazu addiert sich noch die Zeit, die zur Wiederherstellung der
durch die Veranstaltung geschädigten Flächen benötigt wird. Damit konnte mitten
im Sommer eine der größten innerstädtischen Grünanlagen nur noch sehr
eingeschränkt zur Erholung und Abkühlung genutzt werden. Mit der Genehmigung
für das Camp hat der Magistrat dem Charakter und dem Zustand des Parks und dem
Erholungsbedürfnis der Bürger massiv geschadet. So etwas darf sich nicht
wiederholen. Die Stadt Frankfurt verfügt über genug andere öffentliche Plätze
oder Anlagen, in denen politische Veranstaltungen möglich sind. Antragsteller:
CDU
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Yannick
Schwander
Stadtv. Dr. Nils Kößler
Stadtv. Robert
Lange Stadtv.
Christina Ringer
Stadtv.
Martin-Benedikt Schäfer
Stadtv. Susanne
Serke Stadtv.
Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
02.09.2025, NR 1353
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Klima- und Umweltschutz
Ausschuss für
Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage NR 1331 wird abgelehnt.
2. Die Vorlage
NR 1353 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und
FRAKTION gegen CDU (= Annahme), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1353)
sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und
FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1331), FDP und AfD (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Gartenpartei (NR 1331 = Annahme mit der Maßgabe, dass die Stadt
Frankfurt Camps in Frankfurter Parks genehmigt, damit fraktionslose
Stadtverordnete nicht mehr auf der Straße arbeiten müssen. Mindestens 1 Zelt
pro Fraktionslosen.) Protokollerklärung von BFF-BIG:
"Die Vorlage NR 1331 wird mit der Begründung abgelehnt, dass der Antrag
juristisch falsch formuliert ist und nicht das Versammlungsrecht
betrifft." 42. Sitzung des OBR 2
am 08.09.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage NR 1331 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP
und BFF (= Annahme) 38. Sitzung des
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO
I, TOP 16 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage NR 1331 wird abgelehnt.
2. Die Vorlage
NR 1353 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF
gegen CDU (= Annahme), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1353) sowie
AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF
gegen CDU (= Annahme unter Hinweis auf NR 1331) sowie FDP und AfD (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRAKTION (NR 1331 und NR 1353 = Ablehnung) Stadtv.
Bäppler-Wolf (NR 1331 = Annahme, NR 1353 = Ablehnung)
Protokollerklärung von BFF-BIG: "Ablehnung der Vorlage NR 1331 mit der
Begründung, dass der Antrag juristisch falsch formuliert ist und nicht das
Versammlungsrecht betrifft." 43. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 33
Beschluss: 1. Die Vorlage
NR 1331 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1353 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und
FRAKTION gegen CDU und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme), FDP (= Annahme im
Rahmen der Vorlage NR 1353) , AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie
Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Stadt Frankfurt Camps in
Frankfurter Parks genehmigt, damit fraktionslose Stadtverordnete nicht mehr
auf der Straße arbeiten müssen. Mindestens 1 Zelt pro Fraktionslosen.)
zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF,
FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1331), FDP
und AfD (= Annahme)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: Protokollerklärung von BFF-BIG:
"Ablehnung der Vorlage NR 1331 mit der Begründung, dass der Antrag
juristisch falsch formuliert ist und nicht das Versammlungsrecht
betrifft." Beschlussausfertigung(en): §
6610, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025
Vorlagentyp: NR
ID: NR_1331_2025
Erstellt: 18.08.2025
Aktualisiert: 23.09.2025
Parser Lab: Aktivistencamp im Grüneburgpark
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Originaltext (PARLIS)
Quelle ✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
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- Beschlussvorschlag Fehlt
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- Anlagen Fehlt
- Beratungsergebnisse Fehlt
Betreff
Aktivistencamp im Grüneburgpark
Begründung
<p>Nach § 2 der Grünanlagensatzung dienen die
öffentlichen Grünanlagen in Frankfurt am Main "als Ruhezonen innerhalb der
Stadt zur Erholung und Entspannung der Benutzerinnen/Benutzer, zum Teil darüber
hinaus (z. B. Kinderspielplätze, Bolzplätze, Spielparks, besonders hierzu durch
Beschilderung ausgewiesene Flächen) der aktiven Freizeitgestaltung." Dazu
kommt, dass Grünanlagen für das Stadtklima einen unschätzbaren Wert darstellen,
der keineswegs in Mitleidenschaft gezogen werden darf, indem größere
Veranstaltungen die Vegetation schädigen. Die Grünanlagensatzung ist daher
bewusst streng gehalten und Ausnahmen gehen nur mit Genehmigung einher. Sie
sind mit Bedacht zu erteilen und sollten stets sehr streng geprüft werden.
Das im August 2025 im Grüneburgpark veranstaltete
sogenannte "System Change Camp" widerspricht der Grünanlagensatzung
offensichtlich und vorher erkennbar. Weite Teile des Parks einschließlich
dreier Spielplätze waren Tage Familien und Kindern tagelang nicht mehr
zugänglich. Dazu addiert sich noch die Zeit, die zur Wiederherstellung der
durch die Veranstaltung geschädigten Flächen benötigt wird. Damit konnte mitten
im Sommer eine der größten innerstädtischen Grünanlagen nur noch sehr
eingeschränkt zur Erholung und Abkühlung genutzt werden. Mit der Genehmigung
für das Camp hat der Magistrat dem Charakter und dem Zustand des Parks und dem
Erholungsbedürfnis der Bürger massiv geschadet. So etwas darf sich nicht
wiederholen. Die Stadt Frankfurt verfügt über genug andere öffentliche Plätze
oder Anlagen, in denen politische Veranstaltungen möglich sind.</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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