Aktivistencamp im Grüneburgpark
Bisheriger Verlauf
NR 1331
Aktivistencamp im Grüneburgpark
Begründung
Nach § 2 der Grünanlagensatzung dienen die öffentlichen Grünanlagen in Frankfurt am Main "als Ruhezonen innerhalb der Stadt zur Erholung und Entspannung der Benutzerinnen/Benutzer, zum Teil darüber hinaus (z. B. Kinderspielplätze, Bolzplätze, Spielparks, besonders hierzu durch Beschilderung ausgewiesene Flächen) der aktiven Freizeitgestaltung." Dazu kommt, dass Grünanlagen für das Stadtklima einen unschätzbaren Wert darstellen, der keineswegs in Mitleidenschaft gezogen werden darf, indem größere Veranstaltungen die Vegetation schädigen. Die Grünanlagensatzung ist daher bewusst streng gehalten und Ausnahmen gehen nur mit Genehmigung einher. Sie sind mit Bedacht zu erteilen und sollten stets sehr streng geprüft werden. Das im August 2025 im Grüneburgpark veranstaltete sogenannte "System Change Camp" widerspricht der Grünanlagensatzung offensichtlich und vorher erkennbar. Weite Teile des Parks einschließlich dreier Spielplätze waren Tage Familien und Kindern tagelang nicht mehr zugänglich. Dazu addiert sich noch die Zeit, die zur Wiederherstellung der durch die Veranstaltung geschädigten Flächen benötigt wird. Damit konnte mitten im Sommer eine der größten innerstädtischen Grünanlagen nur noch sehr eingeschränkt zur Erholung und Abkühlung genutzt werden. Mit der Genehmigung für das Camp hat der Magistrat dem Charakter und dem Zustand des Parks und dem Erholungsbedürfnis der Bürger massiv geschadet. So etwas darf sich nicht wiederholen. Die Stadt Frankfurt verfügt über genug andere öffentliche Plätze oder Anlagen, in denen politische Veranstaltungen möglich sind.