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Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020 bis 2029

Vorlagentyp: V
14 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, über den Zuwachs der Schülerzahlen an der Michael-Grzimek-Schule bis 2025 und darüber hinaus zu berichten. Zudem wird um Informationen gebeten, wie der erwartete Zuwachs im Bereich Nieder-Eschbach personell und räumlich aufgefangen werden kann. Ziel ist es, die Kapazitäten der Schulen zu sichern und die Fachräume weiterhin nachzuweisen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort überfällig

Der Magistrat hätte bis zum 30.12.2022 antworten müssen. Seit 1384 Tagen liegt nichts vor.Warum?

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten zu berichten:

  1. Wie stellt sich der Zuwachs der Schülerinnen- und Schülerzahl in der Primarstufe an der Michael-Grzimek-Schule
    • a)bis 2025;
    • b)über 2025 hinaus dar?
  2. Wie kann der erwartete Zuwachs im Bereich Nieder-Eschbach personell und räumlich aufgefangen werden (besonders vor einer Klassenstärke von 25 Schülerinnen und Schülern)?
  3. Wie und wo können auch weiterhin die üblichen Fachräume nachgewiesen werden?

Kontext

Im Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91, wird unter der Überschrift "Bildungsregion Nord" wie folgt ausgeführt: "In der Bildungsregion Nord ist die Bevölkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 16-Jährigen zwischen 2010 und 2019 im Vergleich zu den anderen BR stark gewachsen. Entsprechend ist auch die Schülerzahl in diesem Zeitraum deutlich gestiegen. In der Primarstufe von 1382 auf 2266 (...) Schülerinnen und Schüler. Der Anstieg in der Primarstufe liegt bei 64 % (...)." "Die BR Nord verfügt insgesamt über ausreichende Kapazitäten um die Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe (...) aktuell und zukünftig zu beschulen. Einzelne Schulen müssen besonders in den Blick genommen werden." Die Michael-Grzimek-Schule (Primarstufe) ist jedoch bereits heute über die eigentliche Kapazitätsgrenze hinaus belegt (Fachräume wurden bereits zu Klassenräumen umfunktioniert). Der Bau einer weiteren Grundschule im Bereich von Nieder-Eschbach wird nicht vor 2025 (eher deutlich später) erfolgen.

Begründung

Frankfurt am Main 2020 bis 2029 Vorgang: M 91/22 Im Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91, wird unter der Überschrift "Bildungsregion Nord" wie folgt ausgeführt: "In der Bildungsregion Nord ist die Bevölkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 16-Jährigen zwischen 2010 und 2019 im Vergleich zu den anderen BR stark gewachsen. Entsprechend ist auch die Schülerzahl in diesem Zeitraum deutlich gestiegen. In der Primarstufe von 1382 auf 2266 (...) Schülerinnen und Schüler. Der Anstieg in der Primarstufe liegt bei 64 % (...)." "Die BR Nord verfügt insgesamt über ausreichende Kapazitäten um die Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe (...) aktuell und zukünftig zu beschulen. Einzelne Schulen müssen besonders in den Blick genommen werden." Die Michael-Grzimek-Schule (Primarstufe) ist jedoch bereits heute über die eigentliche Kapazitätsgrenze hinaus belegt (Fachräume wurden bereits zu Klassenräumen umfunktioniert). Der Bau einer weiteren Grundschule im Bereich von Nieder-Eschbach wird nicht vor 2025 (eher deutlich später) erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Oktober 2022 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 296/15 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP, beschlossen am 21. Februar 2024. In 14 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 29. Juli 2024 mit der Stellungnahme ST 1436. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 94 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf14 Beratungen
OBR 15
Sitzung 18 · 17.02.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 19 · 17.03.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 20 · 28.04.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 22 · 14.07.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 23 · 15.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 24 · 20.10.2023
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 25 · 01.12.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 26 · 19.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 27 · 16.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 28 · 08.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 29 · 19.04.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 30 · 07.06.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 31 · 05.07.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1

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