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Wird der Max-Kirschner-Weg endlich zur Wohnadresse?

Vorlagentyp: V

Begründung

Wohnadresse? Der o.a. Vortrag des Magistrats bittet u.a. um Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zwischen der Stadt und der ABG Frankfurt Holding über das in einem Mischgebiet befindliche, 1.850 qm große Grundstück Gemarkung Heddernheim, Bezirk 43, Flur 9, Flurstück 652, am Oberschelder Weg. Zielsetzung ist lt. Magistrat die Errichtung von Wohngebäuden bzw. Geschosswohnungsbau zur Verbesserung der Wohnsituation in den Stadtteilen. Die dem Magistratsvortrag beigefügte Karte deutet eine Erschließung der geplanten Wohngebäude über den Max-Kirschner-Weg an. Die im Bebauungsplan Nr. 537 Heddernheim-Nord nur als "Weg" bezeichnete Verkehrsfläche zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und der Heddernheimer Landstraße wurde 2006 vom Ortsbeirat nach dem von den Nationalsozialisten 1938 vertriebenen Arzt und letztem Vorsteher der Jüdischen Gemeinde Heddernheim Dr. med. Max Kirschner (1886-1975) benannt mit der Zielsetzung, dass diese Adresse nach dem Umzug der Kleintierzuchtanlage einmal zur Wohnadresse für viele Bürgerinnen und Bürger wird. Eine Realisierung des letzten Abschnitt des Neubaugebietes Heddernheim-Nord im Bereich der Neumühle ("Im Damm") scheiterte bis lang daran, dass der Bebauungsplan durch den amtlich festgesetzten Überschwemmungsbereich des Urselbaches überlagert wird und somit wasserrechtliche Bedenken einer Wohnbebauung zwischen U-Bahn und Ludwig-Reinheimer-Straße im Wege stehen. Der Ortsbeirat bleibt bei seiner Auffassung, dass das beplante Gebiet sich aus Sicht des Ortsbeirates hervorragend als Wohnquartier eignet und den vernünftigen Schlussstein der Entwicklung des seit Schließung der VDM 1981 und dem Abriss des Luftschutz-Bunkers zur Verfügung stehenden Zeilweg-Gebietes südlich der Stadtbahntrasse bilden würden. Eine Wohnbebauung östlich des Max-Kirschners-Weges könnte dem Bauprojekt neuen Auftrieb verleihen.