Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14 Vorgang: EA 10/18 OBR 10; ST 1552/18 Nach Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbs herrschte auch mit dem Planungsdezernat absolute Einigkeit darüber, dass zur Integration und Anbindung des Neubaugebiets Hilgenfeld an die Bestandsquartiere am Frankfurter Berg eine weitere Verbindungsbrücke über die Main-Weser-Bahn zwingend erforderlich ist. Dies ist auch ausdrücklicher Wunsch der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil. Darüber hinaus sorgt diese Brücke für eine drastische Verkürzung und sicherere Führung des Schulweges zur Albert-Schweitzer-Schule. Das Flurstück 29/41 bietet hierfür die einzige geeignete, unbebaute und verfügbare Fläche vor Ort. Im Übrigen ist die verkehrliche Situation im Ebereschenweg bereits jetzt sehr angespannt. Eine Bebauung mit voraussichtlich 36 Wohneinheiten am Ende des Ebereschenwegs wird insbesondere durch den Baustellenverkehr, aber gerade auch nach dem Bewohnereinzug die Lage massiv verschärfen.
Inhalt
Anregung vom 19.02.2019, OA 353 entstanden aus Vorlage: OF 708/10 vom 19.02.2019
Betreff: Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14 Vorgang: EA 10/18 OBR 10; ST 1552/18 Nach Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbs herrschte auch mit dem Planungsdezernat absolute Einigkeit darüber, dass zur Integration und Anbindung des Neubaugebiets Hilgenfeld an die Bestandsquartiere am Frankfurter Berg eine weitere Verbindungsbrücke über die Main-Weser-Bahn zwingend erforderlich ist. Dies ist auch ausdrücklicher Wunsch der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil. Darüber hinaus sorgt diese Brücke für eine drastische Verkürzung und sicherere Führung des Schulweges zur Albert-Schweitzer-Schule. Das Flurstück 29/41 bietet hierfür die einzige geeignete, unbebaute und verfügbare Fläche vor Ort. Im Übrigen ist die verkehrliche Situation im Ebereschenweg bereits jetzt sehr angespannt. Eine Bebauung mit voraussichtlich 36 Wohneinheiten am Ende des Ebereschenwegs wird insbesondere durch den Baustellenverkehr, aber gerade auch nach dem Bewohnereinzug die Lage massiv verschärfen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 25.01.2019, M 14, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer I. die Nummer 4. Ebereschenweg, Gemarkung Bonames, ersatzlos gestrichen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2018OFOF 449/10Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neubau einer Verbindungsbrücke zum HilgenfeldOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 16. Januar 2018EAEA 10Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neubau einer Verbindungsbrücke zum HilgenfeldEtatanregung
- 10. August 2018STST 1552Neubau einer Verbindungsbrücke zum HilgenfeldStellungnahme
- 18. Januar 2019STST 126Instandsetzung des Platzes vor der Kirche ”Mutter vom Guten Rat”Stellungnahme
- 19. Februar 2019Sie sind hierOAOA 353Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14Anregung
- 19. Februar 2019OFOF 708/10Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14Ortsbeiratsantrag
- 4. März 2019OFOF 721/10Vorstellung der Verbindungsbrücke zum Neubaugebiet HilgenfeldOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. März 2019OMOM 4373Vorstellung der Verbindungsbrücke zum Neubaugebiet HilgenfeldDirektanregung
- 29. April 2019STST 757Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhaltenStellungnahme
- 1. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 1226Vorstellung der Verbindungsbrücke zum Neubaugebiet HilgenfeldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Anteil geförderter Wohnungen deutlich erhöht wird), FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 353) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Annahme ohne Zusatz, OA 353 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Anteil geförderter Wohnungen deutlich erhöht wird), FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 353) sowie FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)