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Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten

Vorlagentyp: STMagistrat
76 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 757

Betreff: Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten Derzeit ist ein konkreter Standort für die geplante Verbindungsbrücke zwischen Bestandsquartier und Neubaugebiet Hilgenfeld noch nicht festgelegt. Das vorgesehene Erbbaurecht "Ebereschenweg" sieht explizit nur die Vergabe einer Teilfläche des Flurstücks 29/41 vor. Im nördlichen, an die Bahnlinie angrenzenden Bereich des Flurstücks verbleibt eine Teilfläche im Besitz der Stadt, sodass die Errichtung einer Verbindungsbrücke auf städtischer Fläche auch nach Begründung des Erbbaurechts weiterhin möglich sein wird. Das Erbbaurecht beeinträchtigt damit die zukünftigen Planungen für die Verbindungsbrücke nicht. Vor diesem Hintergrund wurde der Vortrag des Magistrats M 14 vom 25.01.2019 am 28.02.2019 von der Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen (§ 3778), dass die Vergabe des Erbbaurechts die Realisierung der Verbindungsbrücke nicht behindert. Diese Maßgabe wird in vollem Umfang umgesetzt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Januar 2018OFOF 449/10Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neubau einer Verbindungsbrücke zum HilgenfeldOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 16. Januar 2018EAEA 10Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neubau einer Verbindungsbrücke zum HilgenfeldEtatanregung
  3. 10. August 2018STST 1552Neubau einer Verbindungsbrücke zum HilgenfeldStellungnahme
  4. 18. Januar 2019STST 126Instandsetzung des Platzes vor der Kirche ”Mutter vom Guten Rat”Stellungnahme
  5. 19. Februar 2019OAOA 353Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14Anregung
  6. 19. Februar 2019OFOF 708/10Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14Ortsbeiratsantrag
  7. 4. März 2019OFOF 721/10Vorstellung der Verbindungsbrücke zum Neubaugebiet HilgenfeldOrtsbeiratsantrag · SPD
  8. 19. März 2019OMOM 4373Vorstellung der Verbindungsbrücke zum Neubaugebiet HilgenfeldDirektanregung
  9. 29. April 2019Sie sind hier
    STST 757Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten
    Stellungnahme
  10. 1. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 1226Vorstellung der Verbindungsbrücke zum Neubaugebiet HilgenfeldStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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