Vorstellung der Verbindungsbrücke zum Neubaugebiet Hilgenfeld
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1226
Betreff: Vorstellung der Verbindungsbrücke zum Neubaugebiet Hilgenfeld Eine barrierefreie Verbindungsbrücke als Fuß- und Radwegverbindung zwischen der bestehenden Bebauung südlich der Bahnlinie und dem Neubaugebiet Hilgenfeld wird als außerordentlich sinnvoll angesehen und es bestehen Vorüberlegungen in welcher Lage und Form das Brückenbauwerk positioniert werden kann. Unter Berücksichtigung der vorgegebenen Randbedingungen (Ausbau der Main-Weser-Bahn, notwendige Lärmschutzanlagen, Topografie etc.) ist eine Lösung zu finden, die eine barrierefreie Querung der Bahnanlagen ermöglicht (Rampenlänge und Einbindung in die Umgebung). Wenn die Ansätze dazu etwas konkreter geworden sind, werden diese dem Ortsbeirat gern zur Kenntnis gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Januar 2018EAEA 10Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neubau einer Verbindungsbrücke zum HilgenfeldEtatanregung
- 10. August 2018STST 1552Neubau einer Verbindungsbrücke zum HilgenfeldStellungnahme
- 18. Januar 2019STST 126Instandsetzung des Platzes vor der Kirche ”Mutter vom Guten Rat”Stellungnahme
- 19. Februar 2019OAOA 353Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14Anregung
- 4. März 2019OFOF 721/10Vorstellung der Verbindungsbrücke zum Neubaugebiet HilgenfeldOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. März 2019OMOM 4373Vorstellung der Verbindungsbrücke zum Neubaugebiet HilgenfeldDirektanregung
- 29. April 2019STST 757Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhaltenStellungnahme
- 1. Juli 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 1226Vorstellung der Verbindungsbrücke zum Neubaugebiet HilgenfeldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab