Problem der Vermüllung und unzumutbare Parksituation vor dem bulgarischen Konsulat in der Rhein-straße
Stellungnahme des Magistrats
Die Rheinstraße wird von unserem Dienstleister, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, zweimal wöchentlich im Rahmen der satzungsgemäßen Straßenreinigung gereinigt. Diese regelmäßige Reinigung - gemäß der festgelegten Reinigungsklasse - ist immer dienstags und freitags vorgesehen und umfasst sowohl die Fahrbahn als auch die öffentlichen Gehwegbereiche vor dem bulgarischen Konsulat. Innerhalb dieser Reinigungstouren erfolgen auch die notwendigen Papierkorbleerungen. Im Rahmen einer ausführlichen Bewertung der Situation wurde der Bereich bereits mehrfach überprüft. Zum Zeitpunkt der Kontrollen wurden sowohl Fahrbahn als auch umliegende Gehwege bis auf wenige allgemeine Verunreinigungen grundsätzlich in einem sauberen und verkehrssicheren Zustand vorgefunden. Die umliegenden Papierkörbe waren nicht überfüllt und in ausreichender Anzahl vorhanden. Erhebliche Verunreinigungen oder Besonderheiten, die man auf mögliche Nicht- bzw. Schlechtreinigung zurückführen könnte, wurden nicht festgestellt. Es konnten zu keiner Zeit unhygienische Zustände festgestellt werden. Aufgrund der Beschwerdelage Ende Juli, wurden ab August zusätzliche Reinigungen durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt beauftragt und Sauberkeitszustände bewertet. Da in diesem Betrachtungszeitraum kein dauerhaft erhöhtes Reinigungsbedürfnis festgestellt wurde, hat man die zusätzlichen Reinigungsdurchläufe eingestellt. Die Satzungsreinigung wird weiterhin als ausreichend bewertet, da der Verschmutzungsgrad der Straßenbereiche kein erhöhtes Reinigungsbedürfnis aufweist. Bei dieser Einschätzung spielen verschiedene Aspekte wie die Bebauung, Nutzung, das Verkehrs- und Publikumsaufkommen aber auch saisonal bedingte Besonderheiten (wie Laub- und Blütenzeit) und gesellschaftliche Ereignisse (Silvester o.ä.) eine Rolle. Derzeit besteht keine Notwendigkeit, die Reinigungsklassen zu Lasten aller angrenzenden Liegenschaftseigentümer:innen zu erhöhen. Die Parkordnung im Bereich der Rheinstraße Hausnummer 29 (Bulgarisches Konsulat) ist eindeutig geregelt. Ab Einmündung Friedrich-Ebert-Anlage bis Rheinstraße 25 besteht auf der nordöstlichen Seite der Rheinstraße (Bulgarisches Konsulat) ein absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs- Ordnung (StVO)). Auf dem Privatgrundstück des Bulgarischen Konsulats bestehen Kopfparkplätze, siehe Bilder: Aufgrund der Privatparkplätze ist eine Abpollerung entlang der Gehwegkante nicht möglich. Die Markierung einer Sperrfläche (VZ 298 StVO) ist vor Ort auch nicht möglich, da Sperrflächen nicht überfahren werden dürfen. Die Verkehrsregelungen (Beschilderung und Markierung) an dieser Stelle sind bereits ausgeschöpft. Gegenüber dem Konsulat ist das Parken mittels Beschilderung VZ 315 StVO (Parken auf Gehwegen) und auch Markierung zulässig. Das Bulgarische Konsulat sollte Besucher:innen aktiv auf die Vielzahl der in der Nähe befindlichen Parkhäuser (insbesondere Messe oder Skyline-Plaza) hinweisen, um die Situation zu entschärfen. Im Austausch mit dem Konsulat wurde durch die Konsulin berichtet, dass sie davon ausgehen, dass durch die Öffnung eines weiteren Konsulats mit einem entsprechenden Angebot an Dienstleistungen die Besucher:innen Ströme so gelenkt werden können, dass sich die Anzahl der Botschaftsaufsuchenden in Frankfurt am Main künftig reduzieren wird. Darüber hinaus verweist Sie auf die Pflicht jedes Besuchenden sich im öffentlichen Raum ordnungsgemäß zu verhalten, eine entsprechende Kontrolle und ggf. Ahndung müsse durch die Behörden der Stadt Frankfurt erfolgen.