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Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat sieht derzeit keine Notwendigkeit für bauliche Maßnahmen im Otto-Ernst-Weg, da der Abschnitt nur für Anwohnende geöffnet ist. Stattdessen wird vorgeschlagen, einen gemeinsamen Termin vor Ort zu vereinbaren, um alternative Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation zu erörtern.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der circa 66 Meter lange Abschnitt im Bereich der Hausnummern 52 bis 70 des Otto-Ernst-Wegs ist mit Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") und dem Zusatz "Anlieger frei" beschildert. Kontrollen von Durchfahrtsverboten finden im fließenden Verkehr statt, sie liegen daher im originären Zuständigkeitsbereich der Landespolizei.

Weil ordnungswidrige Durchfahrten belegt und aufgrund fehlender Halterhaftung die Personalien der Verantwortlichen aufgenommen werden müssen, kommt es dabei zu einem hohen Personalaufwand. Da dieser Aufwand im Verhältnis zum Nutzen für die Verkehrssicherheit unverhältnismäßig hoch ist, finden solche Kontrollen vorwiegend nur zur Beseitigung von Unfallstellen statt. Der Magistrat hat diese Anregung der Landespolizei zur Kenntnis gegeben.

Aufgrund der nicht ausreichend langen Messstrecke kann die Städtische Verkehrspolizei in diesem Abschnitt keine Geschwindigkeitskontrollen vornehmen.

Bodenschwellen sind mit einer Lärmbelästigung für die Anwohnenden verbunden. Generell sieht der Magistrat wegen des ohnehin eigentlich nur für Anwohnende geöffneten Wegs derzeit keine Notwendigkeit, baulich einzugreifen. Um anderweitige Maßnahmen zu sondieren, die die Verkehrslage im Hinblick auf die Nichtanliegenden und im Allgemeinen beruhigen können, schlägt der Magistrat vor, einen gemeinsamen Termin vor Ort zu vereinbaren. Wenn dies im Sinne des Ortsbeirats ist, wird dieser gebeten, sich mit dem Baubezirk West des Amts für Straßenbau und Erschließung in Verbindung zu setzen (bbzwest.amt66@stadt-frankfurt.de).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 11. Dezember 2021OFOF 282/6Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-WegOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 11. Januar 2022OMOM 1320Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-WegDirektanregung
  3. 19. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 954Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg
    Stellungnahme
  4. 25. März 2024OFOF 984/6Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70Ortsbeiratsantrag · BFF
  5. 16. April 2024OMOM 5349Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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