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Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der circa 66 Meter lange Abschnitt im Bereich der Hausnummern 52 bis 70 des Otto-Ernst-Wegs ist mit Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") und dem Zusatz "Anlieger frei" beschildert. Kontrollen von Durchfahrtsverboten finden im fließenden Verkehr statt, sie liegen daher im originären Zuständigkeitsbereich der Landespolizei. Weil ordnungswidrige Durchfahrten belegt und aufgrund fehlender Halterhaftung die Personalien der Verantwortlichen aufgenommen werden müssen, kommt es dabei zu einem hohen Personalaufwand. Da dieser Aufwand im Verhältnis zum Nutzen für die Verkehrssicherheit unverhältnismäßig hoch ist, finden solche Kontrollen vorwiegend nur zur Beseitigung von Unfallstellen statt. Der Magistrat hat diese Anregung der Landespolizei zur Kenntnis gegeben. Aufgrund der nicht ausreichend langen Messstrecke kann die Städtische Verkehrspolizei in diesem Abschnitt keine Geschwindigkeitskontrollen vornehmen. Bodenschwellen sind mit einer Lärmbelästigung für die Anwohnenden verbunden. Generell sieht der Magistrat wegen des ohnehin eigentlich nur für Anwohnende geöffneten Wegs derzeit keine Notwendigkeit, baulich einzugreifen. Um anderweitige Maßnahmen zu sondieren, die die Verkehrslage im Hinblick auf die Nichtanliegenden und im Allgemeinen beruhigen können, schlägt der Magistrat vor, einen gemeinsamen Termin vor Ort zu vereinbaren. Wenn dies im Sinne des Ortsbeirats ist, wird dieser gebeten, sich mit dem Baubezirk West des Amts für Straßenbau und Erschließung in Verbindung zu setzen (bbzwest.amt66@stadt-frankfurt.de).