Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Durchfahren der Anliegerstraße Otto-Ernst-Weg mit hoher Geschwindigkeit zu verhindern. Dies ist notwendig, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten, die in diesem Bereich gefährdet sind.
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Hermann-Waibel-Allee — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.02.2026.
- Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen09.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unterliederbach: Wann ist mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage auf der Liederbacher Straße (Höhe Hermann-Waibel-Allee) zu rechnen?03.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unterliederbach: Wann ist mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage auf der Liederbacher Straße (Höhe HermannWaibelAllee) zu rechnen?16.01.2024 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Hermann-Waibel-Allee per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, verbotenes Durchfahren der Anliegerstraße Otto-Ernst-Weg 52 bis 70 mit hoher Geschwindigkeit durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
Begründung
Die Einfahrt in diesen einspurigen Verbindungsweg von und zur Hermann-Waibel-Allee ist von beiden Seiten mit dem Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und einem Zusatzschild ausschließlich für Anlieger der Hausnummern 52 bis 70 erlaubt. Dennoch wird dieser schmale Weg täglich von Nichtanliegern mit unangepasster Geschwindigkeit durchfahren und Personen, die ihr Haus oder das gegenüberliegende Gartengrundstück verlassen, erheblich gefährdet. Auch von Anwohnern vorgeschlagene Bodenschwellen, verteilt auf drei Abschnitte des Weges, könnten hier zumindest für reduzierte Geschwindigkeiten sorgen. Nötigenfalls ist auch eine Ortsbesichtigung mit entsprechender Ämterbeteiligung erwünscht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Dezember 2021OFOF 282/6Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-WegOrtsbeiratsantrag · BFF
- 11. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1320Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-WegDirektanregung
- 19. April 2022STST 954Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-WegStellungnahme
- 25. März 2024OFOF 984/6Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70Ortsbeiratsantrag · BFF
- 16. April 2024OMOM 5349Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70Direktanregung
- 26. August 2024Antwort des Magistrats · nach 141 WochenSTST 1596Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, die kürzlich entfernten Poller in der o. g. Unterliederbacher Stichstraße wieder zu installieren.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats