Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg
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Bisheriger Verlauf
11.12.2021
11.01.2022
19.04.2022
25.03.2024
16.04.2024
Antrag Ortsbeirat
Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg
Details im PARLIS OF_282-6_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg
Details im PARLIS OM_1320_2022Stellungnahme des Magistrats
Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg
Details im PARLIS ST_954_2022Antrag Ortsbeirat
Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70
Details im PARLIS OF_984-6_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70
Details im PARLIS OM_5349_202411.12.2021
Antrag Ortsbeirat
Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg
Details im PARLIS OF_282-6_202111.01.2022
Anregung Ortsbeirat
Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg
Details im PARLIS OM_1320_202219.04.2022
Stellungnahme des Magistrats
Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg
Details im PARLIS ST_954_202225.03.2024
Antrag Ortsbeirat
Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70
Details im PARLIS OF_984-6_202416.04.2024
Anregung Ortsbeirat
Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70
Details im PARLIS OM_5349_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1320 entstanden aus Vorlage: OF 282/6 vom 11.12.2021
Betreff: Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, verbotenes Durchfahren der Anliegerstraße Otto-Ernst-Weg 52 bis 70 mit hoher Geschwindigkeit durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung:
Die Einfahrt in diesen einspurigen Verbindungsweg von und zur Hermann-Waibel-Allee ist von beiden Seiten mit dem Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und einem Zusatzschild ausschließlich für Anlieger der Hausnummern 52 bis 70 erlaubt. Dennoch wird dieser schmale Weg täglich von Nichtanliegern mit unangepasster Geschwindigkeit durchfahren und Personen, die ihr Haus oder das gegenüberliegende Gartengrundstück verlassen, erheblich gefährdet. Auch von Anwohnern vorgeschlagene Bodenschwellen, verteilt auf drei Abschnitte des Weges, könnten hier zumindest für reduzierte Geschwindigkeiten sorgen. Nötigenfalls ist auch eine Ortsbesichtigung mit entsprechender Ämterbeteiligung erwünscht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 954 Antrag vom 25.03.2024, OF 984/6 Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5349
Aktenzeichen: 66 2