Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt Maßnahmen zur Verhinderung des verbotenen Durchfahrens der Anliegerstraße Otto-Ernst-Weg 52 - 70 mit hoher Geschwindigkeit. Dies soll die Sicherheit der Fußgänger erhöhen, die durch nichtanliegende Fahrzeuge gefährdet sind.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, verbotenes Durchfahren der Anliegerstraße Otto-Ernst-Weg 52 - 70 mit hoher Geschwindigkeit, durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
Begründung
Die Einfahrt in diesen einspurigen Verbindungsweg von und zur Hermann-Waibel-Alle, ist von beiden Seiten mit dem Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und einem Zusatzschild, ausschließlich für Anlieger der Hausnummern 52 - 70 erlaubt. Dennoch wird dieser schmale Weg täglich von Nichtanliegern mit unangepasstem Tempo durchfahren und Personen, die ihr Haus oder gegenüberliegende Gartengrundstück verlassen, erheblich gefährdet. Auch von Anwohnern vorgeschlagene Bodenschwellen, verteilt auf drei Abschnitte des Weges, könnten hier zumindest für reduzierte Geschwindigkeiten sorgen. Nötigenfalls ist auch eine Ortsbesichtigung mit entsprechender Ämterbeteiligung erwünscht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 11. Dezember 2021Sie sind hierOFOF 282/6Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-WegOrtsbeiratsantrag · BFF
- 11. Januar 2022OMOM 1320Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-WegDirektanregung
- 19. April 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 954Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-WegStellungnahme
- 25. März 2024OFOF 984/6Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70Ortsbeiratsantrag · BFF
- 16. April 2024OMOM 5349Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)