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Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als Hort

Vorlagentyp: STMagistrat
33 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Nutzung der ehemaligen Gaststätte Am Erlenbruch 94 als Hort. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten und fehlenden Außenflächen ist ein Hortbetrieb nicht möglich. Die ABG hat zudem kein Interesse an einer Nutzung der Liegenschaft durch einen Hort.

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Stellungnahme des Magistrats

Im aktuellen Bauzustand ist ein Hortbetrieb in den Räumen der ehemaligen Gastwirtschaft Am Erlenbruch 94 nicht möglich. Zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kinderbetreuungseinrichtungen müssen vielfältige baulich- räumliche, fachliche und personelle Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Räumlichkeiten der ehemaligen Gaststätte erfüllen mit ca. 200 Quadratmeter Nutzfläche nicht die Mindestanforderungen zum Betrieb einer 2-gruppigen Betreuungseinrichtung. Eine Außenfläche fehlt gänzlich.

Die zusätzliche Anmietung der über der Gaststätte liegenden, ehemaligen Wirtschaftswohnung wurde bei der ABG angefragt. Zur Prüfung der Liegenschaft gab es zwischenzeitlich mehrere Ortstermine mit dem Stadtschulamt, Vertretern der ABG, sowie dem Jugendhilfeträger Kids.

Inzwischen hat die ABG mitgeteilt, dass sie an einer Nutzung der Liegenschaft durch einen Hort kein Interesse mehr hat.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. September 2023OFOF 512/11Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als HortOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 9. Oktober 2023OMOM 4549Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als HortDirektanregung
  3. 17. Februar 2024OFOF 567/11Fehlende Hortplätze für den Riederwald bereitstellen!Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  4. 4. März 2024OMOM 5197Fehlende Hortplätze für den Riederwald bereitstellen!Direktanregung
  5. 13. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 Wochen
    STST 934Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als Hort
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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