Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als Hort
Stellungnahme des Magistrats
Im aktuellen Bauzustand ist ein Hortbetrieb in den Räumen der ehemaligen Gastwirtschaft Am Erlenbruch 94 nicht möglich. Zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kinderbetreuungseinrichtungen müssen vielfältige baulich-räumliche, fachliche und personelle Voraussetzungen erfüllt sein. Die Räumlichkeiten der ehemaligen Gaststätte erfüllen mit ca. 200 Quadratmeter Nutzfläche nicht die Mindestanforderungen zum Betrieb einer 2-gruppigen Betreuungseinrichtung. Eine Außenfläche fehlt gänzlich. Die zusätzliche Anmietung der über der Gaststätte liegenden, ehemaligen Wirtschaftswohnung wurde bei der ABG angefragt. Zur Prüfung der Liegenschaft gab es zwischenzeitlich mehrere Ortstermine mit dem Stadtschulamt, Vertretern der ABG, sowie dem Jugendhilfeträger Kids. Inzwischen hat die ABG mitgeteilt, dass sie an einer Nutzung der Liegenschaft durch einen Hort kein Interesse mehr hat.