Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als Hort
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung einer übergangsweisen Nutzung der ehemaligen Gaststätte Am Erlenbruch 94 als Hort, da die Hortsituation im Riederwald angespannt ist. Die Entscheidung wurde einstimmig angenommen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Prüfung einer übergangsweisen Nutzung der Liegenschaft Am Erlenbruch 94 als Hort.
Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ortsbeirat zu berichten
Begründung
Die ehemalige Gaststätte Am Erlenbruch 94 steht seit dem Auszug der Reichsbürger leer und wurde von der ABG seitdem auch noch nicht wieder vermietet. Scheinbar ist momentan wegen der Bausituation die Vermietung als Gaststätte problematisch. Gleichzeitig ist die Hortsituation im Riederwald weiter sehr angespannt. Sich abzeichnende Lösungen auf dem Gelände der ev. Phillippusgemeinde benötigen für die Umsetzung noch Zeit. Die übergangsweise Nutzung der Liegenschaft Am Erlenbruch 96 als Hort wäre hingegen in Kürze umsetzbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2023Sie sind hierOFOF 512/11Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als HortOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Oktober 2023OMOM 4549Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als HortDirektanregung
- 17. Februar 2024OFOF 567/11Fehlende Hortplätze für den Riederwald bereitstellen!Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 4. März 2024OMOM 5197Fehlende Hortplätze für den Riederwald bereitstellen!Direktanregung
- 13. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 934Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als HortStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme