Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als Hort
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, die ehemalige Gaststätte Am Erlenbruch 94 übergangsweise als Hort zu nutzen. Dies ist notwendig, da die Hortsituation im Riederwald angespannt ist und die Nutzung der Liegenschaft schnell umsetzbar wäre.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Liegenschaft Am Erlenbruch 94 übergangsweise als Hort genutzt werden kann.
Begründung
Die ehemalige Gaststätte Am Erlenbruch 94 steht seit dem Auszug der Reichsbürger leer und wurde von der ABG seitdem auch noch nicht wieder vermietet. Anscheinend ist momentan wegen der Bausituation die Vermietung als Gaststätte problematisch. Gleichzeitig ist die Hortsituation im Riederwald weiter sehr angespannt. Sich abzeichnende Lösungen auf dem Gelände der evangelischen Philippusgemeinde benötigen für die Umsetzung noch Zeit. Die übergangsweise Nutzung der Liegenschaft Am Erlenbruch 94 als Hort wäre hingegen in Kürze umsetzbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2023OFOF 512/11Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als HortOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4549Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als HortDirektanregung
- 17. Februar 2024OFOF 567/11Fehlende Hortplätze für den Riederwald bereitstellen!Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 4. März 2024OMOM 5197Fehlende Hortplätze für den Riederwald bereitstellen!Direktanregung
- 13. Mai 2024STST 934Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als HortStellungnahme
- 17. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 961Fehlende Hortplätze für den Riederwald bereitstellen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4