Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bebauungsplan Nr. 558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes

Vorlagentyp: STMagistrat
72 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Bebauungsplan Nr. 558 für die Gwinnerstraße zielt darauf ab, den bestehenden Gewerbe- und Industriestandort zu sichern und weiterzuentwickeln. Dies geschieht durch die planerische Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Gewerbe/Industrie und angrenzenden Wohnsiedlungen. Die Schaffung einer Übergangszone soll den Schutz der Wohnbebauung gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Friesstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Friesstraße per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes B558 ‚Gwinnerstraße' verfolgt u.a. das Ziel, den bestehenden Gewerbe- und Industriestandort zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei geht es insbesondere um die planerische Bewältigung der bestehenden Nutzungskonflikte zwischen Gewerbe/ Industrie und der Wohnsiedlungen Gelastraße und Vatterstraße. Wobei die Wohnsiedlung Vatterstraße nicht Bestandteil des Geltungsbereiches ist, jedoch direkt angrenzt. Zudem geht es um die Steuerung konkurrierender Gewerbenutzungen.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes B558 wurde im Sommer 2022 die ‚Frühzeitige Beteiligung' durchgeführt. Dieser Verfahrensschritt hat zahlreiche Stellungnahmen von Unternehmen und Bürgern hervorgebracht, die es nun auszuwerten gilt. Die Aufgabe wird es nun sein, die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abzuwägen und planerisch einzuarbeiten, um einen langfristig sinnvollen Rechtsplanentwurf erarbeiten zu können.

Das Strukturkonzept zeigt bereits, dass Industriegebiete im Kern des Bebauungsplangebietes ausgewiesen werden sollen. Der heutige Bestand rückt bereits näher an schutzbedürftige Nutzungen heran. Um den Schutz der vorhandenen Wohnbebauung aufrecht zu erhalten, bzw. zukünftig zu schaffen, wird eine Übergangszone entstehen, welche Gewerbegebiet festsetzt. In welcher Größenordnung und Anordnung, kann zum jetzigen Verfahrensstand noch nicht festgelegt werden. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass einige vorhandene Betriebe aufgrund ihrer Betriebsform und der existierenden Genehmigungen auf die Ausweisung als Industriegebiet angewiesen sind. Der Bestandsschutz ist für die gewünschte Weiterentwicklung von bestehenden Industrien sowie für die Ansiedlung neuer Industrien nicht ausreichend.

Der Magistrat -Stadtplanungsamt- hat im Rahmen des Gewerbeflächenentwickungsprogramms ein zusätzliches Konzept erarbeitet, welches die Anordnung von Rechenzentren im Stadtgebiet städtebaulich leitet und steuert. Dieses Konzept hat die Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022 beschlossen. Darin ist der Bereich um die Friesstraße/Kruppstraße als Eignungsgebiet für unternehmensunabhängige Rechenzentren gekennzeichnet. Die Übersichtskarte wird als Anlage hinzugefügt. Um die Ansiedlung auf diesen Teilbereich zu beschränken, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes notwendig. Ziel ist es, konkurrierende Raumansprüche besser zu beachten und bestmögliche Standortbedingungen für unternehmensunabhängige Rechenzentren zu ermöglichen. Aufgrund der Anforderungen eines Rechenzentrums, auch in Hinblick auf die Größenordnung, ist eine Festsetzung als GI-RZ unumgänglich. Welche Bereiche innerhalb des Geltungsbereiches dafür vorgesehen sein werden, wird während der Erarbeitung des Rechtsplanentwurfs entschieden.

Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen sind städtebauliche Entwicklungskonzepte gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu berücksichtigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. November 2021MM 175Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - hier: Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 8. Januar 2022OFOF 165/11Aufstellungsbeschluss GwinnerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  3. 10. Januar 2022OAOA 114Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175Anregung
  4. 20. Mai 2022STST 1197Aufstellungsbeschluss GwinnerstraßeStellungnahme
  5. 26. Juni 2022OFOF 300/11Bebauungsplan B558 Gwinnerstraße – Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen BestandesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 5. September 2022OMOM 2542Bebauungsplan Nr. 558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen BestandesDirektanregung
  7. 3. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 72 Wochen
    STST 867Bebauungsplan Nr. 558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen