Bebauungsplan Nr. 558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes
Stellungnahme des Magistrats
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes B558 ‚Gwinnerstraße' verfolgt u.a. das Ziel, den bestehenden Gewerbe- und Industriestandort zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei geht es insbesondere um die planerische Bewältigung der bestehenden Nutzungskonflikte zwischen Gewerbe/ Industrie und der Wohnsiedlungen Gelastraße und Vatterstraße. Wobei die Wohnsiedlung Vatterstraße nicht Bestandteil des Geltungsbereiches ist, jedoch direkt angrenzt. Zudem geht es um die Steuerung konkurrierender Gewerbenutzungen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes B558 wurde im Sommer 2022 die ‚Frühzeitige Beteiligung' durchgeführt. Dieser Verfahrensschritt hat zahlreiche Stellungnahmen von Unternehmen und Bürgern hervorgebracht, die es nun auszuwerten gilt. Die Aufgabe wird es nun sein, die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abzuwägen und planerisch einzuarbeiten, um einen langfristig sinnvollen Rechtsplanentwurf erarbeiten zu können. Das Strukturkonzept zeigt bereits, dass Industriegebiete im Kern des Bebauungsplangebietes ausgewiesen werden sollen. Der heutige Bestand rückt bereits näher an schutzbedürftige Nutzungen heran. Um den Schutz der vorhandenen Wohnbebauung aufrecht zu erhalten, bzw. zukünftig zu schaffen, wird eine Übergangszone entstehen, welche Gewerbegebiet festsetzt. In welcher Größenordnung und Anordnung, kann zum jetzigen Verfahrensstand noch nicht festgelegt werden. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass einige vorhandene Betriebe aufgrund ihrer Betriebsform und der existierenden Genehmigungen auf die Ausweisung als Industriegebiet angewiesen sind. Der Bestandsschutz ist für die gewünschte Weiterentwicklung von bestehenden Industrien sowie für die Ansiedlung neuer Industrien nicht ausreichend. Der Magistrat -Stadtplanungsamt- hat im Rahmen des Gewerbeflächenentwickungsprogramms ein zusätzliches Konzept erarbeitet, welches die Anordnung von Rechenzentren im Stadtgebiet städtebaulich leitet und steuert. Dieses Konzept hat die Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022 beschlossen. Darin ist der Bereich um die Friesstraße/Kruppstraße als Eignungsgebiet für unternehmensunabhängige Rechenzentren gekennzeichnet. Die Übersichtskarte wird als Anlage hinzugefügt. Um die Ansiedlung auf diesen Teilbereich zu beschränken, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes notwendig. Ziel ist es, konkurrierende Raumansprüche besser zu beachten und bestmögliche Standortbedingungen für unternehmensunabhängige Rechenzentren zu ermöglichen. Aufgrund der Anforderungen eines Rechenzentrums, auch in Hinblick auf die Größenordnung, ist eine Festsetzung als GI-RZ unumgänglich. Welche Bereiche innerhalb des Geltungsbereiches dafür vorgesehen sein werden, wird während der Erarbeitung des Rechtsplanentwurfs entschieden. Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen sind städtebauliche Entwicklungskonzepte gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu berücksichtigen.