Bebauungsplan B558 Gwinnerstraße – Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan B558 Gwinnerstraße – Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes
Details im PARLIS OF_300-11_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bebauungsplan Nr. 558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes
Details im PARLIS OM_2542_2022Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan B558 Gwinnerstraße – Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes
Details im PARLIS OF_300-11_2022Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes
Details im PARLIS OM_2542_2022S A C H S T A N D :
Betreff: Bebauungsplan B558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.1.2021 umzusetzen und die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren in folgendem Punkt anzupassen. Siehe auch OA 114. Im oben genannten Beschluss heißt es: "Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen." In den Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplanverfahren Nr. 558 wurde der Beschluss nicht umgesetzt. Zur Verdeutlichung der Ist-Bestand und die derzeitige Planung: Quelle: aus B558 mit eigener Einfärbung der derzeitigen Industriebetriebe Des Weiteren fordern wir den Magistrat auf kein GI-RZ im Gebiet des B558 auszuweisen. In der ST 1197 wird die Ausweisung von GI mit dem M 151 Gewerbeflächenentwicklungs-programm begründet, da dort für zentralen Bereich des Plangebietes die Sicherung und Entwicklung von Flächen für emittierende und stark emittierende Industrien vorgesehen sei. Nach Beschluss und Aktenlage ist das Gebiet im Gewerbeentwicklungsprogramm (M151) als Gewerbe (emittierend) und nicht als stark emittierend gekennzeichnet: Aus diesem Grund gibt es keinen Grund, das GI Gebiet auszuweiten.