Solaranlagen und Begrünung auf privaten Dächern in Erhaltungssatzungsgebieten: Stadteigene Immobilie Jordanstraße 3 als Vorbild
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Das Objekt wurde seinerzeit durch Ausübung eines Vorkaufsrechtes ("Milieuschutzsatzung") erworben. Unabhängig von den rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit diesen Satzungen / Käufen aufgetaucht sind, ist der Magistrat dazu angehalten, die Grundstücke wieder zeitnah dem Markt zuzuführen (das ergibt sich aus § 89 Abs. 1 Nr.1 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)). Der Magistrat strebt an, innerhalb von fünf Jahren die Veräußerung durchzuführen. Vor diesem Hintergrund plant der Magistrat grundsätzlich bei diesen Immobilien keine Sanierungen und auch keine vorbildhaften Begrünungen o.ä., sondern beschränkt sich auf notwendige Instandsetzungen.